Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (122)
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 22.05.2026
- Beschreibung: Der DAV teilt das Anliegen, den Persönlichkeitsrechtsschutz im digitalen Raum auch durch Strafrecht zu stärken, und begrüßt insbesondere die Bündelung sexualisierter Bildaufnahmedelikte in einem eigenständigen Tatbestand des Kernstrafrechts. Gleichwohl gibt der Entwurf in seinem strafrechtlichen Teil auch Anlass zu Kritik. An manchen Stellen ist seine expansive Tendenz unverhältnismäßig. Auch in zivilrechtlicher Hinsicht begegnet der Gesetzentwurf einigen Bedenken. Insbesondere betrifft dies die weitreichende Nutzung von Vorratsdaten, die Definition der „Rechtsverletzung“ sowie die problematische Ausgestaltung der Accountsperre. Bedenken bestehen auch gegen die Prozessführungsbefugnis zivilgesellschaftlicher Organisationen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...eine Abweichung von § 10 FamFG rechtfertigen könnte. ..., ...eine Abweichung von § 10 FamFG rechtfertigen könnte. ...
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 19.12.2024
- Beschreibung: Der djb begrüßt die Maßnahmen zur Gewaltprävention, sieht jedoch weitreichenden Nachbesserungsbedarf. Die Verankerung von Täterarbeit, die eine zentrale Vorgabe der Istanbul-Konvention ist, wird positiv gesehen, es braucht jedoch flankierend weitere Maßnahmen. Die Möglichkeit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) sieht der djb allenfalls als kurzfristige präventive Maßnahme. Im vorliegenden Entwurf bestehen entscheidende Defizite für die Gewährleistung eines wirksamen Gewaltschutzes. Diese betreffen insbesondere die fehlende Einbindung der EAÜ in ein umfassendes Schutzkonzept in Form einer individuellen Gefährdungsanalyse und eines Gefährdungsmanagements. Der djb erneuert seine Forderung nach einem umfassenden Gewalthilfegesetz.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Erstes Gesetz zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Sonderregelung des § 96 FamFG führt hingegen für die..., ...Gewaltschutzsachen (§ 216a FamFG) sind nichtöffentliche...
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- Angegeben von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 04.09.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen die Stärkung des Gewaltschutzes sowie die geplanten Regelungen zur Verbesserung der Familiengerichtsverfahren. Im Sinne des Kindeswohls begrüßen wir die Möglichkeit, dass zukünftig auch Rechtsmittel bezüglich eines vollständigen und dauerhaften Umgangsausschlusses eingeführt werden, die Einführung eines Wahlgerichtsstands für Kindschafts-, Abstammungs- und Kindesunterhaltssachen und die Konkretisierung der Amtsermittlungspflichten des Gerichts in Kindschaftssachen. Wie befürworten die Stärkung des Verfahrensbeistands. Ganz besonders begrüßen wir, dass in Zukunft Verfahrensbeistände die Kosten von Dolmetscher:innen erstattet bekommen sollen. Wir hätten es sehr begrüßt, wenn im Regelungsentwurf die erweiterte Gewaltdefinition der Istanbul Konvention zugrunde gelegt worden wäre.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: netzwerk-m e.V. am 02.05.2024
- Beschreibung: Frauenhäuser in privater Trägerschaft sehen sich seit Längerem mit der Problematik konfrontiert, dass Ehemänner durch die Gerichte die Aufenthaltsregion ihrer Frauen erfahren, wenn diese wegen Ehrgewalt von zuhause flohen. Als Lösung schlagen wir daher die Schaffung eines Wahlgerichtsstands zum Schutz der Frauen vor, damit ihre Ehemänner durch gerichtliche Schreiben keine Rückschlüsse zur Region ihres Verbleibs ziehen können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Eltern für Kinder im Revier e.V. am 07.05.2024
- Beschreibung: Die Bundesregierung beabsichtigt, das Sorge-, Umgangs-, Unterhalts- und Abstammungsrecht zu refomieren. Hierbei wurden bisher grundlegende Rechte von Kindern auf Betreuung und Erziehung durch beide natürlichen Elternteile gemäß UN-KRK und EMRK ignoriert. Wir betrachten es als unsere Aufgabe, die Politik darauf hinzuweisen, dass Interessen von Kindern nicht gleichlautend mit denen von Erwachsenen sind.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...sowie auch in Teilen des FamFG) sind bereits heute wirksame..., ...Einvernehmen siehe § 156 FamFG, § 1626 BGB und § 1687..., ...Umgangsausschlüssen vor (Neufassung § 57 FamFG). Damit soll – zumindest..., ...wischen (Neufassung §68 FamFG). Die Wirksamkeit eines...
