Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (1.055)
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Gewährleistung/Beschleunigung des Infrastrukturausbaus im EnWG
Aktiv vom 12.06.2024 bis 12.06.2024
- Angegeben von: RWE am 12.06.2024
- Beschreibung: Umsetzung von Regelungen, die den Infrastrukturausbau in Deutschland gewährleisten/beschleunigen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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gerechtere Netznutzungsentgelte
Aktiv vom 10.06.2024 bis 18.06.2025
- Angegeben von: WEMAG AG am 10.06.2024
- Beschreibung: Die WEMAG AG setzt sich dafür ein, dass die Netznutzungsentgelte gerechter verteilt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Covestro Deutschland AG am 07.06.2024
- Beschreibung: Die Carbon Management Strategie der Bundesregierung setzt den politischen Rahmen für CCU/S. Wir setzen uns für einen offenen Ansatz ein, der CCU/S sowohl für unvermeidbare als auch für schwer vermeidbare Emissionen gangbar macht und Zugang zu Förderinstrumenten (u.a. KSVs, BIK) für schwer vermeidbare Emissionen ein - besipielsweise an gasgefeuerter industrieller KWK.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 266/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes -
BT-Drs. 20/11900
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
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BR-Drs. 266/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bernhard Vogt am 07.06.2024
- Beschreibung: Sicherstellung der Sicherheit der Stromversorgung durch Schaffung von Investitionsanreizen für steuerbare Kraftwerkskapazitäten, insbesondere unter Einbeziehung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: EPEX SPOT SE am 06.06.2024
- Beschreibung: Flexibilität einen Wert geben zur Transformation von Stromsystemen; Förderung neuer komplementärer Preissignale zur Lösung von Netzengpässen und zur Erschließung des Potenzials der nachfrageseitigen Flexibilität; Gewährleistung der Interoperabilität zwischen bestehenden Stromgroßhandelsmärkten und neuen lokalen Flexibilitätsmärkten durch Produktstandardisierung, aber Vermeidung kombinierter Märkte und Weiterleitung von Geboten; Stärkere und deutlichere Förderung der marktorientierten Beschaffung von Flexibilität für das Engpassmanagement durch die Netzbetreiber; Stärkere Anreize für Netzbetreiber, sich an der marktorientierten Flexibilitätsbeschaffung zu beteiligen; Verbesserte ÜNB-VNB Koordinierung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: STEAG GmbH am 03.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns für Rahmenbedingungen ein, die Investionen in steuerbare Kraftwerkskapazität wahrscheinlich machen. Zu diesem Zweck fordern wir eine rasche und beihilferechtlich abgesicherte Umsetzung der StromVKG. Wir drängen auf einen stabilen Planungshorizont, auf technischen Realismus und auf eine Ausgestaltung die finanzierbar ist. Die Brennstoffrisiken müssen beherrschbar bleiben. Die Sicherheitsleistung darf nicht zu hoch, Pönalen und Rückforderungsansprüche müssen begrenzt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
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BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (7):
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- Angegeben von: STEAG GmbH am 03.06.2024
- Beschreibung: Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber stellen eine technische Plattform zur Verfügung, für die sie regulierte Entgelte erhalten. Marktverzerrende Eingriffe seitens dieser Akteure in den Betrieb von Speichern und in die Erzeugung sollen hinsichtlich ihrer Dimension begrenzt und transparent gemacht werden. Vollständig integrierte Netzkomponenten der Netzbetreiber sollen nicht in den Strom-, Wärme- oder Wasserstoffmarkt eingreifen. Klar begrenzt werden sollen auch Eingriffe auf der Stromverbrauchsseite, z.B. unter dem §14a EnWG und dem §13k EnWG. Systemdienstleistungen brauchen einen Wert zB Redispatchmarkt unter dem §12h EnWG.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Exportkreditgarantien im Bereich Energie
Aktiv vom 28.05.2024 bis 23.05.2025
- Angegeben von: Dezernat Zukunft e.V. am 28.05.2024
- Beschreibung: Die Vorschläge darin bezogen sich konkret auf eine Anpassung der LNG-Verordnung (LNGV) der Bundesnetzagentur, deren einfachgesetzliche Grundlage in §118a EnWG liegt. Unser konkreter Vorschlag: Anpassung der LNGV, sodass für den als Sicherheitsreserve vorgesehenen Teil der LNG-Importkapazitäten festgelegt wird, dass dieser nicht für langfristige Buchungen zur Verfügung steht und nur mit kurz- und mittelfristigen Verträgen abgerufen werden kann.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 16.05.2024
- Beschreibung: Der DWV begrüßt das in § 13k EnWG geregelte Verfahren zur Hinzuziehung zuschaltbarer Lasten. Dies ermöglicht insbesondere Elektrolyseuren in der Theorie einen günstigen Strombezug zur Herstellung von grünem Wasserstoff. In der Anwendung des § 13k muss darauf geachtet werden, dass das Zusätzlichkeitskriterium so ausgestaltet wird, dass die zu meldenden Elektrolyseure technisch auch tatsächlich ist der Lage sind, die zusätzlichen Strommengen aufzunehmen, dass dem Abtransport des produzierten Wasserstoffs nichts im Wege steht, die Anlagensicherheit nicht gefährdet wird und die Konformität mit der 37. BImSchV gewahrt wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9187
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/7031, 20/8165 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/9187
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 01.09.2026
- Beschreibung: Der BDEW setzt sich für ein kosteneffizientes Strommarktdesign und wettbewerbsfähige Strompreise ein. Der BDEW fordert die Beibehaltung der einheitlichen deutschen Stromgebotszone und lehnt deren Aufteilung ab. Bei der Netzentgeltreform fordert der BDEW eine einfache und kostenreflexive Systematik mit einem Kapazitätspreis als zentralem Baustein. Einspeiseentgelte und volldynamische Arbeitspreise lehnt der BDEW ab und setzt sich stattdessen für zeitvariable Netzentgelte und netzdienliche Flexibilitätsanreize ein. Ein Industriestrompreis soll allenfalls zielgenau und variabel ausgestaltet werden. Zudem fordert der BDEW die Senkung der Stromsteuer für alle Verbrauchsgruppen auf das europäische Mindestmaß.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):