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229 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"StPO"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (229)

    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.04.2026
    • Beschreibung: Der DAV kritisiert, dass beide geplanten Maßnahmen deutlich zu weit gefasst sind und mit erheblichen Grundrechtseingriffen einhergehen. Die Befugnisnormen nehmen legitime Anliegen zum Anlass, um völlig uferlose automatisierte Recherchen in teilweise höchstpersönlichen Daten zu legitimieren. Deshalb fordert der DAV erhebliche, in seiner Stellungnahme näher ausgeführte, Einschränkungen sowohl beim automatischen Abgleich biometrischer Daten (Einschränkung des Straftatenkatalogs, Richtervorbehalt, strengere Subsidiarität, Ausschließung der Verwertbarkeit, Dokumentationspflicht) wie auch bei der automatisierten verfahrensübergreifenden Datenanalyse (Richtervorbehalt, Ausschluss selbstlernender Systeme, keine Erstreckung auf digitale Beweismittel).
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur zur Änderung der Strafprozessordnung - digitale Ermittlungsmaßnahmen (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... aus dem Internet (§98d StPO-E) und die automatisierte..., ...verfahrensübergreifende Datenanalyse (§98e StPO-E) ermöglichen sollen. ..., ...zuwiderläuft. B. § 98d StPO-E: Automatisierter biometrischer..., ...Katalogtaten des § 100a Abs. 2 StPO, die im Einzelfall schwer..., .... I. Zu § 98d Abs. 1 StPO-E Der Deutsche Anwaltverein..., ...Katalog des § 100a Abs. 2 StPO zieht den Kreis der Anlassdelikte..., ...Katalog des § 100b Abs. 2 StPO eingeschränkt werden . ..., .... § 98d Abs. 1 Nr. 2 StPO-E sieht vor, dass die Maßnahme..., .... II. Zu § 98d Abs. 2 StPO-E Aus Sicht des Deutschen..., ...durch die in § 98d Abs. 2 StPO-E normierte Dokumentationspflicht..., ... Obgleich § 168b Abs. 1 StPO die Ermittlungsbehörden..., ... III. Zu § 98d Abs. 4 StPO-E Nicht ausreichend ..., ...Schengen Raum. C. § 98e StPO-E: Automatisierte verfahrensübergreifende..., ...mit dem Entwurf des §98e StPO-E eingeräumten Ermächtigungsgrundlagen..., ... Ermächtigung aus § 98c StPO. Die Nutzung einer automatisierten..., ...Kataloges des § 100a Abs. 2 StPO diesen Vorgaben aus Sicht..., ... Obgleich § 168b Abs. 1 StPO die Ermittlungsbehörden..., ...100k Abs. 1 und 2, 100i StPO in anderen Strafverfahren..., ...von Beweismitteln. § 479 StPO stellt eine Verwertung ..., ... Absatz 1 und 2, § 100i StPO) ermöglicht und die Kontrolle...
    • Angegeben von: DBH - Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V. am 29.05.2024
    • Beschreibung: Für von Betroffene von Straftaten soll es ein Anspruch auf Zugang zu „Wiedergutmachungsdiensten“ (TOA-Fachstellen) bundesweit geben. Hierzu sind entsprechende bundesrechtliche Änderungen vorzunehmen. Das Vorhaben ergibt sich aus der Überarbeitung der EU-Opferrichtlinie 2012/29/EU: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13096-Criminal-justice-EU-rules-on-victims-rights-update-/F3436909_en Ergänzungsvorschlag: § 155a StPO, S. 2: In geeigneten Fällen, insbesondere bei Körperverletzungsdelikten, Bedrohung, bei Eigentums- und Vermögensdelikten, ggf. auch unter Gewaltanwendung (Raub/Erpressung), oder anderen Formen i
