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18 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"AnlV"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (18)

    • Angegeben von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 26.09.2024
    • Beschreibung: aba, ABV & AKA begrüßen die Schaffung eines abgestimmten Regelungsrahmen durch das ZuFinG II für Fondsanlagen in erneuerbare Energien & Infrastruktur sowohl bzgl. des KAGB als auch des InvStG. Konkret begrüßen wir angesichts der Einschränkungen der Steuerbefreiungen nach §§ 8 und 10 InvStG die Konkretisierungen der Abgrenzung von vermögensverwaltender und gewerblicher Tätigkeit nach § 6 Abs. 5 / 5a / 5b InvStG. Wir begrüßen auch dass weiterhin Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Gesellschaften mit überwiegend deutschem Immobilienbesitz von der Steuerbefreiung erfasst sind. Wir regen eine Erweiterung der tauglichen Anlagen für Immobilien-Spezial-AIF nach § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV auf Vermögensgegenstände nach § 231 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 8, Abs. 3 & 6 KAGB sowie § 235 Abs. 1 KAGB.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf eines Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG II)
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Immobilienfonds weiterhin für AnlV-Anleger erwerbbar zu halten..., ...Anpassung in § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV geboten, um künftig Immobilien-fonds..., ...nicht ausschließen, für AnlV-Anleger er-werbbar zu halten..., ...nach § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV auf Vermögensgegenstände...
    • Angegeben von: Bundesverband Alternative Investments e.V. am 24.05.2024
    • Beschreibung: Die Einordnung von Kreditfonds ist misslungen. Weiterhin gibt es keine eigene Quote für Infrastruktur. Die Beteiligungsquoten und Regelungen zum Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen müssen modifiziert werden. Der Zugang zu Nicht-EU-Fonds ist nur sehr bedingt möglich.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Änderungen in § 2 Abs. 2 AnlV: Erweiterung der Öffnungsklausel..., ...Änderungen in § 3 Abs. 3 Abs. 1 AnlV: Erhöhung der Risikokapitalquote..., ...§ 3 Abs. 3 Abs. 7 (neu) AnlV: Einführung Infrastrukturquote..., ...nach Nr. 13 b) oder Nr. 17 AnlV – ausschließlich für Zwecke..., ...versicherungsaufsichtsrechtlichen Definition der AnlV einzustufen sind. Insoweit..., ...im Sinne des § 2 Abs. 1 AnlV sein Vermögen zu 100% in..., ...Entsprechendes gilt auch, wenn AnlV-Investoren bestehende Investments..., ...In dieser Situation sind AnlV-Investoren in aller Regel..., ... a) § 3 Abs. 7 Satz 1 AnlV-E benennt lediglich Investitionen..., ...Der in § 3 Abs. 7 Satz 2 AnlV-E verwendete Begriff "umfangreicher..., ...Anforderung in § 3 Abs. 7 AnlV n.F. vor. Der dritte Satz..., ... § 2 Abs. 1 oder Nr. 17 AnlV fallen. Dort gibt es eine..., ...Anpassung von § 3 Abs. 7 AnlV-E „(7) Direkte und indirekte..., ... Infrastrukturquote der AnlV maßgeblich darauf abstellen..., ... Weitere Änderungen der AnlV: Wie bereits in der Vorbemerkung..., ...b und § 2 Abs. 1 Nr. 17 AnlV in Bezug auf erfasste Verwaltungsgesellschaften..., ...der aktuellen Fassung der AnlV bzw. der PFAV sind Anteile..., ... 2 Abs. 1 Nr. 14 Bs. c) AnlV / PFAV nur Anteile an inländischen..., ...entsprechende Anpassung der AnlV / der PFAV ist somit erforderlich..., ...Änderungsvorschläge für § 2 AnlV (also zu Nr. 14c, 16 und...
