Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (91)
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- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 21.04.2026
- Beschreibung: Der Siebte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung („Lebenslagen in Deutschland“) ist eine allgemeine Stellungnahme zu Armut und Reichtum in Deutschland und darauf bezogene Politiken; der Bericht beinhaltet kein politisches Aktionsprogramm der Bundesregierung und bleibt insofern ohne konkrete Absichtserklärungen für das Regierungshandeln. Die Aktivitäten des Verbandes zielen auf die angemessene Interpretation und politischen Schlussfolgerungen aus dem Bericht: Der Paritätische setzt sich für soziale Gerechtigkeit und Umverteilung ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3250
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Siebter Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung - Lebenslagen in Deutschland
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BT-Drs. 21/3250
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. am 25.03.2026
- Beschreibung: Als Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) begrüßen wir insbesondere Regelungen zur Schonfristzahlung, zur Begrenzung von Indexmieten sowie zu Möblierungszuschlägen als wichtige Beiträge zur Prävention von Wohnungsverlusten. Zugleich fordern wir die Ausgestaltung der Schonfristregelung, die Begrenzung von Kurzzeitvermietung sowie die Anwendung der Mietpreisbremse. Ziel ist eine nachhaltige Stärkung des Mieterschutzes und die Vermeidung von Wohnungslosigkeit.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 09.12.2025
- Beschreibung: Der Paritätische fordert gemeinsam mit den anderen Spitzenverbänden unter dem Dach der BAGFW: Bundesweite Angleichung und Vereinfachung der Bedarfsermittlung und personenzentrierten Bedarfsfeststellung Fokussierung der Finanzmittel der EGH auf individuelle Teilhabe und lastengerechte finanzielle Ausstattung der Träger der EGH Selbstbestimmung bei der Wahl des Wohnorts stärken Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung für Menschen mit Behinderungen verbessern Vereinbarungsprinzip im Vertragsrecht des SGB IX erhalten Schiedsstellen stärken Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen als Qualitätsdialoge implementieren Klimaschutz und Nachhaltigkeit sozialrechtlich verankern Sozialplanung inklusiv ausbauen
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 05.12.2025
- Beschreibung: Erstmals soll in einem Bundesgesetz ein Zugang zu unabhängiger Schuldnerberatung für alle Verbraucher mit finanz. Schwierigkeiten verankert werden. Die AG SBV begrüßt dies, betont jedoch, dass derzeit keine bundesweit ausreichende Struktur existiert, um diesem Anspruch gerecht zu werden. Insbesondere erwerbstätige, studierende oder rentenbeziehende Personen sind bislang weitgehend vom Zugang zur Beratung ausgeschlossen. Um Teilhabe und Prävention zu sichern, fordert die AG SBV, eine Kostenfreiheit für Ratsuchende festzuschreiben, eine generelle Zuständigkeit für Schuldnerberatungsdienste auf Landesebene mit konkreten Landesausführungsgesetzen zu schaffen, sowie einen Personalschlüssel von 2 Beratungskräften pro 50.000 Einwohnern festzulegen u.mit entspr. Erfüllungsaufwand zu benennen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1847
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG)
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BT-Drs. 21/1847
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 18.07.2025
- Beschreibung: Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat wichtige Impulse gesetzt, doch die Realität zeigt: Der Weg zu einer gleichberechtigten Teilhabe ist noch lange nicht vollendet. Die Herausforderungen, vor denen wir heute stehen, erfordern mehr als nur Anpassungen – sie verlangen nach mutigen, zukunftsweisenden Lösungen. Als bpa verstehen wir uns als aktiven Mitgestalter dieses Prozesses und formulieren im vorliegenden Papier konkrete Forderungen und Ideen für eine zukunftsfähige Eingliederungshilfe. Es geht uns nicht nur um die Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, sondern auch um eine neue Perspektive auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen und diejenigen, die für ihre Unterstützung verantwortlich sind.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Bundesjugendring e.V. am 14.04.2025
- Beschreibung: Alle kindesbezogenen Sozialleistungen sollten in der Kindergrundsicherung gebündelt werden, um den Zugang zu erleichtern und die Leistung automatisch auszahlen zu können. Die Höhe der Kindergrundsicherung sollte sich am wirklichen soziokulturellen Existenzminimum von Kindern & Jugendlichen orientieren. Die Auszahlung sollte bis mindestens zur Vollendung des 25. Lebensjahrs erfolgen, um Übergänge zwischen Schule, Ausbildung & Studium zu berücksichtigen. Mehrbedarfe sollten zusätzlich zur Kindergrundsicherung berücksichtigt werden. Hierzu gehören überdurchschnittliche Wohnkosten, besondere Verpflegungskosten durch medizinische Unterstützung oder Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Die Beantragung und Auszahlung der Kindergrundsicherung sollte unbürokratisch & unkompliziert gehalten werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung -
BT-Drs. 20/9643
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung - Drucksache 20/9092 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e. V. am 14.11.2024
- Beschreibung: Gemäß dem Koalitionsvertrag 2021-2025 der Bundesregierung soll es gesetzliche Veränderungen im Bereich der Inklusion von Menschen mit Behinderungen geben. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist zuständig und plant ein Gesetzgebungsverfahren. Gesetzliche Änderungen im SGB IX, der WVO und weiteren Sozialgesetzbüchern sind geplant. Die BAG WfbM setzt sich für eine Weiterentwicklung der bestehenden Gesetzgebung ein und vertritt die Interessen ihrer Mitglieder.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 30.10.2024
- Beschreibung: Neuregelung der ordentlichen Kündigung analog zu den Regelungen der außerordentlichen Kündigung nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB zur Sicherstellung einer „Heilung“ einer außerordentlichen fristlosen Kündigung aufgrund von Mietrückständen. Mietschuldenübernahme als Beihilfe auch für Beziehende von SGB II-Leistungen (Hilfen zur Sicherung der Unterkunft nach § 22 Abs. 8 SGB II) analog der Regelungen in § 36 Abs. 1 SGB XII. Ausweitung der Mitteilungspflichten der Amtsgerichte bezüglich Räumungsklagen (§ 22 Abs. 9 SGB II sowie § 36 Abs. 2 SGB XII) auf alle Räumungsklagen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. am 27.01.2026
- Beschreibung: Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe setzt sich dafür ein, dass inter* und trans* Menschen, insbesondere in Wohnungslosigkeit oder Wohnungsnot, diskriminierungsfrei Zugang zu existenzsichernden Leistungen, Unterstützungsangeboten und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen erhalten. Im Rahmen bestehender und künftiger Regelungsvorhaben spricht sich die BAG W dafür aus, strukturelle Benachteiligungen abzubauen und die besonderen Schutz- und Unterstützungsbedarfe dieser Personengruppen im Sozialrecht verbindlich zu berücksichtigen.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 19.12.2025
- Beschreibung: Ablehnung des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine geflüchteten Menschen vom SGB II in das AsylbLG. Forderung u.a. einer Überarbeitung hinsichtlich der Stichtagsregelung (Verschiebung auf Inkrafttreten), der Übergangsregelungen, des Abstellens auf die Einreise der Betroffenen, Verbesserungen beim Zugang zu Gesundheitsleistungen und wohlwollende und sensible Vermögensprüfung. Ablehnung der Abschaffung der obligatorischen Anschlussversicherung bei AsylbLG-Bezug, Forderung einer Regelung zum Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3539
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz)
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BT-Drs. 21/3539
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):