Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (25.411)
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Wir fordern, dass Institute nicht zum Angebot von Echtzeitüberweisungen gezwungen werden. Ein Marktversagen, das eine Regulierung rechtfertigt, nicht vor. Wir erachten es als notwendig, dass Kunden ihr Zahlungsinstrument selbst wählen können, denn nicht für jeden Einsatz ist eine Echtüberweisung geeignet. Wir fordern, dass Förderbanken explizit von der Regulierung ausgenommen werden. Wir bewerten die Preissetzung analog zur Standardüberweisung als unangemessen, da sie die Freiheit der Produkt- und Preisgestaltung der Institute aushebelt. Um eine sachgerechte Umsetzung der Regulierung zu gewährleisten, fordern wir, die Übergangsfristen zu verdoppeln. Wir lehnen eine gesetzliche Verpflichtung für den Abgleich der IBAN mit dem Namen ab. Eine Abwahloption durch den Kunden reicht nicht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 585/22
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 260/2012 und (EU) 2021/1230 im Hinblick auf Sofortüberweisungen in Euro
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BR-Drs. 585/22
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Unser Ziel ist es, dass der Regelungsvorschlag der Kommission zur Schaffung eines europ. Finanzdatenraumes eine sichere Infrastruktur zum Teilen der Daten schafft, den Kunden- und Marktbedürfnissen Rechnung trägt und den fairen Wettbewerb für das Finanzwesen fördert. Wegen des umfangr. Anwendungsbereichs und der Komplexität der Umsetzung, setzen wir uns für ein stufenweises Vorgehen mit sukzessiver Ausdehnung des Geltungsbereichs ein. Wir fordern, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen und einen Marktbedarf gibt. Wir setzen uns dafür ein, dass der Regelungsvorschlag Anreize schafft, die vorgesehenen "Schemes" zum Datenteilen im Markt herauszubilden. Wir setzen uns für eine Ausnahmeregelung der Förderbanken unter FIDA ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
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BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zum Tatbestand des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments und zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts, Anmerkungen zur doppelten Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Sammlung von Anpassungsvorschlägen der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO zum neuen Kryptomärkteaufsichtsgesetz, insbesondere Übergangsvorschriften, Vorschläge zur Anpassung von Definitionen und Klarstellung "Korrespondenzbeziehung" im GWG; Berücksichtigung der Einbeziehung der dt. Förderbanken unter den vereinfachten IKT-Risikomanagementrahmen analog zu den in DORA referenzierten Regelungen für namentlich benannte Institute in EU 2013/36 (Artikel 2, Absatz 5), angepasst in EU 2019/878.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Unser Ziel ist es, die gesetzlichen Regelungen für europäische Bezahllösungen zu fördern und Fehlanreize zu vermeiden. Kernforderungen sind: 1) Vorschläge zur SCA entsprechen nicht den Marktbedürfnissen; 2) Komplette Überarbeitung des Zahlungsdiensterechts führt zu hoher Komplexität und ungewollten Wechselwirkungen; 3) Stabilität bei den technischen Vorgaben zur Nutzung von Drittdiensten nur teilweise gegeben; 4) Betrugsverhinderung verbessern; Fehlanreize zu Lasten von Kunden / Kreditwirtschaft vermeiden 5) Einsatz eigener Endgeräte von Kunden im Rahmen der SCA ist kein Outsourcing; 6) Regelungen zu Drittstaatenzahlungen nicht erweitern; 7) Risikoadäquate Zugangsregelungen zu Zahlungssystemen beibehalten; 8) Perspektivisches Verhältnis zwischen Zahlungsrecht und FIDA antizipieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG -
BR-Drs. 443/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
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BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Unsere Kernforderungen sind: 1. Ausschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen im Rahmen der MREL analog zur EU-Bankenabgabe und Leverage Ratio; 2. Keine pauschale Ausweitung der Abwicklungsplanung auf alle Institute; 3. Stärkung der nationalen Einlagensicherungssysteme und Beibehaltung der dreistufigen Vorrangstellung der Einleger; 4. Beendigung der Erhebung der EU-Bankenabgabe, sobald die Aufbauphase des SRF abgeschlossen ist.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 309/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Transparenz
