Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (57)
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- Angegeben von: GRÜNE LIGA e.V. am 18.06.2024
- Beschreibung: Verringerung der Gewässerbelastung insbesondere mit Nitrat
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) am 30.06.2026
- Beschreibung: Düngegesetz und Düngeverordnung müssen verursachergerecht so ausgestaltet werden, dass Natur-, Umwelt- und insbesondere Wasserschutz eine zentrale Rolle spielen. Eine Stoffstrombilanzverordnung ist hierfür unabdingbar, ebenso wie eine deutliche Stärkung der ressourcenschonenden Nutzung und deutlichen Reduzierung von Nährstoffeinträgen in Grund- und Oberflächenwasser als Gesetzeszweck.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6135
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes
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BT-Drs. 21/6135
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Stiftung Klimaneutralität gGmbH am 16.04.2026
- Beschreibung: Die Stiftung Klimaneutralität setzt sich für die Einführung einer nationalen Quote für grünes Ammoniak in der Produktion von mineralischen Stickstoffdüngemitteln ein. Die Quote soll Inverkehrbringer von ammoniakhaltigen Stickstoffdüngern verpflichten, einen steigenden Anteil RFNBO-konformen Ammoniaks einzusetzen (vorgeschlagen: 7 % ab 2031, ansteigend auf 70 % bis 2035). Ergänzend sollen staatlich gestützte Differenzverträge (CfD) Investitionen in grüne Erzeugungskapazitäten auslösen. Ziel ist die Schaffung eines Leitmarktes für grünen Wasserstoff im Düngemittelsektor, der Nachfragesicherheit für den Wasserstoffmarkthochlauf gewährleistet und zur Erfüllung der EU-RFNBO-Industriequote nach Art. 22a RED III beiträgt.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband Gartenbau e.V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Eine Erfassung der Nährstoffabfuhr steht aufgrund des immensen Erfüllungsaufwands im Gemüsebau in keinem angemessenen Verhältnis zur beabsichtigten Regelungswirkung. Der Gemüsebau soll daher aus der Pflicht zur Erstellung einer Stoffstrombilanz ausgenommen werden. Die Stoffstrombilanz/Nährstoffbilanz ist in der aktuellen Form unpraktikabel für den Sonderkulturbereich aufgrund des massiv hohen Bürokratieaufwands. Im Gemüsebau ist eine ausreichende Nährstoffversorgung bis zur Ernte notwendig. Eine Bilanz kann dies kaum abbilden und wird den besonderen Belangen des spezialisierten Gemüsebaus nicht gerecht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11664
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8658 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes - b) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksachen 20/411, 20/549 Nr. 3 - Berichtt über die Auswirkungen der verbindlichen Stoffstrombilanzierung
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BT-Drs. 20/11664
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (2):
- StoffBilV [alle RV hierzu]
- DüngG [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Sächsischer Landesbauernverband e.V. am 10.06.2026
- Beschreibung: Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP): Vielschichtigkeit der ersten Säule mit Grundanforderungen, Konditionalität und Elementen der Direktzahlungen sowie der aufbauenden 2. Säule - hier muss eine Verschlankung erfolgen; Stoffstrombilanz: Es wird ein modernes Düngegesetz ohne Stoffstrombilanz gefordert; die staatlicher Kontrolle muss reduziert werden, es bedarf einer einfachen Nachweisführung, die Digitalisierung muss genutzt werden, Abschaffung der 5-Jahresfrist wenn Ackerland zu Grünland wird, sowie Abschaffung der Umwandlungs (-bruch-) pflicht zum Erhalt des Ackerlandstatus
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Bioland e.V. am 26.06.2025
- Beschreibung: Um einerseits das Kreislaufprinzip zu stärken und andererseits den bürokratischen Aufwand mit dem Ziel, dem Verursacherprinzip gerecht zu werden, muss der Geltungsbereich der Stoffstrombilanz Verordnung angepasst und hinsichtlich unterschiedlicher Betriebstypen differenziert werden. Es macht einen Unterschied, ob ein Betrieb einen möglichst geschlossenen Nähr-stoff-Kreislauf anstrebt, oder sehr input-intensiv (im Sinne von externen/ betriebsfremden Nähr-stoffen) wirtschaftet. Diesem Umstand muss von Vornherein Rechnung getragen werden, z.B. durch ein vereinfachtes Prüfverfahren, um den Aufwand einer Stoffstrombilanzierung gering zu halten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6135
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes
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BT-Drs. 21/6135
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Nitratinitiative am 24.06.2024
- Beschreibung: Das konkrete Regelungsvorhaben hat folgende Ziele: Nitrateinträge an der Quelle vermeiden Nitrateinträge vermindern Düngung effizient auszugestalten (ohne Nährstoffverluste) einheitliche effiziente praktikable Stoffstrombilanz Einführung eines Wirkungsmonitorings
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Thüringer Bauernverband e.V. am 14.06.2024
- Beschreibung: Bürokratieabbau in der Landwirtschaft auf Bundesebene: Stoffstrombilanz: modernes Düngegesetz ohne Stoffstrombilanz gefordert; System der GAP: Vielschichtigkeit der ersten Säule mit Grundanforderungen, Konditionalität und Elementen der Direktzahlungen sowie der aufbauenden 2. Säule muss verschlankt werden, Nachweisführung vereinfachen, staatliche Kontrollen reduzieren, Digitalisierung nutzen, Abschaffung der 5-Jahresfrist wenn Ackerland zu Grünland wird, sowie Abschaffung der Umwandlungs(-bruch-)pflicht zum Erhalt des Ackerlandstatus
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 08.07.2026
- Beschreibung: Der BDEW setzt sich für praxistaugliche, rechtssichere und effiziente Regelungen für die Wasserwirtschaft ein. Er fordert eine sachgerechte Umsetzung der Kommunalen Abwasserrichtlinie, wirksame Beschleunigung von Wasserrechtsverfahren und Infrastrukturprojekten, den Schutz der öffentlichen Wasserversorgung, verursachergerechte Regelungen zu PFAS und Nitrat sowie den Erhalt eines hohen Gewässerschutzniveaus. Der BDEW setzt sich zudem für verhältnismäßige Vorgaben zu Resilienz, Cybersicherheit, Nachhaltigkeitsberichterstattung und Wärmenutzung aus Abwasser ein.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Humus- und Erdenwirtschaft e.V. (VHE) am 21.05.2024
- Beschreibung: Die Stickstoffausbringungsobergrenze in Höhe von 170 kg N/ha sollte für Kompostprodukte nicht gelten. Sofern die N-Aufbringungsobergrenze trotzdem für Kompostprodukte gelten, so sollten die Möglichkeiten ausgebaut werden, die zulässigen Gaben über drei Jahre zu bündeln.
- Betroffene Bundesgesetze (5):