Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (151)
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 25.09.2025
- Beschreibung: Kurzfristig und bald müssen die notwendigen strukturellen Entscheidungen getroffen werden, damit das Gesundheitswesen auch in Zukunft stabil, gerecht und solidarisch bleibt. Der vollständige Ausgleich der GKV-Kosten für Bürgergeldempfänger soll uns nicht von der Aufgabe entbinden, die notwendigen systematischen Reformen entschlossen anzugehen. Gemeinsames Ziel muss deshalb sein, diese Mittel effizient und zielgenau im Sinne einer an dem gesundheitlichen Bedarf der Patientinnen und Patienten ausgerichteten Versorgung einzusetzen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutscher Bundesjugendring e.V. am 14.04.2025
- Beschreibung: Alle kindesbezogenen Sozialleistungen sollten in der Kindergrundsicherung gebündelt werden, um den Zugang zu erleichtern und die Leistung automatisch auszahlen zu können. Die Höhe der Kindergrundsicherung sollte sich am wirklichen soziokulturellen Existenzminimum von Kindern & Jugendlichen orientieren. Die Auszahlung sollte bis mindestens zur Vollendung des 25. Lebensjahrs erfolgen, um Übergänge zwischen Schule, Ausbildung & Studium zu berücksichtigen. Mehrbedarfe sollten zusätzlich zur Kindergrundsicherung berücksichtigt werden. Hierzu gehören überdurchschnittliche Wohnkosten, besondere Verpflegungskosten durch medizinische Unterstützung oder Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Die Beantragung und Auszahlung der Kindergrundsicherung sollte unbürokratisch & unkompliziert gehalten werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung -
BT-Drs. 20/9643
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung - Drucksache 20/9092 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Einführung eines Gewalthilfegesetzes unter Umsetzung der Vorgaben der Istanbul Konvention
Aktiv vom 20.11.2024 bis 03.04.2025
- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 20.11.2024
- Beschreibung: Unterstützung der Einführung eines Gewalthilfegesetzes, das das Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt gesetzlich abgesichert und auf einen bundesweit flächendeckenden und bedarfsgerechten Ausbau von Schutz- und Beratungsangeboten in Orientierung an die Istanbul-Konvention hinwirkt. Der Zugang zu Schutz, Beratung und Unterstützung soll kostenfrei, niedrigschwellig und diskriminierungsfrei sein. Eine Beteiligung des Bundes an der Regelfinanzierung des Hilfesystems soll gesetzlich verankert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 30.10.2024
- Beschreibung: Neuregelung der ordentlichen Kündigung analog zu den Regelungen der außerordentlichen Kündigung nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB zur Sicherstellung einer „Heilung“ einer außerordentlichen fristlosen Kündigung aufgrund von Mietrückständen. Mietschuldenübernahme als Beihilfe auch für Beziehende von SGB II-Leistungen (Hilfen zur Sicherung der Unterkunft nach § 22 Abs. 8 SGB II) analog der Regelungen in § 36 Abs. 1 SGB XII. Ausweitung der Mitteilungspflichten der Amtsgerichte bezüglich Räumungsklagen (§ 22 Abs. 9 SGB II sowie § 36 Abs. 2 SGB XII) auf alle Räumungsklagen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Einführung eines leistungsorientierten Grundeinkommens
Aktiv vom 23.10.2024 bis 05.01.2026
- Angegeben von: Joost Schloemer Dipl. Ing. – Schloemer CMS am 23.10.2024
