Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (23.857)
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Anpassungen des deutschen Arbeitszeitgesetzes und Erlass von Bundesverordnungen auf Grundlage dieses Gesetzes mit dem Ziel größerer Flexibilität
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Anpassungen des deutschen Teilzeit- und Befristungsgesetzes mit dem Ziel die Belastungen für Arbeitgeber zu reduzieren
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Abwehr von Änderungen des deutschen Arbeitszeitgesetzes und des Entgeltfortzahlungsgesetzes (kein Nachholen von Feiertagen, die auf einen arbeitsfreien Tag fallen)
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Abwehr von Änderungen im Arbeitsgerichtsgesetz, der Zivilprozessordnung, des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und des Unterlassungsklagengesetzes (keine Möglichkeiten von Sammelklagen und Verbandsklagen in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten)
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Der Entwurf für eine ePrivacy-Verordnung (ePrivacy-VO) soll die Richtlinie von 2002 (2002/58/EG) zum Schutz der elektronischen Kommunikation modernisieren. Er birgt viele Risiken für die Wirtschaft, verhindert Innovationen und führt dadurch zu einem Wettbewerbsnachteil für den Standort Europa. Viele Sachverhalte, die durch die ePrivacy-VO geregelt werden sollen, sind bereits durch die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erfasst. Eine zusätzliche sektorspezifische Regelung für den Telekommunikationsbereich ist daher überflüssig. Zumindest darf die ePrivacy-VO keine schärferen Regelungen enthalten als die DS-GVO.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist die Einführung einer dauerhaften Halteline von 48 Prozent beim Rentenniveau zu verhindern, um künftige Beitragssatzsteigerungen und Belastungen der Arbeitgeber auszuschließen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz) -
BT-Drs. 20/11898
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz)
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BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist eine 1:1 Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erreichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Im Zuge der angedachten Krankenhausreform soll darauf hingewirkt werden, dass die Interessen der Länder bzgl. der Planungshoheit beachtet werden. Gleichzeitig soll ein Zusatzbelastung der Beitragszahler durch den geplanten Transformationsfonds verhindert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Um die berufliche Bildung zukunftsorientiert aufzustellen, empfiehlt die vbw eine strenge und regelmäßige Prüfung der Übergangsmaßnahmen danach, ob sie eine hohe Vermittlungsquote in das duale Ausbildungssystem aufweisen sowie die flächendeckende Ausrollung bewährter Maßnahmen.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Von der Einführung einer Umlagefinanzierung der Berufsausbildung oder der Umsetzung eines Zukunftsfonds für außerbetriebliche Ausbildung ist auch in Zukunft abzusehen.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Die Umsetzung der BBiG-Novelle muss weiter konstruktiv begleitet werden. Damit die bestehenden Fortbildungsordnungen im Sinne der jeweils zuständigen Sozialpartner eng an der betrieblichen Praxis angepasst werden, müssen diese weiter intensiv an dem Prozess beteiligt werden.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Die Teilnahme an der assistierten Ausbildung sollte auch in der Phase der Berufsvorbereitung für geduldete Geflüchtete und Geflüchtete im Asylverfahren ohne Wartezeit möglich sein.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Für die Nutzung der Potenziale von Migranten und Geflüchteten sind die Angebote für Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung sowie für Anpassungsqualifizierungen weiter auszubauen.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Politisch sollte auch die Einstiegsqualifizierung (EQ) weiter gestärkt und der Duldungstatbestand zum Zwecke einer Ausbildung auf die EQ ausgeweitet werden.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Es gilt, die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderung in der beruflichen Bildung zu erhöhen und Barrieren abzubauen. Insbesondere der Aufbau und die Weiterentwicklung von Strukturen und Maßnahmen zur verbesserten beruflichen Orientierung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung sind daher voranzutreiben.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Es sind die Beratungs- und Unterstützungsoptionen für Unternehmen weiterzuentwickeln und damit die verzahnte Ausbildung behinderter Jugendlicher in Betrieben und Berufsbildungswerken (gemäß § 34 SGB IX) noch besser zu verankern – eine Qualifizierung, in der größere Teile der Ausbildung im Betrieb stattfinden und Jugendliche mit und ohne Behinderung gemeinsam ausgebildet werden
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Der Übergang von Schule in Ausbildung ist so zu gestalten, dass möglichst viele Jugendliche nicht in das Übergangssystem einmünden, sondern mit entsprechender Hilfestellung direkt in eine Ausbildung gelangen. Die Anstrengungen aller Akteure müssen noch weiter erhöht wer-den, um gemeinsam alle Potenziale auf dem Ausbildungsmarkt – bei leistungsschwächeren und leistungsstarken Jugendlichen – zu erschließen.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Forderungen nach Maßnahmen zur Gründung eines bundesweiten branchenübergreifenden Zukunftsfonds, oder ein Programm zur Auftragsausbildung sind strikt abzulehnen.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Aus Sicht der Wirtschaft muss ein effizientes und effektives Übergangssystem präventiv ansetzen und die Instrumente müssen so praxisnah wie möglich ausgerichtet sein.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Übergangsmaßnahmen sollen individuell und differenziert gestaltet und die Kompetenzen und Qualifizierungswege transparent gemacht werden. Hierzu ist ein Prozess nötig, der Maßnahmen des Übergangssystems koordiniert, wo nötig sinnvoll zusammenfasst sowie bündelt und sie optimal ausrichtet. Der Grundsatz muss heißen „weniger ist mehr“. Bewährte Maßnahmen sollten in die Fläche getragen werden und kontinuierlich den Anforderungen angepasst wer-den.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Wünschenswert wäre ein besserer Übergang von einer Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) in reguläre betriebliche Ausbildungsverhältnisse. Hierfür sollte der Vertrag mit dem jeweiligen Träger zukünftig lediglich für ein Jahr abgeschlossen werden, anstatt wie bisher über die komplette Ausbildungsdauer. Eine Verlängerung erfolgt, wenn der Übergang in reguläre Ausbildung nicht gelingt und automatisch, um den Teilnehmern eine Perspektive zu bieten.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Die akademische und die berufliche Bildung sollten wie im dualen Studium zukünftig stärker miteinander kooperieren, um auf immer vielfältigere Qualifizierungsanforderungen der Unternehmen durch hybride Ausbildungsformate zu reagieren.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Die Novellierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBGÄndG) ist kritisch konstruktiv zu evaluieren.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Die vbw spricht sich gegen die Umqualifizierung auf eigenen Wunsch ohne Arbeitsplatzgefährdung und ohne Zustimmung des Arbeitgebers aus.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Die steuerliche Förderung von Weiterbildungskosten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist auszuweiten. Hier scheint es aus Sicht der bayerischen Wirtschaft denkbar, einen überproportionalen Abzug von 120 Prozent zuzulassen.