Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (23)
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- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Forderung nach Einführung einer bundeseinheitlichen generalistisch ausgerichteten Pflegeassistenz mit Ausbildungsdauer 18 Monate; Erweiterung Einsatzfelder für Helferberufe auf Niveau einfacher medizinischer Behandlungspflege; Sicherstellung Finanzierung analog zur Pflegefachausbildung;Rehaeinrichtungen als Träger praktischer Ausbildung verankern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e. V. am 22.03.2024
- Beschreibung: Am 19.12.2023 legte das BMG Eckpunkte für ein Pflegekompetenzgesetz vor. Dabei soll unter Anderem die Heilkundeausübung durch Pflegekräfte besser geregelt werden und das Berufsbild der Advanced Practice Nurse, einschließlich der Health Community Nurse, regelhaft etabliert werden. Der DEKV schlägt ein gestuftes Modell für die Heilkundeausübung vor. Darüber hinaus wird eine weitere Ausarbeitung der Module zur Heilkundeausübung, eine bundeseinheitliche Ausgestaltung und Anerkennung der Advanced Practice Nurse (akademische Pflege auf Masterniveau) und die Möglichkeit auf Basis einer Fachkundeprüfung Berufserfahrung o. eine Qualifikation aus dem Ausland unbürokratisch zur Anerkennung zu bringen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 27.11.2025
- Beschreibung: Der bpa bewertet bpa die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung kritisch. Viele Anforderungen sind zu hoch angesetzt für eine Fachassistenzausbildung von achtzehn Monaten. So ist beispielsweise die Dauer für die schriftlichen Abschlussprüfungen länger vorgesehen als in einigen bestehenden acht-zehnmonatigen Assistenzausbildungen auf Landesebene. Es erscheint so, als ob der Verordnungsgeber bewusst besonders strenge und hohe Anforderungen verankern will, dabei aber verkennt, dass sich hierbei nicht um eine Ausbildung zur Fachkraft, sondern für eine Fachassistenz handelt. Aus Sicht des bpa muss eine solche neue Fachassistenzausbildung auch einen Beitrag leisten, um der drohenden Versorgungskrise in der Pflege zu begegnen. Dazu benötigen wir u.a. viele Pflegeassistenzkräfte.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegefachassistenz (Pflegefachassistenz-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: #Rehazukunftspakt am 21.06.2024
- Beschreibung: Die Rehabilitationskliniken bieten für angehende Pflegefachpersonen sehr gute Möglichkeiten Pflege- und Rehabilitatonsprozesse über einen längeren Zeitraum zu begleiten und sind somit ideal, um Pflegefachpersonen auszubilden. Zudem wird hierdurch Rehabilitationskliniken die Möglichkeit gegeben ihr benötigtes Pflegepersonal selbst auszubilden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland e.V. am 30.04.2025
- Beschreibung: Die GAPA fordert für eine zukunftsfähige Fachkräftesicherung in der Pflege: eine bundesweit standardisierte und digitalisierte Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, eine personell gestärkte zentrale Anerkennungsstelle zur Entlastung der Ausländerbehörden, die Verabschiedung des Pflegekompetenzgesetzes zur besseren Nutzung vorhandener Fachkompetenz, eine bevorzugte Visumbearbeitung für Träger des Gütezeichens „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ sowie bundeseinheitliche Refinanzierungsmechanismen für ethisch verantwortungsvolle Anwerbung. Ziel ist eine faire, effiziente und nachhaltige internationale Fachkräftegewinnung.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Pflegeassistenzeinführungsgesetz
Aktiv vom 26.07.2024 bis 14.03.2025
- Angegeben von: BKK Dachverband e.V. am 26.07.2024
