Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (25)
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Wir fordern eine erleichterte (medienbruchfreie) Grundbucheinsicht für Kreditinstitute. Unser Ziel ist es, dass Kreditinstitute zum Zwecke der Erteilung einer verbindlichen Finanzierungszusage schnell und ohne Vorab-Nachweis eines berechtigten Interesses im Sinne von § 12 Grundbuchordnung (GBO) in das Grundbuch schauen dürfen. Wir möchten eine Gesetzesregelung, die im Zusammenhang mit der Erteilung einer verbindlichen Finanzierungszusage entweder davon ausgeht, dass das Kreditinstitut stets ein berechtigtes Interesse gem. § 12 GBO hat oder kein berechtigtes Interesse nachweisen muss.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Wir fordern eine erleichterte (medienbruchfreie) Grundbucheinsicht für Kreditinstitute. Unser Ziel ist es, dass Kreditinstitute zum Zwecke der Erteilung einer verbindlichen Finanzierungszusage schnell und ohne Vorab-Nachweis eines berechtigten Interesses im Sinne von § 12 Grundbuchordnung (GBO) in das Grundbuch schauen dürfen. Wir möchten eine Gesetzesregelung, die im Zusammenhang mit der Erteilung einer verbindlichen Finanzierungszusage entweder davon ausgeht, dass das Kreditinstitut stets ein berechtigtes Interesse gem. § 12 GBO hat oder kein berechtigtes Interesse nachweisen muss.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Wir fordern eine erleichterte (medienbruchfreie) Grundbucheinsicht für Kreditinstitute. Unser Ziel ist es, dass Kreditinstitute zum Zwecke der Erteilung einer verbindlichen Finanzierungszusage schnell und ohne Vorab-Nachweis eines berechtigten Interesses im Sinne von § 12 Grundbuchordnung (GBO) in das Grundbuch schauen dürfen. Wir möchten eine Gesetzesregelung, die im Zusammenhang mit der Erteilung einer verbindlichen Finanzierungszusage entweder davon ausgeht, dass das Kreditinstitut stets ein berechtigtes Interesse gem. § 12 GBO hat oder kein berechtigtes Interesse nachweisen muss.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Wir fordern eine erleichterte (medienbruchfreie) Grundbucheinsicht für Kreditinstitute. Unser Ziel ist es, dass Kreditinstitute zum Zwecke der Erteilung einer verbindlichen Finanzierungszusage schnell und ohne Vorab-Nachweis eines berechtigten Interesses im Sinne von § 12 Grundbuchordnung (GBO) in das Grundbuch schauen dürfen. Wir möchten eine Gesetzesregelung, die im Zusammenhang mit der Erteilung einer verbindlichen Finanzierungszusage entweder davon ausgeht, dass das Kreditinstitut stets ein berechtigtes Interesse gem. § 12 GBO hat oder kein berechtigtes Interesse nachweisen muss.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Wir fordern eine erleichterte (medienbruchfreie) Grundbucheinsicht für Kreditinstitute. Unser Ziel ist es, dass Kreditinstitute zum Zwecke der Erteilung einer verbindlichen Finanzierungszusage schnell und ohne Vorab-Nachweis eines berechtigten Interesses im Sinne von § 12 Grundbuchordnung (GBO) in das Grundbuch schauen dürfen. Wir möchten eine Gesetzesregelung, die im Zusammenhang mit der Erteilung einer verbindlichen Finanzierungszusage entweder davon ausgeht, dass das Kreditinstitut stets ein berechtigtes Interesse gem. § 12 GBO hat oder kein berechtigtes Interesse nachweisen muss.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Wir fordern eine erleichterte (medienbruchfreie) Grundbucheinsicht für Kreditinstitute. Unser Ziel ist es, dass Kreditinstitute zum Zwecke der Erteilung einer verbindlichen Finanzierungszusage schnell und ohne Vorab-Nachweis eines berechtigten Interesses im Sinne von § 12 Grundbuchordnung (GBO) in das Grundbuch schauen dürfen. Wir möchten eine Gesetzesregelung, die im Zusammenhang mit der Erteilung einer verbindlichen Finanzierungszusage entweder davon ausgeht, dass das Kreditinstitut stets ein berechtigtes Interesse gem. § 12 GBO hat oder kein berechtigtes Interesse nachweisen muss.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 06.08.2024
- Beschreibung: Einführung eines Stiftungsregisters mit positiver Registerpublizität; Änderungen der StiftRV durch Erweiterung des Registerinhalts um Verwaltungsanschrift, Einsichtnahmerecht bei öffentl. Stiftungen, Schaffung klarer Kriterien für die Beschränkung der Einsichtnahme in die Akten; Aufnahme Stiftungsregister in § 32 GBO; kostenfreie Einsicht in das Stiftungsregister sowie Gebührenbefreiung für gemeinnützige Stiftungen nach StiftRGebV.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Referentenentwurf für eine Verordnung zum Betrieb des Stiftungsregisters
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...grundbuchrechtliche Vorschrift des § 32 GBO. Das Stiftungsregister..., ...im Grundbuchverkehr (§ 32 GBO) Da viele Stiftungen Immobilieneigentümerinnen..., ...aufgenommen werden, die nach § 32 GBO den Nachweis der Vertretungsorgane...
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Versicherung gemäß § 133 Abs. 4 GBO sind Medienbrüche, die ...
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Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Aktiv vom 25.06.2024 bis 22.01.2025
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Versicherung gemäß § 133 Abs. 4 GBO sind Medienbrüche, die ...
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Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Aktiv vom 25.06.2024 bis 14.01.2025
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Versicherung gemäß § 133 Abs. 4 GBO sind Medienbrüche, die ...