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33 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"TabStG 2009"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (33)

    • Angegeben von: Bundesverband Rauchfreie Alternative e.V. am 22.04.2024
    • Beschreibung: Mit der Einbeziehung neuer Produkte in die Tabakbesteuerung im TabStMoG sind zahlreiche handwerklich schlechte Regelungen für E-Zigarettenflüssigkeiten getroffen worden. Diese haben erhebliche Teile des legalen Marktes in den Schwarzmarkt verdrängt, die geplanten Einnahmen werden dabei weit verfehlt. Klassische Zigaretten werden immer noch zu gering besteuert, Einweg E-Zigaretten zum Wegwerfen werden überhaupt nicht gesondert erfasst. Wir fordern die Herausnahme von Grundflüssigkeiten aus den zu besteuernden Flüssigkeiten, ein Einfrieren des Steuersatzes beim Stand 2023 und aus Gründen des Jugendschutzes eine gesonderte höhere Besteuerung für Einweg E-Zigaretten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Haypp Group AB am 09.12.2025
    • Beschreibung: Das Regelungsvorhaben betrifft die Umsetzung und Anpassung der EU-Richtlinien zu Tabakprodukten (TPD3) und nikotinhaltigen Produkten (TED) in Deutschland. Ziel der Interessenvertretung ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Verkauf und die Besteuerung von nikotinfreien und nikotinhaltigen Produkten, einschließlich Nikotinpouches und E-Liquids, im Einklang mit den EU-Vorgaben und den nationalen Besonderheiten zu gestalten.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Crescam am 14.10.2024
    • Beschreibung: Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz sieht seit 2022 Tabaksteueranpassungen in vier Schritten vor, die ein stabiles Steueraufkommen sichern und gleichzeitig Marktverwerfungen vermeiden. Die steuerlichen Vorzüge dieser Regelung sollten sowohl bei einer möglichen Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie als auch nach seinem Auslaufen zum 15. Februar 2027 gesichert werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (3):
    • Angegeben von: JT International Germany GmbH am 28.06.2024
    • Beschreibung: Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz sieht seit 2022 Tabaksteueranpassungen in vier Schritten vor, die ein stabiles Steueraufkommen sichern und gleichzeitig Marktverwerfungen mit der Folge einer Steigerung des illegalen Handels vermeiden. Die steuerlichen Vorzüge dieser Regelung sollten sowohl bei einer möglichen Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie als auch nach seinem Auslaufen zum 15. Februar 2027 gesichert werden. JTI Germany unterstützt die Einführung einer digital gestützten Steuererhebung zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung resp. eines digitalen Steuerzeichens zur Authentifizierung der Echtheit des versteuerten Produktes und der korrekten Entrichtung der Tabaksteuer.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Verband der deutschen Rauchtabakindustrie e.V. am 24.06.2024
    • Beschreibung: Das Tabaksteuergesetz steht im Spannungsfeld zwischen den staatlichen Einnahmen auf der einen Seite und einer Marktneutralität auf der anderen Seite. Der VdR setzt sich dafür ein, dass eine Tabaksteuergesetzgebung nicht unnötig in Marktgefüge eingreift. Jede Kategorie hat seine Eigenheiten und seine ganz spezifische steuerliche Belastungsfähigkeit. Eine Ausgestaltung des Tabaksteuergesetzes muss diese Eigenheiten im Blick behalten und darf nicht dazu führen, dass steuerinduzierte Marktverwerfungen zwischen den Kategorien entstehen. Das aktuelle Tabaksteuergesetz wird diesem Anspruch relativ gut gerecht. Ein größerer Eingriff in diese Strukturen würde zu Mindereinnahmen für den Fiskus führen und den Schwarzmarkt beflügeln.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
  • Koalitionsverhandlungen CDU/CSU - SPD 2025

    Aktiv vom 15.04.2025 bis 15.04.2025

    • Angegeben von: Verband der deutschen Rauchtabakindustrie e.V. am 05.03.2025
    • Beschreibung: Die europäische Tabaksteuerrichtlinie verfolgt das Ziel, eine einheitliche Struktur der Besteuerung zu erreichen. Hierzu werden sowohl eine Disfferenzierung der einzelnen Kategorien vorgenommen, die grundsätzliche Struktur der Tabakbesteuerung festgelegt sowie Mindestbesteuerungen festgelegt. Ziel der Mindeststeuer ist es, Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Union vorzubeugen. Wettbewerbsverzerrungen finden, wenn überhaupt, jedoch zurzeit nicht durch Länder mit einer Niedrigsteuerpolitik statt, sondern durch wenige einzelne Länder mit einer besonders hohen Steuerbelastung. Aus Sicht des VdR darf dies nicht zur Folge haben, dass die Mehrzahl der Länder mit einer vergleichbaren Tabaksteuerpolitik von diesen wenigen Hoichsteuerländern zu widersinnigen Erhöhungen getrieben werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: REEMTSMA Cigarettenfabriken GmbH am 25.06.2024
    • Beschreibung: Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz sieht seit 2022 Tabaksteueranpassungen in vier Schritten vor, die ein stabiles Steueraufkommen sichern und gleichzeitig Marktverwerfungen vermeiden. Die steuerlichen Vorzüge dieser Regelung sollten sowohl bei einer möglichen Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie als auch nach seinem Auslaufen zum 15. Februar 2027 gesichert werden. Wir unterstützen die Einführung einer digital gestützten Steuererhebung zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung resp. eines digitalen Steuerzeichens zur Authentifizierung der Echtheit des versteuerten Produktes und der korrekten Entrichtung der Tabaksteuer.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
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