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BR-Drs. 309/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Korrekte Umsetzung des EU-Bankenpakets bei angemessener Ausübung nationaler Wahlrechte (z.B. Vermeidung übermäßiger zusätzlicher Bürokratie für kleine Institute bei Management von ESG-Risiken, Fortführung aktueller Praktiken bei Eignungsprüfungen von Leitungspersonal, Übernahme von Übergangsregelung für Wohnimmobilien im Output Floor). Verbesserung des nationalen Regulierungsrahmens für die Kreditwirtschaft, u.a. verhältnismäßige Anzeigepflichten und Aufsichtsbefugnisse, pragmatische Organkreditregelungen, praxistauglicher AGB-Änderungsmechanismus, Berücksichtigung der Spezifika der verschiedenen Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (19):
- KredWG [alle RV hierzu]
- SolvV 2014 [alle RV hierzu]
- FinDAGebV [alle RV hierzu]
- SAG [alle RV hierzu]
- AnzV 2006 [alle RV hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle RV hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle RV hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle RV hierzu]
- FinDAG [alle RV hierzu]
- ZAG 2018 [alle RV hierzu]
- WpIG [alle RV hierzu]
- WpI-AnzV [alle RV hierzu]
- KrZwMG [alle RV hierzu]
- KMAG [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- VAG 2016 [alle RV hierzu]
- RBkG [alle RV hierzu]
- BauSparVetrAbwV [alle RV hierzu]
- BauSparVetrAbwV 2 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (8):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene, u.A. Abschaffung übermäßiger Regulierung im Kontext des KWG und der SolvV (Trennbankenregelungen, FinaRisikoV, Mindestabdeckungsgrad, Großkreditbeschlussfassung, Millionenkreditmeldewesen, Organkreditvorschriften), Harmonisierung mit europäischen Vorschriften (Aufbewahrungsfristen), Vereinfachungen im Meldewesen, Optimierung der Aufsichtspraktiken, Abschaffung überzogener nationaler Sonderregelungen im Kapitalmarktrecht, Umsetzung erleichternder EU-Richtlinienänderungen.
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Betroffene Bundesgesetze (14):
- KredWG [alle RV hierzu]
- SolvV 2014 [alle RV hierzu]
- SAG [alle RV hierzu]
- BGB [alle RV hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- UStG 1980 [alle RV hierzu]
- ErbStDV 1998 [alle RV hierzu]
- ErbStG 1974 [alle RV hierzu]
- EStG [alle RV hierzu]
- HGB [alle RV hierzu]
- UmwStG 1995 [alle RV hierzu]
- WpHG [alle RV hierzu]
- FinaV [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene zur Vermeidung übermäßiger Regulierung im Kontext des KWG, der Umsetzung von EU-Richtlinien in deutsches Recht sowie in weiteren Bereichen der Bankenregulierung und -aufsicht. Petita umfassen den Ausschluss von Förderbanken aus dem LSI-Stresstest, Aufnahme von Förderbanken in den vereinfachten IKT Risikomanagementrahmen nach DORA, Beibehaltung des Risikogewichts von 20% für Forderungen von Förderbanken an andere Institute im Rahmen des Durchleitungsgeschäfts, keine überschießende CSRD-Umsetzung, Einstufung von Förderbanken als anderweitig und potenziell systemrelevant, Ausnahme von Förderbanken aus dem ESG-Meldewesen, Bagatellgrenzen bei der Anzeigepflicht mittelbar gehaltener Beteiligungen von Förderbanken.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Rechtssichere und möglichst unbürokratische Handhabung und Auslegung des Regulierungsrahmens für Kryptowerte für Banken und andere Marktteilnehmer. Zudem setzen wie uns dafür ein, das die Regelungen möglichst im Gleichlauf mit der sonstigen kapitalmarktrechtlichen Regulierung angewandt werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Aufnahme der Erleichterungen der EBA-Leitlinien zu gruppeninternernen Auslagerungen in die MaRisk und die Erweiterung von § 2a Abs. 2 KWG auf die Pflichten des auslagernden Institutes zu angemessenem Risikomanagement gemäß § 25b Abs. 1 KWG.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge für Erleichterungen für Förderbanken im Rahmen bankstatistischer Meldungen (hier: Abschaffung des gesonderten Ausweises der Kernhaushalte, Extrahaushalte und sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (sFEU) in den bankstatistischen Meldungen) sowie im Bereich des Zahlungsverkehrs (expliziter Ausschluss von Spezialinstituten, die keine Anbieter von Zahlungskonten (Privat- und Geschäftskonten) und keinen Publikumszahlungsverkehr über verschiedene Zahlungsinstrumente abwickjeln von Verification of Payee-Regelungen nach EU-Zahlungsdiensteverordnung (PSR); Ausnahme von Spezialinstituten, die nur geringes Zahlungsverkehrsaufkommen aufweisen, aus den Anforderungen aus der Verordnung zur Echtzeitüberweisung (260/2012 and (EU) No 2021/1230) im zugehörigen Begleitgesetz.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, die bankaufsichtlichen Anforderungen an Verbriefungstransaktionen so auszugestalten, dass Verbriefungen als ein wirksames Instrument zur Finanzierung der anstehenden digitalen und ökologischen Transformation genutzt werden können. Hierzu sollte insbesondere die Übergangsregelung in Art. 465 Abs. 13 CRR über den 31. Dezember 2032 hinaus verlängert und auch Instituten zugänglich gemacht werden, die für ihre Verbriefungspositonen direkt den Standardansatz für Verbriefungen anwenden.
