Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (115)
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- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.11.2024
- Beschreibung: Erweiterung und Stärkung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen, Heilkundeausübung von Pflegefachpersonen, Flexibilisierung Leistungsrecht SGB XI, Beschleunigung und Entbürokratisierung von Pflegesatzverfahren, Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung für pflegebedürftige Menschen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Pflegefachpersonen gemäß § 4 PflBG in § 28 SGB V i.S. einer..., ...Heilkundeausübung im neuen § 4a PflBG dar. Es ist jedoch zu..., ...Zusatzausbildung nach § 14 PflBG. Diese gilt es ebenso ..., ... Ausbildungen nach dem PflBG erworbenen Kompetenzen..., ...Zusatzausbildung in das PflBG verankert werden. Denn..., ... auf die “im Rahmen des PflBG erworbenen Kompetenzen..., ... die Regelung zu § 14a PflBG mit eingeschlossen wird..., ... Vorschriften des PflBG gelten entsprechend. ..., ...Zusatzausbildung in das PflBG verankert werden. Denn..., ... auf die “im Rahmen des PflBG erworbenen Kompetenzen..., ... hochschulisch nach dem PflBG qualifiziert. Ohne die..., ... die Regelung zu § 14a PflBG mit-eingeschlossen wird..., ... Vorschriften des PflBG gelten entsprechend. ..., ... Rahmenlehr-pläne (§ 53 PflBG) integriert werden. ..., ... § 15a SGB V durch § 4a PflBG, der eine gesetzliche ..., ... Aufgaben (§ 4a PflBG) überführt. Die Verwendung..., ... und § 14 PflBG- Pflegeplanung als Vorbehaltsaufgabe..., ... hochschulisch nach dem PflBG qualifiziert. Ohne die..., ... die Regelung zu § 14a PflBG miteingeschlossen wird..., ... Vorschriften des PflBG gelten entsprechend. ...
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- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Bei dem Vorhaben geht es um Kompetenzerweiterungen für die Pflegefachberufe, sowie um die Weiterentwicklung alternativer Wohnformen sowie um Vereinfachungen und Beschleunigung von Vertrags- und Vergtütungsverhandlungen. Der Paritätische fordert u. a.: Aufhebung der bisherigen Modellvorhaben und Verankerung der pflegerischen Befugnisse im Leistungsrecht, Erweiterung der Befugnisse in der häuslichen Krankenpflege, Geschäftsstelle zur Unterstützung der Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens, Änderungen in § 37 SGB V Häusliche Krankenpflege, Einführung der Zeitvergütung als Grundlage für die Vergütungsbemessung, keine Etablierung eines dritten Sektors bei Wohnformen für Pflegebedürftige.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG)
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... der Heilkundemodule im PflBG infolge der Streichung..., ...Zusatzausbildung nach § 14 PflBG in die Ausbildungsziele..., ... Novellierung von § 14 PflBG infolge der Streichung..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG in regelmäßigen Abständen..., ... Vorschriften des PflBG gelten ent-sprechend. ..., ...Fachkommis-sion nach § 53 PflBG in den standardisierten..., ...Vorbehaltsaufgaben nach § 4 PflBG definiert werden, gilt..., ...Ausbildungsziele nach § 5 PflBG und § 37 PflBG aufzunehmen..., ... nach § 64 PflBG für alle nach den alten..., ...Vorbehaltsaufgaben nach § 4 PflBG befähigen. Zudem gilt..., ...der Ausbildungen nach dem PflBG erworbenen Kompetenzen..., ...Anpassungsbedarf von § 14 PflBG, da die Pfle-geschulen..., ...Zusatzausbildung in das PflBG verankert werden. Denn..., ... auf die “im Rahmen des PflBG erworbenen Kompetenzen..., ... die Regelung zu § 14a PflBG mit eingeschlossen wird..., ... Vor-schriften des PflBG gelten entsprechend. ..., ...Zusatzausbildung in das PflBG verankert werden. Denn..., ... hochschulisch nach dem PflBG qualifiziert. Ohne die..., ... die Regelung zu § 14a PflBG miteingeschlossen wird..., ... Vorschriften des PflBG gelten entsprechend. ...