- Beschreibung: Ziel ist die Einführung eines leistungsorientierten Grundeinkommensmodells, das Grundsicherung mit Anreizen zur Weiterbildung und gesellschaftlichem Engagement verknüpft. Die Grundsicherungsleistungen sollen gestaffelt werden, sodass zusätzliche Aktivitäten wie Fortbildungen oder Ehrenamt zu einer Erhöhung der Zahlungen führen. Hierfür sollen Änderungen im Sozialgesetzbuch II und III erfolgen. Die Interessenvertretung adressiert Bundestagsabgeordnete, die Ausschüsse für Arbeit und Soziales, das BMAS, das BMBF sowie NGOs und Sozialverbände. Durch Informationskampagnen, Positionspapiere und Dialogveranstaltungen wird das Konzept vorgestellt, um die soziale Absicherung und Eigenverantwortung zu stärken und politische Unterstützung zu gewinnen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Klimakrise und Armut muss gemeinsam bekämpft werden. Dafür sind eine sozial-gerechte Klimapolitik, die Stärkung der sozialen Sicherung und eine sozial-gerechte Finanzierung der Transformation notwendig. Die Diakonie schlägt gemeinsam mit anderen mehrere Maßnahmen vor.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns für eine Kindergrundsicherung für alle Kinder zur Sicherung ihres Lebensunterhalts. Die verschiedenen monetären Leistungen für Kinder müssen gebündelt werden. Die finanzielle Gestaltung muss gewährleisten, dass das Existenzminimum für Kinder sichergestellt wird. Wir plädieren für die Gleichbehandlung der zugewanderten Kinder, ob aus Drittstaaten oder Europäischen Ausland stammend. Das Kindergeld muss Kindern unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus oder dem Aufenthaltsstatus ihrer Eltern zustehen. Mit der Regelung muss gewährleistet sein, dass unbegleitete Kinder selbst einen Anspruch auf die Kindergrundsicherung haben, unabhängig vom Aufenthaltsort der Eltern. Wir setzen uns für die Übertragung der Organisation und Verwaltung der Kindergrundsicherung an die Familienkassen ein
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 505/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung -
BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
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BR-Drs. 505/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. am 25.03.2026
- Beschreibung: Als Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) begrüßen wir insbesondere Regelungen zur Schonfristzahlung, zur Begrenzung von Indexmieten sowie zu Möblierungszuschlägen als wichtige Beiträge zur Prävention von Wohnungsverlusten. Zugleich fordern wir die Ausgestaltung der Schonfristregelung, die Begrenzung von Kurzzeitvermietung sowie die Anwendung der Mietpreisbremse. Ziel ist eine nachhaltige Stärkung des Mieterschutzes und die Vermeidung von Wohnungslosigkeit.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e.V. am 18.12.2025
- Beschreibung: Die BAG KJS lehnt die Einführung von Sanktionen und den Vermittlungsvorrang in der geplanten Form ab. Sie fordert, sofern Sanktionen eingeführt werden, Ausnahmen bei Sanktionen für junge Menschen sowie für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern. Sie unterstützt die Stärkung der Zusammenarbeit der Rechtskreise SGB II, SGB III und SGB VIII in Jugendberufsagenturen (JBA) an, schlägt jedoch zusätzlich bundeseinheitliche Kriterien und Strukturen für die JBA vor. https://www.bagkjs.de/wp-content/uploads/2025/11/2025_BAGKJS_Stellungnahme_SGBII_barrierefrei.pdf
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Weiterentwicklung Kinderregelsatz, Einführung Umgangsmehrbedarf, Neudefinition Kinderexistenzminimum
- Angegeben von: evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. am 29.09.2025
- Beschreibung: Der Kinderregelsatz muss aus Sicht der eaf zeitnah an den spezifischen Bedarfen von Kindern für ein gutes Aufwachsen und angemessene Teilhabe ausgerichtet werden. Im Grundsicherungsrecht sollte der erhöhte Bedarf von Trennungskindern Berücksichtigung finden. Wichtige Grundlage ist eine Neudefinition des soziokulturellen Existenzminimums für Kinder. Dies setzt eine Abkehr von der Orientierung an einem sozialrechtlichen „Minimum“ hin zu einem „ausreichenden Mindestbedarf“ für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen und angemessene Teilhabe voraus.
- Betroffene Bundesgesetze (3):