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121 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"Reform der Notfallversorgung"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (121)

    • Angegeben von: Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e.V. (DOG) am 08.11.2024
    • Beschreibung: Die DOG, Fachgesellschaft für Augenheilkunde, setzt sich im Rahmen des Referentenentwurfs zur Reform der Notfallversorgung dafür ein, dass spezialisierte augenärztliche Notfalldienste explizit in die Reform integriert und deren Aufrechterhaltung sichergestellt werden. Diese spezialisierten Dienste sind entscheidend, da sie zeitkritische Behandlungen wie bei akutem Glaukom oder Netzhautablösung sowie die notwendige Fachexpertise und spezifische Ausstattung für eine effektive Diagnose und Behandlung bieten. Ziel ist es, eine qualitativ hochwertige Versorgung für Patienten mit akuten ophthalmologischen Notfällen zu gewährleisten, ohne vorherige Umwege über allgemeine Strukturen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Reform der Notfallversorgung
    • Angegeben von: Deutscher Hebammenverband am 09.01.2026
    • Beschreibung: Hebammen sind ein oft ungenutztes Potential für die flächendeckende Versorgung. Hebammengeleitete Versorgungsmodelle stellen eine kostenwirksame Strategie dar, um Outcomes für Frauen und Kinder zu optimieren bei gleichzeitiger Reduktion unnötiger Interventionen. Eine starke Primärversorgung braucht Hebammen als festen Bestandteil: -Definition der Hebammen als Teil der Primärversorgung -Einbezug von Hebammen, Hebammenpraxen oder Geburtshäusern im Rahmen der Einführung eines Primärarzt- oder Primärversorgungsteams -Konsequenter Einbezug von Hebammen in regionalen Versorgungsnetzwerken, auch in der Notfallversorgung (Notfallversorgungsgesetz) -Definition Schnittstellen zur Hebammenhilfe bei der Reform der Notfallversorgung (Notfallversorgungsgesetz) -Kompetenzerweiterung für Hebammen
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (4):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Notfallversorgungsgesetz...
    • Angegeben von: Deutscher Hebammenverband am 20.06.2024
    • Beschreibung: Der DHV hält eine Reform der Notfallversorgung für sinnvoll und bringt sich in die Reformvorhaben mit für die Geburtshilfe notwendigen Maßnahmen ein: 1. Bundesweite Vorgaben für die flächendeckende Integration von Hebammen in Rettungsdienste bei Einsätzen mit geburtshilflichem Bezug zur Verbesserung der Qualität und Wahrung der Hinzuziehungspflicht 2. Geburtshilfe/Hebammen in Integrierten Notfallzentren (INZ) - Personelle Einbindung von Hebammen als Teil der Mindestbesetzung des INZ verpflichtend sicherstellen - Hebammen, Hebammenpraxen und Geburtshäuser als Kooperationspartner einbinden. Dazu braucht es die Registrierung aktiver Hebammen. 3. Einbindung Hebammen in aufsuchenden Dienst KVen 4. Einbindung Hebammenexpertise für Ersteinschätzungsstellen und digitale Ersttriage-Tools
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz..., ...Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz..., ..., dass eine Reform der Notfallversorgung unbedingt von..., ...sollten bei der Reform der Notfallversorgung ermöglicht ..., ...Verbindung mit der Reform der Notfallversorgung wichtig und..., ...Verfahren zur Reform der Notfallversorgung auch die Reform..., ...Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung. Dieser sieht...
    • Angegeben von: Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND e.V.) am 07.03.2024
    • Beschreibung: Die Bundesregierung hat über die Einrichtung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung bereits zahlreiche Vorschläge zu Reform und Verbesserung der Notfallversorgung vorgelegt. Im Kontext der dringend gebotenen Reform der Notfallversorgung ist es essenziell, einen ganzheitlichen Ansatz unter Einbeziehung der Krankenhausversorgung, der ambulanten kassenärztlichen und der Versorgung im Rettungs- und Notarztdienst zu verfolgen. Die Notfallversorgung umfasst alle drei Bereiche und ist nicht isoliert in jedem einzelnen regelbar.
    • Angegeben von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) am 15.12.2025
    • Beschreibung: Für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags nach § 1 Nr. 2 SGB VII, nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen, ist es zwingend erforderlich, die Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer Reform der Notfallversorgung mit zu beachten und diese in die Steuerungsmaßnahmen durch das Rettungswesen sowie die neu einzurichtenden Integrierten Notfallzentren (§ 123 SGB V-E neu) und das Gesundheitsleitsystem (§ 133a SGB V-E neu) zu integrieren. Eine möglichst unmittelbare Identifizierung der Zuständigkeit stellt die adäquate Versorgung im Sinne aller Versicherten sicher und vermeidet unnötige Reibungsverluste sowie nachträgliche Zuständigkeitsklärung.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Deutsche Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin am 08.05.2024
    • Beschreibung: Die Deutsche Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) e.V. strebt an, auf die Gestaltung der Krankenhausreform und die Reform der Notfallversorgung Einfluss zu nehmen. Ziel ist die Optimierung der strukturellen und prozessualen Rahmenbedingungen in der Notfallversorgung. Dazu gehört die Sicherstellung einer flächendeckenden, qualitativ hochwertigen Versorgung von Notfallpatienten, die Anpassung der Finanzierungsmodelle zur Förderung effizienter und patientenorientierter Notfallstrukturen sowie die Stärkung der interdisziplinären Zusammenarbeit. Die DGINA beabsichtigt, durch ihre Expertise zur Entwicklung praxisnaher, evidenzbasierter Regelungen beizutragen, die eine zukunftsfähige, bedarfsgerechte und patientenzentrierte Akut- und Notfallversorgung gewährleisten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG)...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gesetz zur Reform der Notfallversorgung ADAC Stellungnahme..., ... Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGe-setz..., ... Gesetz zur Reform der Notfallversorgung .............., ... Gesetz zur Reform der Notfallversorgung Der ADAC begrüßt..., ... Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz..., ...Eckpunktepapier zur Reform der Notfallversorgung skizzierte ..., ...eng mit der Reform der Notfallversorgung verknüpft werden...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG)...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Die geplante Reform der Notfallversorgung wird dazu führen...
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG)...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung vom 03.06.2024...
    • Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin e.V. (DGPM) am 03.09.2024
    • Beschreibung: Jedes 10. Neugeborene bedarf nach der Geburt einer medizinischen Behandlung. Akut vor der Geburt einsetzende Probleme stellen ebenfalls einen Notfall dar, der eine sofortige fachärztliche Versorgung erfordert. Dies wird bisher nicht berücksichtigt. Es ist unabdingbar, dass in integrierten Notfallzentren geburtshilfliche und neonatologische Expertise vorgehalten wird. Ist das nicht möglich, so ist eine telemedizinische Unterstützung vorzuhalten. Die im Rahmen eines nicht adäquat behandelten geburtshilflichen Notfalls auftretenden Komplikationen für das Kind sind, in Kombination mit einer inadäquaten bzw. verspäteten Versorgung des Neugeborenen durch Neonatologen, für die Betroffenen gravierend und führen zu hohen langfristigen Gesundheitskosten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 379/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
      2. BT-Drs. 20/13166 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
    • Titel des vorherigen Referentenentwurfs
      ...Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG)...
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