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1.206 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"BGB"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (1.206)

    • Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Vermeidung von Eingriffen in die Privatautonomie durch weitgehende Einschränkungen bei der Vereinbarung von Zahlungsfristen und Verbote im Hinblick auf Verzichte auf Verzugszinsen, die zur Erhöhung von Insolvenzrisiken führen. Vermeidung von unnötigem Bürokratieaufbau durch die Einrichtung von Durchsetzungsbehörden zur Kontrolle des Zivilrechtsverkehrs. Vermeidung von Unklarheiten im Anwendungsbereich.
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Zahlungsfristen - über das in § 271a BGB bereits geregelte Maß hinaus..., ...im Verständnis von § 488 BGB allgemein Die ..., ...Darlehen im Sinne von § 488 BGB allgemein. Nach dem letzten..., ... Abs. 3 S. 1, 288 Abs. 2 BGB) in vollem Umfang deren..., ...§ 488 Abs. 1 S. 2 Fall 2 BGB vom Anwendungsbereich des..., ...§ 488 Abs. 1 S. 2 Fall 1 BGB in den Anwendungsbereich..., ...im Verständnis von § 488 BGB auch besondere Produkte...
    • Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
    • Beschreibung: Vermeidung von Eingriffen in die Privatautonomie durch weitgehende Einschränkungen bei der Vereinbarung von Zahlungsfristen und Verbote im Hinblick auf Verzichte auf Verzugszinsen, die zur Erhöhung von Insolvenzrisiken führen. Vermeidung von unnötigem Bürokratieaufbau durch die Einrichtung von Durchsetzungsbehörden zur Kontrolle des Zivilrechtsverkehrs. Vermeidung von Unklarheiten im Anwendungsbereich.
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Zahlungsfristen - über das in § 271a BGB bereits geregelte Maß hinaus..., ...im Verständnis von § 488 BGB allgemein Die ..., ...Darlehen im Sinne von § 488 BGB allgemein. Nach dem letzten..., ... Abs. 3 S. 1, 288 Abs. 2 BGB) in vollem Umfang deren..., ...§ 488 Abs. 1 S. 2 Fall 2 BGB vom Anwendungsbereich des..., ...§ 488 Abs. 1 S. 2 Fall 1 BGB in den Anwendungsbereich..., ...im Verständnis von § 488 BGB auch besondere Produkte...
    • Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
    • Beschreibung: Vermeidung von Eingriffen in die Privatautonomie durch weitgehende Einschränkungen bei der Vereinbarung von Zahlungsfristen und Verboten im Hinblick auf Verzichte auf Verzugszinsen, die zur Erhöhung von Insolvenzrisiken führen. Vermeidung von unnötigem Bürokratieaufbau durch die Einrichtung von Durchsetzungsbehörden zur Kontrolle des Zivilrechtsverkehrs. Vermeidung von Unklarheiten im Anwendungsbereich
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Zahlungsfristen - über das in § 271a BGB bereits geregelte Maß hinaus..., ...im Verständnis von § 488 BGB allgemein Die avisierte..., ...Darlehen im Sinne von § 488 BGB allgemein. Nach dem letzten..., ... Abs. 3 S. 1, 288 Abs. 2 BGB) in vollem Umfang deren..., ...§ 488 Abs. 1 S. 2 Fall 2 BGB vom Anwendungsbereich des..., ...§ 488 Abs. 1 S. 2 Fall 1 BGB in den Anwendungsbereich..., ...im Verständnis von § 488 BGB auch besondere Produkte...
