Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (132)
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 10.10.2025
- Beschreibung: Angesichts des sich verschärfenden Personalmangels in der Pflege spricht sich der bpa nachdrücklich für eine Pflegefachassistenzausbildung mit einer Dauer von zwölf Monaten und für realistisch umsetzbare Anforderungen an die Lehrkräfte an Pflegeschulen, die bereits heute Mangelware in der dreijährigen Fachkraftausbildung sind, aus. Der Kabinettsentwurf sieht eine Ausbildungsdauer von achtzehn Monaten vor und eine erhebliche Erhöhung der Personalschlüssel und Qualifikationsanforderungen der Lehrkräfte. Damit werden nicht die notwendigen Kapazitäten an Pflegefachas-sistenzkräften in Deutschland erzielt, die so dringend in der Versorgung benötigt werden. Es droht sogar ein Abbau von Ausbildungskapazitäten aufgrund der erheblich höheren Anforderungen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) § 9 42 2.3.22. Artikel 3 Änderung PflBG § 40 Abs. 2a, 2b PflBG..., ...2.3.23. Artikel 3 Änderung PflBG § 68 PflBG 44 2.3.24...., ...entsprechend § 26 Abs. 4 PflBG einrichten können. b)..., ...entsprechend § 26 Absatz 4 PflBG angesiedelt ist, sollten..., ...Zwischenprüfung nach § 6 Abs. 5 des PflBG für die antragstellende..., ...die Ausbildung nach dem PflBG ohne Ab-schluss beendet..., ...mit der nach § 6 Abs. 5 PflBG vorgesehenen Zwischenprüfung..., ...über eine Umla-ge wie im PflBG bedarf es bei der Finanzierung..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG den Rahmenausbildungsplan..., ...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) § 9 a) Beabsichtigte..., ...wird in § 9 Abs. 3 Satz 2 PflBG ei-ne Gleichschaltung ..., ...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) (§ 40 Abs. 2a, 2b ..., ...Pflegefachkräfte nach §§ 40 ff. PflBG zu bewirken. Der bpa..., ...: Im § 40 PflBG wird ein neuer Absatz ..., ...Des Weiteren wird in § 40 PflBG ein weiterer Abs. 2b) ..., ...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) (§ 68 PflBG) a) Beabsichtigte..., ...Überprüfung des gesamten PflBG und nicht nur der in §..., ...Altenpflege, wie es im § 62 PflBG mit dem Be-richt des BMFSFJ..., ...Formulierungsvorschlag: Der § 68 PflBG wird um einen Absatz 5...
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 04.07.2025
- Beschreibung: Angesichts des sich verschärfenden Personalmangels in der Pflege spricht sich der bpa nachdrücklich für eine Pflegefachassistenzausbildung mit einer Dauer von zwölf Monaten und für realistisch umsetzbare Anforderungen an die Lehrkräfte an Pflegeschulen, die bereits heute Mangelware in der dreijährigen Fachkraftausbildung sind, aus. Der Referentenentwurf sieht eine Ausbildungsdauer von achtzehn Monaten vor und eine erhebliche Erhöhung der Personalschlüssel und Qualifikationsanforderungen der Lehrkräfte. Damit werden nicht die notwendigen Kapazitäten an Pflegefachassistenzkräften in Deutschland erzielt, die so dringend in der Versorgung benötigt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Pflegefachassistenzeinführungsgesetz
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) § 9 42 2.3.22. Artikel 3 Änderung PflBG § 40 Abs. 2a, 2b PflBG..., ...2.3.23. Artikel 3 Änderung PflBG § 68 PflBG 44 2.3.24...., ...entsprechend § 26 Abs. 4 PflBG einrichten können. b)..., ...entsprechend § 26 Absatz 4 PflBG angesiedelt ist, sollten..., ...Zwischenprüfung nach § 6 Abs. 5 des PflBG für die antragstellende..., ...die Ausbildung nach dem PflBG ohne Ab-schluss beendet..., ...mit der nach § 6 Abs. 5 PflBG vorgesehenen Zwischenprüfung..., ...über eine Umla-ge wie im PflBG bedarf es bei der Finanzierung..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG den Rahmenausbildungsplan..., ...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) § 9 a) Beabsichtigte..., ...wird in § 9 Abs. 3 Satz 2 PflBG ei-ne Gleichschaltung ..., ...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) (§ 40 Abs. 2a, 2b ..., ...Pflegefachkräfte nach §§ 40 ff. PflBG zu bewirken. Der bpa..., ...: Im § 40 PflBG wird ein neuer Absatz ..., ...Des Weiteren wird in § 40 PflBG ein weiterer Abs. 2b) ..., ...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) (§ 68 PflBG) a) Beabsichtigte..., ...Überprüfung des gesamten PflBG und nicht nur der in §..., ...Altenpflege, wie es im § 62 PflBG mit dem Be-richt des BMFSFJ..., ...Formulierungsvorschlag: Der § 68 PflBG wird um einen Absatz 5...