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- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 21.08.2024
- Beschreibung: Mit dem Pflegeassistenzgesetz wird ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz als Heilberuf i.S.d. Art. 74 Absatz 1 Nr. 19 GG geschaffen. Der Entwurf sieht die Regelung eines Pflegefachassistenzgesetzes, die Umsetzung des dazugehörigen Finanzierungsverfahrens durch Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) sowie Folgeänderungen vor. Der Paritätische begrüßt eine bundeseinheitliche Regelung, mahnt aber praxisnahe Regelungen an, wie die Ausbildung in zwei statt drei Praxiseinsatzfeldern und eine vollständige Harmonisierung der Ausbildungsinhalte der Fachkraft- und Assisstenzausbildung in den ersten 1,5 Jahren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des Pflegeberufegesetz (PflBG) sieht der Paritätische..., ...Gesetzgebungsverfahren zum PflBG hat sich der Paritätische..., ...generalsitischen Kontext analog PflBG vor allem mit Blick auf..., ...dass die Evaluation des PflBG zu zentralen Fragen, wie..., ...generalistischen Kontext analog PflBG aus unserer Sicht unpassend..., ... dieses Gesetzes in das PflBG und den entsprechenden..., ...Neuberechnung der Budgets bringen (PflBG). Dies muss in das Gesetz..., ...entsprechend der §§ 29 bis 31 PflBG sowie der Möglichkeit..., ...des Pflegeberufegesetz (PflBG) sieht der Paritätische..., ...Gesetzgebungsverfahren zum PflBG hat sich der Paritätische..., ...generalistischen Kontext analog PflBG vor allem mit Blick auf..., ...dass die Evaluation des PflBG zu zentralen Fragen, wie..., ...generalistischen Kontext analog PflBG aus unserer Sicht nicht..., ...dieses Gesetzes in das PflBG und den entsprechenden..., ...entsprechend der §§ 29 bis 31 PflBG sowie der Möglichkeit ..., ...die Zwischenprüfung gem. PflBG auch tatsächlich eine..., ...vorliegt. § 11 Abs. 1 Nr. 2b PflBG ist dahingehend zu ändern..., ...Die aktuelle Regelung im PflBG stellt eine Hürde für ..., ...aufgrund der Vorgaben des PflBG verwehrt – trotz erfolgreich..., ...eindeutiger Regelungen im PflBG erfolgt im stationären...
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- Angegeben von: VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. am 29.07.2024
- Beschreibung: Der Entwurf sieht die Regelung eines Pflegeassistenzgesetzes, die Umsetzung des dazugehörigen Finanzierungsverfahrens durch Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) sowie Folgeänderungen vor. Mit dem Pflegeassistenzgesetz wird ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz als Heilberuf i.S.d. Art. 74 Absatz 1 Nr. 19 GG geschaffen. Die neue Ausbildung löst die bisherigen landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen in diesem Bereich ab.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung bzw. alternativ: Pflegehilfeausbildung
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anwendung gemäß § 30 Abs. 3 PflBG mangels bisheriger Pauschale..., ...entsprechend § 30 Abs. 3 PflBG auch für die 18-monatige..., ...Befristung in § 9 Abs. 3 Satz 2 PflBG muss entfristet werden..., ...nach § 30 Abs. 3 Satz 2 PflBG, gilt die für den gleichen..., ...bei Ausbildungsabbruch im PflBG Viele Auszubildende in...
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 06.08.2024
- Beschreibung: Die neue bundeseinheitliche Pflegeassistenz sollte aus Sicht des bpa als qualifizierte wie praxisorientierte Ausbildung einschließlich weitergehender Kompetenzen der medizinischen Behandlungspflege mit einer Ausbildungsdauer von zwölf Monaten umgesetzt werden. Jede andere Regelung geht an den Bedarfen und vor allem an den zur Verfügung stehenden Ressourcen vorbei. Ohne den Aufwuchs von Assistenzkräften werden die Versorgungsengpässe weiter zunehmen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) (§ 40 Abs. 2a, 2b PflBG..., ...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) (§ 68 PflBG 46 2.3.22..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG Rechnung getragen und ..., ...entsprechend § 26 Abs. 4 PflBG einrichten können. b)..., ...entsprechend § 26 Absatz 4 PflBG angesiedelt ist, sollten..., ...Pflegefachkraft nach dem PflBG ermöglichen, über einen..., ...bestandenen Abschlussprüfung nach PflBG eine noch weitergehende..., ...Jahre Ausbildungszeit gemäß PflBG die Abschlussprüfung angetreten..., ...über eine Umlage wie im PflBG bedarf es bei der Finanzierung..., ...Regelungen der §§ 40 ff. PflBG auch für den Pflegeassistenzberuf..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG den Rahmenausbildungsplan..., ...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) (§ 40 Abs. 2a, 2b a..., ...Pflegefachkräfte nach §§ 40 ff. PflBG zu bewirken. Der bpa..., ...: Im § 40 PflBG wird ein neuer Absatz ..., ...Des Weiteren wird in § 40 PflBG ein weiterer Abs. 2b) ..., ...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) (§ 68 PflBG) a) Beabsichtigte..., ...vorgesehen. Die Änderung im PflBG sollte aber auch zur Einfügung..., ...Überprüfung des gesamten PflBG und nicht nur der in §..., ...Altenpflege, wie es im § 62 PflBG mit dem Bericht des BMFSFJ..., ...Formulierungsvorschlag: Der § 68 PflBG wird um einen Absatz 5...
