Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (143)
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- Angegeben von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 03.06.2024
- Beschreibung: Ziel dieses Gesetzes ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Erzeugung von sowie der Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme oder einer Kombination hieraus zu leisten, zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045 (Zieljahr) beizutragen und Endenergieeinsparungen zu erbringen. Der kosten- und klimapolitische Mehrwert von Gebäudenetzen sowie dezentralen Quartiers- und Einzelobjektlösungen kommt im WPG zu kurz. Umsetzende Kommunen haben diese Lösungen stärker zu betrachten, schließlich ist das WPG kein reines Fernwärmegesetz.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...klimafreundliche Wärmewende (AVBFernwärmeV): Der Einsatz Erneuerbarer..., ...durch eine Novelle der AVBFernwärmeV (§ 32 Abs.1) zu ermöglichen..., ...Investitionsklima durch die AVBFernwärmeV entfalten Damit die..., ...Anbieterinteressen dienen. Die AVBFernwärmeV hat darauf abzuzielen..., ...Wärmeinfrastruktur in §3 AVBFernwärmeV verankern Entschädigungsregelungen..., ...Maßnahme: Änderung des §3 AVBFernwärmeV: „Befindet sich ..., ...erforderlich, dass in §24 AVBFernwärmeV ausdrücklich zugelassen...
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- Angegeben von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 03.06.2024
- Beschreibung: Nach aktueller Rechtslage ist die Umlage der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung). Das bezieht sich auf fossile Energie und ist in der Praxis nicht erreichbar. Es gilt, eine Lösung zu finden, die eine erneuerbare Wärmeversorgung und/oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ermöglicht und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Mieter:innen Rechnung trägt. Unser Vorschlag: Vermieter:in/Gebäudeeigentümer:in und Energiedienstleister gleichberechtigt behandeln durch einen Aufschlag von 50ct/m² und Monat auf die Ist-Kosten im Rahmen des Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...klimafreundliche Wärmewende (AVBFernwärmeV): Der Einsatz Erneuerbarer..., ...durch eine Novelle der AVBFernwärmeV (§ 32 Abs.1) zu ermöglichen..., ...von 65 % EE durch die AVBFernwärmeV abdecken • Verteilnetzbetreiber..., ...Investitionsklima durch die AVBFernwärmeV entfalten Damit die..., ...Anbieterinteressen dienen. Die AVBFernwärmeV hat darauf abzuzielen..., ...Wärmeinfrastruktur in §3 AVBFernwärmeV verankern Entschädigungsregelungen..., ...Maßnahme: Änderung des §3 AVBFernwärmeV: „Befindet sich ..., ...erforderlich, dass in §24 AVBFernwärmeV ausdrücklich zugelassen...
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- Angegeben von: enercity AG am 18.02.2025
- Beschreibung: Prüfung der Einführung eines KWK-Segments im Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) und verlässliche sowie langfristige Wärmenetzförderung als strategische Weiterentwicklung prüfen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13645
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/13467 - Umsetzung der Kraftwerksstrategie
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BT-Drs. 20/13645
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...siehe § 24a Entwurf AVBFernwärmeV, Juli 2024). - Bezüglich..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
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- Angegeben von: enercity AG am 10.02.2025
- Beschreibung: Durch das Wärmeplanungsgesetz wurde die kommunale Wärmeplanung gesetzlich verankert. Die Vorgaben zur Wärmeplanung, Nutzung von erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme und effizienter Wärmenetze müssen nun weiterentwickelt werden zu einer Energieleitplanung, die sektorübergreifend die Energiewende vor Ort plant. Hierin muss das Prinzip des Least Cost Planning verankert werden, das sektorübergreifend die wirtschaftlich effizienteste Mittelverwendung und Projekte mit den höchsten volkswirtschaftlichen und klimapolitischen Nutzen priorisiert. Durch dieses Vorgehen sinken die einzelnen Zuschussbedarfe der Projekte, die damit grundsätzlich refinanzierungsfähig sind.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8654
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
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BT-Drs. 20/8654
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...siehe § 24a Entwurf AVBFernwärmeV, Juli 2024). - Bezüglich..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider..., ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
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- Angegeben von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 17.03.2025
- Beschreibung: Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt die Bundesregierung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Für das erstmalige Umstellen auf eine regenerative Wärmeerzeugungsanlage samt professionellem Betrieb über die Laufzeit, gilt es – wie in der BEW vorgesehen – Investitionskostenzuschüsse zu gewähren, wenn ein gewerblicher Wärmelieferant die Versorgung übernimmt. Damit ist nicht nur der Einsatz regenerativer Energieträger, sondern auch eine immanente Effizienzgarantie sichergestellt. Außerdem ist aus unserer Sicht eine Wahlmöglichkeit zwischen Investitionsförderung gemäß BEG und einer Leistungsförderung vergleichbar der BHKW-Förderung im KWKG einführen.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Investitionsklima durch die AVBFernwärmeV entfalten Damit die..., ...Anbieterinteressen dienen. Die AVBFernwärmeV hat darauf abzuzielen..., ...Wärmeinfrastruktur in §3 AVBFernwärmeV verankern Entschädigungsregelungen..., ...Maßnahme: Änderung des §3 AVBFernwärmeV: „Befindet sich ..., ...erforderlich, dass in §24 AVBFernwärmeV ausdrücklich zugelassen...
