Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (1.431)
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
- Beschreibung: In der Bauvertragspraxis wird häufig die VOB/B in den Vertrag einbezogen. In der VOB/B ist das Schriftformerfordernis für die Kündigung eines VOB/B-Vertrags für Auftragnehmer und Auftraggeber vorgegeben. Handwerksbetriebe verfügen in der Regel über keine Rechtsabteilung. Für sie ist eine einheitliche und nachvollziehbare Vertragspraxis Garant für Rechtssicherheit und klare Handlungsvorgaben. Daher sollte eine Herabstufung des Schriftformerfordernisses auf die Textform in § 650h BGB erst erfolgen, wenn auch die Vorschriften der VOB/B dies vorsehen. Andernfalls würde sich die Komplexität der Bauvertragspraxis nochmals erhöhen und damit eine gesteigerte Rechtsunsicherheit für mit Bauleistungen befassten Handwerksbetrieben einhergehen. Dies gilt es zu vermeiden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...wird auch die in § 650h BGB geregelte Schriftform bei..., ...der Schriftform in § 650h BGB verfolgt das BMJ jedoch..., ...Bauvertrags gemäß § 650a BGB erst 2018 in das BGB eingefügt..., ...auf die Textform in § 650h BGB erst erfolgen, wenn auch..., ...des Formerfordernisses im BGB und der VOB/B im Sinne ..., ...den Vertragsparteien beim BGB-Vertrag im Rahmen der ...
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 23.10.2024
- Beschreibung: Verbot von Sterilisationen nicht einwilligungsfähiger Menschen - Inhalt, Anforderungen und Fragestellungen zur Evaluation der Sterilisationsregelung in § 1830 BGB
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Abschaffung Schriftformerfordernis im Rahmen der Verbraucherkreditrichtlinie (CCDII-Umsetzungsgesetz)
Aktiv vom 26.06.2024 bis 29.06.2026
- Angegeben von: Volkswagen Financial Services AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Ein Darlehensvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme) zu Stande. Für die Willenserklärung des Verbrauchers ist gem. § 492 Abs. 1 i.V.m. § 126a BGB die elektronische Form zugelassen. Gleichwohl muss die Annahmeerklärung des Darlehensgebers nach aktueller Rechtslage aber „papierhaft“ erfolgen, d.h. ausgedruckt werden, denn § 492 Abs. 1 Satz 3 BGB befreit den Darlehensgeber nur von dem Erfordernis der Unterschrift. Die reine Textform ist demnach nicht zulässig. Wir regen daher an, dass die Annahmeerklärung des Darlehensgebers in Textform erfolgen kann. Es wird daher eine entsprechende Änderung des BGB angestrebt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: TransInterQueer e.V. am 06.06.2024
- Beschreibung: Wirksames Verbot von uneingewilligten Genitaloperationen und nicht notwendigen Hormongaben an intergeschlechtlichen Kindern, Schutz der körperlichen Integrität verschärfen (§ 1631e BGB)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.04.2026
- Beschreibung: Lt. DAV sollten bei der Umsetzung einige Gesichtspunkte berücksichtigt werden bei: 1. Begriff der Reparierbarkeit, § 434 Abs. 3 BGB-E: nähere Ausführungen zur Auslegung erforderlich. 2. Hinweispflicht und Verjährungsverlängerung, § 475 Abs. 4 BGB-E: problematisch bei den vielen Produkten, die keine 3 Jahre halten. 3. Reparaturverpflichtung des Herstellers, § 479a ff BGB-E: der dynamische Verweis auf den Anhang zur Ermittlung des Anwendungsbereichs ist für Verbraucher problematisch. Klarstellung erforderlich, dass bei vom Verbraucher selbst verschuldeten Mängeln keine Reparaturverpflichtung besteht. 4. Übergangsbestimmung: Tabelle über das Inkrafttreten der einzelnen Rechtsakte für die Waren wäre hilfreich. Die freiwillige Nutzung des Formulars über Reparaturinformationen wird begrüßt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Reparierbarkeit, § 434 Abs. 3 BGB-E Soweit ersichtlich wird..., ... die Ergänzung des § 434 BGB umgesetzt werden soll, ..., ...Verjährungsverlängerung, § 475 Abs. 4 BGB-E Die Hinweispflicht des..., ...Nacherfüllung nach § 475 Abs. 4 BGB-E i.V.m. mit der Verlängerung..., ...Verbraucher (§ 475e Abs. 5 BGB-E) setzt die gemäß Art...., ...Verjährungsfrist nach § 475e Abs. 5 BGB-E um ein Jahr verlängert..., ...des Herstellers, § 479a ff BGB-E Kernstück der Reparatur-Richtlinie..., ...zutreffend in den §§ 479a ff BGB-E umgesetzt wurde. Im Rahmen..., ...Klarstellung in § 479a Nr. 3 BGB-E, dass die Reparaturverpflichtung..., ...zustehen. In § 479a Nr. 1 BGB-E allerdings wird der Anwendungsbereich..., ...204a Abs. 2, § 513, § 651s BGB), diese Verweisungstechnik..., ...veröffentlicht werden (§ 479b BGB-E). Auch § 479b Abs. 1 BGB-E enthält einen Verweis..., ...Zusammenhang des § 479b Abs. 2 BGB-E. Hier wird nicht nur ..., ...§ 479b Abs. 2 S. 2 und 3 BGB-E geregelten Fällen (Unmöglichkeit..., ... (etwa bei § 479b Abs. 3 BGB-E) geregelt werden, dass..., ...die Reparatur gem. § 278 BGB durch Erfüllungsgehilfen..., ...Positiv ist die in § 479f BGB-E vorgesehene Ausdehnung..., ...Inkrafttretens der §§ 479a ff. BGB-E ohne Übergangsfrist ist...
