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Gefundene Regelungsvorhaben (28.887)

  • Keine Aufteilung der deutschen Stromgebotszone

    Aktiv vom 26.08.2025 bis 26.03.2026

    • Angegeben von: EWE AG am 26.08.2025
    • Beschreibung: Verzicht auf Teilung der einheitlichen Stromgebotszone in Deutschland: - Kaum Nutzen, aber hohe Risiken für Industrie und Investitionen. - Komplexität und Kosten: Umsetzung wäre langwierig und teuer.
    • Angegeben von: EWE AG am 26.08.2025
    • Beschreibung: - Die aktuellen gesetzlichen Regelungen zum Netzanschluss von Biogasanlagen laufen mit der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) Ende 2025 aus. - In der weiteren Diskussion über eine Folgeregelung der GasNZV muss mindestens der Schwellenwert so gesetzt werden, dass er wirklich nur die absolut (wirtschaftlich) sinnvollen Anlagen adressiert. Zusätzlich muss zwingend darauf geachtet werden, dass die 75/25-Regelung fällt und die Anlagenbetreiber sich ab dem ersten Meter Netzbau finanziell stärker einbringen sollen. - Der Vorschlag möchte von der Angebotsseite kommen und alle Gasvertriebe zur (bilanziellen) Beimischung von Biogas verpflichten, bei Produkten, die im Gebäudesektor genutzt werden. - Die Diskussion einer Biogasquote im Gebäudesektor sollte beendet werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 26.08.2025
    • Beschreibung: Die Bemessung der Unternehmensgröße sollte branchenspezifisch erfolgen, Querschnittsbereiche nur anteilig IT-Systeme, die nicht direkt für den Betrieb der jeweiligen Einrichtung relevant sind, sollten nicht erfasst werden Lokale Photovoltaik-Energieerzeugung und Mieter-Ladepunkte sollten aufgrund ihrer geringen Bedeutung für die Versorgungssicherheit vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden Fern- und Nahwärmeversorgung sollte klar differenziert werden, um das notwendige Entstehen von Kleinstnetzen nicht zu hemmen Das Verpachten passiver Telekommunikationsinfrastruktur sollte ebenso wie der Wiederverkauf von Rundfunk-Übertragungsdiensten aufgrund der fehlenden Einwirkungsmöglichkeiten für Immobilienunternehmen vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 26.08.2025
    • Beschreibung: Der „Gebäudetyp-E“ hat das Ziel, dass Planen und Bauen zu erleichtern. In den letzten Jahrzehnten ist eine hohe Anzahl an DIN-Normen, aber auch VDI-Richtlinien entstanden, die das schnelle, einfache und auch innovative Bauen nicht befördern. Danach soll das Bauen einfacher, schneller und günstiger werden. Das Bauen im Sinne des Gebäudetyps E soll befördert werden, indem die Vertragspartner Spielräume für innovative Planung vereinbaren, auch durch Abweichen von kostenintensiven Standards. Die Länder beabsichtigen, dazu Änderungen der Musterbauordnung und der Landesbauordnungen vorzunehmen. Die Bundesregierung wird eine „Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E" bis Ende des Jahres vorlegen, um dafür zu sorgen, dass für die Beteiligten vereinfachtes Bauen rechtssicher gelingen kann.“
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 26.08.2025
    • Beschreibung: Rechtsicherheit:§ 650a BGB in Absatz 3 erstmals eine Regelung zu den anerkannten Regeln der Technik geschaffen. Sicherheitsrelevante Normungen:neue gesetzliche Vermutung geschaffen, dass sie zu den anerkannten Regeln der Technik gehören. Komfort & Ausstattungsmerkmale:diese keine anerkannten Regeln der Technik abbilden. „Gebäudetyp E“: Kapitel 4 „Gebäudebauverträge zwischen fachkundigen Unternehmern“ eingefügt. Der § 650o Absatz 1 BGB-E definiert den Anwendungsbereich. § 650o Absatz 2 BGB-E regelt neu eine Ausnahme von der geltenden Aufklärungspflicht:Bei Verträgen zwischen fachkundigen Unternehmern über Bauleistungen an Gebäuden und Außenanlagen soll künftig keine Verpflichtung mehr bestehen, über Risiken und Konsequenzen eines Abweichens von den anerkannten Regeln der Technik aufzuklären
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 26.08.2025
    • Beschreibung: Bei dem Antrittsbesuch wurden folgende Punkte mit Frau Bundesministerin Hubertz thematisiert: „Investitionsbedingungen im Bauwesen stärken“, inklusive: Steuerliche Abschreibungsbedingungen Förderung des EH-55-Standards Eigenkapitalersetzende Mittel Überlegungen zur Senkung der Staatsquote
    • Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 26.08.2025
    • Beschreibung: Anpassung der Abschreibungsregelungen für Neubau und Bestandssanierung Anpassung der Zinsschranke sowie Förderung des EH55-Standards.
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