Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (50)
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- Angegeben von: Nitratinitiative am 24.06.2024
- Beschreibung: Das konkrete Regelungsvorhaben hat folgende Ziele: Nitrateinträge an der Quelle vermeiden Nitrateinträge vermindern Düngung effizient auszugestalten (ohne Nährstoffverluste) einheitliche effiziente praktikable Stoffstrombilanz Einführung eines Wirkungsmonitorings
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Thüringer Bauernverband e.V. am 14.06.2024
- Beschreibung: Bürokratieabbau in der Landwirtschaft auf Bundesebene: Stoffstrombilanz: modernes Düngegesetz ohne Stoffstrombilanz gefordert; System der GAP: Vielschichtigkeit der ersten Säule mit Grundanforderungen, Konditionalität und Elementen der Direktzahlungen sowie der aufbauenden 2. Säule muss verschlankt werden, Nachweisführung vereinfachen, staatliche Kontrollen reduzieren, Digitalisierung nutzen, Abschaffung der 5-Jahresfrist wenn Ackerland zu Grünland wird, sowie Abschaffung der Umwandlungs(-bruch-)pflicht zum Erhalt des Ackerlandstatus
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Humus- und Erdenwirtschaft e.V. (VHE) am 21.05.2024
- Beschreibung: Die Stickstoffausbringungsobergrenze in Höhe von 170 kg N/ha sollte für Kompostprodukte nicht gelten. Sofern die N-Aufbringungsobergrenze trotzdem für Kompostprodukte gelten, so sollten die Möglichkeiten ausgebaut werden, die zulässigen Gaben über drei Jahre zu bündeln.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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- Angegeben von: Verband der Humus- und Erdenwirtschaft e.V. (VHE) am 21.05.2024
- Beschreibung: Die Ausbringung von Komposten sollten auch auf gefrorenen und schneebedeckten Flächen zulässig sein. Für Komposte, die keine wesentlichen Gehalte an verfügbaren Stickstoff aufweisen, sollten zeitliche Begrenzungen der Aufbringung aufgehoben werden.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V. am 18.06.2024
- Beschreibung: Forderung nach Abbau Bürokratie und Überregulierung -im Düngerecht ( z.B. Abschaffung der Stromstoffbilanzierung u. Reduzierung schlagbezogener Aufzeichnungen für N/P-Düngung; Befreiung bedarfsgerecht düngender Betriebe von Auflagen in "roten" Gebieten) -im Pflanzenschutzrecht (z.B. Abschaffung pauschaler nationaler Pflanzenschutzanwendungsverbote bestimmter Mittel in Schutzgebieten ohne Berücksichtigung lokaler Schutzverordnungen) -bei Umsetzung der "1. Säule" der EU-GAP (z.B. praxistaugliche Gestaltung der sog. GLÖZ-Standards; praxistaugl. Ökoregelungen bei intensiver Grünlandnutzung; Abschaffung von GLÖZ 9; Grünlanderneuerung o. Antrag) -im Naturschutzrecht (z.B. gesetzl. Klarstellung, dass Nutzungswechsel von Acker, Dauergrünland und Brache kein Eingriff nach BNatSchG darstellen)
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Humus- und Erdenwirtschaft e.V. (VHE) am 21.05.2024
- Beschreibung: Das deutsche Bodenschutzrecht sollte nicht grundlegend neugestaltet werden, bevor nicht eindeutige Vorgaben über das EU-Recht getroffen wurden.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: Verband der Humus- und Erdenwirtschaft e.V. (VHE) am 21.05.2024
- Beschreibung: Die bei der biologischen Behandlung anfallenden Gärprodukte und Siebüberläufe sollen unter gewissen Vorgaben als zugelassene Bioabfälle nach der Abfallverzeichnisverordnung und dem Anhang 1 der BioAbfV gekennzeichnet werden, so dass eine Weiterverarbeitung auch auf anderen Biologischen Abfallbehandlungen ermöglicht werden kann.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: Verband der Humus- und Erdenwirtschaft e.V. (VHE) am 21.05.2024
- Beschreibung: Für die biologische Behandlung sollten nur Materialien pflanzlichen oder tierischen Ursprungs verwendet werden dürfen, die nicht durch physikalische oder chemische Prozesse wesentlich in ihrer ursprünglichen Beschaffenheit verändert wurden. Webstoffe, Kleidungsstoffe, Faserbündel und dergleichen sollen auch dann nicht als zulässige Bioabfälle gelten, wenn sie zu 100 % aus natürlichen zellulose- und Lignin haltigen Fasern oder dergleichen hergestellt wurden. Biologisch abbaubare Kunststoffe sollen auch dann nicht einer biologischen Behandlung zugeführt werden, wenn eine Kompostierbarkeit bescheinigt wurde. Mittelfristig soll auf die Nutzung von BAW-Sammelbeuteln zur Erfassung von Küchen- und Gartenabfälle vollständig verzichtet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: Verband der Humus- und Erdenwirtschaft e.V. (VHE) am 21.05.2024
- Beschreibung: Die Bewertung der Schadwirkung von organischen Düngemitteln mit wesentlichen Anteilen an Bodenbestandteilen (z.B. Kompostprodukte) über Frachtenberechnungen ist nicht fachgerecht und sollte in Regelwerken keine Anwendung finden.
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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- Angegeben von: Verband der Humus- und Erdenwirtschaft e.V. (VHE) am 21.05.2024
- Beschreibung: Die Bereitstellung von Komposten am Feldrand sollte unter bestimmten Voraussetzungen über einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten zulässig sein
- Betroffene Bundesgesetze (7):