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20 Regelungsvorhaben
zur Suche nach »"Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Regelungsvorhaben (20)
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- Angegeben von: Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. Bundesverband am 06.08.2026
- Beschreibung: Bessere zivilrechtliche Durchsetzung (Auskunftsansprüche, Account-Sperren) und Schließung von Straflücken (z. B. bei bildbasierter sexualisierter Gewalt und Deepfakes)
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7033
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Antrag der Abgeordneten Stefan Schmidt, Matthias Gastel, Victoria Broßart, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/5782 - Das Potenzial außergerichtlicher Schlichtungsstellen für Reisende und Branche besser nutzen
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BT-Drs. 21/7033
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Wir Für Zukunft eG am 04.08.2026
- Beschreibung: Wir streben es an, die Verabschiedung eines Gesetzes zur digitalen Gewalt, welches Gesetzeslücken bezüglich sexualisierter Gewalt im digitalen Raum und/oder mit Hilfe digitaler Mittel, schließt, zu beschleunigen. Wir streben konkreter an, dass innerhalb des Gesetzesvorhabens verankert ist, dass KI-generierte sexualisierte Gewalt und Deepfakes künftig keine juristische Grauzone mehr sind, sondern mit strafrechtlichen Normen belegt sind. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass Betroffene nicht in ihrer Situation allein gelassen werden, Unterstützung bei der Identifikation der Täter und der notwendigen Beratung erhalten und Personal aus Ermittlungsbehörden die Ressourcen erhalten, die notwendig sind um Täter und Plattforen effektiv zur Rechenschaft zu ziehen
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Weizenbaum-Institut e.V. am 04.08.2026
- Beschreibung: Das Weizenbaum-Institut begrüßt den Referentenentwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt, empfiehlt jedoch Nachbesserungen für einen wirksamen, betroffenenorientierten Rechtsschutz. Der Anwendungsbereich darf nicht verengt werden; Auskunftsansprüche sollen auch Messengerdienste erfassen. Hürden wie das Erfordernis einer „schwerwiegenden“ Persönlichkeitsverletzung, hohe Kostenrisiken und fehlende Beratung sind abzubauen. Erforderlich sind technologieneutrale Beweissicherung, psychosoziale Prozessbegleitung, spezialisierte Staatsanwaltschaften, c/o-Adressen zum Schutz Betroffener und ein Verbandsklagerecht. Zudem sollten DSA-Zuständigkeiten klar geregelt und systemische Formen digitaler Gewalt stärker auf EU-Ebene bekämpft werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. (BAG-S) am 26.05.2026
- Beschreibung: Die Stellungnahme zum Gesetzentwurf wurde verfasst und an das BMJ gesandt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: TikTok Germany GmbH am 18.05.2026
- Beschreibung: TikTok begrüßt das geplante digitale Gewaltschutzgesetz grundsätzlich, setzt sich aber dafür ein, dass die Umsetzung praktikabel bleibt und eine mögliche Überschneidung mit dem DSA vermieden wird. Auch sollen Diensteanbieter nicht die Kosten für Auskunftsverfahren übernehmen müssen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
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- Angegeben von: Reporter ohne Grenzen (RSF Germany; RSF Deutschland) am 24.06.2024
- Beschreibung: Das Digitale Dienste Gesetz sollte Medienschaffende als zu schützende Berufsgruppe berücksichtigen. Dafür sind Verbesserungen beim Verständnis von digitaler Gewalt, der Sicherung von Anonymität im Internet sowie der richterlich angeordneten Accountsperren vonnöten. RSF setzt sich für die effektive Umsetzung der Rolle des inländischen Zustellungsbevollmächtigten ein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 11.06.2024
- Beschreibung: Der bff fordert einen besseren Schutz von Betroffenen vor digitalen Übergriffen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Facebook Germany GmbH am 30.09.2026
- Beschreibung: Es wird eine gesetzliche Regelung befürwortet, die Betroffenen von digitaler Gewalt eine effektive Rechtsdurchsetzung ermöglicht und hierfür einen Rahmen für gerichtlich angeordnete Auskunftserteilungen schafft, der mit den Vorgaben der DSGVO vereinbar ist.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 06.07.2026
- Beschreibung: Betroffene von digitaler Gewalt besser schützen. Hierzu zählt zum einen ein strafrechtlicher Schutz, der auch Erscheinungsformen von digitaler Gewalt umfasst, bei denen bislang Strafbarkeitslücken bestehen. Und auch Betroffenen geeignete Instrumente an die Hand geben, damit diese auch zivilrechtlich gegen Täter vorgehen können. Hierzu gehört insbesondere ein Auskunftsanspruch, der praktisch realisiert werden kann, und der den Betroffenen dabei hilft, die Identität des Täters in Erfahrung zu bringen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Selbstregulierung Informationswirtschaft e.V. am 01.07.2026
- Beschreibung: Im Allgemeinen fokussiert sich der SRIW in der Stellungnahme auf die Präzisierung des Begriffs „Gewalt im digitalen Raum“. Darüber hinaus zeigt der SRIW ergänzende, außergesetzliche Lösungsmöglichkeiten unter Rückgriff auf seine Erfahrungen bei der Entwicklung von Verhaltenskodizes auf.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle RV hierzu]