Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (127)
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- Angegeben von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 16.07.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Verabschiedung und praxistaugliche Ausgestaltung des Flexibilitätsbeschleunigungsgesetzes (FlexBG). Die Einflussnahme richtet sich auf die vorgesehenen Änderungen des EnWG, WHG, UVPG und BauGB sowie das neue Stammgesetz. Erreicht werden sollen beschleunigte, gebündelte und digitalisierte Planungs- und Genehmigungsverfahren für nach dem StromVKG bezuschlagte Kraftwerke und Stromspeicher, Pumpspeicherkraftwerke sowie Vorhaben in Hafengebieten zur Herstellung oder zum Transport von Offshore-Konverterplattformen. Dazu sollen insbesondere verbindliche Fristen, erleichterter vorzeitiger Baubeginn, reduzierte Doppelprüfungen und verkürzte Rechtswege gesetzlich verankert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Planungs- und Geneh-migungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem und zur Ge-währleistung der Versorgungssicherheit
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verhältnis von FlexBG und StromVKG ........................, ...FlexBG sollten nicht auf StromVKG-bezuschlagte Kraftwerke..., ...und Kapazitätengesetz (StromVKG). Damit wird die im StromVKG..., ...Verhältnis von FlexBG und StromVKG Der vorliegende Gesetzentwurf..., ...die zuvor im Rahmen des StromVKG bezuschlagt wurden. Damit..., ...Auswahlentscheidung des StromVKG und überführt sie in ..., ... führen, dass eine im StromVKG angelegte Schwerpunkt-setzung..., ...wirken. Die Anknüpfung an StromVKG-Zuschläge sollte überprüft..., ...ein Zuschlag nach dem StromVKG besteht. Damit werden..., ... unabhängig von einem StromVKG-Zuschlag einen wesentlichen..., ...der Entwurf lediglich StromVKG-bezuschlagte Kraftwerke..., ...Beschleunigung nicht nur für StromVKG-bezu-schlagte Kraftwerke..., ...Beschleunigungsinstrumente für be-stimmte StromVKG-bezuschlagte Vorhaben..., ...ein Zu-schlag nach dem StromVKG besteht und das Vorhaben..., ... allein der Umsetzung StromVKG-bezuschlagter Kraftwerksprojekte..., ...auch über die nach dem StromVKG bezuschlagten Anlagen...
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- Angegeben von: LEAG GmbH am 30.04.2026
- Beschreibung: Der Referentenentwurf des StromVKG sollte an verschiedenen Stellen verändert werden. Hierzu gehört insbesondere die Streichung des Südbonus bzw. die Sicherstellung der Chancengleichheit Nord- und Ostdeutschlands in den Kraftwerksausschreibungen, die Streichung der Zuschlagserlöschung bei Überschreitung der CO2-Grenze, die Streichung/Reduzierung der Nichtrealisierungspönale in den ersten Monaten, einer Aussetzung der Verfügbarkeitsverpflichtung in Zeiten angekündigter Revisionen, die Streichung der Unabhängigkeit des Preisspitzenausgleichs in Zeiten in denen die Anlage nicht läuft, die Streichung der Momentanreserveanforderungen mindestens der zusätzlichen Batteriespeicheranforderungen und die Resilienzanforderungen für Batterien.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...und Kapazitätengesetz – StromVKG (Stand 27.04.2026) Das..., ... Kapazitätengesetz – StromVKG (Stand 27.04.2026) veröffentlicht..., ...Problem: Der Entwurf des StromVKG weist über Bewertungsvorteile..., ...Bewertungsvorteilen aus dem StromVKG die Projekte im Osten..., ...finden und durch das StromVKG im Sinne eines „Transformationsbonus..., ...und Kapazitätengesetz (StromVKG) soll erstmals einen ..., ...nutzen, den Entwurf des StromVKG im Gesetzgebungsverfahren..., ...errichtet werden. Mit dem StromVKG soll im Interesse einer..., ... Saarland (§ 2 Nr. 28 StromVKG-RegE) – erhalten bei ..., ...Gebotswert (§ 48 Abs. 5 Nr. 2 StromVKG-RegE). Dieser Bonus gilt..., ... Nr. 2 lit. a) und b) StromVKG-RegE). Für das verbleibende..., ...108 Abs. 3 AEUV (§ 87 StromVKG-RegE). Vor diesem Hintergrund..., ...Rechtfertigung ist im StromVKG nicht er-kennbar. 2...., ...Änderung von § 48 Abs. 5 StromVKG Gesetzestext Änderung von § 48 Abs. 5 StromVKG: „(5) In einer Ausschreibung..., ... Kapazitätengesetzes (StromVKG) sieht eine regionale..., ...Ausschreibungsbedingungen im StromVKG nachsteuern und eine ..., ...und Kapazitätengesetz (StromVKG) stellt die Bundesregierung..., ...Gaskraftwerken in § 48 Abs. 5 StromVKG bestimmt letztlich die..., ...Anpassungen im § 48 Abs. 5 StromVKG vorzunehmen, um auch ...
