Regelungsvorhaben
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68 Regelungsvorhaben
zur Suche nach »" Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen "« gefunden
Gefundene Regelungsvorhaben (68)
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie - Berufsverband Psychosoziale Berufe (DGVT-BV) e. V. am 01.07.2026
- Beschreibung: Der DGVT-BV setzt sich für die Einhaltung und Stärkung des Datenschutzes im Rahmen der elektr. PA ein. Der DGVT-BV setzt sich dafür ein, dass digitale Anwendungen flexibel eingesetzt werden und den Praxisalltag von Psychotherapeut*innen erleichtern. Die BPtK soll als Gesellschafterin der gematik gesetzlich vorgesehen werden. Der DGVT-BV setzt sich für eine Sicherstellung der Betriebsstabilität der TI ein. Bezüglich der Einführung eines Primärarztsystems sollen Psychotherapeut*innen elektr. Überweisungen ausstellen können und Zugriff auf vertragsärztliche elektr. Überweisungen erhalten. Des Weiteren liegt mit der psychotherapeutische (pt) Sprechstunde ein wirksames Steuerungsinstrument vor. Das Erstzugangsrecht zur pt Sprechstunde muss erhalten bleiben.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: BAG SELBSTHILFE Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankungen und ihren Angehörigen e.V. am 01.07.2026
- Beschreibung: Weiterentwicklung des Gesetzes für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GDIG)
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Berufsverband der Augenärztinnen und Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) am 30.06.2026
- Beschreibung: Das BMG möchte mit dem GeDIG die Digitalisierung ausbauen, die Telematikinfrastruktur (TI) stabiler machen, die Nutzung von Gesundheitsdaten verbessern und neue digitale Versorgungsangebote einzuführen. Das Gesetz enthält kritische Punkte, die keinesfalls umgesetzt werden dürfen. Ziel der Interessenvertretung ist insbesondere der Schutz sensibler Daten im Sinne des Arzt-Patienten-Verhältnisses, der fortwährend garantiert sein muss, sowie die Ablehnung des Eingriffs in die Terminhoheit der Praxen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Diagnostica-Industrie e.V. - VDGH am 30.06.2026
- Beschreibung: Die digitale Transformation des Gesundheitswesens hat zentralen Stellenwert für die Labordiagnostik als Grundlage für Therapieentscheidungen, Verlaufskontrollen und Prävention. Damit digitale Versorgungsprozesse ihr Potenzial entfalten können, müssen diagnostische Daten – insbesondere Laborbefunde und weitere Daten der In-vitro-Diagnostik – strukturiert, interoperabel und sektorenübergreifend verfügbar sein. Nur so lassen sich digitale Anwendungen, KI-basierte Auswertungen und Anschlussfähigkeit an den EHDS umsetzen. Der VDGH begrüßt die Zielsetzung des GeDIG, das SGB V um einen daten- und digitalgestützten Ordnungsrahmen zu erweitern. Zugleich besteht Anpassungsbedarf, da der Entwurf hinter den Zielen der Digitalisierungsstrategie „Gemeinsam digital 2026" zurückbleibt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 30.06.2026
- Beschreibung: Die Umsetzung des GeDIG muss praxisnah, schnell und wettbewerbsorientiert erfolgen. Anwendungen wie die Ersteinschätzung, Terminvermittlung und eÜberweisung müssen zügiger entwickelt und die ePA als zentrale digitale Plattform für die Versicherten der GKV weiterentwickelt werden. Der Wettbewerb bei digitalen Infrastrukturen muss gesichert werden, und eine weitere Zentralisierung – insbesondere bei der gematik – ist zu vermeiden. Die Nutzung von Gesundheitsdaten für Prävention und Versorgung soll ausgeweitet werden. Darüber hinaus verlangt der vdek transparente Kostenschätzungen und eine faire Finanzierung der digitalen Infrastruktur, bei der gesamtgesellschaftliche Aufgaben nicht allein von den Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden dürfen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) am 25.06.2026
- Beschreibung: Die DGUV weist in ihrer Stellungnahme auf die Notwendigkeit der Einbeziehung der gesetzlichen Unfallversicherung und ihres Heilverfahrens bei der Erarbeitung der Verfahren für eine digitale standardisierte Ersteinschätzung hin und fordert eine entsprechende Ergänzung im § § 342 SGB V. Darüber hinaus wirbt die DGUV für einen ganzheitlichen Digitalisierungsansatz und sektorenübergreifende Identifikatoren zur Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraumes (EHDS) mittels Nutzung der Identifikationsnummer (IDNr); genauso wie für die Einbeziehung des BMAS bei der Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur, sofern Verfahren aus seinem Geschäftsbereich betroffen sind.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Deutscher Hebammenverband am 24.06.2026
- Beschreibung: Der DHV begrüßt die Weiterentwicklung der Digitalisierung im Gesundheitswesen, die Fortentwicklung der Telematikinfrastruktur (TI), der ePA und der Gesellschaft für Telematik (gematik). Für aktuelle Verfahren (GeDIG) fordert der DHV: -praktikabler Einsatz der ePA, Ausbau der Kommunikationswege zwischen Leistungserbringern und Versicherten sowie die Sicherstellung der Interoperabilität -Enge Einbindung aller Leistungserbringer, besonders Hebammen, u.a. in den Beirat der gematik -Geburtsbericht als Teil der ePA etablieren, elektronischen Mutterpass und elektronisches Kinderuntersuchungsheft umsetzen -Umfassende Einbindung Hebammen in TI, auskömmlichen Finanzierung und Anreize zur Nutzung einzelner Anwendungen -Schutz der Persönlichkeitsrechte der Versicherten voll umfänglich wahren
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Arvato Systems Digital GmbH am 18.06.2026
- Beschreibung: Gegenstand der Interessenvertretung ist die gesetzliche Ausgestaltung der digitalen Kommunikation im Gesundheitswesen im Rahmen des geplanten Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Ziel des Regelungsvorhabens ist die verbindliche Verankerung des TI-Messengers als standardisierter Kommunikationsdienst innerhalb der Telematikinfrastruktur. Hierzu sollen gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, die Leistungserbringer und Krankenkassen zur Nutzung des TI-Messengers für definierte Kommunikationsprozesse verpflichten und eine einheitliche, interoperable digitale Kommunikation im Gesundheitswesen fördern.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten - IFK e. V. am 15.06.2026
- Beschreibung: Die digitalen Möglichkeiten müssen genutzt werden, um elektronische Heilmittelverordnungen zukünftig automatisch und vor Übermittlung an den Leistungserbringer zu prüfen. Es muss gesetzlich klargestellt werden, dass nur korrekt ausgestellte Verordnungen den Heilmittelerbringer erreichen dürfen und können. Bis dahin benötigt es bereits heute eine gesetzliche Regelung, die den Prüf- und Korrekturaufwand bis zur Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung deutlich reduziert.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Hospiz- und PalliativVerband am 03.08.2026
- Beschreibung: Anwendungsbereich der gesetzlichen Regelungen zur Telematikinfrastruktur für Einrichtungen der Hospiz- und Palliativversorgung Der DHPV setzt sich gegenüber der Bundesregierung für eine Klarstellung des Anwendungsbereichs der gesetzlichen Regelungen zur Telematikinfrastruktur ein. Gegenstand ist insbesondere die Frage, welche Leistungserbringer der Hospiz- und Palliativversorgung von den gesetzlichen Vorgaben zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur erfasst werden. Ziel ist eine rechtssichere und den jeweiligen Versorgungsstrukturen entsprechende Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):