Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (217)
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- Angegeben von: Volkswagen Group Charging GmbH am 26.06.2024
- Beschreibung: Schaffung geeigneter regulatorischer Rahmenbedingungen zur Ermöglichung von bidirektionalem Laden von Elektrofahrzeugen im Heim-Bereich (V2H) und am öffentlichen Stromnetz (V2G) sowie von Geschäftsmodellen; u.a.: Wirtschaftliche Gleichstellung mobiler Speicher (E-Fahrzeuge) mit Stationärspeichern bei der Befreiung von Steuern, Abgaben und Umlagen sowie allg. Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von Speichern im Energiesystem
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...für V2G • § 5 Abs. 4 StromStG o Aktuell: Privilegierung..., ...des Speicherbegriffs im StromStG auf mobile Speicher (..., ...eine Erweiterung § 5a StromStG (als neuer Spezial-Paragraph..., ... für Haushalte • § 3 StromStG i.V.m. Art. 10 RL 2003...
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Der VDA setzt sich für die Einführung eines Rechtsrahmens zum bidirektionalen Laden ein. Das Regelungsvorhaben stellt auf eine rechtliche und wirtschaftliche Gleichstellung stationärer und mobiler Speicher ab. Um eine flächendeckende Markteinführung des bidirektionalen Ladens zu unterstützen, sind die Abschaffung fortbestehender Doppelbelastungen bei Stromnebenkosten, die rechtliche Verankerung eines praxisgerechten Messkonzeptes und weitere Detailregelungen zentral.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...rückgespeisten Strom (StromStG §5a Abs. 3) Nach der..., ...entspricht. • § 5 Abs. 4 StromStG o Aktuell: Privilegierung..., ...des Speicherbegriffs im StromStG auf mobile Speicher (..., ...eine Erweiterung § 5a StromStG (als neuer Spezial-Paragraph..., ... für Haushalte • § 3 StromStG i.V.m. Art. 10 RL 2003...
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- Angegeben von: AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Verbesserung der Rahmenbedingung der Fernwärme und Entbürokratisierung
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...fordert zu: § 2 Nr. 10 neu StromStG Der administrative Aufwand..., ..., 14 Abs. 1 Nr. 2 neu StromStG und §§ 39 Abs. 5 Satz..., ...Lasten. § 9b Abs. 1b neu StromStG, § 54 Abs. 1a neu EnergieStG..., ...Jahresnutzungsgrades gem. § 8 Abs. 5 StromStG+§ 12d StromStV. • Erforderlichkeit..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG allgemein erlaubt, soweit..., ...StromStV Zu § 2 Nr. 10 neu StromStG Der Begriff „hocheffiziente..., ..., 14 Abs. 1 Nr. 2 neu StromStG und §§ 39 Abs. 5 Satz..., .... Zu § 9 Abs. 1b neu StromStG Der AGFW befürwortet..., ... Zu § 9b Abs. 1b neu StromStG, § 54 Abs. 1a neu EnergieStG..., ...in § 9b Abs. 1 Satz 2 StromStG bzw. § 54 Abs. 1 Satz..., ... § 9 Abs. 1 Nr. 2 neu StromStG Der AGFW bewertet die..., ...nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG führen kann. Jedoch ...
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- Angegeben von: KPC Berlin GmbH am 05.01.2026
- Beschreibung: Erhalt des Status eines erneuerbaren Energieträgers für die feste Biomasse; Erhalt der grundsätzlichen Förderfähigkeit von Biomasse für die energetische Nutzung; flexible Auslegung des Kaskadenprinzips aus der EU-RED III.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Energieträger (§ 2 Nr. 7 StromStG n. F., Gesetzentwurf ...
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RED III-Umsetzungsgesetzgebung
Aktiv vom 29.10.2025 bis 16.12.2025
- Angegeben von: KOWITZ Policy Consultants GmbH & Co. KG am 29.10.2025
- Beschreibung: Erhalt des Status eines erneuerbaren Energieträgers für die feste Biomasse; Erhalt der grundsätzlichen Förderfähigkeit von Biomasse für die energetische Nutzung; flexible Auslegung des Kaskadenprinzips aus der EU-RED III.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Energieträger (§ 2 Nr. 7 StromStG n. F., Gesetzentwurf ...
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- Angegeben von: GETEC heat & power GmbH am 08.10.2025
- Beschreibung: Stärkung der Biomasse als erneuerbarer Energieträger
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/797
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/568 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs
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BT-Drs. 21/797
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Energieträger (§ 2 Nr. 7 StromStG n. F., Gesetzentwurf ...
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- Angegeben von: MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Die Verbände en2x – Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V., MEW – Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V., bft – Bundesverband Freier Tankstellen e.V. und UNITI – Bundesverband EnergieMittelstand e.V. haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes veröffentlicht und fordern entscheidende Anpassungen für eine zukunftsfähige Energie- und Kraftstoffbesteuerung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Schröer-Schallenberg, EnergieStG StromStG Kommentar; Randnummer..., ...der Anpassung in § 9b StromStG erfolgt die Verstetigung...
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- Angegeben von: Zentralverband Oberflächentechnik e.V. am 24.06.2026
- Beschreibung: Stromsteuerentlastung für den industriellen Mittelstand
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Verfahrens nach § 9b StromStG – einschließlich Antragspflicht..., ...Steuerentlastung nach § 9b StromStG sollte künftig automatisch..., ...Mindestentlastungsbetrags (§ 9b Abs. 2 StromStG-E) Die derzeitige Bagatellgrenze..., ... Verfahrens nach § 9b StromStG – einschließlich Antragspflicht..., ...Steuerentlastung nach § 9b StromStG sollte künftig automatisch..., ...Mindestentlastungsbetrags (§ 9b Abs. 2 StromStG-E) Die derzeitige Bagatellgrenze...
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 18.12.2024
- Beschreibung: Minderung von bürokratischen Lasten durch: Vermeidung wiederholter Abfragen von UStID-Nummern; Entfallen der Belegausgabepflicht bei Umsätzen von nicht mehr als 10 Euro (Bagatellgrenze); Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft; Einführung eines Antragsverfahrens bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Schaffung einer praxistauglichen Regelung für innergemeinschaftliche Lieferungen mit Abholung durch den letzten Abnehmer; Einrichtung einer Datenbank für die Abfrage von Bauträgerbescheinigung USt 1 TG in Fällen der Steuerschuldumkehr nach § 13b UStG; Einführung von Schätzungsmöglichkeiten für entnommene Strommengen und klare Regelungen für das produzierende Gewerbe im Fall von Mischbetrieben
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entlastungsbetrags gemäß § 9b StromStG. Hinsichtlich der praktischen...
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Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
Aktiv vom 25.08.2025 bis 12.12.2025
- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 25.08.2025
- Beschreibung: Mit Auslaufen des Strompreispakets wird die Steuerentlastung nach § 9b des StromsteuerG für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft ab Januar 2026 nicht mehr bis auf den EU-Mindeststeuersatz erfolgen. In der Folge werden sich die Strompreise für die Unternehmen erhöhen und damit die Rahmenbedingungen für Investitionen verschlechtern. Um dies zu vermeiden, ist die Steuerentlastung bis auf den EU-Mindeststeuersatz fortzuführen. Insbesondere im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom bildet das Stromsteuerrecht aktuelle Entwicklungen nicht mehr ab. Auch der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neue dezentrale Versorgungskonzepte machen Anpassungen im Strom- und Energiesteuerrecht erforderlich.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der Anpassung in § 9b StromStG erfolgt die Verstetigung...