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- Angegeben von: BSW - Bundesverband Solarwirtschaft e.V. am 30.06.2026
- Beschreibung: Das Regelungsvorhaben betrifft Maßnahmen zur Sicherung der Stromversorgung und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten. Aus Sicht der Solarwirtschaft relevant sind insbesondere die Wechselwirkungen mit erneuerbaren Energien, Flexibilitäten, Speichern, Ausschreibungsmechanismen und dem künftigen Strommarktdesign.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
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BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...derzeitige Gestaltung des StromVKG-E sehen wir diese Entwicklungen..., ...vorliegenden Entwurf des StromVKG vorgesehene Einführung...
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- Angegeben von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 24.07.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des Referentenentwurfs zur Sicherung der Stromversorgung und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten. Die vorgesehenen Regelungen zu Ausschreibungen, Kapazitätsmechanismen, neuen steuerbaren Kraftwerken, Speichern und Flexibilitätsoptionen sollen so gefasst werden, dass Versorgungssicherheit gewährleistet und zusätzliche Kosten für mittelständische Stromverbraucher begrenzt werden. Zudem sollen dezentrale Erzeugungsanlagen, Speicher, Lastmanagement und industrielle Flexibilitäten angemessen in die vorgesehenen Kapazitäts- und Fördermechanismen einbezogen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
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BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Deutscher Textilreinigungs-Verband DTV e.V. am 13.07.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns im Rahmen des Stromversorgungssicherheitsgesetzes (StromVKG) für eine absolut verlässliche und bezahlbare Stromversorgung ein. Da industrielle Textildienstleister im Gesundheitswesen zeitkritische KRITIS-Dienstleistungen erbringen, sind ungeplante Netzschwankungen oder Stromausfälle existenzgefährdend. Der Verband fordert, dass bei der Ausgestaltung von Ausschreibungen und dem künftigen Kapazitätsmarkt die Kostenbelastung für den energieintensiven Mittelstand strikt begrenzt wird. Zudem fordern wir, dass die im Gesetz vorgesehenen steuerbaren Kapazitäten im Ernstfall vorrangig zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgungsinfrastruktur – inklusive der externen Krankenhaus-Wäschereien – eingesetzt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
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BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Jürgen Wieshoff – Wieshoff Consulting am 02.06.2026
- Beschreibung: Im Auftrag von Flow Batteries Europe (FBE) Interessenvertretung zum Entwurf des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes (StromVKG) sowie nachgelagerter untergesetzlicher Regelungen mit dem Ziel einer fairen, technologieoffenen Berücksichtigung von Langzeit-Stromspeichern, insbesondere Redox-Flow-Batterien, im deutschen Kapazitätsmarkt. Adressaten sind das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, die Bundesnetzagentur, Abgeordnete und Ausschüsse des Deutschen Bundestages sowie die Europäische Kommission im beihilferechtlichen Genehmigungsverfahren. Schwerpunkte: Ausgestaltung der Reduktionsfaktoren (Anlage 3), Anwendung des 10-Stunden-Kriteriums (§ 12 Abs. 5), Anerkennung der Redox-Flow-Technologie in den Resilienzanforderungen (Anlage 2) sowie Rahmenbedingungen für LDES.
- Zu Regelungsentwurf:
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Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- FBE (Flow Batteries Europe)
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Jürgen Wieshoff - Wieshoff Consulting
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- Angegeben von: Fluence Energy GmbH am 17.06.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die sachgerechte Ausgestaltung eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten, insbesondere der Regelungen zur Ausgestaltung des Kapazitätsmarktes. Bezweckt wird eine sachgerechte Berücksichtigung von Batteriespeichern und anderen flexiblen Kapazitäten bei Teilnahmebedingungen, Präqualifikation, Verfügbarkeitsanforderungen, Derating, Nachweisführung sowie Resilienz- und Lieferkettenanforderungen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
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BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 16.05.2024
- Beschreibung: Wir fordern die gesetzlich festgelegte Ausschreibung von Wasserstoffkraftwerken. Der Anteil an RFNBO in den Kraftwerken muss stetig und planbar ansteigen. Kleine, dezentrale Lösungen wie stationäre Brennstoffzellen oder BHKW müssen ebenfalls Berücksichtigung finden. Der zukünftige Kapazitätsmarkt soll den Zubau weiterer Wasserstoffkraftwerke, die gesicherte Leistung bieten können, ermöglichen. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Berlin, 16. Juni 2026 StromVKG: Versorgungssicherheit..., ...Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG) will die Bundesregierung..., ...zurück. Zwar schafft das StromVKG neue Kraftwerkskapazitäten..., ...reicht nicht aus. Das StromVKG muss frühzeitig marktwirksame..., ...Wasserstoffleitungen. Das StromVKG muss si-cherstellen, ..., ...Kuhlmann sagt hierzu: „Das StromVKG entscheidet nicht nur..., ...Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG) vom 27. April 2026 ..., ...Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG) verfolgt die Bundesregierung..., ...Kapa-zitätsmarktes. Das StromVKG ist damit primär ein ..., ...Nachsteuerung verlängert das StromVKG den Erdgasbezug und damit..., ...Diese Aspekte müssen im StromVKG deutlich stärker gewichtet..., ...CAPEX-Förderungen im Rahmen des StromVKG sollte ein früher bivalenter..., ...Dies kann im Rah-men des StromVKG oder über flankierende..., ...strukturellen Gegeben-heiten im StromVKG nicht ausreichend berücksichtigt..., ...Darüber hinaus steht das StromVKG in engem Zusammenhang..., ...Wasserstoffspeicher werden im StromVKG derzeit nicht ausdrücklich..., ...Stromspeicheranlage“ in § 2 Nr. 35 StromVKG-E um Wasserstoffspeicheranlagen..., ...werden. Zudem sollte das StromVKG die Anforderungen an ..., ...Weiterentwicklung des StromVKG konstruktiv zu begleiten...
