Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (94)
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- Angegeben von: Bankenfachverband e.V. am 10.06.2024
- Beschreibung: Die europarechtswidrige Cooling-Off-Regelung für Restkreditversicherungen in § 7a Abs. 5 VVG (Artikel 32 ZuFinG) soll wieder zurückgenommen werden. Die Regelung verstößt gegen Artikel 14 Abs. 1 der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 vom 18. Oktober 2023. Der Gesetzgeber sollte die Verbraucherkreditrichtlinie 1:1 umsetzen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8292
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) -
BT-Drs. 20/8675
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen - (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG) - Drucksache 20/8292 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
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BT-Drs. 20/8292
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Aioi Nissay Dowa Life Insurance of Europe Aktiengesellschaft am 06.06.2024
- Beschreibung: Beibehaltung der bestehenden rechtlichen Regelung des § 7a Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG); Beibehaltung der bestehenden rechtlichen Regelung des § 7d Versicherungsvertragsgesetz (VVG); Beibehaltung des bestehenden Gestaltungshinweises 3 mit der Angabe des § 7d VVG; Beibehaltung des Gestaltungshinweises 5; Beibehaltung des Gestaltungshinweises 13 mit den Angaben des § 7d VVG. Nicht-Einführung der neuen rechtlichen Regelung des Artikels 32 "Änderung des Versicherungsvertragsgesetz" des Zukunftsfinanzierungsgesetzes
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9363
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8292, 20/8675, 20/8819 Nr. 10 - Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)
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BT-Drs. 20/9363
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Christine Aschenberg-Dugnus am 15.12.2025
- Beschreibung: Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, um PKV Versicherten Angebote zur Primärprävention anbieten zu können mit konkreten Gesundheits- und Präventionsprogrammen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Christine Aschenberg-Dugnus
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- Angegeben von: Deutsche Kreditbank AG am 26.11.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns im Rahmen der nationalen Umsetzung der Richtlinie für innovative, praxisnahe und digitale Lösungen ein. Dabei soll die Umsetzung wirksamen Verbraucherschutz gewährleisten und unnötige Hürden beim Produktabschluss vermeiden. Von der Möglichkeit der Ausnahmeregelung für klassische Kreditkarten mit Zahlungsaufschub sollte Gebrauch gemacht werden. Ebenso sollte die Ausnahmeregelung für die Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeten Überziehungen angewendet werden. Darüber hinaus sollte, wie in der Richtlinie vorgesehen, die freiwillige Produktbündelung bei Restschuldversicherungen ermöglicht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: HDI Deutschland AG am 23.04.2025
- Beschreibung: Im Mittelpunkt des Anliegens steht eine EU-rechtskonforme Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie II im Hinblick auf die Regelungen zu Bündelungs- und Kopplungsprodukten, die für die Restschuldversicherung relevant sind. Dabei wird eine 1:1-Umsetzung angestrebt.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Mutterschutz bei Fehlgeburten
Aktiv vom 14.01.2025 bis 17.03.2026
- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 14.01.2025
- Beschreibung: Grundsätzlich sollte eine tragfähige und praxistaugliche Lösung auch für selbstständig tätige privatversicherte Frauen bei Fehlgeburten vorgesehen werden. Von der vorgeschlagenen Änderung des VVG sollte abgesehen werden, da es bislang keine hinreichende Datengrundlage für die Kalkulation dieser Tarife gibt und eine kurzfristige marktreife Umsetzung bereits ab dem 1. Juni 2025 für die Versicherer nicht darstellbar ist. Zudem würde eine Stichtagsregelung zu zwei Tarifgenerationen führen, wodurch die erweiterten Krankentagegeldtarife u. U. sehr teuer und damit unattraktiv werden könnten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14231
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze - Anspruch auf Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt (Mutterschutzanpassungsgesetz) -
BT-Drs. 20/14241
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze zur Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes nach Fehlgeburten
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BT-Drs. 20/14231
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Einführung der Bürgerversicherung
Aktiv vom 23.10.2024 bis 05.01.2026
- Angegeben von: Joost Schloemer Dipl. Ing. – Schloemer CMS am 23.10.2024
- Beschreibung: Ziel ist die Einführung einer Bürgerversicherung, die alle Bürgerinnen und Bürger in ein einheitliches Krankenversicherungssystem integriert. Dadurch soll die Trennung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung aufgehoben werden. Die Bürgerversicherung würde den Zugang zu Gesundheitsleistungen vereinheitlichen und eine gerechtere Verteilung der Gesundheitskosten sicherstellen. Hierzu sind Änderungen im Sozialgesetzbuch V notwendig. Die Interessenvertretung richtet sich an Bundestagsabgeordnete, den Gesundheitsausschuss des Bundestages, das Bundesministerium für Gesundheit sowie Interessenverbände. Das Vorhaben wird durch Dialogveranstaltungen, Informationskampagnen und direkte Gespräche unterstützt, um die Vorteile einer solidarisch finanzierten Krankenversicherung aufzuzeigen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: FTI Consulting SC GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Im Mittelpunkt des Anliegens steht eine EU-rechtskonforme Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie II im Hinblick auf die Regelungen zu Bündelungs- und Kopplungsprodukten, die für die Restschuldversicherung relevant sind. Dabei wird eine 1:1-Umsetzung angestrebt.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Bund der Versicherten e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Zur finanziellen Entlastung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen bei stationärer Pflegeversorgung setzen wir uns für eine striktere Regulierung der Versicherungsunternehmen, die die Pflegeversicherung anbieten wollen. Wir schlagen die Pflege+ Versicherung mit folgenden Kernelementen vor: Die beim Pflegebedürftigen verbleibenden pflegebedingten Eigenanteile bis auf einen aus Anreizgründen vorzusehenden Selbstbehalt von 10 % versichert, Einführung eines Anwartschaftsdeckungsverfahren und Kontrahierungszwang, Risikoausgleich zwischen Versicherern, Nachteilsfreier Wechsel zwischen den Versicherern.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Umsetzung der neuen EU-Vorgaben für den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen sollte im Hinblick auf die überarbeiteten Vorgaben zum Widerrufsrecht sparten- und vertriebsartübergreifend im VVG erfolgen. Das muss insbesondere auch für die Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts nach einem Jahr bei fehlerhafter Erteilung der (zusätzlichen) Verbraucherinformationen gelten. Daneben wird auch eine Klarstellung im Hinblick auf die Implementierung einer Schaltfläche für den Widerruf angeregt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):