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505 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"StGB"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (505)

    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 21.05.2026
    • Beschreibung: Der DAV teilt die Sorge um das Erstarken extremistischer Tendenzen in Schulen, lehnt aber die Erweiterung des Tatbestandes des §86a StGB auf den schulischen Bereich ab. Das Strafrecht darf aufgrund des Ultima-ratio-Grundsatzes nicht Ersatz für fehlende präventive Maßnahmen wie Jugendarbeit und politische Bildung sein. Es sollten daher ausschließlich erzieherische Maßnahmen nach dem Schulrecht und die der Jugendhilfe hinzugezogen werden. Gegebenenfalls kann hier sorgfältig geprüft werden, ob der Maßnahmenkatalog des Schulrechts erweitert werden muss.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 39/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entschließung des Bundesrates zur strafrechtlichen Ahndung extremistischer Kennzeichen im schulischen Bereich (§ 86a StGB)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Erweiterung des §86a Abs. 1 Nr. 1 StGB auf das nicht öffentliche..., ... des § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB um die Variante „in einer..., ...dem Schutzzweck des § 86a StGB, d.h. dem Schutz des demokratischen..., ...geplante Ausweitung des § 86a StGB würde zudem seiner Eigenschaft..., ...Verwenden“ (§ 86 Abs. 1 Nr. 1 StGB) wird zutreffend verneint..., ... Deliktsnatur von § 86a StGB als abstraktes Gefährdungsdelikt..., ...eine Filterfunktion: § 86a StGB soll verhindern, dass die..., ...nach § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar sein. Neben der..., ...vertritt die Auffassung, § 86a StGB sei hier „auch im Lichte..., ...Versammlungen im Sinne des § 86a StGB darstellen dürfte. Eine..., ...eine Anwendung des § 86a StGB auch nach der im Referentenentwurf..., ...andere Strafvorschriften des StGB. 3. (Jugend-)Strafrecht..., ... Tatbestandes des § 86a StGB ab. ...
    • Angegeben von: Bundesverband Lebensrecht e.V. am 17.12.2024
    • Beschreibung: § 218 ff. StGB soll zunächst bestehen bleiben. Das Gesetz soll gemäß eigener Vorgaben im Hinblick auf seine Wirksamkeit geprüft werden. Die Beratungsqualität der staatlich anerkannten Beratungsstellen soll überprüft werden. Es soll eine vollständige Abtreibungsstatistik erstellt werden (Meldepflicht). Weitere Studien im Hinblick auf die Motive von Frauen im Schwangerschaftskonflikt, zu einer Abtreibung zu gehen, sollen erstellt werden. Eine breite gesellschaftliche Debatte mit Erkenntnissen aus diesen Punkten sowie der wissenschaftlichen Grundlage der Embryologie soll geführt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13775 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft Christlicher Mediziner (ACM) am 26.09.2024
    • Beschreibung: Eine Expertenkommission der Bundesregierung hat im April 2024 einen Bericht vorgelegt, nach dem der frühe Schwangerschaftsabbruch in Deutschland legalisiert werden soll und die Verschiebung des rechtmäßigen Abbruchs bis zur extrauterinen Lebensfähigkeit des Embryos für Ermessenssache des Gesetzgebers gehalten wird. Das Ziel unseres Regelungsvorhaben ist den § 218 StGB zu erhalten und zusätzlich Unterstützungs- und Beratungsangebote für schwangere Frauen im Konflikt zu verbessern. Außerdem spricht sich das Regelungsvorhaben gegen die Verschiebung des straffreien Abbruchs in die mittlere Schwangerschaftsperiode sowie für die Freiheit der ärztlichen Gewissensentscheidung in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche aus.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13775 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Die §§ 218, 218a StGB in ihrer jetzigen Form ..., ...der Gesetzeslage zu § 218 StGB ein wichtiges Anliegen,..., ... Beibehaltung des § 218 StGB sowie die Stärkung staatlicher..., ...Deutschland aktuell gültige § 218 StGB berücksichtigt die Tatsache..., ... Beibehaltung von § 218 StGB. Obwohl wir es ethisch...
    • Angegeben von: mafianeindanke e.V. am 29.04.2026
    • Beschreibung: Mafianeindanke schlägt die Reform des §129 StGB durch einen qualifizierten Tatbestand vor, um profitorientierte kriminelle Vereinigungen wie ‘ndrangheta-Clans in DE besser verfolgen zu können u. mafiöse Strukturen sichtbarer zu machen. Konkret fordern wir die Ergänzung des Tatbestands, die charakteristische Merkmale einer profitorientierten Organisation mit hoher Gefahrenintensität erfasst, die wegen ihrer Gefahren für Wirtschaftssystem u. Gesellschaft Verbrechensqualität besitzt u. so neben der TKÜ im Ermittlungsverfahren längere Haftstrafen ermöglicht. Zudem muss die Strafverfolgungsstatistik für §129StGB nach politisch motivierten, machtorientierten und profitorientierten Vereinigungen unterscheiden. Details: www.mafianeindanke.de/de/mafianeindankeschlaegt- neufassung-zu-%c2%a7129-vor
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Deutscher Verkehrsgerichtstag am 22.04.2024
    • Beschreibung: Es soll im StGB eine Einziehungsmöglichkeit für genutzte Fahrzeuge bei Trunkenheitsfahrten nach den §§ 315 c I Nr. 1a, 316 StGB eingeführt werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...beabsichtigte Änderung des § 235 StGB (Entziehung Minderjähriger..., ...hinweisen. Bezug des § 235 StGB zum Familienrecht Kinder..., ...Auslandsbezug des § 235 StGB anzugleichen. Er hat jedoch..., ...Regelungen des § 235 Nr. 2 StGB anzupassen und - die Tatbestandsausnahme...
  • Strafrechtsreform

    Aktiv vom 24.06.2024 bis 30.06.2026

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      .... Sie sehen den § 218ff StGB als wesentlichen Teil des..., ...bestreiten lässt: Der § 218 StGB ist kein guter Kompromiss...
    • Angegeben von: Stiftung Digitale Chancen am 28.06.2024
    • Beschreibung: Einflussnahme dahingehend, dass zukünftig Verfahren gemäß der Strafprozessordnung (wieder) eingestellt werden können, wenn erwachsene beschuldigte Personen nicht aus pädokriminellen Gründen, welche mit Paragraph 184b verfolgt werden sollen, handeln oder, wenn jugendliche beschuldigte Personen einvernehmlich miteinander und ohne die Rechte Dritter zu beeinträchtigen einschlägiges Material erstellen, besitzen und untereinander teilen. Einflussnahme dahingehend, der Intention des Abs. 118 der Allgemeinen Bemerkung Nr.25 zu folgen und das einvernehmliche Austauschen sexueller Inhalte unter Gleichaltrigen nicht zu kriminalisieren, sondern einvernehmliches Sexting grundsätzlich zu legalisieren.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10540 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs

    Aktiv vom 11.04.2024 bis 02.07.2025

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