Regelungsvorhaben

Suchbox

28.873 Regelungsvorhaben zur Suche ohne Suchbegriff gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Regelungsvorhaben (28.873)

    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Mit dem von der EU-KOM vorgeschlagenen SEP-Lizenzierungsrahmen soll ein ausgewogenes System geschaffen werden, das einen weltweiten Maßstab für die Transparenz von SEP, die Verringerung von Konflikten und effiziente Verhandlungen setzt. Hauptziele sind: 1/ Sicherstellung der Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit in der EU für Inhaber als auch die Umsetzer von SEP. 2/ Sicherstellung fairer und angemessener Preise für Produkte, die auf den neuesten standardisierten Technologien basieren. Der vorgeschlagene Rahmen für die SEP-Lizenzierung wird für zusätzliche Transparenz in Bezug auf SEP-Portfolios und Gesamtlizenzgebühren sorgen und den Parteien effizientere Möglichkeiten bieten, sich auf FRAND-Bedingungen für ihre Lizenzen zu einigen. Ford unterstützt EU-KOM-Vorschlag.
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Bei Firmenwagen stellt die arbeitgeberseitige Erstattung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen heimischen Stromkosten für das Laden des Firmenwagens einen steuerfreien Auslagenersatz dar. In der Praxis fordern die Finanzbehörden oftmals, dass der Arbeitnehmer den konkreten Strompreis und die geladene Strommenge erfassen und dem Arbeitgeber übermitteln muss. Die Ermittlung dieser beiden Komponenten stellt Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor erhebliche praktische Schwierigkeiten und verursacht unnötigen Aufwand. Eine sachgerechte Lösung für dieses Problem ist die Einführung einer Strompreispauschale für steuerliche Zwecke (im Sinne eines pauschalen durchschnittlichen Strompreises).
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Bei der Implementierung des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (TCA) sollten insbesondere Wettbewerbsnachteile und Rechtsunsicherheit für die Unternehmen vermieden werden. Des Weiteren sollten im Rahmen der Zollverfahren Vereinfachungen und praxisnahe Lösungen ermöglicht werden, um den Handel zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich nicht durch Zollzahlungen oder übermäßigen administrativen Aufwand zu belasten. Ford setzt sich daher dafür ein, bei der Umsetzung des TCA das beiderseitige Interesse an einer Intensivierung und Förderung der wirtschaftlichen Beziehungen angemessen zu berücksichtigen.
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Ford setzt sich für die Einführung eines Rechtsrahmens zum bidirektionalen Laden ein. Das Regelungsvorhaben stellt auf eine rechtliche und wirtschaftliche Gleichstellung stationärer und mobiler Speicher ab. Um eine flächendeckende Markteinführung des bidirektionalen Ladens zu unterstützen, sind die Abschaffung fortbestehender Doppelbelastungen bei Stromnebenkosten, die rechtliche Verankerung eines praxisgerechten Messkonzeptes und weitere Detailregelungen zentral.
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Ford setzt sich dafür ein, dass die EU-CSDDD im Rahmen der nationalen Umsetzung praxisgerecht umgesetzt und an die wirtschaftliche Praktikabilität angepasst wird.
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Im Zuge der Umsetzung der CSRD-Berichtspflicht sind die Erfahrungswerte der Unternehmen zu berücksichtigen; über die CSRD-Berichtspflicht hinausgehende überbordende bürokratische Anforderungen lehnt Ford ab.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Es bedarf keiner verpflichtenden profitorientierten "Organisation für Herstellerverantwortung“ (PRO). Auf nationaler Ebene sollten die in der europäischen Batterieverordnung gegebenen Umsetzungsoptionen nicht eingeschränkt und auf bestehende und bereits gut funktionierende Rücknahmestrukturen für Fahrzeugaltbatterien (Starter- und Traktionsbatterien) aufgesetzt werden. Danach ist Herstellern nach wie vor die Rücknahme von Altbatterien über individuelle Systeme zu ermöglichen. Das Batt-EU-AnpG läuft Gefahr einen Konflikt zu kreieren zwischen dem Ansatz auf EU-Ebene (EU 2023/1542), welche auf Non-Profit-Organisationen für Herstellerverantwortung ausgerichtet ist, und dem bisherigen Ansatz in Deutschland von profitorientierten Herstellerorganisationen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Bei der Revision der EU-Führerscheinrichtlinie wurde das Mehrgewicht des Elektroantriebs bei der Definition der Führerscheinklassen berücksichtigt. Ford setzt sich dafür ein, dass die Richtlinie ohne weitere Verzögerungen in nationales Recht umgesetzt wird.
