Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (92)
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V. am 05.02.2026
- Beschreibung: Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die zielgerichtete Fortentwicklung und Verbreitung der weiterhin grundsätzlich freiwilligen betrieblichen Altersversorgung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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Betroffene Bundesgesetze (14):
- BetrAVG [alle RV hierzu]
- EStG [alle RV hierzu]
- VAG 2016 [alle RV hierzu]
- PFAV [alle RV hierzu]
- VVG 2008 [alle RV hierzu]
- VVGEG [alle RV hierzu]
- HZvG 2002 [alle RV hierzu]
- SGB 4 [alle RV hierzu]
- SGB 5 [alle RV hierzu]
- SvEV [alle RV hierzu]
- SGB 6 [alle RV hierzu]
- SGB9uaÄndG [alle RV hierzu]
- SGB 10/Kap3 [alle RV hierzu]
- SGB 12 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...hinfällig. 2. § 20 Abs. 3 BetrAVG (Optionssysteme für Entgeltumwandlungen..., ...Widerspruch nach § 20 Abs. 2 BetrAVG können auch für diese..., ...Unternehmen gel-ten. 3. § 21 BetrAVG (Beteiligung der Sozialpartner..., ...neuen Abs. 3 S. 1 Nr. 1b) BetrAVG zu-gunsten einer anderen..., ...Dies könnte auch in § 4 BetrAVG Abs. 2 BetrAVG eingefügt..., ...Formulierungsvorschlag zu § 22 Abs. 1 BetrAVG: „Bei einer reinen..., ... § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BetrAVG: Hier herrscht weiterhin..., ...Deckungskapitalübertragung nach § 4 BetrAVG klare Fristen gelten ..., ...über § 10 Abs. 3 Nr. 3 BetrAVG der Insolvenzsi-cherungspflicht...
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- Angegeben von: komm.passion GmbH am 23.12.2024
- Beschreibung: Der Verband der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) setzt sich dafür ein, dass die Reform der privaten Altersvorsorge (pAV) die bewährten Strukturen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) nicht beeinträchtigt. Neue Fördermöglichkeiten sollen auf bestehende und zukünftige zulagengeförderte bAV-Verträge ausgeweitet werden, ohne zusätzliche regulatorische Belastungen oder Komplexitäten zu schaffen. Zudem müssen die Schnittstellen zwischen bAV und pAV klar geregelt werden, um Konflikte zu vermeiden. Arbeits- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen für neue Produktvarianten wie Beitragsgarantien und Übertragungsmöglichkeiten sollen präzise und praktikabel definiert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...für Entgeltumwandlung im BetrAVG zu verankern. Hier muss..., ...Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 4 BetrAVG – entsprechend der Regelung..., ...Anpassungsvorgaben des § 16 BetrAVG in Konflikt. • Wir ...
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- Angegeben von: Verband der Firmenpensionskassen e.V. am 23.12.2024
- Beschreibung: Der Verband der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) setzt sich dafür ein, dass die Reform der privaten Altersvorsorge (pAV) die bewährten Strukturen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) nicht beeinträchtigt. Neue Fördermöglichkeiten sollen auf bestehende und zukünftige zulagengeförderte bAV-Verträge ausgeweitet werden, ohne zusätzliche regulatorische Belastungen oder Komplexitäten zu schaffen. Zudem müssen die Schnittstellen zwischen bAV und pAV klar geregelt werden, um Konflikte zu vermeiden. Arbeits- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen für neue Produktvarianten wie Beitragsgarantien und Übertragungsmöglichkeiten sollen präzise und praktikabel definiert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...für Entgeltumwandlung im BetrAVG zu verankern. Hier muss..., ...Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 4 BetrAVG – entsprechend der Re-gelung..., ...Anpassungsvorgaben des § 16 BetrAVG in Konflikt. • Wir ...
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Finanzmarktdigitalisierungsgesetz
Aktiv vom 28.06.2024 bis 27.06.2025
- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Nachbesserungsbedarf sieht die Versicherungswirtschaft u. a. bei folgenden Themen: Reduzierung des Umfangs der Jahresabschlussprüfung in Bezug auf DORA, keine Ausdehnung des Anwendungsbereichs von DORA auf Versicherungs-Holdinggesellschaften, Vermeidung von Dopplungen der Eingriffsbefugnisse; Vermeidung doppelter Anforderungen für IKT-Ausgliederungen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
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BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (13):
- KredWG [alle RV hierzu]
- WpHG [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- HGB [alle RV hierzu]
- GwG 2017 [alle RV hierzu]
- GewO [alle RV hierzu]
- VAG 2016 [alle RV hierzu]
- ZAG 2018 [alle RV hierzu]
- SAG [alle RV hierzu]
- GVG [alle RV hierzu]
- VermAnlG [alle RV hierzu]
- EAEG [alle RV hierzu]
- FinDAG [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Betriebsrentengesetzt (BetrAVG) ein Träger der gesetzlichen..., ... Betriebsrentengesetz (BetrAVG) als Träger der gesetzlichen..., ...Gemäß § 14 Absatz 2 Satz 2 BetrAVG gelten für den PSVaG..., ...§ 14 Absatz 2 Satz 3 BetrAVG gelten. Aufgrund seiner..., ...sprechende Ergänzung des § 14 BetrAVG erfolgen. Berlin, den...
