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208 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"StromStG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (208)

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Energieträger (§ 2 Nr. 7 StromStG n. F., Gesetzentwurf ...
  • RED III-Umsetzungsgesetzgebung

    Aktiv vom 29.10.2025 bis 16.12.2025

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Energieträger (§ 2 Nr. 7 StromStG n. F., Gesetzentwurf ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...fordert zu: § 2 Nr. 10 neu StromStG Der administrative Aufwand..., ..., 14 Abs. 1 Nr. 2 neu StromStG und §§ 39 Abs. 5 Satz..., ...Lasten. § 9b Abs. 1b neu StromStG, § 54 Abs. 1a neu EnergieStG..., ...Jahresnutzungsgrades gem. § 8 Abs. 5 StromStG+§ 12d StromStV. • Erforderlichkeit..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG allgemein erlaubt, soweit..., ...StromStV Zu § 2 Nr. 10 neu StromStG Der Begriff „hocheffiziente..., ..., 14 Abs. 1 Nr. 2 neu StromStG und §§ 39 Abs. 5 Satz..., .... Zu § 9 Abs. 1b neu StromStG Der AGFW befürwortet..., ... Zu § 9b Abs. 1b neu StromStG, § 54 Abs. 1a neu EnergieStG..., ...in § 9b Abs. 1 Satz 2 StromStG bzw. § 54 Abs. 1 Satz..., ... § 9 Abs. 1 Nr. 2 neu StromStG Der AGFW bewertet die..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG führen kann. Jedoch ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Energieträger (§ 2 Nr. 7 StromStG n. F., Gesetzentwurf ...
    • Angegeben von: DENEFF EDL_HUB am 25.08.2025
    • Beschreibung: Mitten in der Energie- und Standorttransformation Deutschlands kommt der Strom- und Energiesteuerreform eine mehrfache Schlüsselrolle zu: Sie soll die Wirtschaft entlasten, kann dabei aber gleichzeitig dezentrale Energielösungen und Industrie bei der Dekarbonisierung unterstützen. Dabei dürfen Anreize zur effizienten Energienutzung aus haushalts- und energiepolitischen Gründen nicht aus dem Blick geraten. Wir begrüßen daher die Novelle grundsätzlich, sehen aber an entscheidenden Stellen Nachbesserungsbedarf, damit der Entwurf seine Wirkung im Sinne der Energie- und Klimaziele sowie einer resilienten Energieversorgung entfalten kann.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Energie- und Stromsteuergesetzes
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Artikel 1 § 9 Abs. 1 Nr. 6b StromStG) Situation: Bislang ..., ...neuen § 9 Abs. 1 Nr. 6b StromStG wird eine klare Steuerbefreiung..., ...Artikel 1 § 9 Abs. 1 Nr. 6b StromStG)) nach un-serer Auslegung..., ...Artikel 3 § 1a Abs. 5a StromStG) Betreiber von dezentralen..., ...gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3b StromStG an Letztverbraucher weiterleiteten..., ...Wirkungszusammenhänge zwischen StromStG und EnWG ist nach unserer...
    • Angegeben von: MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. am 12.08.2025
    • Beschreibung: Die Verbände en2x – Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V., MEW – Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V., bft – Bundesverband Freier Tankstellen e.V. und UNITI – Bundesverband EnergieMittelstand e.V. haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes veröffentlicht und fordern entscheidende Anpassungen für eine zukunftsfähige Energie- und Kraftstoffbesteuerung.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Schröer-Schallenberg, EnergieStG StromStG Kommentar; Randnummer..., ...der Anpassung in § 9b StromStG erfolgt die Verstetigung...
    • Angegeben von: E.ON SE am 21.10.2025
    • Beschreibung: Elektrifizierung ist die günstigste Klimaschutzstrategie. Strom wird aber weiterhin höher be-lastet als Gas. Der Gesetzentwurf des BMF eines „Dritten Gesetzes zur Änderung des Energie-steuer- und Stromsteuergesetzes“ ändert daran grundsätzlich nichts. Eine Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestniveau wäre eine einfache und bürokratiearme Maßnahme gewesen. Stattdessen soll nun ein komplexes Regelwerk dafür sorgen, dass zumindest Ener-giewende-Technologien von der Stromsteuer entlastet werden können. In dieser Hinsicht setzt der Gesetzesentwurf sinnvolle Akzente, bleibt jedoch an einigen Stellen lückenbehaftet.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1866 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...öf-fentlichem Raum (§ 2 Nr. 8a StromStG-E). Zugleich werden Fahrzeugbatterien..., ...abgeben. Zu § 5 Abs. 4 StromStG-E – Stationäre Stromspeicher..., ...Confidential 3/4 Zu § 5a StromStG-E – Mobile Stromspeicher..., ... und Kunden. Zu § 9b StromStG – Steuerentlastung für...
    • Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 25.08.2025
    • Beschreibung: Mit Auslaufen des Strompreispakets wird die Steuerentlastung nach § 9b des StromsteuerG für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft ab Januar 2026 nicht mehr bis auf den EU-Mindeststeuersatz erfolgen. In der Folge werden sich die Strompreise für die Unternehmen erhöhen und damit die Rahmenbedingungen für Investitionen verschlechtern. Um dies zu vermeiden, ist die Steuerentlastung bis auf den EU-Mindeststeuersatz fortzuführen. Insbesondere im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom bildet das Stromsteuerrecht aktuelle Entwicklungen nicht mehr ab. Auch der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neue dezentrale Versorgungskonzepte machen Anpassungen im Strom- und Energiesteuerrecht erforderlich.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...der Anpassung in § 9b StromStG erfolgt die Verstetigung...
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.12.2024
    • Beschreibung: Minderung von bürokratischen Lasten durch: Vermeidung wiederholter Abfragen von UStID-Nummern; Entfallen der Belegausgabepflicht bei Umsätzen von nicht mehr als 10 Euro (Bagatellgrenze); Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft; Einführung eines Antragsverfahrens bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Schaffung einer praxistauglichen Regelung für innergemeinschaftliche Lieferungen mit Abholung durch den letzten Abnehmer; Einrichtung einer Datenbank für die Abfrage von Bauträgerbescheinigung USt 1 TG in Fällen der Steuerschuldumkehr nach § 13b UStG; Einführung von Schätzungsmöglichkeiten für entnommene Strommengen und klare Regelungen für das produzierende Gewerbe im Fall von Mischbetrieben
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Entlastungsbetrags gemäß § 9b StromStG. Hinsichtlich der praktischen...
    • Angegeben von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 22.08.2025
    • Beschreibung: Reform der Kraftstoffbesteuerung national durchführen, Steuersätze für erneuerbare Kraftstoffe auf die Mindestsätze des Kommissionsvorschlages senken, Wasserstoff bei Einsatz im Verbrennungsmotor von der Energiesteuer befreien, § 60 EnergieStG unverändert beibehalten, unmittelbare Steuerbefreiung gem. § 27 EnergieStG für erweiterten Kreis von Energieerzeugnissen vorsehen, § 43 EnergieStG auf LNG erweitern und Entnahmefiktion für LNG in § 38 Absatz 1 Satz 3 EnergieStG streichen, Vorabanzeige streichen
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Schröer-Schallenberg, EnergieStG StromStG Kommentar; Randnummer..., ...der Anpassung in § 9b StromStG erfolgt die Verstetigung..., .../Milewski, EnergieStG/StromStG, 2012, § 60 EnergieStG..., .../Milewski, EnergieStG/StromStG, 2012, § 60 EnergieStG...
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