Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (23.857)
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Die Nationale Weiterbildungsstrategie (NWS) wird fortgesetzt. Die bei der Fortsetzung der NWS beschlossenen Maßnahmen sollten unbedingt evaluiert werden, um die Zielerreichung zu steigern.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Das Beratungsangebot insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen sollte auch die un-terschiedlichen Programme zur Förderung der betrieblichen Weiterbildung, wie beispielsweise die Angebote der BA, umfassen. Die Möglichkeiten müssen noch stärker bei den Unternehmen bekannt gemacht werden. Um entsprechende Informationen möglichst flächendeckend in die Unternehmen zu tragen, sollten die Berufsverbände noch stärker genutzt werden.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Für eine nachhaltige berufliche Integration sind insbesondere arbeitsweltbezogene Deutschkenntnisse notwendig. Um die Teilnahme an Sprachkursen zu erhöhen, sollten diese stärker an der Praxis ausgerichtete sowie zeitlich und räumlich flexibel angeboten werden. Auch muss es stärker als bislang möglich sein, Deutschsprachkurse bereits im Ausland zu fördern.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Der Ausbau der digitalen Kompetenzen muss weiterhin gefördert werden. Die Politik darf nicht nachlässig werden und ist gefordert, auch weiterhin digitales Lernen in der Weiterbildung zu forcieren und die notwendige Anschubfinanzierung für neue Formen zu leisten, wie es z. B. im Projekt „Netzwerk Q 4.0 – Netzwerk zur Qualifizierung des Berufsbildungspersonals“ bereits umgesetzt wird.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Wichtig ist, dass bestehende und neue Weiterbildungsplattformen der verschiedenen Akteure miteinander vernetzt sind, damit Bildungsinteressierte transparent und zielführend Weiterbildungsangebote finden können.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Damit Hochschulen keine bürokratischen Hürden oder rechtliche Unsicherheiten im Wege stehen, ist die bundesweit einheitliche Auslegung des EU-Beihilferechtes sicherzustellen.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Verhinderung einer Einführung der Familienstartzeit
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Das Ziel, Kinderarmut zu bekämpfen ist zu begrüßen. Dies gilt auch für den Ansatz, Maßnahmen zu bündeln. Angezweifelt werden muss aber, ob dieses Ziel mit dem vorgelegten Konzept erreicht werden kann. Vor allem aber darf durch die Regelungen kein Mehr an Bürokratie entstehen - wie es derzeit aber zu befürchten ist.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Es sollten umfassende Maßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität der Ausbildung und des Berufsfeldes ergriffen werden. Das heißt, über einen angemessenen Personalschlüssel, Fort- und Weiterbildung und andere Maßnahmen wie die Integration von Alltagshelferinnen und Alltagshelfern Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass frühpädagogische Fachkräfte sich auf die individualisierte pädagogische Arbeit konzentrieren können. Darüber hinaus könnte die Schaffung von Karriere- und Aufstiegswegen innerhalb des Berufsfeldes die Attraktivität steigern. Eine weitere Säule der Fachkräftesicherung könnte auch die Burnoutprävention darstellen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Eine schulscharfe einheitliche Erfassung und transparente aggregierte Datenbereitstellung für relevante Aspekte im Kontext der sozialen Kohäsion sollte auf Landes- sowie Bundesebene eingeführt werden. Nur so ist der Ist-Stand zu ermitteln, sind zukünftige Entwicklungen zu überwachen und Konsequenzen rechtzeitig zu ziehen. Dies betrifft sowohl einheitliche Indikatoren für die soziale Zusammensetzung der Schülerschaft einer Schule (z. B. soziale und wirtschaftliche Lage, Migrationshintergrund, Familiensprache, Religion) und das Schulklima als auch Daten zu Aspekten wie Mobbing- oder Gewaltvorfällen, Antisemitismus, Rassismus oder Homophobie.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Erwerbsmigration aus Drittstaaten sollte durch eine systematisch angelegte Berufsbildung zum Wohl der Individuen, Betriebe und Gesellschaften gestaltet werden. Dazu sind in kooperativen Projekten und Modellversuchen Qualitätsstandards, Prozesse und Rechtsrahmen zu entwickeln, welche die erfolgreiche Erwerbsmigration ermöglichen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Von der Politik sind zu erwarten: a) die langfristige Förderung zur sprachlichen und beruflichen Integration von Migrantinnen und Migranten sowie von benachteiligten deutschen Bürgerinnen und Bürgern, sowie b) die langfristige Förderung zur sprachlichen und beruflichen Integration (besonders des Nachholens von Bildungs- und Berufsabschlüssen), um die gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern und kompensatorisch sozialen Benachteiligungen und Bildungsdefiziten entgegenzuwirken.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Hervorzuheben ist insbesondere die dauerhafte Unterstützung der Ehrenamtlichkeit, des bürgerschaftlichen Engagements und der Freiwilligendienste. Finanzielle Kürzungen in diesem Bereich sind dysfunktional.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist die sinnvolle Ausgestaltung des Vorhabens, ohne dass dadurch ein Mehr an Bürokratie entsteht und die Sozialversicherungssysteme weiter belastet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 109/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entschließung des Bundesrates "Mutterschutz muss auch für Selbständige gelten"
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BR-Drs. 109/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Die Barrierefreiheit zu stärken ist ein wichtiges Ziel. Die Maßnahmen der BGG-Reform gehen aber zu weit. Daher wären in jedem Fall Nachbesserungen erforderlich.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Die geplanten Änderungen zum BEM sind nicht zielführend, da bereits jetzt Arbeitgeber in ihrem eigenen Interessen BEM-Verfahren durchführen, damit Beschäftigte im Arbeitsverhältnis bleiben können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Aus Unternehmenssicht sind bei der WfbM-Reform vor allem die Übergänge von den Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt relevant. Diese gilt es zu stärken. Die geplanten Regelungen zur Ausgleichsabgabe sind für die Werkstätten nachteilig, da die Aufträge aus der Wirtschaft wichtig für sie sind und auch für die Unternehmen nicht positiv. Die Bezahlung von Mindestlohn für Werkstätten-Beschäftigte wäre keine Option, da in den Werkstät-ten Menschen beschäftigt sind, die nicht-erwerbsfähig sind und in keinem regulären Arbeitsverhältnis stehen. Aufgrund der Kosten ist aber eher von einer leichten – tolerierbaren – Entgeltanhebung aus-zugehen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Die vbw fordert, das Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz zu evaluieren, zu optimieren und zu entfristen. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes wurde der neue Handlungsspielraum bei der Beschaffung nur unzureichend genutzt. Ein wesentlicher Grund liegt in offenen Haftungsfragen, die rechtsicher, klar und transparent geregelt werden müssen.
