Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (286)
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- Angegeben von: Naturstiftung David am 18.06.2026
- Beschreibung: Zur Stärkung der Wildnisentwicklung sind dazu förderliche Maßnahmen im 2. Aktionsplan der NBS fortzuführen bzw. neu aufzunehmen. Dazu gehört das Handlungsfeld Wildnis und Schutzgebiete im Rahmen des ANK konsequent umzusetzen und dauerhaft fortzuführen. Der Wildnisanteil in Großschutzgebieten ist gezielt zu erhöhen und Wildnisgebiete in den länderübergreifenden Biotopverbund zu integrieren. Bestehende Förderinstrumente (Wildnisfonds, KlimaWildnis) und Beratungsinstanzen (KlimaWildnisZentrale, KlimaWildnisBotschafter) sind zu verstetigen und auszubauen. Zudem sind rechtliche Rahmenbedingungen zu verbessern, insbesondere durch stärkere Verankerung des Prozessschutzes im BNatSchG, Reduktion finanzieller Belastungen und Anerkennung von Prozessschutz als Kompensationsmaßnahme.
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Regulierung Wolfsbestand
Aktiv vom 11.06.2024 bis 15.12.2025
- Angegeben von: Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V. am 11.06.2024
- Beschreibung: In Anbetracht der massiven und ungelösten Probleme der Weidetierhalter im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Wolfes fordert der WLV ein regional differenziertes Bestandsmanagement beim Wolf durch Anpassung des §§ 45 und 45a BNatSchG. Das von der Bundesumweltministerin Lemke im Rahmen einer Pressekonferenz im Oktober 2023 vorgestellte "Schnellabschussverfahren" ist als gescheitert anzusehen. Eine Koexistenz zwischen Weidetierhaltungen und Wölfen ist in Deutschland alleine mit Herdebschutzmaßnahmen nicht machbar. Daher bedarf es eines rechtlich abgesicherten Verfahrens im Bundesnaturschutzgesetz sowohl für die Regulierung im Rahmen des Bestandsmanagements als auch zur Entnahme von Problemwölfen als kurzfristige Reaktion zum unmittelbaren Herdenschutz.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: green account am 14.03.2026
- Beschreibung: Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz (IZG), im Dezember 2025 vom Bundesministerium für Verkehr (BMV) vorgelegt, fungiert als „Bauturbo“ für die deutsche Infrastruktur. Wesentliche Inhalte: Priorisierung: Projekte für Schiene, Fernstraßen und Brücken werden rechtlich als „überragendes öffentliches Interesse“ eingestuft, was sie in Abwägungsverfahren priorisiert. Beschleunigung: Wegfall doppelter Prüfschritte (z. B. Raumverträglichkeitsprüfung) und Vereinfachungen bei der UVP für Schienenelektrifizierungen. Digitalisierung: Komplette Umstellung der Planfeststellung auf digitale Prozesse („Digital Only“). Das Gesetz soll jahrelange Verzögerungen beenden und die Modernisierung der Verkehrsnetze durch deutlich verkürzte Genehmigungswege massiv beschleunigen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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- Angegeben von: Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. am 16.04.2026
- Beschreibung: Klarstellung, dass die neuen Regelungen des BJagdG dem BNatSchG vorgehen und damit seitens der Bundesländer für deren Landesjagdgesetze eine Abweichungskompetenz gegeben ist. Entwurf hebt auch auf Schadensabwehr ab und geht damit über eine 1 zu 1-Umsetzung der FFH-Richtlinie hinaus, die lediglich auf den Erhaltungszustand fokussiert. Eine Prüfung von Schäden oder Gefahren wäre eine unnötige Verschärfung und würde zu zusätzlicher Bürokratie führen. Der Gesetzesentwurf sieht eine Jagdzeit vom 1. September bis zum 28. Februar vor. Diese sollte in den Sommer hinein ausgedehnt werden, um auch Eingriffe in der Jugendklasse zu ermöglichen. Einsatz von Nachtsicht-Technik sollte nicht auf bestimmte Geräte beschränkt werden, sondern generell ermöglicht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMLEH): Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Sinne des § 37 Abs. 2 BNatSchG dar. Es ist klar dargestellt..., ...Besonderen Artenschutzes“ (BNatSchG, Kapitel 5 Abschnitt ..., ...Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG. Dies ist unseres Erachtens..., ... Sinne des § 37 Abs 2 BNatSchG nach der lex-specialis-Regel...