    • Angegeben von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 17.02.2025
    • Beschreibung: Trotz eines Anstiegs der Fallzahlen nach der letzten Reform ist das Verbraucherinsolvenzverfahren durch hohe formale Hürden und rechtliche Schwierigkeiten weiterhin belastet. Das Antragsformular für das Verfahren umfasst derzeit 45 Seiten mit Erläuterungen, was die Zugänglichkeit und Durchführung des Verfahrens erschwert. Der VID setzt sich für eine Vereinfachung von Verbraucherinsolvenzverfahren ein, um möglichst vielen Betroffenen den Weg zur Restschuldbefreiung zu ermöglichen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 561/22 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Verordnung zur Ablösung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung und zur Änderung der Beratungshilfeformularverordnung und der Verbraucherinsolvenzformularverordnung sowie zur Aufhebung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ....11 Die in § 497a Abs. 1 BGB (neu) des Entwurfs zur..., ...geschaffenen § 497a Abs. 2 BGB soll eine Pflicht des Kreditgebers..., ...neben die in § 497a Abs. 1 BGB ebenfalls neu geschaffene..., ...Umsetzung durch § 497a Abs. 2 BGB (neu) Die Vorschrift des § 497a Abs. 2 BGB (neu) übernimmt diese Vorgaben..., ...Begründung zu § 497a Abs.2 BGB (neu) führt der Referentenentwurf aus: „§ 497a Absatz 2 BGB-neu dient der Umsetzung..., ...2 Satz 3 Nummern 1 bis 8 BGB-neu einzeln aufgelisteten..., ...erforderlich.“ § 497 a Abs. 4 BGB (neu) schränkt die neue..., ...Begründung von § 497a Abs.4 BGB (neu) erläutert hierzu:..., ...von 6 „§ 497a Absatz 4 BGB-neu setzt Artikel 35 Absatz..., ...Maßnahmen nach § 497a Absatz 2 BGB-neu anzubieten. Insbesondere..., ...Maßnahmen nach § 497a Absatz 2 BGB-neu vergangen ist. Je mehr..., ...vorausgehen. § 498 Abs.1 Satz 3 BGB (neu) verpflichtet den..., ...Satz 3 in § 498 Absatz 1 BGB-neu regelt, dass der Darlehensgeber..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BGB anzubieten hat. Im Rahmen..., ...verweises auf § 497a Absatz 2 BGB-neu gelten auch die Ausnahmen..., ... § 497a Absatz 3 und 4 BGB-neu entsprechend. Daher..., ...Maßnahmen nach § 497a Absatz 2 BGB-neu anzubieten. Sofern ..., ... RefE, mit § 497a Abs. 4 BGB (neu) eine wiederholte ...
    • Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Vermeidung von unsachgerechten Eingriffen in die Privatautonomie durch Beschränkungen von Zahlungsfristen und Verboten im Hinblick auf Verzichte auf Verzugszinsen, die zur Erhöhung von Insolvenzrisiken führen. Vermeidung von unnötigem Bürokratieaufbau durch die Einrichtung von Durchsetzungsbehörden zur Kontrolle des Zivilrechtsverkehrs. Vermeidung von Unklarheiten im Anwendungsbereich.
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...im Verständnis von § 488 BGB allgemein Die avisierte..., ...Darlehen im Sinne von § 488 BGB allgemein. Nach dem letzten..., ... Abs. 3 S. 1, 288 Abs. 2 BGB) in vollem Umfang deren..., ...§ 488 Abs. 1 S. 2 Fall 2 BGB vom Anwendungsbereich des..., ...§ 488 Abs. 1 S. 2 Fall 1 BGB in den Anwendungsbereich..., ...im Verständnis von § 488 BGB auch besondere Produkte...
    • Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Vermeidung von Eingriffen in die Privatautonomie durch weitgehende Einschränkungen bei der Vereinbarung von Zahlungsfristen und Verbote im Hinblick auf Verzichte auf Verzugszinsen, die zur Erhöhung von Insolvenzrisiken führen. Vermeidung von unnötigem Bürokratieaufbau durch die Einrichtung von Durchsetzungsbehörden zur Kontrolle des Zivilrechtsverkehrs. Vermeidung von Unklarheiten im Anwendungsbereich.
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Zahlungsfristen - über das in § 271a BGB bereits geregelte Maß hinaus..., ...im Verständnis von § 488 BGB allgemein Die avisierte..., ...Darlehen im Sinne von § 488 BGB allgemein. Nach dem letzten..., ... Abs. 3 S. 1, 288 Abs. 2 BGB) in vollem Umfang deren..., ...§ 488 Abs. 1 S. 2 Fall 2 BGB vom Anwendungsbereich des..., ...§ 488 Abs. 1 S. 2 Fall 1 BGB in den Anwendungsbereich..., ...im Verständnis von § 488 BGB auch besondere Produkte...
    • Angegeben von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 21.06.2024
    • Beschreibung: Die Richtlinie 2014/31 EU (Anhang I Nr. 14 Absatz 4 Wort "ausgedruckt" ("printed")): verhindert, dass Kunden den Kassenbon in digitaler und nicht in ausgedruckter Form erhalten, wenn ein gewogener Artikel mit verkauft wurde. Anhang I Nr. 14 der Richtlinie sieht vor, dass „alle Angaben über sämtliche Vorgänge deutlich, unmissverständlich und übersichtlich auf einem Bon oder Etikett für den Kunden ausgedruckt werden“ müssen. Es sollte genügen, dass der Kunde einen digitalen Nachweis über den Wiegevorgang erhält, der analog zu einem ausgedruckten physischen Kassenbon sämtliche relevanten Informationen enthält.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 129/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...? BMWSB Kurzbezeichnung BGB Betroffene Paragraphen..., ...Schriftformerfordernis in §§ 550, 578 BGB Welche Belastung wird..., ...Die Streichung des § 550 BGB aus dem Katalog des § 578 Abs. 1 BGB ist daher uneingeschränkt...
