Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (23.857)
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Geflüchtete, die bisher nicht in das deutsche Sozialsystem eingezahlt haben, sollten fortan nicht mehr Bürgergeld, sondern Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Dies gilt auch für geflüchtete Menschen aus der Ukraine. Außerdem begrüßen wir die bundesweite Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete, um die Anreize für irreguläre Migration noch weiter abzubauen.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Häufig kann die Rückführung von ausreisepflichtigen Personen ohne Ausweispapiere nicht durchgeführt werden, weil die Herkunftsstaaten diese Personen nicht aufnehmen. Daher muss sich die Bundesregierung mit aller Kraft für die Ausweitung der Rückführungsabkommen, insbesondere mit den Hauptherkunftsstaaten einsetzen. Bei den Verhandlungen sollten auch neue Regelungen bezüglich der Visavergabe in Betracht gezogen werden.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Mit dem verabschiedeten Rückführungsverbesserungsgesetz hat die Bundesregierungen die Rückführung von ausreisepflichtigen Personen etwas erleichtert. Die ergriffenen Maßnahmen sind jedoch nicht ausreichend. Besonders Personen, die keinen Schutzgrund haben, deren Identität nicht geklärt ist, die straffällig wurden oder Gefährder sind, müssen schnellstmöglich in ihre Heimatländer zurückgeführt werden.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Der verstärkte Zustrom von Geflüchteten stellt nicht nur die Aufnahmeländer vor Herausforderungen, sondern auch die Herkunftsländer. Denn es sind vor allem junge Menschen, die ihre Heimat verlassen, und gerade deren Potenzial ist zur Weiterentwicklung der Herkunftsländer essenziell. Vor diesem Hintergrund gilt es, gezielte Hilfe beim wirtschaftlichen Aufbau der Herkunftsländer zu leisten. Gezielte wirtschaftliche Unterstützung kann in Abhängigkeit der regionalen Gegebenheiten dazu beitragen Fluchtursachen zu verringern, indem Armut bekämpft und Frieden gefördert wird. Durch die Verbesserung der Lebensbedingungen wird eine echte Bleibeperspektive vor Ort geschaffen.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Für jeden Geflüchteten gibt der Staat rund 1.000 Euro pro Monat für Unterkunft, Versorgung und Betreuung aus. Das ist richtig, weil das auf unseren Werten aufbauende Grundgesetz ein Grundrecht auf Asyl vorschreibt. Aber: Unser Sozialsystem darf gleichzeitig keine zusätzlichen wirtschaftlichen Anreize für eine Flucht nach Deutschland bieten. Dazu ist es aus unserer Sicht unerlässlich, das Sachleistungsprinzip im Bedarfsfall weiter auszubauen sowie die Geflüchteten flächendeckend über unser Sozialsystem aufzuklären. Es muss vermittelt werden, dass man in der Zeit der Arbeitslosigkeit unterstützt wird, das Ziel aber immer die Aufnahme einer Beschäftigung ist und bleibt.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Die Integration von Asylbewerbern ist aus Sicht der vbw an eine unabdingbare Voraussetzung geknüpft: Das Ziel muss die kulturelle und gesellschaftliche Eingliederung unter Anerkennung der deutschen Rechts- und Werteorientierung sein. Die Anerkennung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist demnach die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Integration. Der Rechtsstaat muss gegen Verstöße schnell und wirksam eingreifen. Zudem muss sichergestellt werden, dass jeder Asylbewerber an einem Integrationskurs teilnehmen und schnellstmöglich nach der Anmeldung mit dem Kurs starten kann. Dazu braucht es ein einheitliches und flächendeckendes System. Denkbar ist ein mehrstufiges Integrationskurssystem, das mit einem Einführungskurs bereits in den Erstaufnahmeeinrichtungen beginnt.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Ausbildungsfördernden Leistungen, wie zum Beispiel Assistierte Ausbildung (AsA) sollten sofort und für jeden greifen, sobald ein Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen vorliegt – unabhängig von Status oder Wartezeit. Allen Geflüchteten muss der Zugang zu allen Förderleistungen der Berufsausbildung mit Abschluss eines Ausbildungsvertrages ermöglicht werden, um den Abschluss der Ausbildung gezielt unterstützen zu können. Es muss daher auch sichergestellt werden, dass genügend Plätze für die Geflüchteten innerhalb der Maßnahmen zur Verfügung stehen. Hier ist die Politik gefordert, weitere Anpassungen anzustoßen.