Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (24)
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 02.07.2024
- Beschreibung: Der Gesetzgeber sollte Regelungen treffen, um Potenziale von Prävention, Gesundheitsförderung und Rehabilitation besser zu nutzen, pflegerische Versorgung zu sichern, das Leistungsrecht zu flexibilisieren, häusliche Pflege zu stärken und den Einsatz digitaler Kommunikations- und Unterstützungstechnologien zu fördern. Zur Stärkung und Entlastung pflegender Zu- und Angehöriger sollten Angebote der Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege ausgebaut und Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz zusammengeführt werden. Die Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige sollte geprüft werden. Die pflegebedingten Eigenanteile sollten dauerhaft und effektiv reduziert werden. Die Finanzierungsgrundlage der Pflegeversicherung sollte zukunftsfähig ausgestaltet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11761
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Für mehr Anerkennung und Wertschätzung - Pflegende Angehörige weiter unterstützen
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BT-Drs. 20/11761
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Familienpflegezeitgesetz (FPfZG, 2012) und dem Gesetz ..., ...Familienpflegezeit nach dem PflegeZG und FPfZG von 24 Monaten angerechnet..., ...Familienpflegezeitgesetz (FPfZG). Ein Rechtsanspruch gegenüber..., ...Beschäftigten. Die Regelung im FPfZG sollte an die im PflegeZG..., ...Familienpflegezeitgesetz (FPfZG, 2012) und dem Gesetz ..., ...Familienpflegezeit nach dem PflegeZG und FPfZG von 24 Monaten angerechnet...
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- Angegeben von: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) am 27.06.2024
- Beschreibung: nlässlich des Weltfrauentages am 8. März 2024 macht der bvkm darauf aufmerksam, dass die dauerhafte Pflege eines Kindes mit Behinderung die Gesundheit der pflegenden Mütter gefährdet. Immer noch sind es Frauen, die den Großteil der Pflegearbeit übernehmen. In seinem Positionspapier „Pflegen gefährdet die Gesundheit“ formuliert der bvkm gemeinsam mit seiner Bundesfrauenvertretung verschiedene Forderungen zur Verbesserung der Gesundheit von pflegenden Müttern.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Familienpflegezeitgesetz (FPfZG). Die Freistellung ist..., ...Beschäftigte (§ 2 Absatz 1 FPfZG) hat. Auch wird während..., ...Verdienstausfalls (§ 3 FPfZG bzw. § 3 Absatz 7 PflegeZG i.V.m. § 3 FPfZG). Im Ergebnis kön-nen ...
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Pflegebedürftige finanziell entlasten
Aktiv vom 18.03.2025 bis 09.12.2025
- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 18.03.2025
- Beschreibung: Um Pflegebedürftige vor finanzieller Überlastung zu schützen, müssen die pflegebedingten Eigenanteile dauerhaft und effektiv begrenzt werden. Der Deutsche Verein sieht im „Sockel-Spitze-Tausch“ einen richtungsweisenden Impuls für einen in der Höhe (und ggf. auch in der Dauer) begrenzten Eigenanteil.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Familienpflegezeitgesetz (FPfZG, 2012) und dem Gesetz ..., ...Familienpflegezeit nach dem PflegeZG und FPfZG von 24 Monaten angerechnet..., ...Familienpflegezeitgesetz (FPfZG). Ein Rechtsanspruch gegenüber..., ...Beschäftigten. Die Regelung im FPfZG sollte an die im PflegeZG...
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 18.03.2025
- Beschreibung: Kommunen brauchen mehr Kompetenzen in Planung, Steuerung, Beratung und Entscheidung im Bereich Pflege und Pflegevermeidung. Dazu zählt eine verpflichtende Berücksichtigung der kommunalen Pflegeplanung bei der Zulassung von Einrichtungen der Pflege. Dort, wo Pflegekassen ihre Aufgaben der Pflegeberatung nicht wohnortnah in die kommunalen Strukturen einbringen können, sollte den Kommunen die Aufgabe verbunden mit einer Refinanzierungspflicht der Pflegekassen zuwachsen. Die verbindliche Implementierung von effizienten, sektorenübergreifenden Care- und Case-Managementstrukturen muss auf kommunaler Ebene erfolgen. Die Finanzausstattung der Kommunen ist so zu gestalten, dass Gesundheitsförderung und Prävention vor Ort adäquat umgesetzt werden können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Familienpflegezeitgesetz (FPfZG, 2012) und dem Gesetz ..., ...Familienpflegezeit nach dem PflegeZG und FPfZG von 24 Monaten angerechnet..., ...Familienpflegezeitgesetz (FPfZG). Ein Rechtsanspruch gegenüber..., ...Beschäftigten. Die Regelung im FPfZG sollte an die im PflegeZG..., ...Familienpflegezeitgesetzes (FPfZG, 2012) bedarf, um pflegende...
