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66 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"StBerG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (66)

    • Angegeben von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 29.09.2025
    • Beschreibung: Erhalt der Steuerberatungsbefugnis durch genossenschaftliche Prüfungsverbände und Spitzenverbände und Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Fortführung niedrigschwellige Voraussetzungen für geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen Änderung von § 80, § 80a AO (ggfs. i. V. m. § 64 GenG)
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8669 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Neuer § 4b Abs. 1 S. 2 StBerG Niedrigschwellige Voraussetzungen..., ...werden fortgeführt § 4b StBerG-E in der übersandten Fassung..., ...explizit in § 4 Nr. 6 StBerG wiederfindet, in einem neuen § 4b StBerG weiterhin ausdrücklich..., ... aktuellen § 4 Nr. 6 StBerG und ist – wie bisher auch..., ... 4b Abs. 1 S. 2, 2. HS StBerG-E nur dann erlaubt sein..., ...Neuer § 4b Abs. 1 S. 3 StBerG (i. V. m. §§ 49, 50, 55a StBerG) Wir begrüßen die Intention..., ...Berufsausübungsgesellschaften nach §§ 49, 50 StBerG handeln muss. Sollte..., ...Berufsträger bzw. die nach § 55a StBerG genannten Gesellschaften..., ...Berufsausübungsgesellschaft nach dem StBerG ist nach der aktuellen..., ...aktuellen Fassung des § 4 StBerG in § 4 Nr. 6 StBerG und..., ...Interessenvereinigungen (§ 4 Nr. 7 StBerG) aufgelistet. Dies entspricht..., ...ausschließlich den nach § 3 StBerG zur geschäftsmäßigen..., ... die nach § 4 Nr. 11 StBerG (zukünftig: § 4 StBerG..., ...Prüfungsverbände sind nach § 4 Nr. 6 StBerG (ebenfalls) zur beschränkten..., ... und werden gemäß § 4b StBerG-E hierzu weiterhin befugt..., ...Vergleich zu den in § 3 StBerG genannten Personen und..., ...Gleichbehandlung mit den in § 3 StBerG genannten Personen und..., ...Änderungsvorschläge des StBerG bereits antizipiert. ...
  • Hilfeleistung in Steuersachen