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: HateAid gGmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: HateAid setzt sich für eine Abschaffung des Schriftformerfordernisses für den Strafantrag (§ 158 Abs. 2 StPO) ein. Es sollte möglich sein, Strafanträge zur Anzeige von Hasskommentaren und Verletzungen des Rechts am eigenen Bild digital zu stellen. Dabei sollte die zweifelsfreie Identifizierung der Verfasser*innen von Strafanträgen nicht zu sehr betont werden. Die Angabe des vollständigen Namens und die Benennung einer Erreichbarkeit sollten ausreichen. Zudem sollten absolute Antragsdelikte – v. a. Beleidigungsdelikte und Bildrechtsverletzungen – als relative Antragsdelikte ausgestaltet und aus dem Katalog der Privatklagedelikte ausgenommen werden. Auch die Online-Anzeigeformulare sollten verbessert werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10943 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Privatklagedelikte (§374 StPO) 3. Schaffung eines eigenständigen..., ...zum Privatklageweg (§374 StPO) Täter konsequent verfolgen..., ...Privatklageweg gemäß § 374 StPO, selbst dann, wenn ein ...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 11.07.2024
    • Beschreibung: Die vorgesehenen Neuerungen im Vermögensermittlungsgesetz–VErmiG-E bedeuten einen Paradigmenwechsel des Einziehungsrechts, da zum einen losgelöst von den strafrechtlichen Voraussetzungen der Einziehungsmöglichkeiten auf rein verwaltungsrechtlicher Ebene (zusätzlich) ein eigenständiges Einziehungsrecht ermöglicht wird, das vor allem unterhalb d. strafrechtlich relevanten Schwelle eines Anfangsverdachts greifen soll; zum anderen wird der Anwendungsbereich der §§ 435 StPO sowie § 76a Abs. 4 StGB in verfassungsrechtlich bedenklichem Maß ausgeweitet. Gegen solche, aus der strafrechtlichen Einziehung ausgelagerte Einziehungsmöglichkeiten bestehen verfassungs- und europarechtliche Einwände, welche die Beweislastumkehr, die unscharfe Begrifflichkeiten sowie die Umgehung des Strafrechts betreffen
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): RefE zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Wirtschafts- und Finanzsystems vor der Verschleierung und Einbringung bedeutsamer inkriminierter Vermögenswerte bzw. zum Referentenentwurf zu Ermittlungen mit verdächtigen Vermögensgegenständen
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Regelungen des StGB und der StPO einbezogen werden. Dabei..., ...421, 430, 435, 459g, 459h StPO, § 31 RPflG. 3. § 435 Abs. 4 StPO Neu eingefügt wurde § 435 Abs. 4 StPO („Stärkung des Rechts zu..., ...Regelungen der §§ 435 ff. StPO keine Regelungen dazu vor..., ...z.B. §§ 81a, 112 ff., 102 StPO) sowie die in § 101 Abs. 1 StPO genannten verdeckten Maßnahmen. 4. § 421 StPO Ferner erfolgte eine Ergänzung des § 421 StPO, wonach das Gericht mit..., ... 421 Abs. 1 Nr. 1 und 3 StPO vor Augen standen, so soll..., ...Fassung des § 459g Abs. 5 StPO im Fall der Entreicherung..., ...unverhältnismäßig wäre (§ 459g Abs. 2 StPO, § 459g Abs. 5 S. 1 StPO..., ...nach § 459g Abs. 1 S. 1 StPO (§ 459 g Abs. 5 S. 2 StPO..., ... oder nicht . § 459g StPO hat zentrale Bedeutung ..., ... des § 459g Abs. 5 S. 1 StPO a.F. nach der Entscheidung..., ...(§ 76a StGB, §§ 435 ff. StPO) gilt, dass Gegenstände..., ...des Anfangsverdachts der StPO („zureichende tatsächliche..., ...154, 170 Abs. 2 oder 206a StPO eingestellt worden ist,..., ...vorliegen muss. § 437 der StPO soll unberührt bleiben...., ...ist im Besonderen § 437 StPO zu betrachten, wonach das...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 03.04.2025
    • Beschreibung: Der DAV fordert gesetzgeberische Maßnahmen zur Modernisierung und Liberalisierung des Strafrechts. Dazu gehören die Einführung einer Dokumentationspflicht der Hauptverhandlung, die verpflichtende Beiordnung eines Verteidigers ab Tatvorwurf, der gesetzliche Schutz anwaltlicher Verschwiegenheit und Mandatsunterlagen, Anpassungen bei der Nutzung digitaler Beweismittel (§§ 168b Abs. 1, 110, 147 StPO), eine verfassungsrechtlichen Vorgaben gerecht werdende gesetzliche Regelung von verdeckten Ermittlern und Tatprovokation, die Klärung des Verhältnisses zwischen Abgabenordnung und Einziehung, Reformen im Recht der internationalen Rechtshilfe, die Modernisierung der §§ 211 ff. StGB und die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die Sterbehilfe (§§ 216, 217 StGB).