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Einführung eines Pflegekompetenzgesetzes
Aktiv vom 02.12.2024 bis 25.06.2026
- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 02.12.2024
- Beschreibung: Der Deutsche Verein begrüßt die zügige Wiedervorlage des Gesetzentwurfs aus der letzten Legislaturperiode. Unser Ziel: Ausweitung des Zugangs zu Präventionsleistungen, Stärkung der Pflegeberatung durch Implementierung von sektorenübergreifenden Care- und Case-Managementstrukturen, Kompetenzerweiterung für Pflegefachpersonen, Unterstützung der Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege, Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur, Förderung der Selbsthilfe. Ermöglichung innovativer Wohnformen und Stärkung der Mitwirkungsmöglichkeiten von Ländern und Kommunen bei der Sicherstellung der pflegerischen Versorgung. Weiterentwicklung und Harmonisierung von Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz. Nachhaltige Finanzreform der Pflegeversicherung und Abbau nicht notwendiger Bürokratie.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Familienpflegezeitgesetzes (FPfZG, 2012) bedarf, um pflegende..., ...Familienpflegezeitgesetzes (FPfZG, 2012) bedarf, um pflegende..., ...Familienpflegezeitgesetzes (FPfZG, 2012) bedarf, um pflegende...
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- Angegeben von: Zukunftsforum Familie e.V. am 07.07.2026
- Beschreibung: Zeit ist ein zentraler Faktor in der Pflege. Pflegende Zu- und Angehörige brauchen mehr Freiräume auf existenzsichernder Grundlage – für Pflege, Familie und Erholung. Dafür sind erweiterte Freistellungsregelungen und eine bessere Absicherung während Pflegezeiten nötig. Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz sollten – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – zusammengeführt und der Freistellungsanspruch auf mindestens 36 Monate mit Verlängerungsoption ausgeweitet werden. Pflegebedarfe enden selten nach drei Jahren; insbesondere pflegebedürftige Kinder sind oft lebenslang auf Unterstützung angewiesen und werden von Angehörigen versorgt. Anspruchsberechtigt müssen alle sein, die informelle Pflegeverantwortung übernehmen. Es ein Familienpflegegeld, das Einkommensverluste ausgleicht.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesforum Männer - Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V. am 18.03.2025
- Beschreibung: Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegebedingte Auszeiten und eine Berücksichtigung dieser Zeiten bei der Rente
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bündnis Sorgearbeit fair teilen am 28.06.2024
- Beschreibung: Die aktuellen Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Pflegezeit und Familienpflegezeit) sind unzureichend. Eine steuerfinanzierte Lohnersatzleistung soll die Einkommensverluste bei pflegebedingter Erwerbsunterbrechung bzw. Reduktion der Arbeitszeit kompensieren und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessern. Diese Leistung soll zugleich auch ein Anreiz für Männer sein, sich stärker an Pflege zu beteiligen. Klare und unbürokratische Anspruchsregelungen müssen (Teil-) Freistellungen zur Unterstützung von Pflegebedürftigen ermöglichen. Diese sollen verhindern, dass pflegende Angehörige vollständig aus dem Beruf aussteigen (müssen), um Pflege zu leisten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Reform des Familienpflegezeitgesetz
Aktiv vom 28.06.2024 bis 05.12.2025
- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Diakonie Deutschland setzt sich dafür ein, dass Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz zusammengeführt werden. Der Kreis der Anspruchsberechtigten auf die Nutzung von Angeboten des neuen Familienpflegezeitgesetzes soll neben den pflegenden Angehörige so auf andere nahestehende Menschen erweitert werden. Um in akuten Pflegesituationen eine Pflege organisieren zu können soll mehr Flexibilität für pflegende Beschäftigte ermöglicht werden. Die Diakonie Deutschland setzt sich auch für eine Lohnersatzleistung zum Ausgleich für Gehaltseinbußen bei der Übernahme von Pflege für nahestehende Personen ein. Zudem ist ein Ausbau und die Verbesserung der professionellen pflegerischen Versorgungsstrukturen notwendig.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Flexibilisierung der Leistungen aus Pflegezeit und Familienpflegezeit zur Erleichterung der Inanspruchnahme; Einführung einer Lohnersatzleistung.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):