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186 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"GDNG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (186)

    • Angegeben von: ZVEI e.V. am 15.05.2026
    • Beschreibung: Ziel einer wirksamen Digitalisierung der Gesundheitsversorgung ist es, Daten, Prozesse und Technologien so zu verbinden, dass digitale Innovationen schneller, skalierbar und regelhaft in die Versorgung gelangen. Der Referentenentwurf schafft hierfür wichtige Grundlagen bei Datenzugang, Interoperabilität und digitaler Infrastruktur und ist damit ein Schritt in die richtige Richtung. Damit digitale und KI-basierte Anwendungen ihr Potenzial zur Entlastung von Fachkräften und zur Effizienzsteigerung jedoch voll entfalten können, reicht der Entwurf in seiner aktuellen Form noch nicht aus. Der ZVEI fordert praxistaugliche Nutzungsrechte, klare regulatorische Leitplanken sowie verlässliche Verfahren für Bewertung, Finanzierung und Erstattung und legt hierzu konkrete Verbesserungsvorschläge vor.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDig)
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gesundheitsda-tennutzungsgesetzes (GDNG) Nachfolgend werden ..., ...Nr. 2b: Änderung des § 1 GDNG – Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich..., ...Regelung des GeDIG Das GDNG erlaubt die Weiternutzung..., ... Bisher § 1 Absatz 2 GDNG: „(2) Dieses Gesetz gilt..., ... Änderung: § 1 Absatz 2 GDNG ergänzen, über Art. 7 Nr..., ...Einfügen von § 1 Abs. 3 GDNG: Sekundärdatennutzung ..., ...eingefügte Regelung § 1 Absatz 3 GDNG ergänzt den bestehenden..., ...Nr. 4: Änderungen an § 3 GDNG – Forschungskennziffer ..., ...sieht folgenden neuen § 3 GDNG Forschungskennziffer vor..., ... Änderung: § 3 Absatz 1 GDNG ergänzen, über Art. 7 Nr..., ...Änderung: § 3 Absatz 5 Nr. 3 GDNG ergänzen, über Art. 7 Nr..., ...Absatz 5 Nr. 4 und Nr. 5 GDNG neu aufnehmen, über Art..., .... 7: Schaffung von § 10 GDNG - Verknüpfung, Pseudonymisierung..., ...Absatz 1 Satz 3 und Satz 4 GDNG ergänzen, über Art 7 Nr..., ...Absatz 2 Satz 3, 4 und 5 GDNG ergänzen, über Art 7 Nr..., ...eines neuen Paragrafen im GDNG (alternativ: im SGB V im...
    • Angegeben von: AstraZeneca GmbH am 27.04.2026
    • Beschreibung: Alle Seiten erkennen die Chancen und Möglichkeiten für eine Verbesserung der Versorgung und insbesondere für die Früherkennung von Krankheiten sowie die Reduktion von Folgekosten. Allerdings wurde deutlich, dass gesetzliche Krankenkassen von den Möglichkeiten des §25b SGB V nur unzureichend Gebrauch machen. Wir setzen uns für eine Adaption des §25 im Rahmen der Digitalgesetzgebung ein, damit die unbürokratische Nutzung des Paragraphen im Sinne der Prävention möglich wird.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) wurde mit § 25b SGB V ...
    • Angegeben von: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. am 19.05.2026
    • Beschreibung: Die fortschreitende Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung mit dem GeDIG-RefE lässt sinnvolle Datenschutzmaßnahmen vermissen. Der BDP fordert, weiterhin die ePA-Inhalte auf strukturierte Daten zu fokussieren, um den ePA-Datensatz üblicherweise auftrennen zu können. Weiterhin wird eine sog. "feingranulare Steuerung" der ePA durch die betroffenen Patienten selbst angemahnt. Die - bestenfalls wissenschaftliche - Forschung über das Forschungsdatenzentrum sollte ausgebaut werden, statt Reallabore der Krankenkassen zu ermöglichen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Änderung des § 1 Abs.1 GDNG („Sekundärdatennutzung“...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Zunächst soll durch § 3 GDNG neue Fassung („GDNG-nF“..., ... in § 27 Abs. 6, Abs. 7 GDNG-nF geregelten anlassbezogen..., ...die in § 3 Abs. 6, Abs. 7 GDNG aktuelle Fassung geregelte..., ...Forschungskennziffer soll nach § 10 Abs. 1 GDNG-nF unter anderem durch ..., ...werden, vgl. § 10 Abs. 2 GDNG. Der Gesetzestext bestimmt..., ...Betroffenenrechte Das in § 17 GDNG-nF vorgeschlagene „Register..., ...werden, vgl. § 10 Abs. 2 GDNG-nF. Auch für die Durchsetzung..., ...wegen § 17 Abs. 5 Nr. 3 GDNG-nF auch die KVNR selbst..., ...wie in § 11 Abs. 2 Nr. 2 GDNG-nF vorgesehen) unmittelbar..., ...Rahmen des § 10 Abs. 1 S. 2 GDNG-nF, wenn die zuständige..., ...Hingegen dürfte § 3 Abs. 4 GDNG-nF wohl praktisch nicht..., ...Gesundheitsdateninhaber nach dem GDNG-nF oder aufgrund einer ..., ...Pseudonymisierung– wie z.B. bei § 6 GDNG in der aktuellen Fassung (= § 25 GDNG-nF) – ist (mangels aktuell..., ...Verfahren nach § 3 Abs. 2 GDNG-nF haben; denn diese haben..., ... nach § 17 Abs. 3 S. 2 GDNG-nF die Möglichkeit der ..., ...insbesondere auf Grundlage von GDNG, MRG und EHDS-VO vermeiden..., ...Forschungskennziffer nach § 3 GDNG-nF sowie des EHDS-Registers..., ...ohne Einführung der in § 3 GDNG-nF angedachten (dauerhaften..., ...190 RefE zu § 17 Abs. 7 GDNG-nF Rechnung getragen werden...
