Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (127)
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- Angegeben von: Bundesverband Automatenunternehmen e.V. am 18.06.2024
- Beschreibung: Das terrestrische Automatenspiel in Deutschland unterliegt nicht dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. a) GWG). Bei Geldspielgeräten (nach § 33c GewO) gibt es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, der geringen Einsatzhöhe und der niedrigen Gewinnhöhe auf Spielerseite als dem regelungssystematischen Ansatzpunkt der Geldwäscheprävention nur ein sehr geringes Geldwäscherisiko. Der BA begrüßt die neue EU-Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, die in Art. 4 Abs. 1 weiterhin die Möglichkeit der Mitgliedstaaten beinhaltet, bestimmte Glücksspielsektoren auf der Grundlage einer Risikobewertung zu befreien. Auf EU-Ebene vermittelt EUROMAT zum Thema Geldwäsche gebündelt auch die Interessen des BA.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Merkur.com AG am 24.06.2024
- Beschreibung: Das terrestrische Automatenspiel in Deutschland unterliegt nicht dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. a) GwG). Bei Geldspielgeräten (nach § 33c GewO) gibt es aufgrund gesetzlicher Vorgaben, geringer Einsatzhöhe und niedriger Gewinnhöhe auf Spielerseite als dem regelungssystematischen Ansatzpunkt der Geldwäscheprävention nur ein sehr geringes Geldwäscherisiko. Die Automatenindustrie begrüßt die neue EU-Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, die in Art. 4 Abs. 1 weiterhin die Möglichkeit der Mitgliedstaaten beinhaltet, bestimmte Glücksspielsektoren auf der Grundlage einer Risikobewertung zu befreien. Auf EU-Ebene vermittelt EUROMAT zum Thema Geldwäsche gebündelt auch Interessen der Merkur.com AG.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 29.09.2025
- Beschreibung: Der vorgeschlagene Zeitraum von einem Jahr für eine Übergangsfrist sollte angesichts der Vielzahl und der Geschäftsbeziehungen und der eingeschränkten Handlungsoptionen auf zwei Jahre ausgedehnt werden. Gewerbetreibenden, die lediglich Versicherungen vermitteln, die eine Zusatzleistung zur Lieferung einer Ware oder zur Erbringung einer Dienstleistung darstellen, sollte die Möglichkeit zur Befreiung von der Erlaubnispflicht eingeräumt werden. Mehrmarkenhändler sollten als vertraglich gebundene Versicherungsvermittler registriert werden können, wenn einem Kunden keine konkurrierenden Produkte mehrerer Versicherungsunternehmen angeboten werden. Es sollte eine Bestandsschutzregelung zur notwendigen Sachkunde ergänzt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3947
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze
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BT-Drs. 21/3947
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...von § 34dAbs. 8 Nr. 3 GewO..........................., ...Einfügung von Art. 156 Abs. 4 GewO..........................., ...34d Abs. 8 Nrn. 2 und 3 GewO. Mit deren Streichung soll..., ...Regelung in § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO kann auch weiterhin als..., ...gemäß § 34d Abs. 7 Nr. 1 GewO registriert werden können..., ...gemäß § 34d Abs. 9 S. 3 GewO ist nicht auf Vermittler..., ...gemäß § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO beträfe die Vermittlung..., ... von § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO 2.1 Richtlinienkonformität § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO kann nach Sinn und Zweck..., ...gemäß § 34d Abs. 7 Nr. 1 GewO registriert werden können..., ...gemäß § 34d Abs. 9 S. 3 GewO nicht auf Vermittler in..., ...gemäß § 34d Abs. 7 Nr. 1 GewO ist damit insbesondere ..., ...stellt § 34d Abs. 9 S. 3 GewO gerade nicht ab. Vielmehr..., ...lassen. Bei § 34d Abs. 6 GewO hat man mangels damaliger..., .... 6 GewO von der Erlaubnispflicht..., ... gemäß § 34d Abs. 1 GewO tätig werden können, bedarf..., ...34d Abs. 9 Nrn. 2 und 3 GewO a. F. bzw. in § 34d Abs. 8 Nrn. 2 und 3 GewO vertrauen konnten, sollten..., ...157 Abs. 3 und 160 Abs. 3 GewO. Darüber hinaus sollte..., ... etwa in § 156 Abs. 2 GewO oder § 160 Abs. 3 GewO....
