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12 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Daten für die Forschung "« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (12)

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Daten für die Forschung...
    • Angegeben von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 21.07.2026
    • Beschreibung: Der Zugang zu Daten der öffentlichen Hand ist für die Forschung bislang durch fragmentierte Rechtsgrundlagen, Rechtsunsicherheiten und aufwendige Verfahren erheblich erschwert. Dies beeinträchtigt insbesondere die Nutzung und Verknüpfung von Daten. Der Entwurf eines Forschungsdatengesetzes ist daher aus Sicht der Allianz ein zentraler und ausdrücklich zu begrüßender Fortschritt. Um sein Potenzial voll auszuschöpfen, braucht es jedoch praktikable, forschungsfreundliche Regelungen, eine wissenschaftsnahe Governance der vorgesehenen Strukturen sowie klare und verlässliche Rahmenbedingungen für Zugang, Nutzung und Gebühren.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFTR): Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Daten für die Forschung
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 10.04.2026
    • Beschreibung: Grundsätzlich wird das Anliegen des FDG geteilt. Da die Ärztekammer datenhaltende Stelle nach dem Gesetzesentwurf ist, sind rechtliche Fragen offen, u. a.: - Erweiterter Datenzugriff auf sensible Daten für Forschende - Einspruchsmöglichkeit bei ethisch kritischen oder wissenschaftlich unzureichenden Forschungsfragen. - Aufwandsarme technische und organisatorische Umsetzung der Datenabfrage aus Registern.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFTR): Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Daten für die Forschung
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) am 16.03.2026
    • Beschreibung: Bessere Nutzung von Daten für die wissenschaftliche Forschung, die bisher nicht über das GDNG abgedeckt sind. Wir setzen uns insbesondere für eine gute Verzahnung zwischen Gesundheitsdaten (die primär über das GDNG geregelt sind) und anderen Daten ein. Wichtig ist außerdem eine gute Verzahnung zwischen GDNG und dem Forschungsdatengesetz. Wichtig sind hier insbesondere Vereinheitlichungen, um die praktische Umsetzung und Rechtssicherheit zu erhöhen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFTR): Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Daten für die Forschung
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Allianz der Wissenschaftsorganisationen am 13.07.2026
    • Beschreibung: Der Zugang zu Daten der öffentlichen Hand ist für die Forschung bislang durch fragmentierte Rechtsgrundlagen, Rechtsunsicherheiten und aufwendige Verfahren erheblich erschwert. Dies beeinträchtigt insbesondere die Nutzung und Verknüpfung von Daten. Der Entwurf eines Forschungsdatengesetzes ist daher aus Sicht der Allianz ein zentraler und ausdrücklich zu begrüßender Fortschritt. Um sein Potenzial voll auszuschöpfen, braucht es jedoch praktikable, forschungsfreundliche Regelungen, eine wissenschaftsnahe Governance der vorgesehenen Strukturen sowie klare und verlässliche Rahmenbedingungen für Zugang, Nutzung und Gebühren.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFTR): Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Daten für die Forschung
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Kathrin Zabel – comm together am 15.06.2026
    • Beschreibung: - Schaffung einer einheitlichen Rechtsgrundlagen für den Zugang zu und die Zusammenführung von Daten für Forschungszwecke sowie deren datenschutzrechtliche Zulässigkeit - Schaffung einer federführenden Datenschutzaufsicht bei länderübergreifenden Forschungsvorhaben - Ermöglichung von datengetriebener Forschung, an der ein öffentliches und gesamtgesellschaftliches Interesse besteht
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFTR): Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Daten für die Forschung
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 04.04.2026
    • Beschreibung: Der Bitkom setzt sich für die Einführung von Regelungen zur Verbesserung der Datenverfügbarkeit und Datennutzung für Forschung und Innovation in Deutschland ein. Hierfür ist ein klarer Rechtsrahmen essenziell. Ein etwaiges Forschungsdatengesetz muss insbesondere mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) in Einklang gebracht werden, ohne dessen Unklarheiten und Regelungslücken zu wiederholen. Auch müssen Datensilos aufgebrochen und Daten stärker zugänglich gemacht werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFTR): Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Daten für die Forschung
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
    • Beschreibung: Aus Sicht des BDI muss der Entwurf zum vorgeschlagenen Forschungsdatengesetz zur Verbesserung für öffentliche und industrielle Forschung beitragen. Insbesondere muss sich dieser in das regulatorische Geflecht, vor allem mit Blick auf das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) und die SGB-V-Strukturen, nahtlos einfügen und Doppelregulierungen vermeiden. Eine klare gesetzliche Abgrenzung in Form einer Priorisierung des GDNG bei Gesundheitsdaten sowie eine verbindliche Koordinierung zwischen dem vorgeschlagenen Deutschen Zentrum für Mikrodaten (DZM) und den Strukturen des GDNG ist daher erforderlich.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFTR): Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Daten für die Forschung
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Deutsche Hochschulmedizin (DHM) am 16.03.2026
    • Beschreibung: Bessere Nutzung von Daten für die wissenschaftliche Forschung, die bisher nicht über das GDNG abgedeckt sind. Wir setzen uns insbesondere für eine gute Verzahnung zwischen Gesundheitsdaten (die primär über das GDNG geregelt sind) und anderen Daten ein. Wichtig ist außerdem eine gute Verzahnung zwischen GDNG und dem Forschungsdatengesetz. Wichtig sind hier insbesondere Vereinheitlichungen, um die praktische Umsetzung und Rechtssicherheit zu erhöhen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFTR): Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Daten für die Forschung
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Pharma Deutschland e.V. am 03.07.2024
    • Beschreibung: Mit dem GDNG wird das Ziel verfolgt, qualitativ hochwertige Daten für eine verbesserte und qualitätsgesicherte Versorgung verfügbar zu machen. Insbesondere die zukünftigen Zugangsmöglichkeiten zu Gesundheitsdaten durch Arzneimittel-Hersteller, für die sich Pharma Deutschland stark macht, sind positiv zu bewerten. Die Möglichkeit, Gesundheitsdaten des Forschungsdatenzentrums (FDZ) im Rahmen der Arzneimittel- und DiGA-Versorgung allgemein zugänglich zu machen, eröffnet dabei die Chance, bestehende Datenungleichgewichte innerhalb der Vertragspartner der Selbstverwaltung aufzulösen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9046 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten - (Gesundheitsdatennutzungsgesetz - GDNG)
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
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