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Vermeidung von unsachgerechten Eingriffen in die Privatautonomie durch Beschränkungen von Zahlungsfristen und Verboten im Hinblick auf Verzichte auf Verzugszinsen, die zur Erhöhung von Insolvenzrisiken führen. Vermeidung von unnötigem Bürokratieaufbau durch die Einrichtung von Durchsetzungsbehörden zur Kontrolle des Zivilrechtsverkehrs. Vermeidung von Unklarheiten im Anwendungsbereich.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Zur Stimulierung nachhaltiger Infrastrukturinvestitionen für die Bewältigung der Transformationserfordernisse setzen wir uns für Folgendes ein: 1. Standardisierte und transparente Modelle für Kooperative Partnerschaftsmodelle (ÖPP) in der Breite etablieren 2. Wirtschaftlichkeit über den Lebenszyklus der Infrastruktur berücksichtigen 3. Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren 4. Garantiestrukturen von Bund und Ländern 5. Breitere Finanzierungsbasis zur Auflösung des kommunalen Investitionsstaus bei der Bewältigung der Anforderungen aus Transformation bzw. Energiewende.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorschläge zur Anpassung d. dt. Rechts infolge der EU-VO über Märkte für Finanzinstr. (MiFIR-Review)
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass - die Umsetzung des MiFIR-Reviews in Deutschland bzw. die Anpassung des deutschen Rechts an die EU-Vorgaben im Interesse des Finanzstandortes Deutschland als "Eins-zu-Eins"-Umsetzung erfolgt; - insbesondere mit Blick auf die neuen Regelungen, die Entlastungen für die Institute beinhalten, das hierfür notwendige Gesetzgebungsverfahren zeitnah initiiert wird, damit diese notwendigen Entlastungsschritte schnell genutzt werden können; - die neue Pflichten im Interesse einer Europäisierung des Kapitalmarkts zum gleichen Zeitpunkt wie in den anderen Mitgliedstaaten in Kraft treten, um eine Regulierungsarbitrage zu Lasten des deutschen Marktes zu verhindern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Institute u.a. durch vernünftige Ausgestaltung der Clearing- und sonstigen Risikominderungspflichten; Vereinheitlichung des kapitalmarktrechtlichen Meldewesens.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Effiziente und pragmatische nationale Umsetzung des EU-Legislativpakets zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unter Berücksichtigung eines EU-weiten Level playing field.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Konstruktive Begleitung der Pläne der Kommission und der Aufsichtsbehörden zur Einführung eines einheitlichen digitalen operativen Resilienzrahmens für die Finanzindustrie durch Einbringung folgender Kernvorschläge: 1.) Berücksichtigung von Proportionalität in den delegierten Rechtsakten. 2.) Keine nationale Erweiterung der europ. Meldeverpflichtungen und Nachweispflichten. 3.) Für Förderbanken sollte vereinfachter IKT-Risikomanagementrahmen gelten. 4.) Eine grundsätzliche Bewertung der internen Bank-IT als “zero trust”-Umgebung gilt es zu vermeiden. 5.) Für IKT-Auslagerungen sollte regelmäßige Zertifizierung ausgesuchter IT-Produkte oder -Dienstleistungen entlasten können.6,) Wir befürworten das in DORA verankerte Vorhaben einen Aufsichtsrahmen für kritische IKT-Dienstleister.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- BSIG 2009 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Anpassung des europäischen Regulierungsrahmens der Bankaufsicht, u.A. Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (8):
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Änderung des Personenbeförderungsgesetz durch Einbindung von privaten Fahrgemeinschaften auf der Pendelstrecke
Aktiv vom 28.06.2024 bis 26.03.2026