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- Angegeben von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Zielsetzung ist die weitere digitale Modernisierung des Genossenschaftsgesetzes, insbesondere der digitale Beitritt zur Genossenschaft. Es sollen Maßnahmen zur Aufdeckung und Verfolgung unseriöser Genossenschaften ergriffen werden, die die seriösen Genossenschaften und Prüfungsverbände nicht unverhältnismäßig belasten dürfen. Zudem sind klare Vorgaben für Energiegenossenschaften erforderlich. Wir setzen uns für eine effektive genossenschaftliche Prüfung zum Schutz der genossenschaftlichen Rechtsform ein. Die Einführung einer starren Grenze für die Anzahl investierender Mitglieder in der Genossenschaft sowie im Vorstand der Genossenschaft lehnen wir ab, begrüßen aber Regelungen, die der transparenten Abgrenzung der investierenden Mitglieder von den übrigen Mitgliedern dienen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zur Änderung des § 378 Absatz 3 FamFG Die Notare zur Prüfung..., ...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zur Änderung des § 378 Absatz 3 FamFG Die Notare zur Prüfung..., ...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zur Änderung des § 378 Absatz 3 FamFG Die Notare zur Prüfung...
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 29.05.2026
- Beschreibung: Der Deutsche Juristinnenbund begrüßt, dass der vorliegende Gesetzentwurf digitale Gewalt rechtlich regeln möchte und dabei sowohl die strafrechtlichen Lücken als auch Fragen der Rechtsdurchsetzung adressiert. Damit wird eine langjährige Forderung des djb umgesetzt. In der aktuellen Stellungnahme zum Referentenentwurf betont der djb, dass Nachbesserungen erforderlich sind, damit das Gesetz Betroffene wirksam schützt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Grundsatz des § 81 Abs. 1 S. 1 FamFG verweist, ist darauf hinzuweisen..., ...Möglichkeit des § 81 Abs. 1 S. 2 FamFG, von der Erhebung der ..., ...Akteneinsichtsrecht nach § 13 Abs. 1 FamFG bestehe nur, soweit nicht...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 01.08.2025
- Beschreibung: 1. Forderung, das Bau- und Architektenrecht streitwertunabhängig den Landgerichten zuzuweisen und bei Überschneidung der Zuständigkeit von Bau- und Handelskammern die vorrangige Zuständigkeit der Baukammern zu regeln; 2. Möglichkeit einer Änderung von gerichtlichen Kostenentscheidungen sowie Kostenfestsetzungen nach einer nachträglichen Änderung der Streitwertfestsetzung nur auf Antrag und nicht von Amts wegen, Bedenken gegen Unanfechtbarkeit der geänderten Kostenentscheidung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1849
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
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BT-Drs. 21/1849
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...korrespondierenden Regelungen in FamFG, SGG, VwGO und FGO angepasst...
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 05.11.2024
- Beschreibung: Das Papier stellt die zentralen Wahlforderungen des djb zur Wahlperiode des 21. Deutschen Bundestages dar. Schwerpunkte sind Gewaltschutz, reproduktive Selbstbestimmung und selbstbestimmte Familiengründung, ökonomische Gleichberechtigung und soziale Teilhabe, die Sicherung des Rechtsstaats und das Widerstand gegen den antifeministischen Rechtsruck, geschlechtergerechte Digital- und Datenpolitik sowie die Umsetzung des Gender Equality Acquis.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
.... Der Reformentwurf des FamFG, zu dem der djb Stellung...
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Wahlforderungen zur Wahlperiode des 21. Deutschen Bundestages
Aktiv vom 06.12.2024 bis 23.12.2025
- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 06.12.2024
- Beschreibung: Der djb nimmt die aktuellen politischen Entwicklungen zum Anlass, seine Wahlforderungen für die anstehende Wahlperiode des 21. Deutschen Bundestages zu veröffentlichen. Zu den zentralen Forderungen des djb gehören der umfassende Gewaltschutz für Frauen, die rechtliche Sicherung der reproduktiven Selbstbestimmung und entschlossene Schritte zur ökonomischen Gleichberechtigung. Der djb fordert umfassende Reformen im Aufenthaltsrecht, um Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status Schutz zu gewähren. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
.... Der Reformentwurf des FamFG, zu dem der djb Stellung...