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346 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"UStG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (346)

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Neufassung § 4 Nr. 21 UStG-E – Umsatzsteuerbefreiung..., ...Änderung des § 4 Nr. 21 UstG-E bei der Umsatzsteuerbefreiung..., ...wenn sich MwStSystRL und UStG im Wortlaut unterscheiden..., ... 21 Buchstabe a) Satz 2 UStG steuerbegünstigte Körperschaften..., ...23 Buchstabe c) des § 4 UStG, die die gleiche Terminologie..., ...Nr. 21. a) Satz 2 und 3 UStG werden die Leistungen privater..., ...Weise die Nr. 15b des § 4 UStG. Demnach sind steuerfrei..., ...Neufassung des § 4 Nummer 21 UStG-E soll für die Steuerfreiheit..., ...Nach § 4 Nummer 21 Satz 2 USTG-E sind Bildungsleistungen..., ... § 4 Nummer 15b und 15c UStG umsatzsteuerbefreit. ..., ...unveränderten § 4 Nummer 15 UStG grundsätzlich nicht in ...
    • Angegeben von: Institut für Digitalisierung im Steuerrecht am 27.06.2024
    • Beschreibung: Wir befürworten die Einführung der obligatorischen E-Rechnung für inländische B2B-Umsätze. Jedoch bedarf es weiterer Spezifizierungen, Konkretisierungen und Erweiterungen des europäischen Rechnungsstandards EN 16391, um den geplanten Einsatzszenarien im B2B-Kontext gerecht zu werden. Gleiches gilt für die geplanten Änderungen und Erweiterungen des § 14 UStG.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8628 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 19.12.2025
    • Beschreibung: Nach aktueller Rechtslage besteht die Gefahr, dass die Vergütung des Kunden durch das bidirektionale Laden zum einen Einkommensteuerrelevant und zum anderen Gewerbesteuerrelevant sind, sprich dem Kunden völlig unnötiger bürokratischer Aufwand aufgebürdet wird. Durch kurzfristige Anpassungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren, bspw. durch Änderungen im EStG, GewStG oder UStG, könnten entsprechende Erleichterungen herbeigeführt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1866 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
      2. BT-Drs. 21/1974 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gewerbesteuerpflichten. 3. Umsatzsteuer (UstG) Auch umsatzsteuerlich..., ...Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Da für die Umsatzsteuer..., ...Kleinunternehmerreglung gem. § 19 UStG nicht greift, würden ..., ...Umsatzsteueranwendungserlass (zu § 2 UStG) Privatpersonen, die über..., ...Unternehmereigenschaft im Sinne des UStG begründet. Alternative..., ...Ergänzung von § 12 Abs. 3 UStG sowie eine Anpassung von § 19 Abs. 2 UStG könnten die V2G-Leistungen..., ...Umsatzgrenzen nach § 19 UStG. Fazit: Bidirektionales...
    • Angegeben von: Fraport AG am 21.07.2025
    • Beschreibung: Sicherstellung der weiterhin zulässigen Nutzung alternativer Ausfuhrnachweise (Scan-Verfahren) im Rahmen des umsatzsteuerfreien Verkaufs im Sicherheitsbereich von Flughäfen gemäß Abschnitt 6.6 Abs. 6 UStAE, um langfristige Planungs- und Investitionssicherheit für die Fraport AG sowie den Einzelhandel an den Flughäfen zu gewährleisten. Idealerweise sollte dies durch Anpassungen im UStAE und gegebenenfalls im UStG erfolgen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.03.2025
    • Beschreibung: Die Einfuhrumsatzsteuer soll in einem neuen Verfahren direkt mit der Vorsteuer verrechnet und Liquiditätsnachteile für die Betriebe beseitigt werden. Bei der umsatzsteuerlichen Organschaft (§ 2 UStG) soll ein Antragsverfahren geschaffen werden, das den Automatismus des Eintritts/Wegfalls der Organschaft verhindert. Gleichzeitig sollen die Anforderungen an die Kriterien, die zu einer Organschaft führen, gesenkt werden. Damit soll Rechtssicherheit für die Betriebe erreicht werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...§ 4 Nr. 22 Buchstabe a UStG Der EEB Bundesverband ..., ... § 4 Nr. 22 Buchstabe a UStG. Für Veranstaltungen, die...