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Mit dem Gesetz sollen verschiedene Datenbereitstellungspflichten zusammengeführt und neu geordnet werden. Das Gesetz sollte dabei auf Mobilitätsdaten beschränkt werden, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen über den Nationalen Zugangspunkt (Mobilithek) bereitgestellt werden. Zudem sollten Linienbedarfsverkehre und gebündelte bedarfsverkehre von der Pflicht zur Bereitstellung dynamischer Auslastungsdaten freigestellt werden, da diese für die Zwecke des Gesetzes nicht benötigt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Ziel von Ford ist, die Verantwortung für die nationale Umsetzung und Durchsetzung des Data Act bezüglich der Daten aus Fahrzeugen auf die BNetzA und das KBA zu verteilen, wobei der BNetzA die horizontale Gesamtverantwortung als Datenkoordinator übertragen werden sollte, während das KBA als zuständige Behörde für Kraftfahrzeuge benannt werden sollte.
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Ford sieht große Herausforderungen im Zusammenhang mit dem EUCS und der NIS 2 Richtlinie. Hauptziele: Begrenzung der Souveränitätsanforderungen auf staatliche Aufgaben, um Wettbewerb zu gewährleisten und Zugang zu globalen Cloud-Dienstleistern zu sichern. Einheitliche EU-weite Regulierung, um Ineffizienzen und Kostensteigerungen zu vermeiden. Vermeidung eines neuen "Assurance Level 4", das den Einsatz von US-Hyperscalern einschränkt. Einheitliche Anwendung der Anforderungen durch alle EU-Mitgliedsstaaten. Sicherstellung einer funktionalen, wettbewerbsfähigen Cloud-Infrastruktur für Anwendungen wie autonome Fahrzeuge und Fahrzeugkonnektivität.
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Die Ziele von Ford zum RefE der NIS-2-Umsetzung sind die Erleichterung der Registrierung für Unternehmen mit Niederlassungen in mehreren EU-Staaten. Zudem wird die Einrichtung eines effizienten, digitalisierten Meldeportals und die Möglichkeit von Meldungen in englischer Sprache gefordert, um unnötige Zwischenmeldungen zu vermeiden. Ford kritisiert die erweiterte persönliche Haftung der Geschäftsleitung und fordert präzise Vorgaben für Unternehmen zur Umsetzung der NIS-2-Maßnahmen sowie realistische Aufwandsschätzungen. Außerdem wird die Einbeziehung der öffentlichen Verwaltung in die NIS-2-Anforderungen und die Streichung der Kategorie "Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse" zur Vereinfachung der Regulierung begrüßt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMI) (20. WP): Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Die europäische KI-Verordnung wird massive Auswirkungen auf die Unternehmen der Automobil- und Zuliefererindustrie haben. Vor diesem Hintergrund ist eine praxistaugliche und innovationsfreundliche Umsetzung der KIVerordnung in nationales Recht erforderlich, da andernfalls ein Verlust an Wettbewerbs- und Innovationfähigkeit droht. Die Verantwortung für die nationale Durchsetzung sollte der Bundesnetzagentur (BNetzA) übertragen werden, die absehbar auch eine führende Rolle als Datenkoordinator bei der Durchsetzung des Data Acts spielen wird. Wie auch beim Data Act ist für eine effiziente und wirksame Durchsetzung jedoch zusätzlich auch die verpflichtende Einbindung der Expertise des Kraftfahrbundesamts (KBA) als sektoraler Behörde erforderlich.