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Einführung einer bundeseinheitlichen Regelung der Pflegefachassistenz als Heilberuf mit praxisnahen Regelungen
Aktiv vom 05.02.2026 bis 25.06.2026
- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 05.02.2026
- Beschreibung: Mit dem Pflegeassistenzgesetz wird ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz als Heilberuf i.S.d. Art. 74 Absatz 1 Nr. 19 GG geschaffen. Der Entwurf sieht die Regelung eines Pflegefachassistenzgesetzes, die Umsetzung des dazugehörigen Finanzierungsverfahrens durch Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) sowie Folgeänderungen vor. Der Paritätische begrüßt eine bundeseinheitliche Regelung, mahnt aber praxisnahe Regelungen an, wie die Ausbildung in zwei statt drei Praxiseinsatzfeldern und eine vollständige Harmonisierung der Ausbildungsinhalte der Fachkraft- und Assistenzausbildung in den ersten 1,5 Jahren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des Pflegeberufegesetz (PflBG) sieht der Paritätische..., ...Gesetzgebungsverfahren zum PflBG hat sich der Paritätische..., ...generalistischen Kontext analog PflBG vor allem mit Blick auf..., ...dass die Evaluation des PflBG zu zentralen Fragen, wie..., ...generalistischen Kontext analog PflBG aus unserer Sicht nicht..., ...dieses Gesetzes in das PflBG und den entsprechenden..., ...Ausbildung Die Komplexität des PflBG darf aus Sicht des Paritätischen..., ...Neuberechnung der Budgets bringen (PflBG). Dies muss in das Gesetz..., ...entsprechend der §§ 29 bis 31 PflBG sowie der Möglichkeit ..., ...die Zwischenprüfung gem. PflBG auch tatsächlich eine..., ...vorliegt. § 11 Abs. 1 Nr. 2b PflBG ist dahingehend zu ändern..., ...Die aktuelle Regelung im PflBG stellt eine Hürde für ..., ...aufgrund der Vorgaben des PflBG verwehrt – trotz erfolgreich..., ...eindeutiger Regelungen im PflBG erfolgt im stationären...
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- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.11.2024
- Beschreibung: Erweiterung und Stärkung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen, Heilkundeausübung von Pflegefachpersonen, Flexibilisierung Leistungsrecht SGB XI, Beschleunigung und Entbürokratisierung von Pflegesatzverfahren, Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung für pflegebedürftige Menschen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz -
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Pflegefachpersonen gemäß § 4 PflBG in § 28 SGB V i.S. einer..., ...Heilkundeausübung im neuen § 4a PflBG dar. Es ist jedoch zu..., ...Zusatzausbildung nach § 14 PflBG. Diese gilt es ebenso ..., ... Ausbildungen nach dem PflBG erworbenen Kompetenzen..., ...Zusatzausbildung in das PflBG verankert werden. Denn..., ... auf die “im Rahmen des PflBG erworbenen Kompetenzen..., ... die Regelung zu § 14a PflBG mit eingeschlossen wird..., ... Vorschriften des PflBG gelten entsprechend. ..., ...Zusatzausbildung in das PflBG verankert werden. Denn..., ... auf die “im Rahmen des PflBG erworbenen Kompetenzen..., ... hochschulisch nach dem PflBG qualifiziert. Ohne die..., ... die Regelung zu § 14a PflBG mit-eingeschlossen wird..., ... Vorschriften des PflBG gelten entsprechend. ..., ... Rahmenlehr-pläne (§ 53 PflBG) integriert werden. ..., ... § 15a SGB V durch § 4a PflBG, der eine gesetzliche ..., ... Aufgaben (§ 4a PflBG) überführt. Die Verwendung..., ... und § 14 PflBG- Pflegeplanung als Vorbehaltsaufgabe..., ... hochschulisch nach dem PflBG qualifiziert. Ohne die..., ... die Regelung zu § 14a PflBG miteingeschlossen wird..., ... Vorschriften des PflBG gelten entsprechend. ...
