Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (81)
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Der DVR fordert vom Verordnungsgeber erweiterte rechtliche Rahmenbedingungen in StVO und VwV-StVO zur Beseitigung von Gefahrenmomenten für Kinder und Jugendliche. Das betrifft die verkehrsrechtlichen Anordnungen, darunter Geschwindigkeitsbegrenzungen, Zuweisung von Flächen, Einrichtung von Fußgängerüberwegen etc. Um die Sicht auf zu Fuß Gehende an Kreuzungen und Einmündungen zu verbessern, soll das im § 12 StVO geregelte Halt- und Parkverbot auf je zehn Meter bei 30km/h und zwanzig Meter bei 50km/h (von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten) erweitert werden..
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Novelle des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung
Aktiv vom 11.03.2024 bis 14.08.2025
- Angegeben von: Changing Cities e.V. am 11.03.2024
- Beschreibung: Ziel des Regelungsvorhabens ist es, das Straßenverkehrsrecht zukünftig vorrangig an den Belangen des Klima-, Umwelt- und Gesundheitschutzes und der Geschlechtergerechtigkeit in der Mobilität auszurichten. Dies soll insbesondere auch dadurch erreicht werden, dass den Kommunen mehr Spielraum bei der Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen zugestanden wird, die auf die jeweiligen Bedürfnisse vor Ort passgenau zugeschnitten werden können.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8293
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes -
BT-Drs. 20/8896
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8293, 20/8678, 20/8819 Nr. 12 - Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
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BT-Drs. 20/8293
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutscher Verkehrsgerichtstag am 05.02.2026
- Beschreibung: Praxisgerechte Umsetzung der Crossborder Enforcement-Richtline der EU (CBE-RL 2024/3237) in nationales Recht. Längere Fristen für die Verfolgungsverjährung. Sicherstellung der grundgesetzlichen des Schuldprinzips bei Umsetzung der CBE-Richtline.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: AGFK Deutschland am 29.01.2026
- Beschreibung: Die AGFK Deutschland verfolgt das Ziel, die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen für die kommunale Nahmobilität weiterzuentwickeln. Dazu gibt sie fachliche Empfehlungen und bringt kommunale Perspektiven in politische Entscheidungsprozesse auf Bundesebene ein, insbesondere im Kontext des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) und verwandter Regelwerke. Ziel ist die Verbesserung der rechtlichen und administrativen Voraussetzungen für Fuß- und Radverkehr in Kommunen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC) am 26.08.2025
- Beschreibung: punktuelle Anpassungen in der eKFV, Änderungen bezogen auf die technischen Anforderungen an Elektrokleinstfahrzeuge, Anpassung der Sicherheitsanforderung der Batterien, Anpassung der verhaltensrechtlichen Regelungen an den Radverkehr, Überfürhung der verhaltensrechtlichen Regelungen in die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Verkehr, Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BWVL BUNDESVERBAND FÜR EIGENLOGISTIK & VERLADER e. V. am 27.03.2025
- Beschreibung: Anpassung der technischen und der Sicherheitsanforderungen bei Elektrokleinstfahrzeugen (eKV); Überführung der verhaltensrechtlichen Regelungen bei eKF in die StVO; Interessenvertretung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von eKV
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Förderung von elektrischen Leichtfahrzeugen (LEV)
Aktiv vom 04.12.2024 bis 05.01.2026
- Angegeben von: LEVi Innovationcluster am 04.12.2024
- Beschreibung: Einrichtung von LEV-Fahrspuren für alle Fahrzeuge bis Fahrzeugklasse L7e, Kostenfreie exklusive Stellflächen/Parkräume für LEV durch Pkw-Parkplatzumwidmung, Innerstädtische LEV-Zonen, Flächenbereitstellung für die Installation von Micro-Hubs im öffentlichen Raum, Finanzielle Vergünstigungen für LEV, Einsetzung eines LEV-Bundesbeauftragten, Einrichtung eines LEV-Fonds und LEV-Mobilitätshäuser zur Information der Bevölkerung, LEV in der Mobilitätsbildung und Angebote von Fahrsicherheitstrainings, Legalisierung von LEV ohne Lenkstange mit XS-Führerschein, Anpassung der Zulassungsbestimmungen für LEV, Anpassung des A1 und Mofa Führerscheins, Anheben der Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h auf 55 km/h bei L1e, L2e und L6e
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 01.08.2024
- Beschreibung: Bei der Anpassung der Vorschriften über Elektrokleinstfahrzeuge wie eScooter muss die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer/-innen zentrales Anliegen sein. Sowohl die Verkehrssicherheit der Nutzer von Elektrokleinstahrzeugen als auch der Fußgänger muss angemessen berücksichtigt werden. Das Nutzen von Gehwegen durch Elektrokleinstfahrzeuge erhöht die Unfallgefahr für sich und Fußgänger, daher sollten sie dort nicht fahren dürfen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Die vorrangige Ausrichtung des Rechtsrahmens an der Verkehrssicherheit und an dem Verkehrsfluss hat sich bewährt und sollte beibehalten werden. Das steht einer Weiterentwicklung hinsichtlich einer stärkeren Berücksichtigung des Fuß- und Radverkehrs nicht im Wege. Aus Sicht des ADAC wäre eine Klarstellung im StVG wünschenswert, dass dies den motorisierten ebenso wie den nicht motorisierten Verkehr betrifft.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8293
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
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BT-Drs. 20/8293
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Einführung eines flächendeckenden Tempolimits auf Autobahnen in Deutschland, 120km/h Autobahn, 80 km/h Landstraße, 30km/h innerstädtisch
- Betroffene Bundesgesetze (2):