Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (30)
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Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
Aktiv vom 03.09.2024 bis 19.12.2025
- Angegeben von: Mastercard am 03.09.2024
- Beschreibung: Mastercard nimmt am öffentlichen und politischen Diskurs zur Kindergrundsicherung teil und trägt folgende Schwerpunkthemen vor: Technische Möglichkeiten, Infrastruktur und Erfahrungsaustausch / Best Practices zur schnelleren Leistungsgewährung bei der Bekämpfung von Kinderarmut, Bündelung bisheriger Leistungen. :.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Kindergrundsicherung
Aktiv vom 28.06.2024 bis 05.12.2025
- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Diakonie Deutschland setzt sich für die Einführung einer Kindergrundsicherung ein, um allen Kindern gleiche Chancen zu geben und Kinderarmut zu bekämpfen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (13):
- SGB 2 [alle RV hierzu]
- SGB 3 [alle RV hierzu]
- SGB 4 [alle RV hierzu]
- SGB 5 [alle RV hierzu]
- SGB 11 [alle RV hierzu]
- SGB 12 [alle RV hierzu]
- EStG [alle RV hierzu]
- UhVorschG [alle RV hierzu]
- AsylVfG 1992 [alle RV hierzu]
- MZG [alle RV hierzu]
- MZG 2005 [alle RV hierzu]
- KVLG 1989 [alle RV hierzu]
- RBEG 2021 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland
- Angegeben von: Bundesjugendwerk der Arbeiterwohlfahrt e. V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Eine Kindergrundsicherung muss so ausgestaltet sein, dass das Wohlergehen von Kindern nicht vom Einkommen der Eltern abhängig ist. Diese soll armutsfest sein und alle Kinder und Jugendlichen unterstützen. Es ist notwendig, kindbezogene Leistungen zu bündeln und eine unbürokratische Auszahlung durch eine zentrale Stelle sicherzustellen. Die Kindergrundsicherung soll direkt den Kindern zustehen, um ihre finanzielle Unabhängigkeit zu gewährleisten und Anrechnungen auf elterliche Ansprüche zu vermeiden. Sie muss existenzsichernd und altersgerecht bemessen sein, unabhängig von Haushaltslagen. Kinder, Jugendliche und Jugendverbände sollen bei der Ausgestaltung ein Mitspracherecht haben. Das soziokulturelle Existenzminimum soll neu definiert werden, um gleiche Chancen für alle Kinder zu sichern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Kindergrundsicherung
Aktiv vom 27.06.2024 bis 30.07.2026
- Angegeben von: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) am 27.06.2024
- Beschreibung: Forderung nach einer Ausnahmeregelung vom Auszahlungsanspruch für erwachsene Kinder mit Behinderung. In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf hatte der bvkm den geplanten neuen Auszahlungsanspruch kritisiert, der es künftig allen volljährigen Kindern ermöglicht hätte, die Auszahlung des Kindergarantiebetrages an sich selbst zu verlangen. Bei volljährigen Kindern mit Behinderung hätte diese Auszahlung dazu geführt, dass der Kindergarantiebetrag mit anderen Sozialleistungen, die Menschen mit Behinderung zustehen, verrechnet worden wäre. Die betroffenen Menschen mit Behinderung hätten also kein Mehr an Leistungen gehabt und bei den Eltern wäre der Kindergarantiebetrag gar nicht erst angekommen. Für die Eltern hätte das einen finanziellen Verlust von jährlich 3.000 Euro bedeutet.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Einführung einer einheitlichen Kindergrundsicherung für alle Kinder und Jugendlichen
Aktiv vom 25.06.2024 bis 25.03.2026
- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Einführung eines neuen einheitlichen Leistungssystems der Kindergrundsicherung, welches für alle Kinder und Jugendlichen existenzsichernd ist; Vereinfachung der Zugänge zu Leistungen der Kindergrundsicherung mit dem Ziel der Reduzierung der Anzahl von Familien, die bestehende Leistungsansprüche nicht wahrnehmen; Verhinderung von Leistungsausschlüssen bei der Kindergrundsicherung für Menschen aus dem AsylbLG und weiterer Gruppen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit; Sicherung des Zugangs zu Leistungen der Kindergrundsicherung für Careleaver_innen; Vereinfachung der Leistungsbeantragung durch Digitalisierung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Kinder- und Jugendarmut
Aktiv vom 25.06.2024 bis 15.04.2025
- Angegeben von: Bundesstelle der KjG e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: s. https://kjg.de/wp-content/uploads/2023/03/2023-03-Bura-Beschluss-3-Kinder-und-Jugendarmut-beenden-Zeit-zu-handeln.pdf
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns für eine Kindergrundsicherung für alle Kinder zur Sicherung ihres Lebensunterhalts. Die verschiedenen monetären Leistungen für Kinder müssen gebündelt werden. Die finanzielle Gestaltung muss gewährleisten, dass das Existenzminimum für Kinder sichergestellt wird. Wir plädieren für die Gleichbehandlung der zugewanderten Kinder, ob aus Drittstaaten oder Europäischen Ausland stammend. Das Kindergeld muss Kindern unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus oder dem Aufenthaltsstatus ihrer Eltern zustehen.Mit der Regelung muss gewährleistet sein, dass unbegleitete Kinder selbst einen Anspruch auf die Kindergrundsicherung haben, unabhängig vom Aufenthaltsort der Eltern. Familien sollen alle Leistungen gebündelt an einer Stelle erhalten, statt zwischen verschiedenen Behörden zu wechseln.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 505/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung -
BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
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BR-Drs. 505/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Der djb fordert die Verbesserung der Existenzsicherung für Kinder noch in dieser Legislaturperiode, ohne dass dafür eine komplexe Systemumstellung notwendig ist. Ein Kindermindestsicherungsgesetz begleitet von weiteren kurz- und langfristigen Maßnahmen kann ein erster Schritt für ein einfaches Sozialrecht mit einer gerechten Grundsicherung für Kinder sein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: FSI - Forum Soziale Inklusion e. V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Wahrnehmung des verfassungsrechtlich verbrieften Rechts auf Wahrnehmung der Anteile des sozio-kulturellen Existenzminimums bei Kindern in beiden Haushalten von Trennungsfamilien.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Kindergrundsicherung einführen
Aktiv vom 18.06.2024 bis 19.12.2025
- Angegeben von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 18.06.2024
- Beschreibung: Der VAMV setzt sich dafür ein, dass durch das Einführen einer Kindergrundsicherung Kinderarmut wirksam bekämpt wird. Familien mit geringen oder mittleren Einkommen sollen eine höhere Untersützung des Staates bekommen als Familien mit hohen Einkommen. Es wichtig, dass die Kindergrundsicherung besser als die bisherige Familienförderung unterschiedliche Familienformen erreicht, insbesondere auch Alleinerziehende und ihre Kinder. Negative Wechselwirkungen mit andern Leistungnen für Geringverdiener*innen (bspw. Wohngeld) sind auszuschließen. Verschlechterungen für Alleinerziehende gegebenüber dem Status quo dürfen nicht mit der Kindergrundsicherung verbunden sein. In der Höhe muss die Kindergrundsicherung eine echte Verbesserung bedeuten und soziokulturelle Teilhabe umfassen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
-
BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):