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- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Bei dem Vorhaben geht es um Kompetenzerweiterungen für die Pflegefachberufe, sowie um die Weiterentwicklung alternativer Wohnformen sowie um Vereinfachungen und Beschleunigung von Vertrags- und Vergtütungsverhandlungen. Der Paritätische fordert u. a.: Aufhebung der bisherigen Modellvorhaben und Verankerung der pflegerischen Befugnisse im Leistungsrecht, Erweiterung der Befugnisse in der häuslichen Krankenpflege, Geschäftsstelle zur Unterstützung der Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens, Änderungen in § 37 SGB V Häusliche Krankenpflege, Einführung der Zeitvergütung als Grundlage für die Vergütungsbemessung, keine Etablierung eines dritten Sektors bei Wohnformen für Pflegebedürftige.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG)
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... der Heilkundemodule im PflBG infolge der Streichung..., ...Zusatzausbildung nach § 14 PflBG in die Ausbildungsziele..., ... Novellierung von § 14 PflBG infolge der Streichung..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG in regelmäßigen Abständen..., ... Vorschriften des PflBG gelten ent-sprechend. ..., ...Fachkommis-sion nach § 53 PflBG in den standardisierten..., ...Vorbehaltsaufgaben nach § 4 PflBG definiert werden, gilt..., ...Ausbildungsziele nach § 5 PflBG und § 37 PflBG aufzunehmen..., ... nach § 64 PflBG für alle nach den alten..., ...Vorbehaltsaufgaben nach § 4 PflBG befähigen. Zudem gilt..., ...der Ausbildungen nach dem PflBG erworbenen Kompetenzen..., ...Anpassungsbedarf von § 14 PflBG, da die Pfle-geschulen..., ...Zusatzausbildung in das PflBG verankert werden. Denn..., ... auf die “im Rahmen des PflBG erworbenen Kompetenzen..., ... die Regelung zu § 14a PflBG mit eingeschlossen wird..., ... Vor-schriften des PflBG gelten entsprechend. ..., ...Zusatzausbildung in das PflBG verankert werden. Denn..., ... hochschulisch nach dem PflBG qualifiziert. Ohne die..., ... die Regelung zu § 14a PflBG miteingeschlossen wird..., ... Vorschriften des PflBG gelten entsprechend. ...
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- Angegeben von: Katholischer Krankenhausverband Deutschland e.V. am 05.07.2024
- Beschreibung: Etablierung von Advanced Nurse Practice in Deutschland; Erweiterung der pflegerischen Kompetenzen; Aufgabenbereichen und Einsatzfelder auf Augenhöhe mit anderen Gesundheitsberufen; Stärkung der interprofessionellen Zusammenarbeit im Gesundheitswesen; rechtssichere Abgrenzung APN von Pflegefachkräften mit erweiterter Qualifikation.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Fachkommission nach § 53 PflBG vorgesehenen Module Gegenstand..., ...gemäß Pflegeberufegesetz (PflBG) aufsetzt oder ob zunächst...
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Änderungen und Ergänzungen im Pflegefachassistenzausbildungsgesetz
Aktiv vom 21.08.2024 bis 25.06.2026
- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 21.08.2024
- Beschreibung: Mit dem Pflegeassistenzgesetz wird ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz als Heilberuf i.S.d. Art. 74 Absatz 1 Nr. 19 GG geschaffen. Der Entwurf sieht die Regelung eines Pflegefachassistenzgesetzes, die Umsetzung des dazugehörigen Finanzierungsverfahrens durch Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) sowie Folgeänderungen vor. Der Paritätische begrüßt eine bundeseinheitliche Regelung, mahnt aber praxisnahe Regelungen an, wie die Ausbildung in zwei statt drei Praxiseinsatzfeldern und eine vollständige Harmonisierung der Ausbildungsinhalte der Fachkraft- und Assisstenzausbildung in den ersten 1,5 Jahren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des Pflegeberufegesetz (PflBG) sieht der Paritätische..., ...Gesetzgebungsverfahren zum PflBG hat sich der Paritätische..., ...generalsitischen Kontext analog PflBG vor allem mit Blick auf..., ...dass die Evaluation des PflBG zu zentralen Fragen, wie..., ...generalistischen Kontext analog PflBG aus unserer Sicht unpassend..., ... dieses Gesetzes in das PflBG und den entsprechenden..., ...Neuberechnung der Budgets bringen (PflBG). Dies muss in das Gesetz..., ...entsprechend der §§ 29 bis 31 PflBG sowie der Möglichkeit..., ...des Pflegeberufegesetz (PflBG) sieht der Paritätische..., ...Gesetzgebungsverfahren zum PflBG hat sich der Paritätische..., ...generalistischen Kontext analog PflBG vor allem mit Blick auf..., ...dass die Evaluation des PflBG zu zentralen Fragen, wie..., ...generalistischen Kontext analog PflBG aus unserer Sicht nicht..., ...dieses Gesetzes in das PflBG und den entsprechenden..., ...entsprechend der §§ 29 bis 31 PflBG sowie der Möglichkeit ..., ...die Zwischenprüfung gem. PflBG auch tatsächlich eine..., ...vorliegt. § 11 Abs. 1 Nr. 2b PflBG ist dahingehend zu ändern..., ...Die aktuelle Regelung im PflBG stellt eine Hürde für ..., ...aufgrund der Vorgaben des PflBG verwehrt – trotz erfolgreich..., ...eindeutiger Regelungen im PflBG erfolgt im stationären...