    • Angegeben von: Deutsche Krebsgesellschaft e. V. am 30.06.2026
    • Beschreibung: Die DKG setzt sich für eine praxistaugliche Ausgestaltung des GeDIG ein. Dazu gehören die einheitliche Einführung einer Forschungskennziffer, die Erleichterung datenschutzkonformer Datenverknüpfungen, verbindliche Abstimmungsverfahren zwischen Datenschutzaufsichtsbehörden sowie klare Zuständigkeiten für Zugangsstellen zu Gesundheitsdaten. Bestehende onkologische Dateninfrastrukturen und Kompetenzverbünde sollen berücksichtigt werden. Für gemeinwohlorientierte Forschung sind bürokratiearme Zugangsverfahren sowie Gebührenbefreiungen oder -reduzierungen vorzusehen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9048 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens - (Digital-Gesetz – DigiG)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gesundheitsdatennutzungsgesetzes – GDNG), da dieser zentrale Weichen..., ...Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) Mit den Änderungen des GDNG durch Artikel 7 wird die..., ... damit die Änderung des GDNG Rechnung. Gleichzeitig..., ...verstorbener Personen in § 4 GDNG wird grundsätzlich begrüßt..., ...Datenschutzaufsicht in § 5 GDNG stellen die notwendige ..., ... der ersten Fassung des GDNG angelegten Strukturen zum..., ... Die Änderungen in § 8 GDNG werden grundsätzlich begrüßt..., ... Die Regelungen in § 10 GDNG werden grundsätzlich begrüßt...
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 28.02.2025
    • Beschreibung: Die Umsetzung des European Health Data Space (EHDS) ist für den Standort Deutschland von entscheidender Bedeutung. Sie betrifft gleichermaßen die Pharmaindustrie, IT-Softwareanbieter, Startups, und alle weiteren Stakeholder in der industriellen Gesundheitswirtschaft. Unser Ziel ist eine industriefreundliche Ausgestaltung ohne nationale Sonderwege, um den EU-Binnenmarkt zu stärken. Durch frühzeitige Mitgestaltung und Konsultationen in EU-Projekten tragen wir aktiv zu den Guidelines und Implementierungsrechtsakten bei.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Praxisgerechte Umsetzung von GDNG und EHDS – Forderungen ..., ...Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) am 26. März 2024 wurde..., ...Lösungen zu gestalten. Die im GDNG verankerte Datenzugangs..., ...Organisationen nach deutschem Recht (GDNG) im europäischen Rahmen..., ... dass die Umsetzung von GDNG und EHDS praxisnah, innovationsfreundlich..., ...geprüft werden, inwieweit das GDNG und der EHDS die Wettbewerbsbedingungen..., ...Metadatenkatalog mit IP-Schutz Das GDNG legt fest, dass die Datenzugangs..., ...gelingen. Fazit Das GDNG ist ein Übergangsgesetz...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... § 1 Abs. 4 Vorzug des GDNG .........................., ...Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) ist bereits jetzt ein ..., ...zu gestalten, zielt das GDNG nun auch auf die Umsetzung..., ...wichtigsten Stärken des GDNG im Vergleich zur europäischen..., ...Einrichtungen (nach §25 Abs. 3 GDNG auch im Verbund) ohne Opt-Out-Vorbehalt..., ...Datenbereitstellung nach §25 GDNG ausschließlich in einer..., ...und Datennutzen nach §25 GDNG ohne zwingende behördliche..., ...Weiterentwicklungsbedarfe zum jetzigen GDNG zeigen sich in zweierlei..., ... bisherige Reglungen im GDNG inhaltlich zu kurz gegriffen..., .... Die in §§ 25 und 26 GDNG vorgesehenen Zustimmungsvorbehalte..., ... § 1 Abs. 4 Vorzug des GDNG Der Absatz formuliert den Vorzug der GDNG-Vorschriften vor den Regelungen..., ...gesetzlicher Grundlagen (FDG, GDNG, SGB) und deren staatlich-behördlicher..., ...die Weiterentwicklung des GDNG für einheitliche Regeln..., ... In §64e SGB V und §27 GDNG werden Verfahren zur Datenverknüpfung..., ...allgemeinen EHDS-Paragraphen §10 GDNG abweichen. Insbesondere..., ...dringend notwendig, damit das GDNG – anders als bislang seit..., ...nach für §25(4) Satz 1f GDNG sollte ein nationales Projekt..., ...Güterabwägung Die in §§ 25 und 26 GDNG vorgesehene Güterabwägung..., ...die Befristung des § 27 GDNG ausreichende Anreize für...