- Angegeben von: goFLUX Mobility GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Wir wollen nach französischem Vorbild private Fahrgemeinschaften für die Pendelstrecke durch Arbeitnehmende in das Personenbeförderungsgesetz einbinden. Aktuell limitiert die gesetzlich Abgrenzung von wirtschaftlichen & privatbestimmten Fahrten in Höhe von 0,30€/km die Bildung von privaten Fahrgemeinschaften mit mehreren Personen. Im Sinne der Nachhaltigkeit und des Klimaschutz, sowie einer besseren Auslastung des MIV wäre eine gesetzliche Ausnahmeregelung für solche Verkehre von Vorteil. Darüber hinaus lassen sich auch gesetzliche Neuregelungen im infrastrukturellen Bereich diskutieren, wie zum Beispiel bevorzugte Parkplätze & separate Straßenspuren für Fahrgemeinschaften.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die zentrale Maßgabe für alle Entscheidungen zum Thema Netzanschluss-Beschleunigung sollte sein, standardisierte, massenfähige Geschäftsprozesse zu etablieren, um Anlagen schnellstmöglich ans Netz und damit in den wirtschaftlichen Betrieb zu bringen. Die Netzkapazitäten und die Verzögerungen bei Netzanschlussverfahren sollten bei der Regulierung stets mitbedacht werden: Anschlussnehmer dürfen nicht mit immer schärferen Verpflichtungen zum Ausbau von Anlagen belastet werden, während die Rahmenbedingungen bei den Netzen nicht vorhanden sind.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Gesetzentwurf zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende
Aktiv vom 28.06.2024 bis 01.07.2025
- Angegeben von: VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der VDE e.V. ist Träger der anerkannten nationalen Normungsorganisation im Bereich Elektrotechnik (DKE). Da Normung die Gesetzgebung präzisiert ist es ein Anliegen des VDE e.V., den Gesetzgeber frühzeitig über technologische Zusammenhänge aufzuklären bzw. auf etwaige Problembereich im täglichen Arbeiten mit einem Gesetz hinzuweisen, z.B. wer Zugriff auf die Smart-Meter-Daten hat und die übergeordnete Steuerung der Stromflüsse koordiniert bzw. ignoriert der Gesetzentwurf das Thema zeitgemäßes Eichrecht komplett. Damit werden die digitalen Smart Meter den gleichen Eichprozessen unterworfen, die bereits in den Anfangsjahren der Bundesrepublik galten. Mehr Details: www.vde.com/politikbrief-1-2023 (Seite 2)
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/5549
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende
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BT-Drs. 20/5549
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Solarpaket I
Aktiv vom 28.06.2024 bis 01.07.2025
- Angegeben von: VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der VDE e.V. ist Träger der anerkannten nationalen Normungsorganisation im Bereich Elektrotechnik (DKE). Da Normung die Gesetzgebung präzisiert ist es ein Anliegen des VDE e.V., den Gesetzgeber frühzeitig über technologische Zusammenhänge aufzuklären bzw. auf etwaige Problembereich im täglichen Arbeiten mit einem Gesetz hinzuweisen, z.B. Steckersolargeräte einheitlich definieren, Prozesse beschleunigen, Freiflächenpotenzial besser nutzen. Details vgl. www.vde.com/politikbrief-3-2023 (Seite 6)
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
-
BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: New Work SE am 28.06.2024
- Beschreibung: Die New Work SE setzt sich für einen verantwortlichen Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Online-Recruiting ein. Ein grundsätzliches Anliegen ist die Berücksichtigung ethischer Faktoren im Umgang mit sensiblen Daten von Usern der Online-Plattformen XING und kununu. Um unsere User im Bewerbungsprozess vor Benachteiligung und Diskriminierung zu schützen, verwenden unsere KI-gestützten Recruiting-Tools bewusst keine sensiblen Daten der User. Die aktuelle Fassung der Verordnung definiert KI-Systeme, welche im Personalwesen eingesetzt werden als Hochrisiko-KI-Systeme. Hier setzt sich die New Work SE für eine stärkere Differenzierung ein.
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- Angegeben von: Microsoft Deutschland GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Begleitung des EU-Gesetzgebungsvorhabens auf nationaler Ebene in Deutschland. Zielstellungen: Größere Änderungen an der Datenschutz-Grundverordnung sind nicht erforderlich. EDSA und die Datenschutzbehörden sollten jedoch Leitlinien in Schlüsselbereichen bereitstellen, die die Verbraucher schützen und die Sicherheit für Unternehmen erhöhen. Zu den spezifischen Bereichen, in denen Leitlinien erstellt werden könnten, gehören die zusätzliche Bestätigung, dass alle Grundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten gleich behandelt werden sollten und die Aktualisierung der Leitlinien der Artikel-29-Arbeitsgruppe aus dem Jahr 2014 zur Verwendung anonymer und pseudonymer Daten. Unterstützung für die zentrale Anlaufstelle und Verbesserung der Verfahrensregeln.