    • Angegeben von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 09.10.2024
    • Beschreibung: aba, ABV & AKA begrüßen die Schaffung eines abgestimmten Regelungsrahmen durch das ZuFinG II für Fondsanlagen in erneuerbare Energien & Infrastruktur sowohl bzgl. des KAGB als auch des InvStG. Konkret begrüßen wir angesichts der Einschränkungen der Steuerbefreiungen nach §§ 8 und 10 InvStG die Konkretisierungen der Abgrenzung von vermögensverwaltender und gewerblicher Tätigkeit nach § 6 Abs. 5 / 5a / 5b InvStG. Wir begrüßen auch dass weiterhin Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Gesellschaften mit überwiegend deutschem Immobilienbesitz von der Steuerbefreiung erfasst sind. Wir regen eine Erweiterung der tauglichen Anlagen für Immobilien-Spezial-AIF nach § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV auf Vermögensgegenstände nach § 231 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 8, Abs. 3 & 6 KAGB sowie § 235 Abs. 1 KAGB.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14513 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Immobilienfonds weiterhin für AnlV‐Anleger erwerbbar zu halten..., ...Anpassung in § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV geboten, um künftig Immobilienfonds..., ...nicht ausschließen, für AnlV‐Anleger erwerbbar zu halten..., ...nach § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV auf Vermögensgegenstände...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Immobilienfonds weiterhin für AnlV-Anleger erwerbbar zu halten..., ...Anpassung in § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV geboten, um künftig Immobilien..., ...nicht ausschließen, für AnlV-Anleger er- werbbar zu..., ...nach § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV auf Vermögensgegenstände..., ...Immobilienfonds weiterhin für AnlV-Anleger erwerbbar zu halten..., ...Anpassung in § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV geboten, um künftig Immobilien..., ...nicht ausschließen, für AnlV-Anleger er- werbbar zu..., ...nach § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV auf Vermögensgegenstände...
    • Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Unter anderem schlagen wir Folgendes vor: Zu § 26 Nr. 7a InvStG (neu) sollte klargestellt werden, dass auch Stromlieferungen an Dritte von der im Entwurf vorgesehenen „Lieferung von Strom“ umfasst sind. Wir schlagen eine einheitliche Begriffsverwendung im Rahmen der neu geregelten Maßnahmen vor, um Auslegungsschwierigkeiten und Unsicherheiten zu vermeiden. Die erweiterten Investitionsmöglichkeiten durch Immobilienfonds in Infrastruktur-Projektgesellschaften sollten in der Anlageverordnung nachgezogen und § 2 Abs. 1 Nr. 14 AnlV entsprechend angepasst werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): GZ: IV C 1 - S 1980-1/23/10003 :003
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...nachgezogen und § 2 Abs. 1 Nr. 14 AnlV entsprechend angepasst ..., ...relevanten Anlageverordnung (AnlV) zeichnet in § 2 Abs. 1 Nr. 14 lit.c) aa) AnlV Investitionen in Immobilien..., ...Abs. 1 Nr. 14 lit. c) aa) AnlV wie folgt auf den Weg zu...
    • Angegeben von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 09.10.2024
    • Beschreibung: aba, ABV & AKA betonen die Problematik der geplanten Einschränkung der Steuerbefreiung steuerbefreiter Anleger auf Fondsebene in den §§ 8 und 10 InvStG für gewerbliche Einnahmen durch den Diskussionsentwurf zu einem Gesetz zur Förderung von Investitionen von Investmentfonds und regen diesbezüglich einen Bestandsschutz an. Zugleich wird die Schaffung eines abgestimmten Regelungsrahmen für Fondsanlagen in erneuerbare Energien & Infrastruktur sowohl bzgl. des KAGB als auch des InvStG begrüßt. Es wird eine Erweiterung der tauglichen Anlagen für Immobilien-Spezial-AIF nach § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV und die Schaffung einer 5%-Infrastruktur-Quote angeregt.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Anpassung in § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV geboten, um künftig Immobilienfonds..., ...nicht ausschließen, für AnlV-Anleger erwerbbar zu halten...
