Regelungsvorhaben
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79 Regelungsvorhaben
zur Suche nach »" Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen "« gefunden
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Gefundene Regelungsvorhaben (79)
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- Angegeben von: Audius SE am 28.09.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist eine praxistaugliche Ausgestaltung des GeDIG. Angestrebt werden insbesondere geeignete Rahmenbedingungen für einen interoperablen und sicheren Austausch von Gesundheitsdaten, die Verbesserung der digitalen Anschlussfähigkeit der Akteure im Gesundheitswesen sowie eine effiziente Umsetzung der Vorgaben zur Digitalisierung und Datennutzung. Dabei sollen bestehende digitale Infrastrukturen berücksichtigt und die Voraussetzungen für eine sektorenübergreifende Nutzung von Gesundheitsdaten verbessert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. am 27.07.2026
- Beschreibung: Unterstützung der Digitalisierung im Gesundheitswesen, der Stärkung der elektronischen Patientenakte (ePA), der Interoperabilität sowie der Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS). Forderung nach praxistauglichen Umsetzungsfristen, einer angemessenen Finanzierung von IT-Investitionen und Schulungsaufwand, rechtssicheren Rahmenbedingungen für Anwender sowie klaren Notfallregelungen für den Zugriff auf Gesundheitsdaten. Zudem wird eine konsequente Entbürokratisierung und die frühzeitige Einbindung medizinischer Fachgesellschaften in Digitalisierungsprozesse angeregt
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) e.V. am 24.07.2026
- Beschreibung: Aus Sicht der biomedizinischen NFDI-Konsortien sind die Einführung von Forschungskennziffern, die eine datenschutzkonforme Verknüpfung auch mit Daten außerhalb der Patientenversorgung schaffen, sowie die Einrichtung domänenspezifischer Zugänge zentral. Die Nutzung der digitalen europäischen Brieftasche als Identitätsnachweis ist daher positiv. Weiter ist die Nutzung der Krankenkassendaten auf Grundlage einer Einwilligung zu vereinfachen, um den Zugang für die biomedizinische Forschung zu erleichtern. Den Begriff der OMICS aus dem Gesetzestext zu streichen und den besonderen Einwilligungsvorbehalt für OMICS-Daten zu überprüfen, ist eine Anregung. Daher reichte die Gesundheitsdateninfrastrukturen-Gruppe (GFDI) eine Stellungnahme (SG2605280013) unter Federführung der TMF e.V. (R002841) ein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Verband für digitale Standards in der Pflege (VdSP) e.V. am 01.07.2026
- Beschreibung: Der VdSP e.V. unterstützt ausdrücklich Bestrebungen, Verfahren im Pflegebereich zu vereinfachen und zu beschleunigen. Insbesondere die Digitalisierung bietet erhebliche Chancen, um alle Beteiligten spürbar und nachhaltig zu entlasten. Dennoch besteht dringender Handlungsbedarf, die Umsetzungsgeschwindigkeit erkennbar zu erhöhen. Verlässliche und praxisnahe Lösungen sind erforderlich. Die TI besitzt grundsätzlich großes Potenzial, echte Interoperabilität herzustellen und Prozesse nachhaltig zu vereinfachen. Darüber hinaus möchten wir hier anmerken, dass aus Sicht des VdSP e.V., die Pflege in Deutschland stärker ins Zentrum der Digitalisierungsbemühungen gerückt werden sollte.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie - Berufsverband Psychosoziale Berufe (DGVT-BV) e. V. am 01.07.2026