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Kommunen haben bereits heute die Möglichkeit, Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten. Die Ausweitung der Arbeitspflicht auch für nicht gemeinnützige Tätigkeiten ist grundsätzlich in Erwägung zu ziehen, wobei die Integration in den ersten Arbeitsmarkt stets an erster Stelle aller Bemühungen stehen sollte.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Mit dem neuen EU-Asylpaket soll ein gemeinsames europäisches Asylsystem geschaffen werden. Der nächste Schritt muss nun sein, auch eine gemeinsame Liste sicherer Herkunftsstaaten und eine einheitliche Durchführung von Asylverfahren in der EU zu verankern. Nur so lässt sich das Asyl-Hopping innerhalb der EU begrenzen und faire Asylverfahren für alle Asylsuchenden sicherstellen. Die Bundesregierung ist gefordert, weiterhin massiv auf das Ziel eines gemeinsamen europäischen Asylsystems hinzuwirken und dieses dann auch gemeinsam in der EU zu implementieren und anzuwenden.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Die Reform des europäischen Asylsystems sieht ein einheitliches Asylverfahren für Menschen aus Ländern mit geringer Anerkennungsquote an den EU-Außengrenzen vor. Innerhalb von zwölf Wochen soll über das Asylgesuch entschieden werden. Wir begrüßen die Entscheidung, die Einreise nach Deutschland in bestimmten Fällen erst mit der Anerkennung des Schutzstatus zu ermöglichen. Die Politik ist in der Pflicht sicherzustellen, dass die getroffenen Vereinbarungen auch umgesetzt und die Vorschriften und Mindeststandards vor Ort eingehalten wer-den.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Eine gerechte Lastenteilung aller Mitgliedsstaaten zur Unterstützung derjenigen, die dem Migrationsdruck von außen am meisten ausgesetzt sind, muss wirkungsvoll angegangen werden. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung sind die neuen Regelungen zur Solidarität unter den Mitgliedsstaaten im Rahmen der EU-Asylreform. Die Politik ist in der Pflicht, die Umsetzung zu kontrollieren und die Einhaltung der Regelungen sicherzustellen. Gleichzeitig muss die europäische Solidarität auch durch den Ausbau von EU-Förderprogrammen gesteigert werden, um die Aufnahmeländer bei der Bewältigung der Integrationsaufgaben zu unterstützen.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Die EU muss im Rahmen der Weiterentwicklung des Europäischen Asylsystems zur Eindämmung der illegalen Migration parallel legale Migrationswege verstetigen und ausweiten. Eine wichtige Maßnahme in diesem Zusammenhang sind die verbesserten Voraussetzungen für die Blaue Karte EU. Die EU sowie die Bundesregierung haben mit Hilfe verschiedener Vorschriften, wie beispielsweise dem Absenken des Mindestgehalts in Mangelberufen, den Zuzug hochqualifizierter Fachkräfte in die EU und nach Deutschland verbessert.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Eine stärkere Zusammenarbeit der EU mit Drittstaaten kann einen effektiven Beitrag zur Begrenzung und Steuerung des Zuzugs leisten. Insbesondere die Schaffung humanitärer Korridore sollte schnellstmöglich umgesetzt werden. Weitere Vereinbarungen wie die Migrationspartnerschaften mit afrikanischen Transitländern sind auszuweiten und regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: ln einer global vernetzten Arbeitswelt ist es zunehmend wichtig, bereits während der beruflichen Erstausbildung internationale Erfahrungen zu sammeln. Daher müssen in der Europäischen Union als koordinierende Einheit und ihren Mitgliedsländern die Möglichkeiten und Chancen von Auslandsaufenthalten während der Berufsausbildung weiter verbessert werden.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Eine grundlegende Verständigung über Mindeststandards in der Ausbildung ist anzustreben. Dabei kann die berufliche Bildung in Deutschland mit ihrem Fundament der dualen Ausbildung und dem dualen Studium Vorbild für andere Mitgliedsstaaten sein.