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- BwBBG [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Die vbw fordert, das "Sondervermögen Bundeswehr" nicht weiter zur Finanzierung von Projekten aus dem regulären Verteidigungshaushalt zweckzuentfremden, sondern gezielt zu nutzen und aufzustocken.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Bis 2030 sollen mindestens 40 Prozent der Beschaffungsausgaben der EU-Mitgliedstaaten für gemeinsame Projekte verwendet werden. Als vbw begrüßen wir dieses Ziel. Ebenso befürworten wir die geplante Stärkung der Standardisierung von Verteidigungsgütern.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Als vbw begrüßen wir die Entscheidung der EIB die "Dual-Use"-Klausel von „mindestens 50 Prozent der Einnahmen entfallen aus zivilen Anwendungen“ auf „auch zivil nutzbar“ zu erweitern. Ebenso begrüßen wir die Ankündigung von Erleichterungen bei der Kreditvergabe für KMU und die Pläne zur Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Sicherheits- und Verteidigungsprojekte.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Zur Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit unseres Landes fordert die vbw die Umsetzung folgender Maßnahmen: Ein politisches und gesellschaftliches Bekenntnis zum Wert unserer Freiheit schaffen, die materielle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr erhöhen, das Beschaffungswesen verbessern, die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie stärken, ausreichend Finanzmittel bereitstellen, die Bundeswehr gesellschaftlich und personell stärken und die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU vertiefen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Die Arbeitslosenversicherung darf nicht als Sparkasse verwendet werden. Um den Beitragssatz stabil zu halten und langfristig zu senken, braucht es eine Regelung, die den Griff in die Beitragskasse und weitere Aufgaben- und Kostenverlagerungen zuverlässig verhindert. Die Senkung der Beiträge sollte nach einem soliden Rücklagenaufbau wieder die oberste Priorität haben. Noch höhere Sozialversi-cherungsbeiträge gefährden Beschäftigung. In der aktuellen wirtschaftlichen Situation müssen alle zusätzlichen Belastungen vermieden werden. Kosten zu Lasten der Beitragszahler einfach zu verschieben, um den Bundeshaushalt zu entlasten, ist nicht akzeptabel.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9792
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Zweite Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Haushaltsausschusses - zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8298, 20/8765 - Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes
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BT-Drs. 20/9792
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Derzeit müssen alle Lehrgänge im Angebot der Bildungsträger nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert werden. Dieses aufwändige System muss reformiert werden. Dafür sollte bei der Weiterbildungsförderung zwischen Arbeitslosen und Beschäftigten konsequent unterschieden werden. Bei der Förderung von Maßnahmen für Beschäftigte sollten hingegen vereinfachte Kriterien gelten, da die anteilige Finanzierung durch den Arbeitgeber bereits Gewähr für die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ist.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Aktuell dauert das Zulassungsverfahren für Maßnahmen zu lang, die Anforderungen an das Maßnahmendesign stammen aus der Zeit der Massenarbeitslosigkeit und das Verwaltungsverfahren der BA im Anschluss an die Maßnahmenzulassung ist langwierig und analog. Ebenso muss eine überregionale Zulassung der Maßnahmen möglich sein. Das gilt insbesondere im Zuge der Verbreitung rein digitaler Qualifizierungsmaßnahmen. Zudem sollte der Mindestumfang für geförderte Maßnahmen von mindestens 120 auf 60 Unterrichtseinheiten gesenkt werden, um die Praktikabilität vor Ort zu erhöhen und die Schaffung eines eigenen Bundesdurchschnittskostensatzes angestrebt werden. Nicht zuletzt sollte das Erfordernis, wonach die letzte Förderung vier Jahre zurückgelegen haben muss, auf den Prüfstand gestellt werden.