    • Angegeben von: TMF - Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e.V. (TMF) am 27.05.2026
    • Beschreibung: Der Entwurf zum FDG enthält wichtige Ansätze zur Verbesserung der Nutzung, Verknüpfung und Bereitstellung von Forschungsdaten in Deutschland. Gleichzeitig zeigt der Entwurf jedoch an zentralen Stellen noch deutliche Unschärfen, Inkonsistenzen und Auslegungsprobleme, die die praktische Umsetzung und Rechtssicherheit beeinträchtigen könnten. Die Präzisierung zentraler Begrifflichkeiten, eine bessere Abstimmung mit bestehenden Gesetzen, eine Entlastung staatlicher Forschungseinrichtungen sowie die Sicherstellung praktikabler, skalierbarer und wissenschaftsfreundlicher Verfahren können die im Entwurf angelegten Potenziale vollständig heben.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFTR): Gesetz zur verbesserten Nutzung von Daten für die Forschung
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) und der EU-Verordnung ..., ...hier anders gefasst als im GDNG, d.h. der Dateninhaber ..., ...dem Geltungsbereich des GDNG ergeben. Ferner ist die..., ... auch in Abgrenzung zum GDNG, für nicht sinnvoll und..., ...Instrument, das z.B. im GDNG und in der europäischen..., ... Aus der Diskussion zum GDNG bei Universitäten und davon..., ...Gesundheitsbereich vor allem GDNG und EHDS relevant) bleibt..., ...Krebsregistergesetzgebung, GDNG, EHDS, FDG, Medizinregistergesetz..., ...anderen Gesetzen, wie dem GDNG, gebracht werden. Die Fristen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Nr. 4, 7 RefE; §§ 3, 10 GDNG) ........................., ...(Art. 7 Nr. 5 RefE; § 4 GDNG) ........................., ...Art. 7 Nr. 7 RefE; § 14 GDNG) 14 6. EHDS-Implementierung..., ...Art. 7 Nr. 7 RefE; § 18 GDNG) ........................., ...Nr. 7, 13 RefE; § 16, 28 GDNG) ..................... ..., ...7 Nr. 7 RefE; §§ 17, 24 GDNG) ........................., ...Nr. 4, 7 RefE; §§ 3, 10 GDNG) • Für die Verknüpfung..., ...(Art. 7 Nr. 5 RefE; § 4 GDNG) • Die Regeln zur Zulässigkeit..., ...Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) wird auf verstorbene Personen..., ...Art. 7 Nr. 7 RefE; § 14 GDNG) • Im Rahmen der Vorgaben..., ...Art. 7 Nr. 7 RefE; § 18 GDNG) • Die BfDI wird zuständige..., ... 7, 13 RefE; § 16, 28 GDNG) • Die Informationspflichten..., ...Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) soll wird erweitert: Anstatt..., ...Forschungsvorhaben auf Grundlage des GDNG zu erfassen, sollen dem..., ...Publikationspflichten des GDNG erfasst werden sollen. ..., ...7 Nr. 7 RefE; §§ 17, 24 GDNG) • Es wird ein Register...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Nr. 4, 7 RefE; §§ 3, 10 GDNG) ........................., ...(Art. 7 Nr. 5 RefE; § 4 GDNG) ........................., ...Art. 7 Nr. 7 RefE; § 14 GDNG) 14 6. EHDS-Implementierung..., ...Art. 7 Nr. 7 RefE; § 18 GDNG) ........................., ...Nr. 7, 13 RefE; § 16, 28 GDNG) ..................... ..., ...7 Nr. 7 RefE; §§ 17, 24 GDNG) ........................., ...Nr. 4, 7 RefE; §§ 3, 10 GDNG) • Für die Verknüpfung..., ...(Art. 7 Nr. 5 RefE; § 4 GDNG) • Die Regeln zur Zulässigkeit..., ...Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) wird auf verstorbene Personen..., ...Art. 7 Nr. 7 RefE; § 14 GDNG) • Im Rahmen der Vorgaben..., ...Art. 7 Nr. 7 RefE; § 18 GDNG) • Die BfDI wird zuständige..., ... 7, 13 RefE; § 16, 28 GDNG) • Die Informationspflichten..., ...Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) soll wird erweitert: Anstatt..., ...Forschungsvorhaben auf Grundlage des GDNG zu erfassen, sollen dem..., ...Publikationspflichten des GDNG erfasst werden sollen. ..., ...7 Nr. 7 RefE; §§ 17, 24 GDNG) • Es wird ein Register...
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