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 04.09.2025
- Beschreibung: Begrüßung des vorliegenden Entwurfs zur Änderung der Gewerbeordnung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3947
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze
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BT-Drs. 21/3947
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Ausnahmeregelung des § 34 d Abs. 8 GewO müssen Gewerbetreibende..., ...Vermittler nach § 34 d Abs. 7 GewO tätig werden oder eine ..., ...34 d Abs. 8 Nr. 2 und 3 GewO gehandelt haben, dies auch..., ... 34 d Abs. 7 S. 1 Nr. 1 GewO eine alternative Lösung...
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- Angegeben von: VPB Verband Privater Bauherren e.V. am 03.11.2025
- Beschreibung: Beibehaltung der Fortbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler, deren Streichung droht.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wohnimmobilienverwalter nach § 34c Absatz 2a GewO. Die übrigen Regelungsinhalte..., ...Weiterbildungspflicht nach § 34c Abs. 2a GewO wurde erst 2018 eingeführt..., ...ist wesentlich. Nach § 35 GewO kann die Ausübung eines..., ...Versicherungsvermittler (§ 34d GewO). ...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 01.11.2024
- Beschreibung: Klarstellungen zu Annexvermittlungen angeregt zwecks Schaffung von Rechtssicherheit
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...§ 34d Absatz 8 Nummer 3 GewO unverändert fortzuführen..., ...geboten wären. § 34 Absatz 8 GewO ist europarechtskonform..., ... des § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO nicht beeinträchtigt. Vielmehr...
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- Angegeben von: Bayerischer Verband für Sicherheit in der Wirtschaft e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Einführung eines eigenständigen Sicherheitsdienstleistungsgesetzes zur Qualitätssteigerung. Änderung der Zuständigkeit vom BMWK zum BMI. Einführung bundeseinheitlicher, regelmäßiger Zuverlässigkeitsprüfungen (alle 5 Jahre). Einführung gestufter Qualifikationsanforderungen (Unterrichtung, Sachkunde-, erweiterte Sachkundeprüfung). Einführung höherer Mindeststandards und regelmäßiger Nachschulungen in kritischen Infrastrukturen. Beibehaltung des Grundsatzes: öffentliche Sicherheit ist staatliche Aufgabe, keine Übertragung von Eingriffsbefugnissen. Einführung des Bestbieterprinzips bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand. Einrichtung eines Ombudssystems zum Schutz von Auszubildenden. Konkretisierung zulässiger Einsatzmittel (z. B. Bodycams, Pfefferspray) zur Rechtssicherheit.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Neuregelung hinsichtlich des §34a GewO und der bisher zugrundeliegendem...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.09.2024
- Beschreibung: Der DAV begrüßt u. unterstützt nachhaltig das Ziel des Gesetzesentwurfs. Kritisch sieht der DAV allerdings die (Wieder-)Einführung eines gerichtl. Spruchverfahrens zur Überprüfung der Angemessenheit der Gegenleistung beim Delisting und dass das Delisting-Erwerbsangebot noch binnen zwei Monaten nach dem Tage angenommen werden kann, an dem die gerichtliche Entscheidung im Spruchverfahren im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist. Begrüßt werden u.a. die Anhebung der Schwellenwerte für die EMIR-Anforderungen und der Abbau von Hindernissen für Unternehmen mit Mehrstimmrechtsstrukturen sowie auch die Öffnung für die Ausgabe von Aktien mit einem Nennwert von unter einem Euro, die auch auf ordentliche Kapitalherabsetzungen für Unternehmen insbes. in Krisensituationen ausgeweitet werden sollte.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gewerbeordnung) Nach § 34d GewO bedürfen Versicherungsvermittler..., ...werden nach § 149 Abs. 2 GewO in das Gewerbezentralregister..., ...eingetragen und nach § 34e GewO veröffentlicht. Von der..., ... mit § 34d Abs. 11 S. 3 GewO, insb. einer Veröffentlichung..., ...bisher bestehende Text der GewO müsste daher an die geänderte...