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- Angegeben von: Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) am 06.08.2025
- Beschreibung: Möglichkeiten zum Ausbau des Sozialpartnermodells und Lockerungen des Einschlägigkeitsgebotes bleiben hinter den Erwartungen und Notwendigkeiten betroffener Berufsgruppen in den Freien Berufen zurück. Erforderlichkeit der Ergänzung des Einschlägigkeitserfordernisses hinsichtlich der Bezugnahme anderer Branchen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Arbeitsentwurf für § 24 BetrAVG enthielt folgenden Absatz...
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Unterstützungskassen sind unter den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG und der §§ 1 bis 3 KStDV von der Körperschaftsteuer befreit. Erforderlich ist u. a., dass die Leistungen der Unterstützungskassen an deren Leistungsempfänger die Grenzwerte gem. § 2, § 3 Nr. 3 KStDV nicht überschreiten. Die letzte Anpassung der Höchstgrenzen fand mit Wirkung zum 13.6.1993 statt, also vor nunmehr über 30 Jahren. Der Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) ist im Zeitraum von Juni 1993 bis zum Februar 2024 um insgesamt 73,68%, die Durchschnittsentgelte der gesetzlichen Rentenversicherung im gleichen Zeitraum um 88,04%. Wir empfehlen eine entsprechende Anhebung der Höchstbeträge sowie eine dynamische Koppelung z.B. an die Beitragsbemessungsgrenze West oder die Bezugsgröße nach § 18 SGB IV.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des § 4 Abs. 2, 4 und 5 BetrAVG die Übertragung der Verpflichtung..., ...Anpassungsprüfungspflicht nach § 16 BetrAVG. In der Praxis unterliegen..., ...Subsidiärhaftung nach § 1 Abs. 1 S. 3 BetrAVG zu hohen Zusatzaufwänden...
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: In Zusammenhang mit Überlegungen über eine Entlastung von Rentnern von Einkommenssteuererklärungspflicht halten aba, gemeinsam mit GDV und DRV Bund, das Modell einer Quellenbesteuerung für nicht praktikabel. Unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Versorgungsträger als auszahlende Stellen sprechen sich die Verbände für das Modell einer erklärungslosen Amtsveranlagung aus.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des § 4 Abs. 2, 4 und 5 BetrAVG die Übertragung der Verpflichtung..., ...Anpassungsprüfungspflicht nach § 16 BetrAVG. In der Praxis unterliegen..., ...Subsidiärhaftung nach § 1 Abs. 1 S. 3 BetrAVG zu hohen Zusatzaufwänden...
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Bürokratieentlastungspaket, Nachweisgesetz
Aktiv vom 27.06.2024 bis 30.09.2024
- Angegeben von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.06.2024
- Beschreibung: Die BMW Group begrüßt, dass im Rahmen des Bürokratieentlastungspakets auch das Nachweisgesetz überprüft wurde und vertritt die Position, dass die Europäische Richtlinie die Textform zum Nachweis von Arbeitsbedingungen zulassen soll. Dementsprechend sollte die Möglichkeit zur Textform ebenso im Nachweisgesetz verankert werden
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Betriebsrenten erleichtern (§ 3 BetrAVG) ......................., ...Betriebsrenten erleichtern (§ 16 BetrAVG) ...... 29 50. Einheitliche..., ...Betriebsrenten erleichtern (§ 3 BetrAVG) Problem: Als Folge ..., ...Betriebsrenten erleichtern (§ 16 BetrAVG) Problem: Die gesetzlichen..., ...Betriebsrenten nach § 16 Abs. 1 BetrAVG sollte - wie heute schon...
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Stabilisierung des Rentenniveaus und Aufbau Generationenkapital gesetzliche Rentenversicherung
Aktiv vom 28.05.2024 bis 04.02.2025
- Angegeben von: Deutscher Sozialgerichtstag e.V. am 28.05.2024
- Beschreibung: Verbesserung der Alterssicherung
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz) -
BT-Drs. 20/11898
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz)
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BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG), werden die im Schnitt...
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Für die Beitragszusage mit Mindestleistung sollte ein niedrigeres Garantieniveau als 100% der gezahlten Beiträge von den Beteiligten vereinbart werden können oder vom Gesetzgeber definiert werden. Generell sollten auch für die traditionellen Durchführungsformen der bAV - ähnlich wie bei dem SPM - Zusagen mit abgesenkten Garantien ermöglicht werden, für die Anwartschafts- und die Rentenphase. Auch die Option von Pufferbildungen sollte, wo möglich, geschaffen werden, z.B. bei bestimmten Ausprägungen des Pensionsfonds. Insbesondere mit Blick auf KMU könnten die Berechtigten vermehrt an den Erträgen des Kapitalmarktes partizipieren. Zudem würden Fehlanreize in Form von verbleibenden Haftungsrisiken reduziert, die allein durch die Öffnung von SPM für Dritte nicht überwunden werden können.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):