Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (31)
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- Angegeben von: Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Der BLGS e.V. strebt Änderungen des Pflegeberufegesetzes (PflBG), der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV) und der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) an mit dem Ziel, die Ausbildungsqualität in den Pflegeberufen zu verbessern. Dies soll v.a. erreicht werden durch: vollständig generalistische Struktur der Pflegeausbildung, Verbesserung des Lehrende-Auszubildende-Schlüssels, Erhöhung der Mindestzeit an strukturierter Praxisanleitung, erweiterte pädagogisch-didaktische Entscheidungsbefugnisse für Lehrende, u.a. in Prüfungsangelegenheiten und der Auswahl von Lernorten, Erhöhung des Mindeststundenumfangs der Praxisanleitendenqualifikation, verbindliche Finanzierung von Miet- und Investitionskosten der Schulen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V. am 12.08.2025
- Beschreibung: kurze Fristen für die Bearbeitung der Anträge; Anlegen einer bundesweiten Datenbank mit geprüften und anerkannten Berufsabschlüssen
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...und -Prüfungsverordnung (PflAPrV) sowie eine Änderungen..., ... Dienstleistungen“ der PflAPrV sowie in Teil 4 „Anerkennung..., ...verpflichtet.“ In § 43 Abs. 3 PflAPrV sind bereits Fristen ..., ...Neufassung von § 43 Abs. 3 PflAPrV wie folgt vor: „Die ..., ...4 bis 6 in § 43 Abs. 3 PflAPrV vor: „Kann über einen..., ...Pflegeberufe ein neuer § 43b PflAPrV mit folgendem Wortlaut..., ...Schließlich sollten in § 43a PflAPrV Erleichterungen hinsichtlich..., ...Ausführungen zu § 43 Abs. 3 PflAPrV). Zudem sollten Erleichterungen..., ...Vorschlag eines neuen § 43b PflAPrV für die Pflegeberufe ...
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 27.11.2025
- Beschreibung: Der bpa bewertet bpa die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung kritisch. Viele Anforderungen sind zu hoch angesetzt für eine Fachassistenzausbildung von achtzehn Monaten. So ist beispielsweise die Dauer für die schriftlichen Abschlussprüfungen länger vorgesehen als in einigen bestehenden acht-zehnmonatigen Assistenzausbildungen auf Landesebene. Es erscheint so, als ob der Verordnungsgeber bewusst besonders strenge und hohe Anforderungen verankern will, dabei aber verkennt, dass sich hierbei nicht um eine Ausbildung zur Fachkraft, sondern für eine Fachassistenz handelt. Aus Sicht des bpa muss eine solche neue Fachassistenzausbildung auch einen Beitrag leisten, um der drohenden Versorgungskrise in der Pflege zu begegnen. Dazu benötigen wir u.a. viele Pflegeassistenzkräfte.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegefachassistenz (Pflegefachassistenz-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Praxisanleitungen für die nach der PflAPrV vorgeschriebene berufspädagogische...
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- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Forderung nach Einführung einer bundeseinheitlichen generalistisch ausgerichteten Pflegeassistenz mit Ausbildungsdauer 18 Monate; Erweiterung Einsatzfelder für Helferberufe auf Niveau einfacher medizinischer Behandlungspflege; Sicherstellung Finanzierung analog zur Pflegefachausbildung;Rehaeinrichtungen als Träger praktischer Ausbildung verankern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...schlagen zudem vor, in der PflAPrV zu prüfen, ob bestimmte..., ...§§ 64ff.) sowie in der PflAPrV sollten Regelungen für..., ...§§ 64ff.) sowie in der PflAPrV sollten Regelungen für...
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- Angegeben von: Dachverband für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin Deutschland e.V. DVTA am 25.04.2025
- Beschreibung: MT sind wichtige Player zur Sicherung der Gesundheitsversorgung als Bestandteil der Daseinsvorsorge. Durch eine Öffentlichkeitskampagne muss das Image der Gesundheitsberufe, wie den MT-Berufen, verbessert werden. Diese Berufe müssen so sichtbar sein, wie Ärzte und Pflege und mit ihnen in einem Atemzug benannt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vertiefungseinsatzes nach §16 Abs. 3 PflAPrV absolvieren und somit...