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- Angegeben von: Bankenfachverband e.V. am 08.08.2025
- Beschreibung: Das konkrete Regelungsvorhaben bezieht sich auf den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225. Der Bankenfachverband spricht sich u.a. für eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie, für die Forcierung der Digitalisierung beim Abschluss von Kreditverträgen und für mehr Rechtssicherheit beim Widerrufsrecht aus.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 6 Nr. 6 | § 34k Abs. 1 GewO-neu) 27 1.2 Ausnahmen ..., ... 6 | § 34k Abs. 4 Nr. 3 GewO-neu) 31 1.3 Aus- und Fortbildung..., ... 3 S. 1 Nr. 3, Abs. 6 GewO-neu) 33 2 Rechtsverordnung..., ...Artikel 6 Nr. 6 | § 34l GewO-neu) 35 ..., ... 6 Nr. 6 | § 34k Abs. 1 GewO-neu) Petitum des ..., ... 6 | § 34k Abs. 4 Nr. 3 GewO-neu) Petitum des ..., ...die in § 34k Abs. 4 Nr. 3 GewO-neu beabsichtig-te Ausnahme..., ...Einfüh-rung des § 34k GewO-neu soll einzig und allein..., ...Anwendungsbereich des § 34k GewO-neu eröffnet ist, auf..., ...Abs. 3 S. 1 Nr. 3, Abs. 6 GewO-neu) Petitum des ..., ...können. § 34k Abs. 6 GewO-neu enthält die geplanten..., ...Rechtsverordnung nach § 34l GewO-neu konkretisiert werden..., ...§ 34k Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GewO-neu). Ein formalisierter..., ...§ 34k Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GewO-neu als einzige Verantwortliche..., ...und Fortbildung der § 34k GewO-neu etwaig unterliegenden..., ...Artikel 6 Nr. 6 | § 34l GewO-neu) Petitum des ..., ...machen wird, um die in § 34k GewO-neu enthaltenen abs-trakten..., ...Recht (zu §§ 34k und 34 l GewO-neu) 14. Oktober 2025..., ... § 34l GewO-neu) angezeigt. In ..., ...Erlaubnis (§ 34c Abs. 5 Nr. 2 GewO). Dies trägt dem Umstand...
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.07.2025
- Beschreibung: Der HDE setzt sich dafür ein, dass der Kauf auf Rechnung und die Möglichkeiten der Absatzfinanzierung weitestgehend erhalten bleiben. Hierfür sollen im Rahmen der Richtlinienumsetzung bürokratiearme Regelungen geschaffen werden. Verschärfungen über die EU-Vorgaben hinaus werden abgelehnt, Öffnungsklauseln, die zu Erleichterungen im Sinne des Einzelhandels führen, sollen genutzt werden. Das Bündelungsverbot nach § 7 Abs. 5a VVG soll wieder abgeschafft werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...beschränkt bleiben. 6. Zu § 34k GewO In § 34k GewO werden Anforderungen..., ...Unternehmen (§ 162 Abs. 4 GewO) Wir halten weiterhin ..., ...gewährleisten. Nach § 162 Abs. 4 GewO müssen große Unternehmen..., ...Erlaubnis nach § 34k Abs. 1 GewO beantragen. In diesem Fall..., ...die Tätigkeit nach § 34k GewO auch ohne Erlaubnis ausüben..., ... 162 Abs. 4 S.3, Abs. 3 GewO Nach § 162 Abs. 4 S. 3, Abs. 3 GewO entfällt bei der Beantragung..., ...162 Abs. 4 S. 3, Abs. 3 GewO leerläuft, ist es erforderlich...