    Aktiv vom 28.06.2024 bis 05.01.2026

    Wieder aktiv seit 22.01.2026

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Steuerbera-tungsgesetz (StBerG) als unvereinbar mit EU-Recht..., ...die Liberalisierung des StBerG und die Erweiterungen ..., ...systematischen Inkohärenz des StBerG nicht. Sie werden damit..., ...auf die Regelungen des StBerG zu den in § 6 Nr. 4 und..., ...Personen gemäß §74 Abs.2 StBerG unter obengenannten zu..., ...*gem. § 6, Nr. 3 und 4 StBerG). Nähere Informationen..., ...Buchhaltungshelfer“ Das StBerG versucht in § 8 eine Art..., ...Anforderungen des § 6 Nr. 4 StBerG „reiben“. Es stellt sich..., ...Qualifikation Obwohl das StBerG sowohl mit den aktuellen Regelungen gemäß § 4 StBerG als auch mit den geplanten..., ...im Regelungssystem des StBerG, insbesondere in § 6 StBerG..., ... Berücksichtigung. Das StBerG knüpft demnach – auch ..., ...werden sie durch die im StBerG geregelten Vorbehaltsaufgaben..., ...Ver-bote im Rahmen des StBerG jedoch weder verhältnismäßig..., ...Steuerberatungsgesetzes (StBerG-E 2025) mit besonderem..., ...Steuerberatungsgesetzes (StBerG-E 2025) Stellung. Diese..., ... nach § 6 Abs. 3 und 4 StBerG) Zugangsvoraussetzungen..., ... nach § 6 Abs. 3 und 4 StBerG Keine Erstellung oder..., ...Steuerberatungsgesetzes (StBerG) veröffentlicht. Das Modell..., ... nach § 6 Abs. 3 und 4 StBerG • Stufe 2 – Fachstufe...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gesetzesbegründung zu § 4e StBerG-E (s. S. 65) sollte wie..., ...Nebenleistungen) 1Bei § 4e StBerG-E handelt es sich um ein..., ...Steuersachen nach den §§ 4 bis 4d StBerG-E besteht, sollen die bislang in § 4 StBerG abschließend Genannten..., ...Steuersachen künftig aus § 4e StBerG-E ableiten können. 5Daneben..., ...Steuersachen nach § 4e StBerG-E ist nicht auf Erläuterungen..., ...bereits aus § 2 Absatz 2 StBerG, wonach Hilfeleistung ..., ... Anwendungsbereich des StBerG ist, sobald sie eine rechtliche..., ...Steuersachen ge-mäß § 4e StBerG-E nicht auf Erläuterungen..., ...Gesetzesbegründung zu § 4e StBerG-E sieht vor, dass Kreditinstitute..., ...Gesetzesbegründung zu § 4e StBerG-E ist das Kreditinstitut..., ...Gesetzesbegründung zu § 4e StBerG-E Satz 7 klargestellt ...
    • Angegeben von: Steuerberaterverband im Lande Bremen e.V. am 26.03.2024
    • Beschreibung: Wir positionieren uns gegen jegliche Bestrebungen, die bestehende Gesetzeslage hinsichtlich der Befugniserweiterung von Bilanzbuchhaltern aufzuweichen. Hierzu zählen nachfolgende Punkte: die Erstellung und Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung, die Einrichtung der Buchhaltung/Lohnbuchhaltung, die Durchführung vorbereitender Abschlussarbeiten, die Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen (EÜR) und die Erstellung von Bilanzen für kleinere Betriebe in der Größenordnung des § 267 Abs. 1 HGB. Die Vorbehaltsaufgaben der Steuerberaterinnen und Steuerberater müssen uneingeschränkt erhalten bleiben.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8669 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Bereichen (vgl. § 6 Nr. 4 StBerG: Buchen laufender Geschäftsvorfälle...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...PAO-RefE und §§ 3, 55d StBerG-RefE. Diese Klarstellung..., ...gilt gemäß § 53 Absatz 1 StBerG eine vergleichbare Regelung..., ... Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 StBerG ). Berlin, den 30. Oktober...
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
    • Beschreibung: Einmalbesteuerung bei Anteilsübertragungen mit Grundbesitz gesetzlich eindeutig sicherstellen (GrEStG). Doppelte Besteuerungstatbestände bei Share Deals vollständig ausschließen. Anzeigefristen für Erwerbsvorgänge praxistauglich ausgestalten (§§ 18 ff. GrEStG). Konzerninterne Umstrukturierungen umfassend von der Grunderwerbsteuer befreien (§ 6a GrEStG reformieren). Fortgeltungsregelung für Personengesellschaften verlängern oder entfristen (§ 24 GrEStG). Nichterhebungsregelungen für Personengesellschaften sichern (§§ 5–7 GrEStG). Anhebung des Mindesthebesatzes der Gewerbesteuer unterlassen (§ 16 GewStG).
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 40/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Regierungsentwurfs Zu § 4e StBerG (Nebenleistungen) Nach § 4e StBerG sollen zukünftig die Voraussetzungen..., ...finale Fassung des § 4e StBerG stellt für die Praxis...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Regierungsentwurfs Zu § 4e StBerG (Nebenleistungen) Nach § 4e StBerG sollen zukünftig die Voraussetzungen..., ...finale Fassung des § 4e StBerG stellt für die Praxis..., ...Hinweis zu § 25 Abs.3 StBerG-E Nach Artikel 1 des..., ...Gesetzentwurf soll § 25 Abs. 3 StBerG künftig wie folgt lauten..., ...worden. In § 25 Absatz StberG müsste daher der fett ...
    • Angegeben von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Forderungen für Bürokratieabbau: - Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege in Handels- und Steuerrecht auf 5 Jahre (§ 257 Abs. 4 HGB, § 147 Abs. 3 Satz 1 AO, § 14b Abs. 1 Satz 1 UStG ), Harmonisierung mit Sozialrecht - Digitalisierung der Hotelmeldescheine für ausländische Touristen - Anhebung der Grenze für die umsatzsteuerlichen Kleinbetragsrechnungen auf 400 € - keine zu hohen Anforderungen an einen Vertragsschluss in Textform - Einführung einer „One in, two out“-Regel - Einführung des Once-Only-Prinzips - Weiterentwicklung des Verfahrens zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer zu Verrechnungsmodell - Digitalisierung der Verwaltung sowie des Besteuerungsverfahrens, eine digitaltaugliche Gesetzgebung - Erleichterung bei den Abschlussprüfungen des Kurzarbeitergeldes
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 129/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (8):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Steuersachen nach § 3a StBerG kohärent, in Anlehnung..., ...nach § 3a Abs. 2 Satz 1 StBerG künftig auch das bislang..., ...Änderungsmeldungen nach § 3a Abs. 4 StBerG durch die Möglichkeit ..., ...ergänzen (vgl. § 3a Abs. 4 StBerG-E). Ebenfalls praxisgerecht..., ... in § 64 Abs. 2 Satz 2 StBerG. Künftig soll hier die..., ...vgl. § 64 Abs. 2 Satz 2 StBerG-E). Die Anpassung trägt..., ...67a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StBerG-E). Des Weiteren soll ..., ...vgl. § 67a Abs. 2 Satz 2 StBerG-E). Auch diese Anpassungen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Schrei-ben konkret auf §§ 3, 4 StBerG. Durch diese Einschränkung..., ...und dem Verweis auf das StBerG wird auto-matisch auch § 33 StBerG angesprochen. Darin steht..., ...Dienstleistung gemäß § 3 und § 4 StBerG sicher be-gründbar, aber...
    • Angegeben von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO sollte zugunsten des zivilrechtlichen Zurückbehaltungsrechts beschränkt und auf der Grundlage der bestehenden nationalen Öffnungsklausel eine entsprechende Beschränkung des Auskunftsrechts nach Art. 15 DSGVO vorgenommen und zur Klarstellung eine solche Regelung in § 34 BDSG ergänzt werden. Der Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO sollte zugunsten der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht durch eine ausdrückliche Regelung in § 34 BDSG weitergehend beschränkt werden. Das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO sollte zur Absicherung der bestehenden nationalen berufsrechtlichen Regelungen der Berufsgeheimnisträger und ihres gesetzlich normierten Zurückbehaltungsrechts durch eine Anpassung im BDSG beschränkt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 72/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Steuerberater gem. § 66 Abs. 3 StBerG (sowie die gleichlautenden..., ... Nach § 66 Abs. 2 StBerG hat der Mandant grundsätzlich..., ...Handakte. In § 66 Abs. 3 StBerG ist für den Fall offener..., ...der Unterlagen nach § 66 StBerG oder der Auskunftsanspruch..., ...Zurückbehaltungsrecht (vgl. § 66 Abs. 3 StBerG für Steuerberater, § 50...
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