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81 Regelungsvorhaben
zur Suche nach »"Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Regelungsvorhaben (81)
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- Angegeben von: Malteser Hilfsdienst e.V. am 06.07.2026
- Beschreibung: Stellungnahme zur Neuausrichtung des Rettungsdienstes mit dem Ziel die Kompetenzen im Rettungsdienst zu steigern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2214
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes (Notfallgesetz - NotfallG)
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BT-Drs. 21/2214
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung...
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.V. am 30.03.2026
- Beschreibung: Interessenposition: Reform der Notfallversorgung Gegenstand: Modernisierung der regionalen und intersektoralen Notfallversorgung in Deutschland. Zentrale Forderungen: Sektorenkopplung: Aufbrechen starrer Strukturen zwischen ambulantem und stationärem Sektor durch regionale Gesundheitszentren. Digitalisierung: Verbindliche Etablierung eines intersektoralen Datentransfers zur Gewährleistung nahtloser Patientensteuerung und Kommunikation. Versorgungsgerechtigkeit: Sicherstellung hochwertiger Notfallmedizin unabhängig vom Wohnort. Praxistransfer: Zeitnahe finanzielle Förderung und wissenschaftliche Begleitung regionaler Pilotprojekte zur Optimierung bestehender Versorgungsstrukturen. Ziel: Schaffung einer zukunftsfähigen, effizienten und digital gestützten Versorgungslandschaft.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
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BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) am 19.05.2025
- Beschreibung: Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM), der Deutschen Gesellschaft für internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) und des Berufsverbandes Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI) zum Referenten Entwurf zur Reform der Notfallversorgung. Ziele: Unterstützung der Reform zur Verbesserung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
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BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) am 06.11.2024
- Beschreibung: - Zurückweisung der intendierten Neuregelung in § 75 Abs. 1f SGB V-E, soweit diese den KZVen künftig die Pflicht auferlegt, die Versicherten über die Sprechstundenzeiten und die Barrierefreiheit der Zahnarztpraxen informieren zu müssen. - Im neuen § 105 Abs. 1b SGB V(-E) eine spezielle Regelung für die KZVen auf Grundlage des bisherigen § 105 Abs. 1b SGB V, damit dieser in seiner bisherigen Form für die KZVen fortgilt. - eine als selbständig zu qualifizierende Notdiensttätigkeit auch durch Pool(zahn)ärzte ermöglichen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
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BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. am 15.07.2026
- Beschreibung: Die DKG setzt sich für eine praxistaugliche Reform der ambulanten Notfallversorgung ein. Kritisiert werden insbesondere die unzureichende und nicht verursachungsgerechte Refinanzierung von Leistungen in Integrierten Notfallzentren, die vorgesehene Verlagerung vertragsärztlicher Sicherstellungsverantwortung auf Krankenhäuser, die hohe Komplexität und fehlende Verzahnung mit digitalen Reformvorhaben sowie unklare Patientensteuerung. Gefordert werden eine auskömmliche Finanzierung der Vorhaltekosten, klare Verantwortlichkeiten, realistische digitale Strukturen, eine eigenständige Rettungsdienstreform und staatlich finanzierte Schutzmaßnahmen gegen Gewalt in Notaufnahmen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6808
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
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BT-Drs. 21/6808
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Otto GmbH & Co. KGaA am 08.07.2026
- Beschreibung: Im Zuge der Reform der Notfallversorgung soll die Einbindung qualifizierter dritter Anbieter zur flächendeckenden Bereitstellung telemedizinischer Leistungen gesetzlich verankert werden. Ziel ist die Erweiterung des Versorgungsangebots und die Entlastung der Notaufnahmen durch ein breiteres, telemedizinisches 24/7-Angebot.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6808
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
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BT-Drs. 21/6808
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Einsatz für eine auskömmliche Finanzierung der Notfallversorgung in Krankenhäusern, Hinwirken auf eine Einbeziehung Rettungsdienst in INZ-Bestimmung
Aktiv vom 07.10.2024 bis 05.02.2026
- Angegeben von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 07.10.2024
- Beschreibung: Die BKG fordert eine auskömmliche Finanzierung sämtlicher Leistungen, die im zukünftigen System der Notfallversorgung zu erbringen sind. Refinanzierung INZ-Errichtung. Der Rettungsdienst nimmt eine entscheidende Rolle als Gatekeeper in der Notfallrettung ein und sollte daher bei der Standortbestimmung der Integrierten Notfallzentren eingebunden werden. Zuschläge für Krankenhäuser mit G-BA-Notfallstufen sollten verdoppelt werden. Etablierte Vertrags- und Abrechnungsverfahren sollen nicht durch veränderte gesetzliche Formulierungen ohne Not gefährdet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
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BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Deutsches Rotes Kreuz e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Bessere Abstimmung der drei Bereiche der Notfallversorgung (Vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser, Rettungsdienste) und stärkere Vernetzung untereinander, zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Steuerung von Hilfesuchenden in die richtige Versorgungsebene. Erhalt der Zuordnung des Rettungsdienstes zur Gefahrenabwehr, Ausweitung der Bereichsausnahme Rettungsdienst, Erhalt der Möglichkeit der Inübunghaltung für das ehrenamtliche Personal im gesundheitlichen Bevölkerungsschutz.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz - NotfallG)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e. V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Die Interessen besonders von vulnerablen Patientinnen und Patienten sowie die Interessen der evangelischen Krankenhäuser sollen entsprechend ihrer individuellen Bedarfe berücksichtigt werden. Dazu zählen u. a. eine gute Erreichbarkeit, Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung für Patientinnen und Patienten sowie eine transparente und sachgerechte Zuordnung der Integrierten Notfallzentren (INZ).
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz NotfallG)
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie - Berufsverband Psychosoziale Berufe (DGVT-BV) e. V. am 01.07.2026
- Beschreibung: Der DGVT-Berufsverband setzt sich dafür ein, dass die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und in psychischen Krisensituationen in den Integrierten Notfallzentren (INZ) geregelt wird. In den Integrierten Notfallzentren sollte deshalb auch eine psychotherapeutische Einschätzung des Versorgungsbedarfs durch qualifiziertes Fachpersonal erfolgen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 255/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
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BR-Drs. 255/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]