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- Angegeben von: Katholischer Krankenhausverband Deutschland e.V. am 05.07.2024
- Beschreibung: Etablierung von Advanced Nurse Practice in Deutschland; Erweiterung der pflegerischen Kompetenzen; Aufgabenbereichen und Einsatzfelder auf Augenhöhe mit anderen Gesundheitsberufen; Stärkung der interprofessionellen Zusammenarbeit im Gesundheitswesen; rechtssichere Abgrenzung APN von Pflegefachkräften mit erweiterter Qualifikation.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Fachkommission nach § 53 PflBG vorgesehenen Module Gegenstand..., ...gemäß Pflegeberufegesetz (PflBG) aufsetzt oder ob zunächst...
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- Angegeben von: Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e.V. am 26.03.2024
- Beschreibung: Reform der Pflegeversicherung, Harmonisierung der Vorschriften des SGB V und SGB XI Ergänzend zum Pflegeberufegesetz für die Fachkraftausbildung in der Pflege: Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung sowie eines Pflegekompetenzstärkungsgesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) und ist als absoluter..., ...werden entsprechend § 14 PflBG qualifizierte Pflegefachpersonen..., ...Vorbehaltsaufgaben des § 4 PflBG; um die Qualität des Studiums..., ...Pflegeprozesssteuerung nach §§ 4, 5 PflBG sowie die Unterstützung...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V. am 12.08.2025
- Beschreibung: kurze Fristen für die Bearbeitung der Anträge; Anlegen einer bundesweiten Datenbank mit geprüften und anerkannten Berufsabschlüssen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3207
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen
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BT-Drs. 21/3207
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...davon, dass sich in § 48a PflBG bereits Regelungen zur..., ...Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz – PflBG) als Artikel 6 vor; der..., ...einer Änderung von § 49 PflBG nebst weiterer Folgeänderungen. Nach § 49 PflBG bestimmen die Länder die..., ...erleichtern. Konkret könnte § 49 PflBG in der neuen Fassung wie...
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- Angegeben von: BKK Dachverband e.V. am 01.08.2025
- Beschreibung: Der BKK DV begrüßt die Vereinheitlichungsbestrebungen und die Ausbildungsdauer von 18 Monaten. Kritisiert wird die Möglichkeit Auszubildende gänzlich ohne Schulbildung anzunehmen (§ 10 PflFAssG). Befürchtet werden muss zudem ein langfristiger „Länder- Flickenteppich“ bei der Qualifikation der Lehrenden (§ 8 PflFAssG), bei der Anrechnung von Kompetenzen und Berufserfahrungen (§ 11 PflFAssG) und der Gleichwertigkeit und Anerkennung von Ausbildungen (§ 25 PflFAssG). Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzsituation von SPV und GKV ist es zudem inakzeptabel, dass die Versichertengemeinschaft entweder direkt oder indirekt für 90 % der Finanzierungsaufwände der Pflegefachassistenzausbildung herangezogen werden soll (§ 24 PflFAssG).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Pflegeberufegesetz (§ 4 PflBG) – vor allem auch vor ..., ...Verantwortlichkei-ten (§ 4 PflBG) - für die Pflegeprozesssteuerung..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG – analog den Regelungen..., ...Pflegeberufegesetz (§ 4 PflBG) – vor allem auch vor ..., ...Verantwortlichkei-ten (§ 4 PflBG) – für die Pflegeprozesssteuerung..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG – analog den Regelungen...
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- Angegeben von: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - DBfK Bundesverband e.V. am 04.04.2025
- Beschreibung: Die Stärkung der Kompetenzen beruflich Pflegender, insbesondere der Pflegefachpersonen, ist ein ausdrückliches Ziel des DBfK. Das Pflegekompetenzgesetz ist ein wichtiger Baustein, um die Professionalisierung der Pflege im Hinblick auf mehr Eigenständigkeit und Eigenverantwortung zu stärken.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vorbehaltsaufgabe nach §4 PflBG aufgenommen werden. ..., ...Vorbe-haltsaufgabe nach §4 PflBG gestärkt und damit in ..., ...Vorbehaltsaufgabe nach §4 PflBG mit verschiedenen Vorgaben..., ...Lebensführung sind laut §5 PflBG Kernaufgaben von Pfle-gefachpersonen..., ... das Pflegeberufegesetz PflBG. Im Interesse vermeidbarer..., ...sollten die Kompetenzen im PflBG allge-meiner und in Übereinstimmung..., ... in den Änderun-gen des PflBG. „(1) Der Spitzenverband..., ...Vorbehaltsaufgabe nach §4 PflBG auf, da in beiden Prozessen..., ...Vorbehaltsaufgabe nach §4 PflBG und damit ver-bunden die..., ...Pflegefachperson nach §1 PflBG. Die Vergütungen sind ..., ...Vorbe-haltsaufgabe nach §4 PflBG und dem auch in der Personal..., ...Vorbehaltsaufgabe nach §4 PflBG bestätigt wird) enthalten..., ...Inhaltsübersicht, Überschriften PflBG Der DBfK lehnt die ..., ...ARTIKEL 5, Nummer 2, b §4 PflBG Der DBfK begrüßt, dass..., ...ARTIKEL 5, Nummer 4 §14a PflBG §14 PflBG, Absatz 4 ...