    • Angegeben von: Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. am 22.05.2024
    • Beschreibung: Beeinflussung der Meinung der Bundesregierung zur Haltung im EU-Gesetzgebungsverfahren zur Regelung von Pflanzen, die mit sogenannter neuer Gentechnik (NGT) hergestellt wurden. Auch für NGT der Kategorie 1 soll eine Kennzeichnung entlang der gesamten Herstellungskette aufrechterhalten werden. Für alle NGT sollen verbindliche Koexistenzmaßnahmen verankert werden. Bei Antragsstellung auf Import- oder Anbauzulassung für NGT soll der Antragsteller verpflichtet werden ein Nachweisverfahren, Referenzmaterial und Detailinformationen über die genetische Veränderung bereit zu stellen. Nur so kann die Wahlfreiheit für Unternehmen und Verbraucher:innen gesichert werden.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... 2 8 § 434 Abs. 2 Nr. 1 BGB für Kaufverträge, § 633 Abs. 2 Satz 1 BGB für Werkverträge. 9 § 434 Abs. 2 Nr. 2 BGB für Kaufverträge, § 633..., ...Grüneberg, in: Grüneberg, BGB, 83. Aufl. 2024, § 280 ..., ...Grüneberg, in: Grüneberg, BGB, 83. Aufl. 2024, § 280 ..., ... Kohler, in: Staudinger, BGB, Um- welthaftungsrecht..., ...an Grundstücken in § 906 BGB konzipiert. Danach hat..., ... 5 Sprau, in: Grüneberg, BGB, 83. Aufl. 2024, § 823 ..., ... in: Hau/Poseck, BeckOK BGB, 71. Ed. 2024, §823 Rn...., ...8 Sprau, in: Grüneberg, BGB, 83. Aufl. 2024, § 823 ..., ...9 Sprau, in: Grüneberg, BGB, 83. Aufl. 2024, § 823 ..., .... Sprau, in: Grüneberg, BGB, 83. Aufl. 2024, § 823 ..., .... Sprau, in: Grüneberg, BGB, 83. Aufl. 2024, § 823 ..., ...3 Sprau, in: Grüneberg, BGB, 83. Aufl. 2024, § 823 ..., ...6 Sprau, in: Grüneberg, BGB, 83. Aufl. 2024, § 823 ..., ... § 3 Rn. 3 und BGB § 823 Rn. 1068. Dokumentnummer..., ...67 Sprau, in: Grüneberg, BGB, 83. Aufl. 2024, § 823 ..., ... Münchener Kommentar zum BGB, 9. Aufl. 2024, § 823 Rn..., ... Münchener Kommentar zum BGB, 9. Aufl. 2024, § 823 Rn..., ... Münchener Kommentar zum BGB, 9. Aufl. 2024, § 823...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ausländerbehörde nicht vorlag (§1598 BGB-E). Mehrbelastung der ...
    • Angegeben von: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) am 28.06.2024
    • Beschreibung: Es wird gefordert, dass der Kauf auf Rechnung erhalten bleibt und die Vorgaben in einem angemessenen Verhältnis stehen. Es soll eine rechtssichere Anwendung der Vorschriften für Online-Händler gewährleistet werden. Es soll klargestellt werden, dass Marktplätze und Plattformen, die die Zahlungsabwicklung für Händler übernehmen, die über sie Verkäufe tätigen, nicht als "Dritte" i.S. des Art. 2 Abs. 2h) der RL gelten. Gleiches soll in Bezug auf organisatorisch oder gesellschaftlich in die Händlergruppe integrierte Zahlungsanbieter, die unternehmensintern Zahlungsabwicklungen durchführen, gelten. Ebenso sollen Factoring-Anbieter nicht als "Dritte" gelten. Die vollständige Nutzung der Ausnahmemöglichkeiten für den Kauf auf Rechnung soll ausgeschöpft werden.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... anpassen (§ 506 Abs. 1 BGB-neu) Die Unterscheidung..., .... 1 S. 2 Nr. 4 und S. 3 BGB-neu erlaubt Nicht-KMU-Händlern..., ...Globalzessionen (§§ 398 ff. BGB) zu Sicherungszwecken ..., ...1 S. 2 Ziffer 4 und S. 3 BGB-neu aus, insbesondere für..., ...Einschränkungen in § 506 Abs. 1 S. 3 BGB-neu vor (Anpassungsvorschläge..., ...Sinne von § 312l Absatz 4 BGB, wenn der Vertrag über..., ...Sinne von § 312l Absatz 3 BGB zustande kommt, sowie mit..., ...insbesondere § 505b Abs. 2 BGB- neu) Kreditwürdigkeitsprüfungen..., ...des § 506 Abs. 1 Satz 3 BGB-neu viele Anbieter von ..., ...Eigentumsvorbehalt) formal unter § 506 BGB-neu fällt, ist der Warnhinweis...
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