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- Angegeben von: Dachverband für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin Deutschland e.V. DVTA am 25.04.2025
- Beschreibung: Es fehlen deutschlandweite Möglichkeiten der staatlichen hochschulischen Ausbildung für Gesundheitspädagogik. Die pädagogische akademische Qualifikation von Schulleitungen und Lehrpersonen an MT-Schulen wird nach §18 MTBG „Mindestanforderung Schulen“ vorausgesetzt. Dementsprechend muss eine passende Anzahl an Studienplätzen geschaffen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vertiefungseinsatzes nach §16 Abs. 3 PflAPrV absolvieren und somit...
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- Angegeben von: Dachverband für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin Deutschland e.V. DVTA am 25.04.2025
- Beschreibung: Nur mit guter Personalbemessung und guten Arbeitsbedingungen sind die MT-Berufe attraktiv.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vertiefungseinsatzes nach §16 Abs. 3 PflAPrV absolvieren und somit...
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- Angegeben von: Dachverband für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin Deutschland e.V. DVTA am 25.04.2025
- Beschreibung: Laut MTAPrV sollen zwei Fachprüferinnen oder Fachprüfer die praktische Prüfung abnehmen. Der § 45 Abs. 2 Satz 1 MTAPrV sagt ganz allgemein, dass der praktische Teil aus 4 Prüfungsteilen besteht. Und § 48 Abs. 3 MTAPrV gibt vor, dass der praktische Teil (also alle 4 Prüfungsteile des § 45 Abs. 2 Satz 1 MTAPrV) von zwei Fachprüfenden abgenommen werden. Hier liegt die Ursache der Schieflage der Interpretation. Da die MT-Ausbildungen der jeweiligen unterschiedlichen Berufe MTL, MTR, MTF und MTV haben, können hier nicht allein nur zwei Fachprüfende eingesetzt werden, sondern es müssen Fachprüfende der entsprechenden Abteilungen, wo Prüfungen stattfinden sollen, benannt werden können.(BRat-Drucksache 635/21, S. 109).
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 635/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen (MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - MTAPrV)
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BR-Drs. 635/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vertiefungseinsatzes nach §16 Abs. 3 PflAPrV absolvieren und somit...
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 06.08.2024
- Beschreibung: Die neue bundeseinheitliche Pflegeassistenz sollte aus Sicht des bpa als qualifizierte wie praxisorientierte Ausbildung einschließlich weitergehender Kompetenzen der medizinischen Behandlungspflege mit einer Ausbildungsdauer von zwölf Monaten umgesetzt werden. Jede andere Regelung geht an den Bedarfen und vor allem an den zur Verfügung stehenden Ressourcen vorbei. Ohne den Aufwuchs von Assistenzkräften werden die Versorgungsengpässe weiter zunehmen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... für die Pflegeberufe (PflAPrV). Die Kompetenzen der..., ...Praxisanleitungen für die nach der PflAPrV vorgeschriebene berufspädagogische...
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 10.10.2025
- Beschreibung: Angesichts des sich verschärfenden Personalmangels in der Pflege spricht sich der bpa nachdrücklich für eine Pflegefachassistenzausbildung mit einer Dauer von zwölf Monaten und für realistisch umsetzbare Anforderungen an die Lehrkräfte an Pflegeschulen, die bereits heute Mangelware in der dreijährigen Fachkraftausbildung sind, aus. Der Kabinettsentwurf sieht eine Ausbildungsdauer von achtzehn Monaten vor und eine erhebliche Erhöhung der Personalschlüssel und Qualifikationsanforderungen der Lehrkräfte. Damit werden nicht die notwendigen Kapazitäten an Pflegefachas-sistenzkräften in Deutschland erzielt, die so dringend in der Versorgung benötigt werden. Es droht sogar ein Abbau von Ausbildungskapazitäten aufgrund der erheblich höheren Anforderungen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Praxisanleitungen für die nach der PflAPrV vorgeschrie-bene berufspädagogische...