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- Angegeben von: Deutscher Bauernverband e.V. am 06.03.2026
- Beschreibung: Anpassung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) und des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) im Hinblick auf die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht. Der Entwurf stellt einen entscheidenden Schritt für ein praxistaugliches und rechtssicheres Wolfsmanagement dar. Der DBV begrüßt ausdrücklich die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht sowie die vorgesehenen Sonderregelungen für die Bejagung und das Bestandsmanagement. Damit wird eine langjährige Forderung des Berufsstandes erfüllt, die für den Erhalt der Weidetierhaltung und die Sicherung der Kulturlandschaft unverzichtbar ist. Die vorgesehene Regelung schafft höhere Rechtsklarheit als die bisherigen Regelungen und bietet Raum für eine effektive Umsetzung der europäischen Vorgaben unter Berücksichtigung der praktischen Erfordernisse.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMLEH): Entwurf eines Ersten Gesetzes des BMLEH und des BMUKN vom 14. November 2025 zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Bauernverband e.V. am 06.03.2026
- Beschreibung: Der DBV sieht in der Anpassung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) und des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) im Hinblick auf die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht einen entscheidenden Schritt für ein praxistaugliches und rechtssicheres Wolfsmanagement. Der DBV begrüßt ausdrücklich die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht sowie die vorgesehenen Sonderregelungen für die Bejagung und das Bestandsmanagement. Damit wird eine langjährige Forderung des Berufsstandes erfüllt, die für den Erhalt der Weidetierhaltung und die Sicherung der Kulturlandschaft unverzichtbar ist. Die vorgesehene Regelung schafft höhere Rechtsklarheit als die bisherigen Regelungen und bietet Raum für eine effektive Umsetzung der europäischen Vorgaben unter Berücksichtigung der praktischen Erfordernisse.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3546
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
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BT-Drs. 21/3546
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Umwelt Management AG UMaAG am 06.11.2025
- Beschreibung: Im Sinne eines handlungsfähigen Staates und ambitionierten Infrastrukturprogramms regen wir eine Überarbeitung der Liste kollisionsrelevanter Arten gemäß Anlage 1 ( zu $45b Absatz 1 bis 5) an. Eine fachlich aktualisierte Liste ist unerlässlich, um die Genehmigungsprozesse für alle zentralen Infrastrukturprojekte/Energieprojekte zu beschleunigen und den Artenschutz effektiv und verhältnismäßig zu gestalten. Zahlreiche Arten auf der bestehenden Liste zeigen stabile oder wachsende Populationen oder leben in Habitaten, die nicht mit Flächen für Infrastrukturprojekte kollidieren. Eine differenzierte Neubewertung würde die rechtlichen Unsicherheiten reduzieren, Klagerisiken minimieren und Grundlage für schnellere Verfahren schaffen – ohne Abstriche beim Schutz tatsächlich gefährdeter Arten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Beruflicher Naturschutz e.V. (BBN) am 05.02.2026
- Beschreibung: Wir sehen uns in unserer Auffassung durch die Stellungnahmen der Ausschüsse in weiten Teilen bestätigt, insbesondere die Kritik an der Änderung des BNatSchG (Ziffer 84f, S 64 ff) unterstützt die von uns geäußerte Kritik an der Gleichstellung von Ersatzgeldzahlung und Realkompenssation. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, wieso eine im Einzelfall kaum belegbare Verzögerung von Planungsverfahren durch Natur- und Artenschutz jetzt zu einer so tiefgreifenden Änderung von seit Jahren bewährten und eingespielten Verfahren führen soll. Der vorgelegte Gesetzesentwurf, mit dem gleichzeitig 18 Fachgesetze geändert werden sollen, führt zu Rechtsunsicherheiten und öffnet das Tor zu grundsätzlichen Klagen, die dann ihrerseits zu nicht erwünschten und unabsehbaren Verzögerungen führen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2736