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Schaffung eines europäischen Rohstofffonds und Aufbau einer europäischen Rohstoffagentur. Mehr Transparenz darf nicht zur Offenlegung von Betriebsgeheimnissen führen. Die Bevorratung strategischer Rohstoffe ist eine strategische Entscheidung der Unternehmen und bedarf keines zentralen Ansatzes oder gesetzlicher Regelungen. Vermeidung eines Flickenteppichs von Fördermaßnahmen und Sanktionen in der EU. Neue Vorschriften für Kraftfahrzeuge sollten in einer einzigen VO zusammengefasst werden. Die Anforderungen der Kreislaufwirtschaft sollten die gesamte Lieferkette betreffen. Zirkularität von Seltenen Erden sollte Traktionsmotoren in den Mittelpunkt stellen. Stärkung des Rohstoffmonitorings durch die Deutsche Rohstoffagentur. Realistische Einordnung der Sekundärmaterialien.
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Ford unterstützt den CRMA, sieht aber Verbesserungsbedarf. Ziele: Stärkung der gesamten Lieferkette von der Gewinnung bis zum Recycling, um Abhängigkeiten zu reduzieren. Positive Anreize statt zusätzlicher Bürokratie schaffen. Einrichtung eines europäischen Fonds zur Unterstützung von Rohstoffprojekten. Flexiblere Selbstversorgungsbenchmarks und realistische Recyclingziele. Erweiterung der Rohstoffpartnerschaften mit rohstoffreichen Drittländern als unterstützende Maßnahme zur Erreichung des Diversifizierungsbenchmarks. Schutz von Unternehmensgeheimnissen bei Transparenzanforderungen. Langfristige Planung und Berücksichtigung der Entwicklungsprozesse in der Automobilindustrie. Ausweisung von Permanentmagneten und deren Kennzeichnung nur auf den Traktionsmotor im E-Fahrzeug anwenden.
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Ford plädiert für einen verantwortungsvollen und risikobasierten Umgang mit PFAS und schlägt die folgenden fünf Schritte als stufenweises Vorgehen vor: Phase-out- Roadmap, Review-Prozess, Ausnahme für Fluorpolymere, Ausnahme für Ersatzteile sowie wiederaufbereitete Teile und Offenheit für Innovationen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 362/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Um unnötige Überregulierungen und Doppelbelastungen zu vermeiden, setzt sich Ford für die dauerhafte Aussetzung des deutschen Lieferkettengesetzes vor dem Hintergrund der europäischen Regulierung, ein. Hinsichtlich der Umsetzung des europäischen Lieferkettengesetzes ist es entscheidend, dass die Bundesregierung nun sowohl national als auch europäisch auf eine kooperative, partnerschaftliche Zusammenarbeit setzt. Ziel sollte sein, dass die Unternehmen, die sich mitten in der Transformation befinden, nicht mit erheblichen zusätzlichen Belastungen überfrachtet werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Erneuerbare Kraftstoffe sind entscheidend für den Klimaschutz im Straßenverkehr. Konventionelle Biokraftstoffe wie Biodiesel und Bioethanol sind weiterhin notwendig. Fortschrittliche Biokraftstoffe aus Abfallstoffen, wie HVO-Diesel und Bioethanol, bieten hohes Potenzial. Strombasierte Kraftstoffe, auch E-Fuels genannt, sind nahezu klimaneutral und können in bestehenden Fahrzeugen genutzt werden. Ford fordert die Aufhebung von Nutzungsbeschränkungen, höhere Mindestquoten für E-Fuels in der RED, und eine EU-weite Anerkennung der DIN EN 15940 Norm. Internationale Energiepartnerschaften sind essentiell für Deutschland. Der Fokus muss auf der Reduktion fossiler Anteile im Kraftstoff liegen, um Klimaziele zu erreichen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Förderung von Software-defined Vehicle

    Aktiv vom 27.06.2024 bis 23.09.2026

    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Ford setzt sich für die Fortführung des europäischen Förderprogramms „HAL4SDV“ (Hardware Abstraction Layer for Software defined Vehicles) ein. Ziel ist, dass der deutsche Anteil innerhalb dieses Förderprogramms geleistet wird. Zudem sollen keine weiteren Fördergelder im SdV Umfeld gestrichen werden.
