Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (24.077)
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- Angegeben von: Deutscher Brauer-Bund e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung der Trennung zwischen verantwortungsvollem Bierkonsum und schädlichem Alkoholmissbrauch. Unterstützung der vielfältigen Präventionskampagnen der deutschen Brauwirtschaft unter der Dachkampagne "Bier bewusst geniessen". Der DBB wendet sich gegen einseitige Null-Toleranz-Botschaften ("No safe level of alcohol consumtion").
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Siemens Mobility GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Umsetzung diverser Vorschläge zur Beschleunigung der Modernisierung der Schiene / der Schieneninfrastruktur
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- Angegeben von: Siemens Mobility GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Sicherstellung eines ausreichenden Anteils für die Schiene (CEF, Rahmenprogramm Forschung und Innovation)
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- Angegeben von: K+S Aktiengesellschaft am 27.06.2024
- Beschreibung: Das Förderprogramm „Klimaschutzverträge“ soll Industrieunternehmen dabei unterstützen, in klimafreundliche Produktionsanlagen zu investieren, deren Betrieb angesichts hoher Stromkosten in Deutschland andernfalls nicht wirtschaftlich wäre. Die K+S AG wirbt dafür, dass weitere Gebotsrunden durchgeführt werden und die Kali-Branche antragsberechtigt ist.
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- HG 2024 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: K+S Aktiengesellschaft am 27.06.2024
- Beschreibung: Die K+S AG strebt die Wiedereinführung des Spitzenausgleichs bei der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe an bzw. eine Verlängerung der aktuell geltenden Absenkung der Stromsteuer über das Jahr 2025 hinaus.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9792
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Zweite Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Haushaltsausschusses - zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8298, 20/8765 - Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes
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BT-Drs. 20/9792
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: K+S Aktiengesellschaft am 27.06.2024
- Beschreibung: Mit der Abfallende-Verordnung könnten bestimmte mineralische Ersatzbaustoffe (MEB) effektiver im Kreislauf geführt werden. Abfälle könnten vermieden und Ressourcen geschont werden. Die Herstellung sofort einsatzfähiger Recycling-Produkte trägt dazu bei, Transporte zu vermeiden und die Umweltbelastung zu reduzieren. K+S begrüßt diese Initiative und erhofft sich vereinfachte Verfahren und eine positive Auswirkung auf die Zielwerte zur Verringerung von Abfällen und Energie (Abdeckung der Rückstandshalden).
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: K+S Aktiengesellschaft am 27.06.2024
- Beschreibung: Es gab eine Ankündigung des BMUV, das BBodSchG zu novellieren (Arbeitsauftrag aus dem Koalitionsvertrag). Dazu wurde im März 2022 ein Eckpunktepapier vorgelegt. Des Weiteren hat das BMUV beim Umweltbundesamt ein Fachgutachten zu Rechtsfragen in Zusammenhang mit einer Novelle des BBodSchG in Auftrag gegeben. Für K+S (und die Resilienz Deutschlands) ist es wichtig, dass der Rohstoffabbau in Deutschland durch neue Vorgaben und Regelungen nicht unverhältnismäßig stark belastet bzw. verhindert oder unwirtschaftlich gestellt wird.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: K+S Aktiengesellschaft am 27.06.2024
- Beschreibung: Durch Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung am 1. August 2023 ist eine Überprüfung der "Technischen Regeln - Anforderungen an die Verwertung von bergbaufremden Abfällen im Bergbau über Tage" erforderlich. Die Technischen Regeln betreffen u. a. die Abdeckung von Kalihalden. Für K+S ist es wichtig, dass eine Analogie zur Ersatzbaustoffverordnung bzgl. der einsetzbaren Abfälle hergestellt wird, damit die Rückstandshalden aus dem Kalibergbau aus dem laufenden Betrieb heraus von K+S eigenständig und nachsorgefrei abgedeckt werden können, ohne gesellschaftliche Altlasten zu hinterlassen.