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...168b Abs. 1, 110 und 147 StPO in Hinblick auf elektronische..., ...Ermittlungsgeneralklausel der §§ 161, 163 StPO gestützt. Spezifische Regelungen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ermittlungsbefugnisse in § 100a StPO aus. Hinsichtlich der..., ...auszuweiten (§ 100a Abs. 2 Nr. 9b StPO Referentenentwurf) begegnet..., ...in § 100a Abs. 2 Nr. 9b StPO Referentenentwurf sollten...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...weiterer Reformbedarf: § 73 StPO sollte dahingehend geändert..., ...gemäß § 161a Abs. 1 S. 2 StPO in Verbindung mit § 73 Abs. 1 S. 1 StPO aus. Zwar legt Nr. 70 Abs..., ... gemäß § 73 Abs. 1 S. 1 StPO die Auswahl der zuzuziehenden..., ...Ausgestaltung des § 244 Abs. 4 S. 2 StPO bleibt dem Angeklagten ..., ...Hauptverhandlung gemäß § 245 Abs. 2 StPO im Wege des Selbstladeverfahrens..., ...Sachverständigen gemäß § 220 Abs. 2 StPO bei der Ladung die gesetzliche..., ...Auslagen gemäß § 220 Abs. 3 StPO nur zurück, wenn sich in..., ...mitzuwirken und dies in § 73 StPO zu regeln, da die Vorschrift..., ...über § 161a Abs. 1 S. 2 StPO für die Hinzuziehung eines...
    • Angegeben von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 29.07.2024
    • Beschreibung: Der KOK setzt sich für ein Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeitende in Fachberatungsstellen (FBS) für Betroffene von Menschenhandel ein. Sie unterstützen ihre Klient*innen bei der Unterbringung und Versorgung, klären sie über ihre Rechte auf und stabilisieren sie. Diese Tätigkeiten setzen ein Vertrauensverhältnis voraus. In diesem Zusammenhang stellt sich jedoch das Problem, dass die Mitarbeiter*innen nicht zeugnisverweigerungsberechtigt sind und als Zeug*innen in Verfahren über das Anvertraute aussagen müssen. Das hat Auswirkungen auf das Vertrauensverhältnis und kann die Berater*innen bei öffentlichem Auftreten in Gericht in Gefährdungslagen bringen. § 53 StPO muss folglich um den Kreis der Mitarbeiter*innen von FBS für Betroffene von Menschenhandel erweitert werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Deutschland mit § 145c Abs. 2 StPO nur ungenügend umgesetzt..., ...Reform des § 154c Abs. 2 StPO zur effektiven Anwendung...
    • Angegeben von: AWO Bundesverband e.V. am 19.12.2025
    • Beschreibung: Bilder Videos Grundlegende Reformen im Strafrecht und im Strafprozess sind selten – müssen doch die Rechte der Beschuldigten besonders beachtet werden, um ein in jeder Hinsicht rechtsstaatliches Verfahren zu garantieren. Die Digitalisierung eröffnet nun allen Beteiligten ganz neue Möglichkeiten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... 3. Normzweck des § 53 StPO 9 4. Regelungen bezüglich..., ... vielen anderen in § 53 StPO benannten Berufs-gruppen..., ...Ausweitung des ZVR in der StPO für die Soziale Arbeit...., ...53 Abs. 1 Nr. 3a und 3b StPO genannten Personengrup-pen..., ...ihre Berufsgruppe in § 53 StPO selbst nicht erwähnt war..., ...das ZVR über die in § 53 StPO genannten Personengruppe..., ...Abs. Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StPO mit aufgenom-men. Seit..., ...in die Vorzüge des § 53 StPO kommen soll, verlangen ..., ... 3. Normzweck des § 53 StPO Grundsätzlich ist jede..., ...sind, § 53 Abs. 2 Satz 1 StPO (die in Abs. 1 Satz 1 Nr..., .... Vielmehr gewährt § 97 StPO den in den § 53 StPO genannten..., ...Arbeit 16 Rogall in SK – StPO § 53 Rz. 1 17 Schruth ..., ... Regelungen sich in der StPO finden, und den übrigen..., ...im Strafprozess, § 53 f StPO Der Personenkreis in §§ 53 f StPO ist enger als der in § ..., ... Verbindung mit § 161a) StPO. In den Fällen des § 163 Abs. 3 StPO besteht sogar eine Pflicht..., ...zentral in § 244 Abs. 2 StPO geregelt. 5. Vorgaben ..., ... werden und mit in § 52 StPO aufgenommen werden. 8...., ... a. Ergänzung des § 52 StPO um Nr. 3a Pflegeeltern...
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