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Die EU-KOM hat im Rahmen des „Fit for 55“Pakets eine Überarbeitung der seit 2003 unveränderten EU-Energiesteuerrichtlinie vorgeschlagen. Ford unterstützt den Ansatz, die Besteuerung von Kraftstoffen am fossilen Energiegehalt auszurichten. Bei etwaigen Diskussionen über eine Anhebung der (nationalen) Dieselbesteuerung müssen allerdings die daraus resultierenden zusätzlichen Mehrbelastungen für Transport- und Speditionsunternehmen sowie für Verbraucher angemessen berücksichtigt werden. Sicherzustellen ist, dass Mobilität und so gesellschaftliche Teilhabe für alle Menschen zugänglich und bezahlbar bleiben. Darüber hinaus sollte die ETD-Revision genutzt werden, um die Rahmenbedingungen für den Hochlauf der E-Mobilität und den Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen wirksam zu verbessern.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Ford setzt sich im Zuge der Umsetzung einer künftigen RED IV in nationales Recht dafür ein, ambitioniertere Ziele als in der vorherigen Fassung (RED III) vorgegeben zu formulieren. Zudem spricht sich die Industrie für die Nutzung konventioneller und fortschrittlicher Biokraftstoffe aus. Außerdem müssen weitere flankierende Maßnahmen verabschiedet werden, wie ein Zielpfad für erneuerbare Kraftstoffe über 2030 (Geltungsdauer RED III) hinaus.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Ford setzt sich für eine Überarbeitung der Anforderungen ein. Diese sollen klarer formuliert, um unnötige Aufwände bei der Typgenehmigung zu vermeiden. Die Anforderungen an "Surveillance Cameras" sollen klar beschrieben und mit denen aus den Regelungen R26 und R61 harmonisiert werden. Für Geräte, die mehrere Sichtfelder abbilden können, soll zukünftig eine Typgenehmigungsnummer ausreichend sein. Eine mögliche Veränderung der Bewertung von Verdeckungen durch Fahrzeugteile in nicht geschlossenen Sichtfeldern darf sich nicht negativ auf bestehende Typgenehmigungen auswirken. Für ADR-Fahrzeuge mit Kamera-Monitor-System müssen die Bedingungen dahingehend angepasst werden, dass diese im Einklang mit der ADRRichtlinie stehen und keine Haftungsfrage für die Fahrzeughersteller entstehen kann.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist weiterhin eine angemessene Förderung des weiteren Ausbaus der öffentlichen und nicht-öffentlichen Ladeinfrastruktur aus dem Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Die geltende 1%-Methode zur Besteuerung der Privatnutzung von Firmenwagen ist sachgerecht, verfassungsgemäß und praxisbewährt. Die steuerlichen Vergünstigungen für BEV und PHEV fördern wirksam die E-Mobilität und damit den Klimaschutz. Ford setzt sich für den Erhalt und die Weiterentwicklung dieser Regelungen zur Stärkung der Elektromobilität ein. Zudem wird die Verlängerung der Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis Ende 2034 unterstützt.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Mit Veröffentlichung der überarbeiteten Europäischen Altfahrzeug-Verordnung im Europäischen Amtsblatt ist mit September 2026 zu rechnen. 20 Tage nach Veröffentlichung tritt die Verordnung in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben die Aufgabe, v.a. die Anforderungen der Erweiterten Herstellerverantwortung, im Rahmen eines nationalen Durchführungsgesetz zu konkretisieren und an nationale Gegebenheiten anzupassen. In Deutschland existiert bereits ein etabliertes und funktionsfähiges Rücknahmesystem für Altfahrzeuge. Ziel muss es sein, dass die nationale Konkretisierung auf diesem System aufbaut und die europäischen Anforderungen praxisnah und bürokratiearm umsetzt.
Nach oben blättern