    • Angegeben von: Deutsches Verkehrsforum am 25.06.2024
    • Beschreibung: Änderung der Gesetzeslage dergestalt, dass die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer nach dem sogenannten Verrechnungsmodell ermöglicht wird. Dies betrifft insbesondere § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG). Nach EU-Recht dürfen die Mitgliedstaaten Erleichterungen bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer dahingehend gewähren, dass die Einfuhrumsatzsteuer nicht bereits zum Zeitpunkt der Wareneinfuhr zu entrichten ist, sondern erst im Zuge der Umsatzsteuer-Voranmeldung verrechnet wird. Von diesem sogenannten Verrechnungsmodell machen praktisch alle EU-Mitgliedstaaten Gebrauch, Deutschland bislang jedoch nicht.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: MVFP Medienverband der freien Presse e.V. am 17.06.2024
    • Beschreibung: Der MVFP Medienverband der freien Presse e.V. begrüßt auch im Namen der professionellen Seminaranbieter in Deutschland grundsätzlich den Entwurf zur Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG, mit dem die Vorgaben und die Terminologie des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Vor allem ist für die gewerblichen Seminaranbieter aufgrund des Vorsteuerabzugsrechts aus den Eingangsleistungen besonders begrüßenswert, dass Fortbildungsleistungen weiterhin steuerpflichtig sind, wenn die Seminaranbieter mit Gewinnerzielungsstreben aktiv sind.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 369/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
      2. BT-Drs. 20/12780 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG, mit dem die Vorgaben und..., ... 21 S. 1 Buchst. a S. 2 UStG i.d.F. des JStG-E) sollten..., ...4 Nr. 21 Buchst. a S. 1 UStG i.d.F. des JStG-E enger..., ...Referentenentwurfs zu § 4 Nr. 21 UStG ist zu entnehmen, dass ..., ... 21 S. 1 Buchst. a S. 1 UStG i.d.F. des JStG-E aufzunehmen...
    • Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 15.07.2026
    • Beschreibung: Der BDEW setzt sich für eine rechtssichere und praxistaugliche Ausgestaltung der umsatzsteuerlichen Behandlung von Emissions-, Gas- und Elektrizitätszertifikaten sowie weiteren handelbaren Nachweisinstrumenten ein. Der BDEW fordert insbesondere eine Erweiterung und Klarstellung des Anwendungsbereichs des Reverse-Charge-Verfahrens nach § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG, die ausdrückliche Einbeziehung von Emissionszertifikaten des EU ETS 2 sowie weiterer Zertifikate und Nachweisinstrumente, die Übernahme gesetzlicher Vereinfachungsregelungen in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Übergangs- und Nichtbeanstandungsregelungen sowie eine rechtzeitige und unionsrechtskonforme Fortführung der umsatzsteuerlichen Sonderregelungen.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... des § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG Der Bundesverband der..., ...nach § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG. Erfasst sind insbesondere..., ...des § 13b Abs. 5 Satz 8 UStG in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass..., ...Leistungsort nach § 3a Abs. 2 UStG. Die Leistung wird regelmä..., ...der in § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG genannten Emissions-, Gas..., ...in Verbindung mit Abs. 5 UStG kann auch für die Hauptleistung..., ...gemäß § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG Abschnitt 13b.1 Abs. ..., ... des § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG erfasst sind, sollte dies..., ...Soweit § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG diese Umsätze nicht bereits..., ... des § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG und deren unionsrechtliche..., ...nach § 13b Abs. 5 Satz 8 UStG Seit dem 1. April 2024..., ...des § 13b Abs. 5 Satz 8 UStG auch für Umsätze nach § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG. Diese Erweiterung begrüßen..., .... § 13b Abs. 5 Satz 8 UStG lautet: „Sind Leistungsempfänger..., ...13b Abs. 2 Nr. 7 bis 12 UStG. Petitum Wir bitten..., ... des § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG Mit der Einführung des..., ...werden. § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG erfasst derzeit die Übertragung..., ...bezeichnet. § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG verweist bislang nicht..., ...darum, § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG ausdrücklich um Emissionszertifikate...
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