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Regionale Steuerung im Rahmen des Strom-Versorgungs- und - Kapazitätengesetzes
Aktiv vom 26.06.2026 bis 09.09.2026
- Angegeben von: VNG AG am 26.06.2026
- Beschreibung: Ziel ist eine ausgewogene regionale Verteilung der Kraftwerkskapazitäten im Rahmen des Stromversorgungssicherheits- und -kapazitätengesetzes. Neben dem erfoderlichen Südbonus, der im Sinne der Versorgungssicherheit zwei Drittel der Kapazitäten in den netztechnischen Süden lenkt, sollte ein ergänzender Mechanismus diskutiert werden, der gewährleistet, dass das verbleibende Drittel verlässlich im netztechnischen Norden und damit in Mittel‑, Ost- und Norddeutschland realisiert wird. Eine solche Ausgestaltung wäre erforderlich, um Netzstabilität, Versorgungssicherheit sowie industrielle Wertschöpfung und wirtschaftliche Stabilität in den betroffenen Regionen nachhaltig zu sichern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
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BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ausschreibungsbedingungen im StromVKG nachsteuern und eine ..., ...und Kapazitätengesetz (StromVKG) stellt die Bundesregierung..., ...Süden gelenkt (§48 Abs. 5 StromVKG-Entwurf). Für das verbleibende..., ...Nachschärfung des § 48 Abs. 5 StromVKG-Enwurf ist daher zwingend..., ...Gaskraftwerken in § 48 Abs. 5 StromVKG bestimmt letztlich die..., ...regionale Ausgestaltung des StromVKG ist zudem keine regionale..., ...Anpassungen im § 48 Abs. 5 StromVKG vorzunehmen, um auch ...
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- Angegeben von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 12.05.2026
- Beschreibung: Der BVES setzt sich für eine technologieoffene, kosteneffiziente und systemdienliche Beschaffung gesicherter Leistung in einem Kapazitätsmarkt ein. Daher setzt sich der BVES dafür ein, dass auch Speicher entsprechend im Ausschreibungsdesign des BMWE berücksichtigt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...BEREITSTELLUNG NEUER KAPAZITÄTEN (STROMVKG ) MAI 2026 BVES e.V. | Stellungnahme StromVKG, Mai 2026 2 INHALT ..., ... e.V. | Stellungnahme StromVKG, Mai 2026 3 1. EXECUTIVE..., ... e.V. | Stellungnahme StromVKG, Mai 2026 4 2. ALLGEMEINE..., ... e.V. | Stellungnahme StromVKG, Mai 2026 5 SPEICHER..., ... e.V. | Stellungnahme StromVKG, Mai 2026 7 3. ANMER..., ... e.V. | Stellungnahme StromVKG, Mai 2026 8 Entscheidend..., ...Dieser Beitrag wird im StromVKG bereits über Reduktionsfaktoren..., ... e.V. | Stellungnahme StromVKG, Mai 2026 9 Der BVES..., ... des BVES sollte § 15 StromVKG daher grundlegend nachgeschärft..., ... e.V. | Stellungnahme StromVKG, Mai 2026 10 Der BVES empfiehlt, § 15 StromVKG und Anlage 2 so anzupassen..., ...Ausgestaltung in § 16 StromVKG ist in der vorliegenden..., ... e.V. | Stellungnahme StromVKG, Mai 2026 11 Die Anforderung..., ...Zudem sollte § 16 Abs. 3 StromVKG so angepasst werden, ..., ... e.V. | Stellungnahme StromVKG, Mai 2026 12 Faktoren..., ... e.V. | Stellungnahme StromVKG, Mai 2026 13 Stromspeicher..., ...empfiehlt, § 50 Abs. 5 StromVKG technologieoffen zu fassen..., ... e.V. | Stellungnahme StromVKG, Mai 2026 14 Aus Sicht..., ... e.V. | Stellungnahme StromVKG, Mai 2026 15 Der BVES...