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415 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"GWB"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (415)

    • Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Eine öffentlich-rechtliche Rechtsdurchsetzung im Bereich der Verbraucherrechte wird abgelehnt. Sollte diese gleichwohl eingeführt werden, ist der Anwendungsbereich für diese Form der Rechtsdurchsetzung auch unter Berücksichtigung des politisch unterstellten Handlungsbedarfs eng zu begrenzen. Insbesondere darf ein behördliches Tätigwerden nur in Betracht kommen, soweit eine wirksame private Rechtsdurchsetzung aufgrund des konkreten Sachverhalts in der Praxis ausgeschlossen ist. Hierzu sind konkrete Voraussetzungen zu normieren, deren Vorliegen von der tätig werdenden Behörde substantiiert zu begründen ist. Eine parallele Rechtsdurchsetzung im Rahmen des bestehenden (privaten) Instrumentariums und durch eine Behörde ist auszuschließen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird erneut eine Erweiterung..., ...effektiveren Optionen des § 32 GWB. Auch für Streuschäden ...
    • Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die etablierte private Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht beibehalten bleibt. Die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Rechtsdurchsetzung beim Bundeskartellamt parallel zu den bestehenden privatrechtlichen Instrumenten sollte vermieden bzw. auf die wenigen Bereiche beschränkt bleiben, die von der zivilrechtlichen Rechtsdurchsetzung nachweisbar nicht erreicht werden können.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird erneut eine Erweiterung..., ...effektiveren Optionen des § 32 GWB. Auch für Streuschäden ...
    • Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die etablierte private Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht beibehalten bleibt. Die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Rechtsdurchsetzung beim Bundeskartellamt parallel zu den bestehenden privatrechtlichen Instrumenten sollte vermieden bzw. auf die wenigen Bereiche beschränkt bleiben, die von der zivilrechtlichen Rechtsdurchsetzung nachweisbar nicht erreicht werden können.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird erneut eine Erweiterung..., ...effektiveren Optionen des § 32 GWB. Auch für Streuschäden ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... 1, Nr. 2 § 97 Absatz 4 GWB In der Begründung zu den..., ...Änderungen in § 97 Abs. 4 GWB wird ausgeführt, dass die..., ...Änderungen des § 103 Abs. 3 GWB und des § 2 VgV wird betont..., ...Änderung des § 97 Abs. 4 GWB Wirklichkeit werden. ..., ... 6 b) § 103 Absatz 3 GWB Durch die Änderung des § 103 Abs. 3 GWB wird klargestellt, dass..., ... Art. 1, Nr. 16 § 120a GWB Bekanntermaßen stellt der..., ... in § 122 GWB und die hiermit verbundenen..., ...im höherrangigen § 122 GWB selbst zu verankern. ..., ..., Nr. 32 § 166 Absatz 3 GWB Die Förderung des Einsatzes..., ...Änderung des § 103 Abs. 3 GWB. 10. VergabeRTransfG ..., ...VTP vom 1.11.2024 7 122 GWB für wünschenswert. Wie ..., ...Verfügung. § 97 Absatz 4 GWB Wir begrüßen es sehr und..., ... § 103 Absatz 3 Satz 1 GWB Durch die Änderung des § 103 Abs. 3 Satz 1 GWB wird klargestellt, dass..., ... in § 122 GWB und die hiermit verbundenen..., ... nach § 97 Abs. 1 Satz 2 GWB zu wahren ist. Diesen..., ...Änderung des § 103 Abs. 3 GWB. § 17 Absatz 5 VgV Den..., ...höherrangigen § 122 Abs. 4 GWB verankert werden sollte..., ... § 122 Abs. 4 Satz 2 GWB auch in § 75 Abs. 4 VgV...
    • Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die etablierte private Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht beibehalten bleibt. Die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Rechtsdurchsetzung beim Bundeskartellamt parallel zu den bestehenden privatrechtlichen Instrumenten sollte vermieden bzw. auf die wenigen Bereiche beschränkt bleiben, die von der zivilrechtlichen Rechtsdurchsetzung nachweisbar nicht erreicht werden können.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird erneut eine Erweiterung..., ...effektiveren Optionen des § 32 GWB. Auch für Streuschäden ...
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
    • Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die etablierte private Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht beibehalten bleibt. Die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Rechtsdurchsetzung beim Bundeskartellamt parallel zu den bestehenden privatrechtlichen Instrumenten sollte vermieden bzw. auf die wenigen Bereiche beschränkt bleiben, die von der zivilrechtlichen Rechtsdurchsetzung nachweisbar nicht erreicht werden können.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird erneut eine Erweiterung..., ...effektiveren Optionen des § 32 GWB. Auch für Streuschäden ...
    • Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
    • Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die etablierte private Rechtsdurchsetzung im Verbraucherrecht beibehalten bleibt. Die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Rechtsdurchsetzung beim Bundeskartellamt parallel zu den bestehenden privatrechtlichen Instrumenten sollte vermieden bzw. auf die wenigen Bereiche beschränkt bleiben, die von der zivilrechtlichen Rechtsdurchsetzung nachweisbar nicht erreicht werden können.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird erneut eine Erweiterung..., ...effektiveren Optionen des § 32 GWB. Auch für Streuschäden ...
    • Angegeben von: BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Bislang wird das Presseverleger-Leistungsschutzrecht in der Praxis nicht ausreichend von kartellrechtlichen Maßnahmen flankiert. Der BDZV setzt sich daher für einen Schlichtungsmechanismus im GWB nach australischem Vorbild ein, der die sachgerechte Durchsetzung des Presseverleger-Leistungsschutzrechts sicherstellen soll. Zudem setzt sich der BDZV gegen eine Verschärfung der Pressefusionskontrolle ein, die sonst sinnvolle Konsolidierungen verhindern würde und außerdem die herausragende Marktmacht digitaler Gatekeeper außer Acht lässt.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: mofair e. V. am 31.05.2024
    • Beschreibung: Die Sicherstellung und Weiterentwicklung angemessener und diskriminierungsfreier Ausschreibungsbedingungen im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs sowie Beachtung der kartellrechtlichen Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist dem mofair e. V. wichtig. Einerseits setzen wir uns für sinnvolle Regelungen in vergaberechtlicher Hinsicht ein (beispielsweise um sogenannte "atmende Verträge" von denen Aufgabenträger, Eisenbahnverkehrsunternehmen im Bereich des Schienenpersonenverkehr sowie Fahrgäste und dmait letztlich das Klima profitiert, zu ermöglichen) andererseits für die Beachtung und Beibehaltung der kartellrechtlichen Regelungen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 22.08.2025
    • Beschreibung: Die Vergabe muss Umweltkriterien verpflichtend berücksichtigen, so wie zum Teil im Vorgängerentwurf des Vergabetransformationspakets vorgesehen. Dies betrifft insb. die Rücknahme der Abschwächungen durch Streichung des §120a GWB (d.h. Soll-Regelungen, Negativlisten, ökologischer Produkt – und Best-Practice Pools). Umweltfreundlichkeit soll bei der Vergabe als gleichwertiges Kriterium zur Wirtschaftlichkeit behandelt werden, außerdem soleln Ziel- &Grenzwerte für Ressourcenschutz festgelegt und die Abfallhierarchie verbindlich umgesetzt werden, bspw. über Mindestanforderungen an die Reparierbarkeit von Produkten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1934 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
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