Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (24.011)
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich für die Fortführung des europäischen Förderprogramms „HAL4SDV“ (Hardware Abstraction Layer for Software defined Vehicles) ein. Ziel ist, dass der deutsche Anteil innerhalb dieses Förderprogramms geleistet wird. Zudem sollen keine weiteren Fördergelder im SdV Umfeld gestrichen werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Verpflichtung von Tankstellenunternehmen mit Preissetzungshoheit für mindestens 200 Tankstellen zum Aufbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur an Tankstellen. Ziel des VDA ist eine flächendeckende Verfügbarkeit von Ladeinfrastruktur für den Markthochlauf der Elektromobilität aufzubauen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Ladesäulenverordnung (LSV) und in die Preisangabenverordnung (PAngVo) gewährleisten die technischen Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Betrieb von Ladeinfrastruktur für Pkw und Lkw. Ziele des VDA: Rechtsichere Übertragung der technischen Anforderungen der Alternative Fuel and Infrastructure Regulation (AFIR) in nationales Recht (LSV, PAngVo) und Einbringen von Zusatzpunkten, die in der AFIR erst noch geregelt werden sollen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Kern des Plans ist u.a. die Genehmigungsbeschleunigung bei Neu- und Erweiterungsinvestitionen. Hierzu wählt die Kommission den richtigen Ansatz, indem sie den Mitgliedstaaten im Vergleich zu heute verkürzte Fristen vorgibt, innerhalb derer sie über Anträge für den Neu- oder Ausbau von Produktionsstätten für „CO2-Netto-Null-Technologien“ entscheiden müssen. Die Genehmigungsbeschleunigungen beziehen sich zwar auch auf alle Produktionsstätten für Technologien, die für den CO2- armen bzw. CO2-freien Fahrzeugantrieb erforderlich sind (z.B. Batterien, Elektrolyseure, Brennstoffzellen), aber offenbar nicht auf Produktionsstätten für die eigentliche Fahrzeugfertigung. Hier dringt der VDA auf Nachbesserungen.
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich - auch im Rahmen der Revision des Unionszollkodex - dafür ein, die Zollverfahren so weit wie möglich zu vereinfachen und praxisgerecht auszugestalten. Insbesondere über Digitalisierung und Bürokratieabbau gibt es Ansatzpunkte für Vereinfachungen und Entlastungen, bspw. für Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (Authorised Economic Operator, AEO), über eine zentralen Zollabwicklung bei Ein- und Ausfuhren oder durch reduzierte Datenanforderungen seitens der Zollbehörden. Neben der Zollhöhe sind vor allem Fragen der Eintarifierung, der Zollwertermittlung, des Ursprungs und von Präferenzen sowie alle zollverfahrensrechtlichen Bestimmungen für die Unternehmen von hoher Bedeutung, sowohl hinsichtlich der Belastungshöhe als auch der administrativen Anforderungen.
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Einbeziehung weiterer Technologien in die Liste derjenigen Technologien, die für "Beihilfen für beschleunigte Investitionen" infrage kommen ((85), (86) des TCTF). Ebenso sollten Permanentmagnete für Elektrofahrzeuge, Rohstoffzwischenprodukte, Produktionsanlagen für die Fertigung von E-Fahrzeugen und deren Komponenten eingezogen werden. Der VDA fordert zudem die Anhebung der Beihilfehöchstgrenze und Beihilfeintensität auf 200 Mio. € und 25% auch außerhalb von EU-Fördergebieten. Dies soll ebenso für die Anwendung der "Matching-Aid-Klausel" (Nr. 86 des TCTF) möglich sein. Es bedarf einer Anschlussregelung an den TCTF, die über 2025 hinausgeht.
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Bei der Implementierung des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (TCA) sollten insbesondere Wettbewerbsnachteile und Rechtsunsicherheit für die Unternehmen vermieden werden. Des Weiteren sollten im Rahmen der Zollverfahren Vereinfachungen und praxisnahe Lösungen ermöglicht werden, um den Handel zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich nicht durch Zollzahlungen oder übermäßigen administrativen Aufwand zu belasten. Der VDA setzt sich daher dafür ein, bei der Umsetzung des TCA das beiderseitige Interesse an einer Intensivierung und Förderung der wirtschaftlichen Beziehungen angemessen zu berücksichtigen.