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 26.08.2025
- Beschreibung: Rechtsicherheit:§ 650a BGB in Absatz 3 erstmals eine Regelung zu den anerkannten Regeln der Technik geschaffen. Sicherheitsrelevante Normungen:neue gesetzliche Vermutung geschaffen, dass sie zu den anerkannten Regeln der Technik gehören. Komfort & Ausstattungsmerkmale:diese keine anerkannten Regeln der Technik abbilden. „Gebäudetyp E“: Kapitel 4 „Gebäudebauverträge zwischen fachkundigen Unternehmern“ eingefügt. Der § 650o Absatz 1 BGB-E definiert den Anwendungsbereich. § 650o Absatz 2 BGB-E regelt neu eine Ausnahme von der geltenden Aufklärungspflicht:Bei Verträgen zwischen fachkundigen Unternehmern über Bauleistungen an Gebäuden und Außenanlagen soll künftig keine Verpflichtung mehr bestehen, über Risiken und Konsequenzen eines Abweichens von den anerkannten Regeln der Technik aufzuklären
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Regelungsansätze gewählt: I. BGB nicht mit Vermutungsregel..., ...Einführung des § 650a Absatz 3 BGB ab. Die Schaffung einer..., ...fachkundigen Unternehmen“, in das BGB aufzunehmen. Er soll ..., ...Sachmängelhaftung gemäß § 633 Absatz 1 BGB auszulösen, wenn tatsächlich..., ...grundsätzlich nach § 633 Absatz 2 BGB dahingehend zu ändern, ...
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- Angegeben von: Hays am 23.05.2024
- Beschreibung: Engagement für mehr Rechtssicherheit bei der Abgrenzung abhängige Beschäftigung/Selbständigkeit (SGB IV / BGB) bzw. bei der Abgrenzung Dienst-/Werkverträge zu Arbeitsverträgen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Bürokratieentlastung für Wirtschaft und Verwaltung fördern
Aktiv vom 29.06.2024 bis 06.12.2024
- Angegeben von: EUTOP International GmbH (EUTOP) am 29.06.2024
- Beschreibung: Nachweise der wesentlichen Arbeitsbedingungen sowie Nachweise von Änderungen solcher Arbeitsbedingungen sollen auch in der Textform gem. § 126b BGB erfolgen können.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) am 17.06.2024
- Beschreibung: Die Wiedereinführung des Verbraucherprivilegs in § 650f BGB zu erreichen, wonach Verbraucher:innen bei einzelnen Handwerker- und Bauaufträgen zur Instandsetzung ihres Hauses keine Sicherheit stellen müssen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Handwerkers nach § 650f BGB reform-bedürftig, Wiedereinführung..., ...Verbraucherprivilegs in § 650f BGB, wonach Verbraucher bei..., ...deutlich verändert. § 648a BGB in der bis Ende 2017 gültigen..., ...unverändert regelt § 650f BGB, dass der Unternehmer vom..., ...finden sich in § 650 Abs. 1 BGB). Für private Bauherren..., ...in § 648a Abs. 6 Ziff. 2 BGB (a. F.) seit 1993 geregelt..., .... § 650f Abs. 6 Nr. 2 BGB enthält zunächst eine Privilegierung..., ...Verbraucherbauvertrag nach § 650i BGB oder um einen Bauträgervertrag nach § 650u BGB handelt. Das hier normierte..., ...Kommentar zu §§ 631 – 650v BGB unter besonderer Berücksichtigung..., ... in § 650a Abs. 1 Satz 1 BGB beschriebenen Weise bezieht..., ...von § 650a Abs. 1 Satz 1 BGB vor, der nicht die Schwelle des § 650i Satz 1 BGB (Verbraucherbauvertrag)..., ... Sinne des § 650i Abs. 1 BGB (oder ein notariell beurkundeter..., ...Vermutung (§ 615f Abs. 5 Satz 3 BGB) eine Zahlungsver-pflichtung..., ...historischen Konzept des BGB-Werkvertrages für Bauleistungen..., ...Schaf-fung des früheren § 648a BGB dazu bewogen haben, die..., ...Leistungen § 650a Abs. 2 BGB unterfallen. Der Gesetzgeber..., ...wieder herzustellen. § 650f BGB ist in Absatz 6 in Ziff..., ...dass in § 650f Abs. 6 Nr. 2 BGB zudem ergänzt wird, dass...
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Bürgerliches Gesetzbuch
Aktiv vom 02.10.2024 bis 04.02.2025
- Angegeben von: Vonovia SE am 02.10.2024
- Beschreibung: Modernisierungsumlage: Die Forderungen zielen darauf ab, Vermieter finanziell zu entlasten und energetische Modernisierungen attraktiver zu machen. Die Umlage nach § 559 Abs. 1 BGB soll auf 11 Prozent angehoben werden, um Vermietern eine bessere Refinanzierung von Modernisierungsmaßnahmen zu ermöglichen. Mietspiegel: Schaffung von Regelungen im BGB mit dem Ziel, die Qualität und Akzeptanz von Mietspiegeln zu erhöhen und sie zu einem verlässlichen Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu machen. Mietpreisbremse: Anpassungen des § 556d. Ziel ist es, die Mietpreisbremse sozialer und marktgerechter auszugestalten und Anreize für Investitionen in energetische Sanierungen zu schaffen. Kappungsgrenze(558 BGB): Keine weitere Absenkung der Kappungsgrenze.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):