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Klimaschutzes durch eine Beschleunigung des Ausbaus der Schieneninfrastruktur - Klimaschutzbeschleunigungsgesetz Schiene*
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BT-Drs. 21/2736
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 06.06.2024
- Beschreibung: Das Bundesnaturschutzgesetz arbeitet mit der Regelvermutung, dass durch Windenergieanlagen grundsätzlich ein erhöhtes Verletzungs- und Tötungsrisiko ausgeht. Diese Regelvermutung soll durch eine wissenschaftliche Methode überprüfbar sein. Ein Ansatz dazu ist die Habitatanalyse. Der BWE fordert ein, dass der gesetzliche Auftrag eingehalten wird. Mit dem vorliegenden Entwurf der Rechtsverordnung kommt es hingegen zur Verschärfung von bundeseinheitlichen Standards. Zudem ist die Widerlegung der Regelvermutung praktisch unmöglich.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... § 45b Absatz 3 und 4 BNatSchG gegenüber dem eigentlichen..., ... Anlage 1 Abschnitt 1 BNatSchG mit Ausnahme von Fisch..., ...Prüfbereich: § 45b Absatz 4 BNatSchG verschärfend und ohne..., ...über den in § 45b Abs. 4 BNatSchG formulierten seltenen..., ...gesetzlichen Rahmen des BNatSchG nicht enthalten ist. ..., ... Anlage 1 Abschnitt 1 BNatSchG bzw. einer Vervielfachung..., ... 6 Vgl. § 45b Abs. 4 BNatSchG. 7 Bspw. Erkenntnisse..., ...entgegen § 45b Abs. 3 BNatSchG, nicht für alle Arten..., ... Anlage 1 Abschnitt 1 BNatSchG angewendet werden.9 ..., ... Anlage 1 Abschnitt 1 BNatSchG steht. • Die Streichung..., ... 2.1 Verschärfung des BNatSchG durch die Rechtsverordnung..., ... der Novellierung des BNatSchG Geneh-migungsverfahren..., ... der Novellierung des BNatSchG. 19 Vgl. dazu insbesondere..., ... Anlage 1 Abschnitt 1 BNatSchG eine Widerlegung der ..., ... Anlage 1 Abschnitt 1 BNatSchG in der Rechtsverordnung..., .... Gemäß § 45b Abs. 3 BNatSchG bestehen im zentralen..., ... BNatSchG nicht explizit als Bewertungsmethode..., ... Abschnitt 1 zu § 45b BNatSchG. Attraktive Habitate..., ...nach § 45b Abs. 6 und 9 BNatSchG in Verbindung mit Anlage 2 zu § 45b BNatSchG überschritten wird. Das...
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- Angegeben von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. am 06.11.2025
- Beschreibung: Der NABU kritisiert die geplante Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdrecht. Er verweist auf die Verpflichtung zur Wahrung der engen unionsrechtlichen Vorgaben, die auch für Arten des Anhang V FFH-RL gelten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... FFH-RL und §§ 32 ff. BNatSchG................ 81 2..., .... 2 Nr. 13 und Nr. 14 BNatSchG allerdings nicht nur ..., ... Schutz von §§ 44, 45 BNatSchG fallen, wenn sie „in ..., ...54 Abs. 1 oder Abs. 2 BNatSchG“ aufgeführt ist (vgl...., ...Abs. 2 Nr. 13 bzw. 14 BNatSchG. Da dies nicht nur ..., ... Abs. 2 Nr. 14 lit. c BNatSchG (vgl. BeckOK UmweltR/..., ...§§ 44, 45 BNatSchG einschränkt. Die Regelungen der §§ 44, 45, 45a BNatSchG gelten nach alledem, ..., ... m. § 45a BNatSchG) zulässig. Verstöße..., ... (§§ 37-39 BNatSchG) herabgesenkt. II..., ...Wolfsjagd bei unverändertem BNatSchG Da die §§ 44, 45 BNatSchG..., ... § 44 BNatSchG betreffen, haben die ..., ...nach § 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG in § 39 Abs. 2 BNatSchG..., ...Unberührtheitsklausel in § 37 BNatSchG § 37 Abs. 2 BNatSchG..., ... des § 20 Abs. 2 BNatSchG als einer den Vorrang..., ... UmweltR/Gläß BNatSchG § 37 Rn. 19-21 m.w.N...., ...Herabstufung des Wolfs im BNatSchG – in § 39 Abs. 2 BNatSchG..., ...7 BNatSchG (Umsetzung von Art. 16..., .... 1 BNatSchG. Inwieweit die Einführung..., ...BNatSchG) zulässig. Vor der ...