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Implementierung von industriegerechter Planungssicherheit und -beschleunigung im Verwaltungsverfahrensrecht
Aktiv vom 27.06.2024 bis 01.07.2024
- Angegeben von: K+S Aktiengesellschaft am 27.06.2024
- Beschreibung: Die K+S AG strebt zügige, verlässliche und rechtssichere Planungs- und Genehmigungsprozesse auf allen staatlichen Ebenen an sowie effektive Verwaltungsstrukturen, die Investitionssicherheit schaffen und Planungssicherheit ermöglichen. Nur so kann die Rohstoffabhängigkeit Deutschlands reduziert und die Resilienz der deutschen Volkswirtschaft gestärkt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (5. VwVfÄndG)
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BR-Drs. 369/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: K+S Aktiengesellschaft am 27.06.2024
- Beschreibung: Mit Blick auf die Verabredung im Koalitionsvertrag der 20. Legislaturperiode wirbt die K+S AG dafür, die Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie zu verbessern und hierfür u.a. das Bundesberggesetz regulatorisch so anzupassen, dass Planungs- und Genehmigungsprozesse beschleunigt werden, der wirtschaftliche Abbau heimischer Rohstoffe weiterhin ermöglicht wird und somit die Abhängigkeiten Deutschlands von ausländischen Rohstoffimporten reduziert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung -
BT-Drs. 21/4146
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/13092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (8):
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- Angegeben von: K+S Aktiengesellschaft am 27.06.2024
- Beschreibung: Die K+S AG wirbt dafür, dass Planung, Bau und Betrieb industrieller Anlagen sowie der Ablauf von Rohstoffgewinnungsverfahren bürokratisch vereinfacht werden. Nur so kann die Rohstoffabhängigkeit Deutschlands reduziert und die Resilienz der deutschen Volkswirtschaft gestärkt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
- Beschreibung: Netzanschlussverfahren in der Nieder- und Mittelspannung sowie die TAB verbindlich standardisieren, vereinheitlichen und einheitlich digitalisieren. Flexibilisierung der Direktvermarktung hinsichtlich der erwarteten Einspeisemenge p.a. Abschaffung der Anlagenverkettung durch zentrale Steuerbarkeit eines Direktvermarkters. Ausbau von PV durch die Sicherung der gegenseitigen Anerkennung von Installateuren durch Netzbetreiber vorantreiben. Eine bundesweite Auflistung der Installateure erarbeiten und zugänglich machen. Ingenieurbüros, Fachplanern und Gebäudeeigentümern ermöglichen Anfragen ohne Installateurangabe zu stellen. Mieterstrom und gemein. Gebäudeversorgung durch einfache Abrechnungsformen, Optionen zur Abbildung der Preisgestaltung und gewerbl. Mieterstromzuschlag vereinfachen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
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BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
- Beschreibung: Entbürokratisierung beim Ausbau von Photovoltaik durch eine bundesweit einheitliche PV-Dachpflicht im Gewerbeneubau vorantreiben. Netzanschlussverfahren in der Nieder- und Mittelspannung sowie die TAB weiter verbindlich standardisieren, vereinheitlichen und einheitlich digitalisieren. Ausbau von PV durch die Sicherung der gegenseitigen Anerkennung von Installateuren durch Netzbetreiber vorantreiben. Eine bundesweite Auflistung der Installateure erarbeiten und zugänglich machen. Ingenieurbüros, Fachplanern und Gebäudeeigentümer ermöglichen Anfragen ohne Installateurangabe zu stellen.
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- Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
- Beschreibung: Auf die Einführung einer Generalklausel in § 23 AgrarOLkG sollte verzichtet werden, da in der Praxis jede Vertragsklausel mit einer enormen Unsicherheit behaftet wäre und in jedem Einzelfall gegenüber dem Lieferanten gerechtfertigt werden müsste. Vertragsstrafen müssen weiterhin ermöglicht werden, da Schadenersatzansprüche in der Praxis nicht durchsetzbar sind, weil sich ein Schaden nur mit unverhältnismäßigem Aufwand beweisen lässt. Die Erweiterung des Anwendungsbereiches sollte auslaufen, da dies internationale Großkonzerne schützt, die mit dem LEH mindestens auf Augenhöhe verhandeln. Im Rahmen der geplanten Novellierung des AgrarOLkG wird auch über eine Anpassung des §14 diskutiert. Die aktuell diskutierten Änderungen dürfen nicht zum Verbot von Hubs im Lebensmittelbereich führen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
- Beschreibung: Geltungsbereich des THKG sollte zügig auf Außer-Haus-Verpflegung und verarbeitete Ware ausgeweitet werden, damit Kundinnen und Kunden immer die Möglichkeit haben, ihre Kaufentscheidung am Tierwohl auszurichten. Gleiches gilt für die Ausweitung auf Rindfleisch und Milch, wobei die Kriterien möglichst analog zu der bekannten Haltungsform des Lebensmitteleinzelhandels gestaltet sein sollten. Das Bundesförderprogramm muss auf eine langfristig angelegte Finanzierungsgrundlage gestellt werden und sollte Tierhaltungen ab der Haltungsform 3 (Außenklima/Frischluft) zur Verfügung stehen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
- Beschreibung: ALDI hält Einschränkungen für Werbung von Lebensmitteln mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt für nachvollziehbar, wenn diese Werbung Kinder unmittelbar zum Konsum veranlasst. Eine etwaige Regelung muss zielgerichtet und verhältnismäßig sein und weiterhin die uneingeschränkte Werbung gegenüber Erwachsenen ermöglichen: An Kinder gerichtete Werbung muss eindeutig definiert werden. Keine Werbeverbote für gedruckte Medien (z.B. Handzettel, Tageszeitungen) und via Social-Media. Es darf keine pauschalen Verbreitungsverbote geben, bspw. für TV-Werbung zur Primetime. Denkbar wäre Werbung zu verbieten, die sich direkt an Kinder richtet.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