- Beschreibung: Der BKK Dachverband begrüßt ausdrücklich den vorliegenden Entwurf einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung. Es ist allerdings höchst irritierend, dass lediglich die Versichertengemeinschaft entweder direkt oder indirekt zur Finanzierung der Pflegeassistenzausbildung herangezogen werden solle. Insofern bleiben, letztendlich ca. 90 % des Finanzierungsaufwands bei der beitragszahlenden Versichertengemeinschaft „hängen“. Der BKK Dachverband sieht die angedachten Möglichkeiten zur Abweichung von den Zugangsvoraussetzungen (auch in Abweichung zum PflBG) hochkritisch.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ) (20. WP): Pflegeassistenzeinführungsgesetz
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 10.10.2025
- Beschreibung: Angesichts des sich verschärfenden Personalmangels in der Pflege spricht sich der bpa nachdrücklich für eine Pflegefachassistenzausbildung mit einer Dauer von zwölf Monaten und für realistisch umsetzbare Anforderungen an die Lehrkräfte an Pflegeschulen, die bereits heute Mangelware in der dreijährigen Fachkraftausbildung sind, aus. Der Kabinettsentwurf sieht eine Ausbildungsdauer von achtzehn Monaten vor und eine erhebliche Erhöhung der Personalschlüssel und Qualifikationsanforderungen der Lehrkräfte. Damit werden nicht die notwendigen Kapazitäten an Pflegefachas-sistenzkräften in Deutschland erzielt, die so dringend in der Versorgung benötigt werden. Es droht sogar ein Abbau von Ausbildungskapazitäten aufgrund der erheblich höheren Anforderungen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung und Heilerziehungspflegeassistenz
- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 05.08.2025
- Beschreibung: Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung und Heilerziehungspflegeassistenz. Die praktische Ausbildung muss in Einrichtungen der Eingliederungshilfe möglich sein. Inklusive Ausbildungsmöglichkeiten und barrierefreie Prüfungsbedingungen für Menschen mit Behinderungen schaffen. Entsprechend der Regelungen in §§ 64 ff. BBiG müssen auch im PflFAssG Regelungen für die Ausbildung von Menschen mit Behinderung getroffen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMBFSFJ):
Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Referentenentwurf (BMG): Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Vorgang) [alle RV hierzu]
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Referentenentwurf (BMBFSFJ):
Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: BKK Dachverband e.V. am 01.08.2025
- Beschreibung: Der BKK DV begrüßt die Vereinheitlichungsbestrebungen und die Ausbildungsdauer von 18 Monaten. Kritisiert wird die Möglichkeit Auszubildende gänzlich ohne Schulbildung anzunehmen (§ 10 PflFAssG). Befürchtet werden muss zudem ein langfristiger „Länder- Flickenteppich“ bei der Qualifikation der Lehrenden (§ 8 PflFAssG), bei der Anrechnung von Kompetenzen und Berufserfahrungen (§ 11 PflFAssG) und der Gleichwertigkeit und Anerkennung von Ausbildungen (§ 25 PflFAssG). Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzsituation von SPV und GKV ist es zudem inakzeptabel, dass die Versichertengemeinschaft entweder direkt oder indirekt für 90 % der Finanzierungsaufwände der Pflegefachassistenzausbildung herangezogen werden soll (§ 24 PflFAssG).
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMBFSFJ):
Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Referentenentwurf (BMG): Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Vorgang) [alle RV hierzu]
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Referentenentwurf (BMBFSFJ):
Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 30.07.2025
- Beschreibung: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das Ziel verfolgt, eine bundeseinheitlich geregelte Pflegefachassistenzausbildung zu schaffen. Damit soll auf den wachsenden Personalbedarf in der Pflege reagiert werden, der sich insbesondere infolge des demografischen Wandels erheblich verschärfen wird. Nach aktuellen Vorausberechnungen des Statistischen Bundesamts ist bis zum Jahr 2055 mit einem Anstieg der Zahl pflegebedürftiger Menschen auf bis zu 8,2 Millionen zu rechnen. Bereits heute zeigt sich in allen Versorgungsbereichen ein deutlicher Mangel an Pflegepersonal.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):