- Beschreibung: Der DGVT-BV setzt sich für die Einhaltung und Stärkung des Datenschutzes im Rahmen der elektr. PA ein. Der DGVT-BV setzt sich dafür ein, dass digitale Anwendungen flexibel eingesetzt werden und den Praxisalltag von Psychotherapeut*innen erleichtern. Die BPtK soll als Gesellschafterin der gematik gesetzlich vorgesehen werden. Der DGVT-BV setzt sich für eine Sicherstellung der Betriebsstabilität der TI ein. Bezüglich der Einführung eines Primärarztsystems sollen Psychotherapeut*innen elektr. Überweisungen ausstellen können und Zugriff auf vertragsärztliche elektr. Überweisungen erhalten. Des Weiteren liegt mit der psychotherapeutische (pt) Sprechstunde ein wirksames Steuerungsinstrument vor. Das Erstzugangsrecht zur pt Sprechstunde muss erhalten bleiben.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: BAG SELBSTHILFE Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankungen und ihren Angehörigen e.V. am 01.07.2026
- Beschreibung: Weiterentwicklung des Gesetzes für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GDIG)
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Berufsverband der Augenärztinnen und Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) am 30.06.2026
- Beschreibung: Das BMG möchte mit dem GeDIG die Digitalisierung ausbauen, die Telematikinfrastruktur (TI) stabiler machen, die Nutzung von Gesundheitsdaten verbessern und neue digitale Versorgungsangebote einzuführen. Das Gesetz enthält kritische Punkte, die keinesfalls umgesetzt werden dürfen. Ziel der Interessenvertretung ist insbesondere der Schutz sensibler Daten im Sinne des Arzt-Patienten-Verhältnisses, der fortwährend garantiert sein muss, sowie die Ablehnung des Eingriffs in die Terminhoheit der Praxen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Diagnostica-Industrie e.V. - VDGH am 30.06.2026
- Beschreibung: Die digitale Transformation des Gesundheitswesens hat zentralen Stellenwert für die Labordiagnostik als Grundlage für Therapieentscheidungen, Verlaufskontrollen und Prävention. Damit digitale Versorgungsprozesse ihr Potenzial entfalten können, müssen diagnostische Daten – insbesondere Laborbefunde und weitere Daten der In-vitro-Diagnostik – strukturiert, interoperabel und sektorenübergreifend verfügbar sein. Nur so lassen sich digitale Anwendungen, KI-basierte Auswertungen und Anschlussfähigkeit an den EHDS umsetzen. Der VDGH begrüßt die Zielsetzung des GeDIG, das SGB V um einen daten- und digitalgestützten Ordnungsrahmen zu erweitern. Zugleich besteht Anpassungsbedarf, da der Entwurf hinter den Zielen der Digitalisierungsstrategie „Gemeinsam digital 2026" zurückbleibt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 30.06.2026
- Beschreibung: Die Umsetzung des GeDIG muss praxisnah, schnell und wettbewerbsorientiert erfolgen. Anwendungen wie die Ersteinschätzung, Terminvermittlung und eÜberweisung müssen zügiger entwickelt und die ePA als zentrale digitale Plattform für die Versicherten der GKV weiterentwickelt werden. Der Wettbewerb bei digitalen Infrastrukturen muss gesichert werden, und eine weitere Zentralisierung – insbesondere bei der gematik – ist zu vermeiden. Die Nutzung von Gesundheitsdaten für Prävention und Versorgung soll ausgeweitet werden. Darüber hinaus verlangt der vdek transparente Kostenschätzungen und eine faire Finanzierung der digitalen Infrastruktur, bei der gesamtgesellschaftliche Aufgaben nicht allein von den Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden dürfen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) am 25.06.2026
- Beschreibung: Die DGUV weist in ihrer Stellungnahme auf die Notwendigkeit der Einbeziehung der gesetzlichen Unfallversicherung und ihres Heilverfahrens bei der Erarbeitung der Verfahren für eine digitale standardisierte Ersteinschätzung hin und fordert eine entsprechende Ergänzung im § § 342 SGB V. Darüber hinaus wirbt die DGUV für einen ganzheitlichen Digitalisierungsansatz und sektorenübergreifende Identifikatoren zur Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraumes (EHDS) mittels Nutzung der Identifikationsnummer (IDNr); genauso wie für die Einbeziehung des BMAS bei der Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur, sofern Verfahren aus seinem Geschäftsbereich betroffen sind.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):