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich für eine Berücksichtigung neuer automatisierter Fahrzeugkonzepte in der "Consolidated Resolution on the Construction of Vehicles (R.E.3)" ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die in den letzten Jahren in Kraft getretenen Cyber-Security-Regelungen wie die UNECE R 155 (Cyber Security Management-Systeme) oder der Cyber Resilience Act fordern von Fahrzeugherstellern zur Identifikation von Sicherheitslücken die Durchführung von Penetrationstests. Speziell wenn mit der Durchführung dieser Tests externe Fachfirmen beauftragt werden, können sich diese nach aktueller Rechtslage nach dem seit 2007 gültigen StGB §202a ff strafbar machen. Zu der vom BMJ angekündigten und bereits im Koalitionsvertrag enthaltenen Änderung des StGB §202a ff möchte der VDA nun im Sinne seiner Mitglieder Stellung nehmen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich für den schnellen Abschluss der Verhandlungen zum Critical Minerals Agreement zwischen den USA und der EU ein. Der VDA begrüßt die Zusammenarbeit der beiden Regionen in der Minerals Security Partnership (MSP).
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA hat sich u.a. für die Möglichkeit der Beibehaltung bewährter elektronischer Rechnungsaustauschformate, ein Absehen von der Zinshöhenschranke bzw. der Neuregelung der steuerlichen Behandlung der konzerninternen Finanzierung, eine praxistaugliche Ausgestaltung der vorgesehenen Investitionsprämie, die weitere Ausweitung der steuerlichen Forschungszulage sowie die Flexibilisierung der Verlustverrechnung und der Abschreibungsbedingungen, die Ablehnung einer Mitteilungspflicht für nationale Steuergestaltungen eingesetzt. Zudem sollte die Anhebung des Bruttolistenpreisdeckels bei der Förderung von BEV im Rahmen der Firmenwagenbesteuerung realisiert und das Reichweitenkriteriums bei der Förderung von PHEV beibehalten werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8628
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)
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BT-Drs. 20/8628
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Das Konzept der Richtgeschwindigkeit, verbunden bei Bedarf mit lokalen bzw. flexiblen, situationsabhängigen Geschwindigkeitsbegrenzungen, sollte beibehalten werden. Auf ein generelles Tempolimit soll weiter verzichtet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Das Wasserstoff-Kernnetz soll bis 2037 errichtet werden und das gegenwärtige Gasnetz ersetzen. Der VDA setzt sich aufgrund der Klimaschutzziele und der Notwendigkeit des Wasserstoffhochlaufs für einen beschleunigten Ausbau des Wasserstoff-Kernnetzes ein. Zudem setzt sich der VDA für eine hinreichende Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Aus Sicht des VDA muss der Delegierte Rechtsakt auf Basis der Delegierten Verordnung (EU 2023/1542) Art. 7 (1) die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Standorts wahren und Investitionen in erneuerbare Energien belohnen. Die Ablehnung von Erneuerbare-Energien-Zertifikaten und die Fokussierung auf einen standortbezogenen Ansatz sind nicht zielführend. Der VDA schlägt die Anerkennung von Stromabnahmeverträgen (Power Purchase Agreements, PPA) und Stromzertifikaten vor, die die Mindestkriterien der PEF-Methode erfüllen und auf den Scope-2-Kriterien des GHG-Protokolls basieren. Zudem wird vorgeschlagen, anstelle des nationalen durchschnittlichen Netzmixes den regionalen Strommix (z.B. EU) als Standardansatz zu verwenden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die erst vor kurzem etablierten Anforderungen sollen bereits weiter verschärft werden, obwohl die neue UN-Regelung erst 2026 / 2029 in Kraft tritt. Anpassungen erfolgen üblicherweise nach Erkenntnissen aus dem Feld, diese liegen bislang nicht vor. Der VDA lehnt die weitere Verschärfung daher ab.