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 16.12.2025
- Beschreibung: Angesichts der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie, möchten wir gesondert auf einen dringlichen Punkt aus der Immobilienwirtschaft hinweisen, da wir befürchten, dass dies sonst in den branchenübergreifenden Stellungnahmen der Sachverständigen untergehen dürfte. Wir unterstützen, die Cyberresilienz von Staat und Wirtschaft zu stärken, möchten aber für eine praxisnahe und unbürokratische Umsetzung an eine Differenzierung nach dem Risikograd der Einrichtungen appellieren. Mit dem Ansatz zur Vernachlässigbarkeit der Einrichtung wird dieses Ziel zwar adressiert, aber womöglich Rechtsunsicherheit geschaffen. Egal, ob dieser Ansatz beibehalten oder verworfen wird, würden wir es sehr begrüßen, minimalinvasive Konkretisierungen bei den Tatbestandsgruppen in den Anlagen vorzunehmen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): NIS2UmsuCG: Immobilienwirtschaftliche Stellungnahme mit Bitte um Berücksichtigung im parlamentarischen Verfahren
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...die zukünftig in der AVBFernwärmeV definiert sind, nicht..., ...Sinne von § 1a Nr. 8 AVBFernwärmeV umfassen [Sofern die o.g. AVBFernwärmeV-Entwurfsfassung vom...
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- Angegeben von: Elevion Energy & Engineering Solutions GmbH am 15.07.2026
- Beschreibung: Die von der Regierungskoalition präsentierten Eckpunkte zur Reform des Gebäude energiegesetzes tragen dazu bei, die zuletzt entstandene Verunsicherung über die künftige Klimapolitik im Gebäudebereich zu verringern. Verlässliche und stabile regulatorische Rahmenbedingungen sind zentrale Voraussetzungen für die Umsetzung von Dekarbonisierungsprojekten im Gebäude-, Industrie- und Energieinfrastrukturbereich. Häufige Anpassungen führen zu Unsicherheit entlang der Wertschöpfungskette, verzögern Investitionsentscheidungen und erschweren die Planung sowie Umsetzung konkreter Maßnahmen
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Nachbargesetzen scheitern. § 3 AVBFernwärmeV – Reform des Leistungsanpassungsrechts.Das..., ...des Kunden nach § 3 AVBFernwärmeV hemmt Investitionen..., ...U M Reform des § 3 AVBFernwärmeV zur Herstellung von...
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- Angegeben von: EWE AG am 02.04.2025
- Beschreibung: Schaffung eines Anreizes für die Umstellung auf erneuerbare Energien und Abwärme. Sinnvolle Verknüpfung der Wärmelieferverordnung mit dem Instrument der kommunalen Wärmeplanung im Wärmeplanungsgesetz.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...siehe § 24a Entwurf AVBFernwärmeV, Juli 2024). -Bezüglich..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
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- Angegeben von: E.ON SE am 22.09.2026
- Beschreibung: Die Eckpunkte für das Wärmenetzpaket bilden eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung der regulatorischen Rahmenbedingungen für Ausbau und Dekarbonisierung von Wärmenetzen. Hierzu sollen Dekarbonisierungsinvestitionen umfassend anerkannt und langfristig refinanzierbar ausgestaltet, Preisbildungs- und Preisänderungsmechanismen rechtssicher geregelt sowie Transparenz- und Verbraucherschutzanforderungen verhältnismäßig umgesetzt werden. Zudem sollen die Finanzierung der Wärmenetztransformation durch einen verlässlichen Förderrahmen abgesichert und Hemmnisse im Gebäude- und Mietrecht abgebaut werden. Die primärenergetische Bewertung von Wärmenetzen sollte Dekarbonisierungsleistungen angemessen berücksichtigen und Investitionsentscheidungen ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Nach § 1 Absatz 2 AVBFernwärmeV gilt die Verordnung...
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 26.08.2025
- Beschreibung: Die Bemessung der Unternehmensgröße sollte branchenspezifisch erfolgen, Querschnittsbereiche nur anteilig IT-Systeme, die nicht direkt für den Betrieb der jeweiligen Einrichtung relevant sind, sollten nicht erfasst werden Lokale Photovoltaik-Energieerzeugung und Mieter-Ladepunkte sollten aufgrund ihrer geringen Bedeutung für die Versorgungssicherheit vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden Fern- und Nahwärmeversorgung sollte klar differenziert werden, um das notwendige Entstehen von Kleinstnetzen nicht zu hemmen Das Verpachten passiver Telekommunikationsinfrastruktur sollte ebenso wie der Wiederverkauf von Rundfunk-Übertragungsdiensten aufgrund der fehlenden Einwirkungsmöglichkeiten für Immobilienunternehmen vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...die zukünftig in der AVBFernwärmeV definiert sind, nicht..., ...von § 1 Absatz 4 Nr.5 AVBFernwärmeV-E umfassen 1 §19 ...