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19 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"PflFAssG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (19)

    • Angegeben von: BKK Dachverband e.V. am 01.08.2025
    • Beschreibung: Der BKK DV begrüßt die Vereinheitlichungsbestrebungen und die Ausbildungsdauer von 18 Monaten. Kritisiert wird die Möglichkeit Auszubildende gänzlich ohne Schulbildung anzunehmen (§ 10 PflFAssG). Befürchtet werden muss zudem ein langfristiger „Länder- Flickenteppich“ bei der Qualifikation der Lehrenden (§ 8 PflFAssG), bei der Anrechnung von Kompetenzen und Berufserfahrungen (§ 11 PflFAssG) und der Gleichwertigkeit und Anerkennung von Ausbildungen (§ 25 PflFAssG). Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzsituation von SPV und GKV ist es zudem inakzeptabel, dass die Versichertengemeinschaft entweder direkt oder indirekt für 90 % der Finanzierungsaufwände der Pflegefachassistenzausbildung herangezogen werden soll (§ 24 PflFAssG).
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1493 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Schulbildung an-zunehmen (§ 10 PflFAssG). Dies wird das Niveau..., ...Qualifikation der Lehrenden (§ 8 PflFAssG), bei der Anrechnung ..., ...Berufserfahrungen (§ 11 PflFAssG) und der Gleichwertigkeit..., ...von Ausbildungen (§ 25 PflFAssG). Das ist – gerade bezogen..., ...herangezogen werden soll (§ 24 PflFAssG). Um Missverständnisse..., ...Ansprechperson bleiben (§ 4 PflFAssG). Insgesamt stellt das..., ...Schulabschluss anzuneh-men (§ 10 PflFAssG). Dies wird das Niveau..., ...Qualifikation der Lehrenden (§ 8 PflFAssG), bei der Anrechnung ..., ...Berufserfahrungen (§ 11 PflFAssG) und der Gleichwertigkeit..., ...von Ausbildungen (§ 25 PflFAssG). Das ist – gerade bezogen..., ...herangezogen werden soll (§ 24 PflFAssG). Um Missverständnisse..., ...Ansprechperson bleiben (§ 4 PflFAssG). Insgesamt stellt das...
    • Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 05.08.2025
    • Beschreibung: Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung und Heilerziehungspflegeassistenz. Die praktische Ausbildung muss in Einrichtungen der Eingliederungshilfe möglich sein. Inklusive Ausbildungsmöglichkeiten und barrierefreie Prüfungsbedingungen für Menschen mit Behinderungen schaffen. Entsprechend der Regelungen in §§ 64 ff. BBiG müssen auch im PflFAssG Regelungen für die Ausbildung von Menschen mit Behinderung getroffen werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1493 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Angegeben von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 04.07.2025
    • Beschreibung: Der Bundesverband Geriatrie befürwortet die Einführung der bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung als Heilberuf mit klar definierten Kompetenzen zur Entlastung der Pflegefachpersonen, insbesondere im ambulanten Bereich. Zentrales Anliegen ist, Pflegefachassistenz eng am Grundsatz „Reha vor Pflege“ auszurichten und die geriatrische Rehabilitation zu stärken. Zudem fordert der Verband, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen im PflFAssG und PflBG vollwertig als Träger der praktischen Ausbildung zuzulassen, um Ausbildungskapazitäten zu erweitern und frühzeitig qualifiziertes Personal für die Rehabilitation zu gewinnen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ausbildungsträger § 6 Absatz 1 PflFAssG sieht vor, dass die Pflichteinsätze..., ...sind gemäß § 7 Absatz 2 PflFAssG ausschließlich Einrichtungen nach § 6 Absatz 1 PflFAssG zulässig (Krankenhäuser..., ...Sinne des § 6 Absatz 2 PflFAssG geht an dieser Stelle..., ...Rahmen des § 6 Absatz 1 PflFAssG – wieder – gesetzlich..., ...Rehabilitationseinrichtungen im PflFAssG nicht als Ausbildungsträger..., ... Nummer 1 Buchstabe h PflFAssG). Dies betont die Relevanz..., ...Pflegefachassistenzgesetzes (PflFAssG) zuzulassen. Ebenso ist..., ... Für den § 6 Absatz 1 PflFAssG wird folgende Ergänzung...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Verordnungsermächtigung in § 47 Absatz 1 PflFAssG die Mindestanforderungen..., ...Fachkommission nach § 44 PflFAssG und den Aufgaben des ..., ...Berufsbildung nach § 45 PflFAssG. Zudem enthält sie Regelungen..., ...Basierend auf dem in § 4 PflFAssG definierten Ausbildungsziel..., .... Gemäß § 19 Absatz 2 PflFAssG kann das Ausbildungsverhältnis...
    • Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 10.10.2025
    • Beschreibung: Angesichts des sich verschärfenden Personalmangels in der Pflege spricht sich der bpa nachdrücklich für eine Pflegefachassistenzausbildung mit einer Dauer von zwölf Monaten und für realistisch umsetzbare Anforderungen an die Lehrkräfte an Pflegeschulen, die bereits heute Mangelware in der dreijährigen Fachkraftausbildung sind, aus. Der Kabinettsentwurf sieht eine Ausbildungsdauer von achtzehn Monaten vor und eine erhebliche Erhöhung der Personalschlüssel und Qualifikationsanforderungen der Lehrkräfte. Damit werden nicht die notwendigen Kapazitäten an Pflegefachas-sistenzkräften in Deutschland erzielt, die so dringend in der Versorgung benötigt werden. Es droht sogar ein Abbau von Ausbildungskapazitäten aufgrund der erheblich höheren Anforderungen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1493 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Artikel 1 § 6 Abs. 4 PflFAssG 26 2.3.5. Artikel 1 § 7 Abs. 3 PflFAssG 27 2.3.6. Artikel 1 § 8 Abs. 1 Nr. 2 PflFAssG 28 2.3.7. Artikel 1 § 8 Abs. 2 Satz 1 PflFAssG 29 2.3.8. Artikel 1 § 10 Abs. 1 PflFAssG 29 2.3.9. Artikel 1 § 10 Abs. 2 PflFAssG 30 2.3.10. Artikel 1 § 11 Abs. 1 Nr. 2 PflFAssG 31 2.3.11. Artikel 1 § 11 Abs. 2 PflFAssG 31 2.3.12. Artikel 1 § 11 Abs. 3 PflFAssG 32 2.3.13. Artikel 1 § 13 Abs. 1 PflFAssG 34 2.3.14. Artikel 1 § 24 PflFAssG 35 2.3.15. Artikel 1 §§ 25 ff. PflFAssG 36 2.3.16. Artikel 1 §§ 44 PflFAssG 38 2.3.17. Artikel 1..., ...2.3.18. Artikel 1 § 53 PflFAssG 39 2.2.19. Artikel 1 § 54 Abs. 1 PflFAssG 40 2.3.20. Artikel ..., ... Artikel 1 § 5 Abs. 1 PflFAssG a) Beabsichtigte ..., ... Artikel 1 § 6 Abs. 2 PflFAssG a) Beabsichtigte ..., ... Artikel 1 § 7 Abs. 3 PflFAssG a) Beabsichtigte ..., ...Artikel 1 § 10 Abs. 2 PflFAssG a) Beabsichtigte ..., ...Artikel 1 § 11 Abs. 2 PflfAssG a) Beabsichtigte ...
    • Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 04.07.2025
    • Beschreibung: Angesichts des sich verschärfenden Personalmangels in der Pflege spricht sich der bpa nachdrücklich für eine Pflegefachassistenzausbildung mit einer Dauer von zwölf Monaten und für realistisch umsetzbare Anforderungen an die Lehrkräfte an Pflegeschulen, die bereits heute Mangelware in der dreijährigen Fachkraftausbildung sind, aus. Der Referentenentwurf sieht eine Ausbildungsdauer von achtzehn Monaten vor und eine erhebliche Erhöhung der Personalschlüssel und Qualifikationsanforderungen der Lehrkräfte. Damit werden nicht die notwendigen Kapazitäten an Pflegefachassistenzkräften in Deutschland erzielt, die so dringend in der Versorgung benötigt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Pflegefachassistenzeinführungsgesetz
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Artikel 1 § 6 Abs. 4 PflFAssG 26 2.3.5. Artikel 1 § 7 Abs. 3 PflFAssG 27 2.3.6. Artikel 1 § 8 Abs. 1 Nr. 2 PflFAssG 28 2.3.7. Artikel 1 § 8 Abs. 2 Satz 1 PflFAssG 29 2.3.8. Artikel 1 § 10 Abs. 1 PflFAssG 29 2.3.9. Artikel 1 § 10 Abs. 2 PflFAssG 30 2.3.10. Artikel 1 § 11 Abs. 1 Nr. 2 PflFAssG 31 2.3.11. Artikel 1 § 11 Abs. 2 PflFAssG 31 2.3.12. Artikel 1 § 11 Abs. 3 PflFAssG 32 2.3.13. Artikel 1 § 13 Abs. 1 PflFAssG 34 2.3.14. Artikel 1 § 24 PflFAssG 35 2.3.15. Artikel 1 §§ 25 ff. PflFAssG 36 2.3.16. Artikel 1 §§ 44 PflFAssG 38 2.3.17. Artikel 1..., ...2.3.18. Artikel 1 § 53 PflFAssG 39 2.2.19. Artikel 1 § 54 Abs. 1 PflFAssG 40 2.3.20. Artikel ..., ... Artikel 1 § 5 Abs. 1 PflFAssG a) Beabsichtigte ..., ... Artikel 1 § 6 Abs. 2 PflFAssG a) Beabsichtigte ..., ... Artikel 1 § 7 Abs. 3 PflFAssG a) Beabsichtigte ..., ...Artikel 1 § 10 Abs. 2 PflFAssG a) Beabsichtigte ..., ...Artikel 1 § 11 Abs. 2 PflfAssG a) Beabsichtigte ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... 1 Nr. 6, § 42 Abs. 1 PflFAssG. Zu Art. 2, Nr. 4 b)..., ... werden. Gemäß § 24 PflFAssG werden die Kosten der..., ...vorgeschlagene Regelung des § 24 PflFAssG und die entsprechenden..., ... 1 Nr. 6, § 42 Abs. 1 PflFAssG. Zu Art. 2, Nr. 4 ..., ...werden. Gemäß § 24 PflFAssG werden die Kosten der..., ...vorgeschlagene Regelung des § 24 PflFAssG und die entsprechenden...
    • Angegeben von: Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen am 31.07.2025
    • Beschreibung: bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung ist sinnvoll, es wäre wünschenswert, wenn dieses nun abgeschlossene Gesetz, welches ein bundesweit einheitliches Berufsbild für die Pflegefachassistenz geschaffen hat, übertragen würde auf die Heilerzeihungspflegessistenz und die Heilerzeihungspflege. Die Ausbildungen sind auch hier landesrechtlich so unterschiedlich, dass die Tätigkeitsfleder von Bundeland zu Bundesland voneinander abweichen. Hier wäre eine bundeseinheitliche Ausrichtung wünschenswert. Was in der Pflege möglich ist, ist auch in der Heilerziehungspflege möglich.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1493 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...sollte § 47 Absatz 1 des PflFAssG-E entsprechend erweitert..., ...Erweiterung des § 6 Abs. 1 PflFAssG Die praktische Ausbildung..., ...§ 64 ff. BBiG auch im PflFAssG Regelungen für die Ausbildung...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...sollte § 47 Absatz 1 des PflFAssG-E entsprechend erweitert..., ...Erweiterung des § 6 Abs. 1 PflFAssG Die praktische Ausbildung..., ...§ 64 ff. BBiG auch im PflFAssG Regelungen für die Ausbildung...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG) auf den Weg gebracht..., ... des PfleBG und des PflFAssG kann damit ein bereits...
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