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich für die Aufnahme alternativer Bereiche für die Gurtankerpunkte und für mehr Flexibilität ein, damit zukünftige Innenraumdesigns möglich werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich für eine Erweiterung der Regelung um konkrete Anforderungen zur Thermal Propagation und Test-Methoden hierzu ein. Die Test-Methoden müssen Alternativen umfassen, sodass auch zukünftige Technologien adressiert werden können. Zudem muss die Möglichkeit zur Typgenehmigung der Batterie erhalten bleiben. Alleinige Tests auf Fahrzeugebene werden daher abgelehnt. Ein Testverfahren zur Bewertung der Rauchbildung in der Fahrgastzelle muss erarbeitet werden. Die Zustände "Parken" und "Laden" benötigen weitere Erkenntnisse und eine kurzfristige Regulierung sind aus Sicht des VDA nicht sinnvoll und werden daher abgelehnt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich für eine Weiterentwicklung der Anforderungen an den Event Data Recorder für Pkw und Nfz sowie für eine Vermeidung falscher Trigger-Events ein. Bei der Erweiterung der Datenelemente sowie deren Aufzeichnungsgüte muss der Stand der Technik berücksichtigt werden, da anderenfalls tiefgehende Eingriffe in die Infrastruktur der Fahrzeuge erforderlich werden würden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich für die Änderung der Bedingungen zum Phantomfallversuch (Kopfaufschlagsprüfung) ein. Neben den aktuellen Anforderungen soll zukünftig auch die Möglichkeit bestehen, die Sicherheit (Verletzungsgefahr) des Kopfes eines Insassen über ein Rückhaltesystem zu gewährleisten. In diesem Fall muss der Kopfaufschlagstest nicht durchgeführt werden, die Scheibe wird entsprechend markiert.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA arbeitet innerhalb der GRVA Industrie-Vorbereitungsgruppe GEVA von der OICA und CLEPA, an einem Vorschlag für die Ergänzung zu den Änderungsserien 03 und 04 der UN-Regelung Nr. R79. Der Vorschlag beschreibt eine detaillierte Anpassung für künftige Steer-by-Wire Anforderungen. Der VDA setzt sich für die Erweiterung der möglichen Technologien ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Bei Elektrofahrzeugen ist eine Lagerhaltung von Traktionsbatterien als Ersatzteile nicht zielführend. Der Austausch von Traktionsbatterien bei Bestandsfahrzeugen ermöglicht neue (Batterie)technologien in gebrauchte Fahrzeuge einzuführen. Dieses kann aber zu Änderung von typgenehmigungsrelevanten Parametern führen (z.B. Gewicht). Die Überarbeitung der VO(EU)2018/858 im Artikel 55/56 ermöglicht die Einführung von neuen Technologien unter definierten Anforderungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die UN-R 148 lässt bereits beleuchtete Markenlogos zu, die Methode der Ermittlung sollte überarbeitet werden, damit weitere Markenlogos zulassungsfähig werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA beteiligt sich an einer TF innerhalb der UNECE zur Überarbeitung der Anforderungen an "acoustic vehicle alerting systems" für elektrisch angetriebene Fahrzeuge. Hierbei geht es primär um die weltweite Harmonisierung der Anforderungen mit Hinsicht auf Geräuschlevel und Messunsicherheiten. Auch die Kompatibilität mit der Fahrzeuggeräuschvorschrift UN-R 51 bzgl. maximaler Hochlaufkurve des Geräusches, Fahrbedingungen und Definitionen soll sichergestellt werden, um für die Hersteller wie auch technische Dienste und Genehmigungsbehörden eine einheitliche Interpretation der Regelungen zu gewährleisten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Überarbeitung der UN-R 79 und UN-R 13/13H im Bezug auf x-by-wire (Steer-by-wire für UN-R 79 und Brake-by-wire für UN-R 13 und UN-R 13H) sollten bis Ende 2026 abgeschlossen und bereits in Kraft treten, damit diese neuen Technologien zulassungsfähig sind. Der VDA setzt sich für eine Beschleunigung des Vorgangs ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich für eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie in Bezug auf die Begrenzung des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):