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- Angegeben von: VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. am 29.07.2024
- Beschreibung: Interessenvertretung des VDP e. V. gegenüber Bundestag und Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung mit dem Ziel, eine praxistaugliche, finanzierbare Ausbildung einschließlich der Refinanzierung schulischer Zusatzangebote sicherzustellen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung bzw. alternativ: Pflegehilfeausbildung
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anwendung gemäß § 30 Abs. 3 PflBG mangels bisheriger Pauschale..., ...entsprechend § 30 Abs. 3 PflBG auch für die 18-monatige..., ...Befristung in § 9 Abs. 3 Satz 2 PflBG muss entfristet werden..., ...nach § 30 Abs. 3 Satz 2 PflBG, gilt die für den gleichen..., ...bei Ausbildungsabbruch im PflBG Viele Auszubildende in...
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 06.08.2024
- Beschreibung: Die neue bundeseinheitliche Pflegeassistenz sollte aus Sicht des bpa als qualifizierte wie praxisorientierte Ausbildung einschließlich weitergehender Kompetenzen der medizinischen Behandlungspflege mit einer Ausbildungsdauer von zwölf Monaten umgesetzt werden. Jede andere Regelung geht an den Bedarfen und vor allem an den zur Verfügung stehenden Ressourcen vorbei. Ohne den Aufwuchs von Assistenzkräften werden die Versorgungsengpässe weiter zunehmen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) (§ 40 Abs. 2a, 2b PflBG..., ...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) (§ 68 PflBG 46 2.3.22..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG Rechnung getragen und ..., ...entsprechend § 26 Abs. 4 PflBG einrichten können. b)..., ...entsprechend § 26 Absatz 4 PflBG angesiedelt ist, sollten..., ...Pflegefachkraft nach dem PflBG ermöglichen, über einen..., ...bestandenen Abschlussprüfung nach PflBG eine noch weitergehende..., ...Jahre Ausbildungszeit gemäß PflBG die Abschlussprüfung angetreten..., ...über eine Umlage wie im PflBG bedarf es bei der Finanzierung..., ...Regelungen der §§ 40 ff. PflBG auch für den Pflegeassistenzberuf..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG den Rahmenausbildungsplan..., ...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) (§ 40 Abs. 2a, 2b a..., ...Pflegefachkräfte nach §§ 40 ff. PflBG zu bewirken. Der bpa..., ...: Im § 40 PflBG wird ein neuer Absatz ..., ...Des Weiteren wird in § 40 PflBG ein weiterer Abs. 2b) ..., ...des Pflegeberufegesetzes (PflBG) (§ 68 PflBG) a) Beabsichtigte..., ...vorgesehen. Die Änderung im PflBG sollte aber auch zur Einfügung..., ...Überprüfung des gesamten PflBG und nicht nur der in §..., ...Altenpflege, wie es im § 62 PflBG mit dem Bericht des BMFSFJ..., ...Formulierungsvorschlag: Der § 68 PflBG wird um einen Absatz 5...
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- Angegeben von: BKK Dachverband e.V. am 01.08.2025
- Beschreibung: Der BKK DV begrüßt die Vereinheitlichungsbestrebungen und die Ausbildungsdauer von 18 Monaten. Kritisiert wird die Möglichkeit Auszubildende gänzlich ohne Schulbildung anzunehmen (§ 10 PflFAssG). Befürchtet werden muss zudem ein langfristiger „Länder- Flickenteppich“ bei der Qualifikation der Lehrenden (§ 8 PflFAssG), bei der Anrechnung von Kompetenzen und Berufserfahrungen (§ 11 PflFAssG) und der Gleichwertigkeit und Anerkennung von Ausbildungen (§ 25 PflFAssG). Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzsituation von SPV und GKV ist es zudem inakzeptabel, dass die Versichertengemeinschaft entweder direkt oder indirekt für 90 % der Finanzierungsaufwände der Pflegefachassistenzausbildung herangezogen werden soll (§ 24 PflFAssG).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
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BT-Drs. 21/1493
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Pflegeberufegesetz (§ 4 PflBG) – vor allem auch vor ..., ...Verantwortlichkei-ten (§ 4 PflBG) - für die Pflegeprozesssteuerung..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG – analog den Regelungen..., ...Pflegeberufegesetz (§ 4 PflBG) – vor allem auch vor ..., ...Verantwortlichkei-ten (§ 4 PflBG) – für die Pflegeprozesssteuerung..., ...Fachkommission nach § 53 PflBG – analog den Regelungen...