    • Angegeben von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 26.09.2024
    • Beschreibung: aba, ABV & AKA betonen die Problematik der geplanten Einschränkung der Steuerbefreiung steuerbefreiter Anleger auf Fondsebene in den §§ 8 und 10 InvStG für gewerbliche Einnahmen durch den Diskussionsentwurf zu einem Gesetz zur Förderung von Investitionen von Investmentfonds und regen diesbezüglich einen Bestandsschutz an. Zugleich wird die Schaffung eines abgestimmten Regelungsrahmen für Fondsanlagen in erneuerbare Energien & Infrastruktur sowohl bzgl. des KAGB als auch des InvStG begrüßt. Es wird eine Erweiterung der tauglichen Anlagen für Immobilien-Spezial-AIF nach § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV und die Schaffung einer 5%-Infrastruktur-Quote angeregt.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Anpassung in § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV geboten, um künftig Immobilienfonds..., ...nicht ausschließen, für AnlV-Anleger er-werbbar zu halten...
    • Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
    • Beschreibung: Die aba begrüßt die Änderungen in der Anlageverordnung, dass durch die Einführung einer Infrastrukturquote, die Erhöhung der Risikokapitalquote und die Erstreckung der Öffnungsklausel auf Überschreitungen der Streuungsgrenzen hinsichtlich der formalen Anforderungen mehr Flexibilität in der Kapitalanlage geschaffen wird, sehr. Wir haben einzelne Aspekte zusammengefasst, bezüglich derer unseres Erachtens eine Fortentwicklung der Regelungsvorschläge bzw. Klarstellung wünschenswert wäre.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 488/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 26.09.2024
    • Beschreibung: Wir regen eine Übergangsregelung in § 13 BetrAVG bzgl. der erfreulichen Änderung in § 6 Satz 1 BetrAVG zur Teilrente an, um die Versorgungsordnungen an die neue Rechtslage anpassen zu können. Mit Blick auf die erfreulichen Änderungen der AnlV (insb. Erhöhung der RK-Quote auf 40% und Einführung einer 5%-Infrastrukturquote) regen wir weitere Klarstellungen an (Infrastrukturquote; Öffnungsklausel) und korrespondierende Erhöhungen der Unterquoten der RK-Quote an. zudem regen wir eine Änderung der SvEV an, so dass der Hinzurechnungsbetrag generell keine Anwendung auf die so genannten Minijobs findet. Zudem regen wir zu § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG die Einführung einer 5 %-Bagatellgrenze für gewerbliche Nebentätigkeiten der Immobiliendirektanlage an.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 488/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Unter-quoten auf Ebene der AnlV bzw. des BaFin-Kapitalanlage-Rundschreibens..., ... gemäß den Vorgaben der AnlV für die Infrastruktur-Quote...
    • Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
    • Beschreibung: Die aba hat die Änderungen durch die neue AnlV und ihre Veröffentlichung am 6. Febr. 2025 im BGBl. sehr begrüßt. Jetzt bedarf es begleitender Regulierung, u.a. der Anwendungsvorgaben im Kapitalanlage-Rundschreiben und die Umsetzung im BaFin-Berichtswesen (Sammelverfügung) sowie Änderungen bei Stresstestvorgaben und Prognoserechnungen. Nach Einschätzung der aba führt die neue Infrastruktur-Quote eher zu dem politisch gewünschten Mehr an Infrastruktur, wenn diese Quote auch auf Infrastruktur-Investitionen in geschlossenen Fonds bzw. gebündelten Investitionen angewendet werden kann. Da der Ref-E keine Anpassungen der Regelungen für Pensionsfonds vorsieht, für die ebenfalls Mischungsgrenzen für Anlagen nach Nr. 17 sowie Streuungsgrenzen gelten, hält die aba entsprechende Anpassungen für nötig.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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