- Beschreibung: Umsetzbare und rechtssichere Anwendung des Nachweises einer städtebaulichen Atypik für den Lebensmitteleinzelhandel zur verbesserten Nahversorgung der Bevölkerung, um Ansiedlungs- und Modernisierungsvorhaben auch außerhalb von Kern- und Sondergebieten unbürokratischer zu ermöglichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 436/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung -
BT-Drs. 20/13091
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
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BR-Drs. 436/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
- Beschreibung: Rücknahmepflichten des LEH dürfen nicht zu erhöhter Brandgefahr führen; Informationspflichten sollten verhältnismäßig bleiben und die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen; Vorgaben für die Behandlung und Beseitigung von Batterien müssen spezifiziert werden, um ein größtmögliches Maß an Sicherheit für Kundinnen und Kunden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
- Beschreibung: Quotenproblematik (Berechnungsmethodik) muss adressiert werden; Ausweitung der Rücknahmepflicht auf größere Geräte würde nicht zu höheren Sammelmengen führen und ist daher abzulehnen; Informationspflichten sollten verhältnismäßig bleiben und die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen; Herstellerverantwortung muss berücksichtigt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
- Beschreibung: Interessenvertretung für eine ganzheitliche Lösung im Sinne der Nachhaltigkeit aller Akteure entlang der Wertschöpfungskette. Gewählte Instrumente sollten eine Lenkungswirkung im Sinne der Nachhaltigkeit erzeugen, ohne zu Marktverwerfungen zu führen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Ladeleistung wird an gewerb. Standorten mit kurzer Standdauer als maßgebliche Größe normiert. Vorgesehene Regelungen der EPBD werden umgesetzt: Die Option entweder Ladepunkte oder Leerrohre im Bestand zu errichten, Ausnahmen bei hohen Investitionskosten, ein zeitlicher Aufschub für kurz zuvor errichtete/renovierte Gebäude. Die Bündelung von Ladepunkten über Standorte hinweg gewährleisten. Bei nachweislich fehlenden Netzkapazitäten verringert sich die Anzahl der zu errichtenden Ladepunkte. Es soll geregelt werden, dass ein zweiter Netzanschluss in der Niederspannung bereitgestellt werden muss, wenn dies zur Erfüllung gesetzl. Pflichten dient.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Zugänglichkeit von Ladepunkten muss je nach Standort unabhängig von den Öffnungszeiten eines Standorts möglich sein. Dabei müssen rechtssichere Grundlagen – insbesondere unter Berücksichtigung von haftungs- und lärmschutzrechtlichen Vorgaben – geschaffen werden, damit Parkplätze je nach Standort auch für Ladevorgänge außerhalb der Öffnungszeiten aktiviert werden können. Ebenso müssen entsprechende Duldungspflichten für betroffene Dritte im GEIG normiert werden. Verkehre von und zu Ladepunkten im Sinne von § 2 Nr. 5 Ladesäulenverordnung sollten bei der Ermittlung von Belastungen (Lärmemissionen) unberücksichtigt bleiben.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
- Beschreibung: Anpassung der Meldeverfahren für Ladeinfrastruktur vor dem Hintergrund der Entbürokratisierung. Die Übermittlung der statischen Daten durch eine Online-Plattform kann einen wesentlichen Effizienzvorteil für alle Prozessbeteiligten bieten. Ebenso die Zurverfügungstellung von Excel-Formularen (oder vergleichbar geeigneten Mitteln) zwecks Einspeisung und Pflege von Daten.
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- LSV [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 27.06.2024
- Beschreibung: Die stromsteuerrechtliche Anlagenverklammerung führt dazu, dass PV-Anlagen mit einer höheren Leistung als 100 Kilowatt-Peak die Stromsteuerbefreiung verlieren, wenn die gesamte elektrische Nennleistung zusammen zwei Megawatt überschreitet. Eigentümer von vielen dezentral betriebenen PV-Anlagen werden stark gegenüber Betreibern mit einer großen PV-Anlage benachteiligt, wo die Stromsteuerbefreiung bestehen bleibt. Dieses Hemmnis führt dazu, dass viele Dachpotenziale nicht vollständig erschlossen werden und PV-Anlagen kleiner dimensioniert werden. Eine Änderung würde die Ungleichbehandlung beenden, die vom Gesetzgeber nicht intendiert ist.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Aufnahme des Versands von Büchern in den Katalog der Universaldienstleistungen (PUDLV) sowie Verankerung einer konkreten Regellaufzeitvorgabe für die Beförderung von Büchern in § 18 Abs. 3 im Rahmen der Postrechtsnovelle (PostModG, BT-Drs. 20/10283) mit dem Ziel, dass Bücher im Jahresdurchschnitt jeweils mindestens 95 Prozent an dem dritten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag und 99 Prozent an dem vierten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zugestellt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10283
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Gesetz zur Modernisierung des Postrechts (Postrechtsmodernisierungsgesetz - PostModG)
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BT-Drs. 20/10283
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- PostG [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):