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Die Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen muss gerade im Bereich der Aus- und Weiterbildung gezielt verbessert werden. Zudem muss die Transparenz und Sichtbarkeit vorhandener Qualifikationen weiter erhöht werden.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Für zukünftige Innovationen spielt die Digitalisierung eine besondere Rolle, weil sie als Querschnittstechnologie die Transformation anderer Technologien vorantreibt und dort für neue Produkte und effizientere Prozesse sorgt. Ein resilienter, zukunftsfähiger Standort benötigt exzellente Forschung in den wichtigsten digitalen Zukunftstechnologien. Bestimmte Forschungsgebiete müssen gezielt gefördert werden. Natürlich müssen auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bedarfsgerecht für die Unternehmen gestaltet werden. Die Umsetzung einer Idee in ein neues Produkt muss zügig möglich sein.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Unnötige Bürokratisierung und Überregulierung mobiler Arbeit (Homeoffice, Co-Working-Spaces, Arbeiten unterwegs, etc.) verhindern. Insbesondere zusätzliche Belastungen für Arbeitgeber verhindern.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Der Einsatz von Drittpersonal in Unternehmen muss einfacher und flexibler gestaltet werden. Drittpersonal kann insbesondere durch Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) und im Rahmen von Werk- und Dienstverträgen in Unternehmen eingesetzt werden. Zeitarbeit hilft insbesondere bei der Integration von Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen sowie geflüchteten Menschen in den ersten Arbeitsmarkt. Es muss also das Ziel der Gesetzgebung sein, unpraktikable Reglementierungen in Deutschland hinsichtlich Zeitarbeit und Werk- und Dienstvertragseinsätzen abzuwenden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Um moderne Kooperationsformen zwischen Unternehmen – ggf. unter Einbindung von Selbstständigen – (z. B. Co-Working-Spaces) zu ermöglichen, brauchen wir Anpassungen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Die Anpassungen im Arbeitsrecht beziehen sich insbesondere auf § 611a Abs. 1 BGB, Regelungen des AÜG, des BetrVG und dem Arbeitszeitrecht. Diese Änderungen müssen durch Anpassungen des Beschäftigungsbegriffs nach § 7 Abs. 1 SGB IV und dem damit einhergehenden Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV flankiert werden. Im Statusfeststellungsverfahren müssen kumulative Kriterien für das Vorliegen der Selbständigkeit eingeführt werden, um Rechtssicherheit zu schaffen.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Die Herausforderungen im Zusammenhang mit den aktuellen Wirtschaftskrisen sind vielfältig. Damit sie von den Unternehmen erfolgreich bewältigt werden können, werden umfangreiche Maßnahmen zur Flexibilisierung der Personalarbeit benötigt.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Es fehlt eine gesetzliche Klarstellung, dass wettbewerbliche Abmahnungen bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ausgeschlossen sind. Die Sanktionsregelungen der DS-GVO sind unserer Ansicht nach abschließend und stellen keine Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 3a UWG dar.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 184/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum Abbau datenschutzrechtlichen Gold-Platings im Wettbewerbsrecht
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BR-Drs. 184/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Bei der Umsetzung der Regelungen aus der Datenschutzgrundverordnung sind Sachverhalte aufgetreten, die zu überzogener Bürokratie führen. Auch wird der mit dem neuen Datenschutz verfolgte Zweck an einigen Stellen aus den Augen verloren. Insbesondere besteht Anpassungsbedarf beim Auskunftsanspruch, bei den Informationspflichten und beim internationalen Datentransfer. Zudem muss die DS-GVO technologieoffener ausgestaltet werden, um Innovationen und neue Technologien zu fördern.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Vermeidung der Erteilung von Aufträgen der öffentlichen Hand ausschließlich an aufgebundene Unternehmen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Kodifizierung des Arbeitskampfrechts durch Bundesgesetz insbesondere in der Daseinsfürsorge
- Betroffene Bundesgesetze (1):