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52 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"Gesetz gegen Digitale Gewalt"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (52)

  • Bundestagswahl 2025

    Aktiv vom 15.08.2025 bis 04.02.2026

    • Angegeben von: Weizenbaum-Institut e.V. am 15.08.2025
    • Beschreibung: Notwendigkeit Zugang zu Forschungsdaten zu verbessern, beinhaltet Berücksichtigung Datenbedarfe Forschung, Aufffindbarkeit von Daten durch Metakataloge, Verbesserung zentraler Plattformen, Erleichterung des Zugriffs und der Verknüpfung von Daten. Notwendigkeit eines Gesetzes gegen Digitale Gewalt, um Hasskriminalität, Cybermobbing und Desinformation zu bekämpfen. Empfehlung der präzisen Definition des Begriffs der "Digitalen Gewalt". Erstellung einer europäischen Richtlinie gegen Gewalt gegen Fraun und häusliche Gewalt. Änderungen des Energieeffizienzgesetzes, beinhaltet Digitalisierung der Aufsichtsbehörden, die Förderung integrierter Softwarelösungen und di eEinführung von Energiemanagementsystemen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14262 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zum verbesserten Zugang zu und zur Nutzung von Daten für die Forschung
      2. BT-Drs. 20/6872 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... werden. • Gesetz gegen digitale Gewalt: Digitale Gewalt..., ...Forschungsdatengesetz 6 2.2 Gesetz gegen digitale Gewalt 8 2.3 Änderungen..., ...Bundestagswahl 2025 2.2 Gesetz gegen digitale Gewalt Im April 2023..., ...Arbeiten für ein Gesetz gegen digitale Gewalt auch in der..., ...des BMJ zum Gesetz gegen digitale Gewalt, abrufbar ..., ...wurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt ergeben sich..., ...effektiv. Das Gesetz gegen digitale Gewalt sollte daher..., ...Gewalt Das Gesetz gegen digitale Gewalt stellt einen..., ... Durch das Gesetz gegen digitale Gewalt können somit...
    • Angegeben von: HateAid gGmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Die Bestandsdatenauskunft gemäß § 21 Abs. 2,3 TTDSG a.F. (jetzt TDDDG) sollte im Rahmen des Gesetzes gegen digitale Gewalt reformiert werden. Der Auskunftsanspruch von Nutzenden sollte explizit auf die Herausgabe von Nutzungsdaten wie IP-Adressen – insbesondere des letzten Logins – erstreckt werden. Der Anspruch sollte sich auf Anbieter von Messenger- und Internetzugangsdiensten erstrecken und auf Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts ausgeweitet werden. Zudem sollten Auskunftsverfahren effektiver gestaltet werden, etwa über Beweissicherungsanordnungen, einstweilige Anordnungen, Video-Verhandlungen, Klarstellungen zur Kostentragung und Deckelung der Streitwerte, Bereitstellung digitaler Formulare sowie die Bündelung mit Verfahren zur Entfernung rechtsverletzender Inhalte.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ein zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...  Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt...
    • Angegeben von: HateAid gGmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Die in § 5 DDG vorgesehene Impressumspflicht sollte zum besseren Schutz vor digitaler Gewalt angepasst werden. Nutzende sollten bei Ermangelung offizieller Büroräume nicht dazu verpflichtet sein, ihre Privatanschrift im Impressum anzugeben. Stattdessen sollte es lediglich auf die Erreichbarkeit unter der angegeben Anschrift ankommen sodass auch die Angabe einer anwaltlichen Vertretung oder eines Co-Working-Spaces möglich wird.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ein zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...  Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt...
    • Angegeben von: HateAid gGmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Jede Abfrage im Melderegister, also auch die einfache Abfrage gemäß § 44 BMG, sollte die Glaubhaftmachung von berechtigten Interessen erfordern. Zudem sind weitere Maßnahmen, welche Melderegistersperren für Betroffene von digitaler Gewalt niedrigschwelliger machen oder beschleunigen, wünschenswert.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ein zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...  Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt...
    • Angegeben von: HateAid gGmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: In Fällen der Hasskriminalität im Internet sollte jede Anschrift der*des Anzeigeerstatter*in vor der Überlassung der Akte an den*die Beschuldigte*n im Ermittlungsverfahren entfernt werden. Wir empfehlen außerdem, dass die Belehrung über die Möglichkeit der Angabe einer c/o Adresse gemäß § 68 Abs. 2 StPO verbindlich bereits bei der Anzeigeerstattung erfolgen und in der Akte dokumentiert werden muss.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ein zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...  Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt...
    • Angegeben von: HateAid gGmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Ausgestaltung der Koordinierungsstelle für digitale Dienste, Zulassungskriterien von vertrauenswürdigen Hinweisgebern nach dem DDG, sowie Ausgestaltung von Konsultationen zivilgesellschaftlicher Organisationen und des Beirats
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ein zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...  Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt...
    • Angegeben von: HateAid gGmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Um Gerichte auch bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Netz zugänglich zu machen, sollte darüber nachgedacht werden, eine eigene Verfahrensart aufzusetzen. Diese könnte ihre Vorbilder z.B. in der Geschwindigkeit des einstweiligen Rechtsschutzes (§§ 935 ff. ZPO) und Mahnverfahren (§§ 688 ZPO), der Kompaktheit des Urkunds- & Wechselprozesses (§ 592 ZPO), dem Antrag auf Auskunft über Bestandsdaten (§ 21 TTDSG) sowie allgemein im österreichischen Mandatsverfahren (§ 549 ff. ZPO-AT) finden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ein zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...  Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Diskussionsentwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt auf seiner ..., ...Game nach dem Gesetz gegen Digitale Gewalt, obwohl es ...
    • Angegeben von: HateAid gGmbH am 14.01.2025
    • Beschreibung: Betroffene digitaler Gewalt sollen auch ohne Antrag über den Ausgang eines gerichtlichen Strafverfahrens informiert werden, es sei denn, sie verzichten ausdrücklich darauf. Alternativ soll ein verpflichtender Hinweis auf die Möglichkeit der Antragstellung nach § 406d StPO erfolgen. Ziel ist die Beseitigung von Informationsungleichheiten und die Stärkung des Vertrauens in die Strafverfolgung.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ein zentrales Gesetz gegen digitale Gewalt, das Betroffenen..., ...  Ein Gesetz gegen digitale Gewalt und die Reform..., ...Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorgestellt...
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Bitkom teilt das Ziel, dass digitale Gewalt entschieden bekämpft werden muss. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass der Digital Services Act (DSA, 2022/2066) materiell bereits Mechanismen zur Bekämpfung illegaler und schädlicher Inhalte schafft, die es nun umzusetzen gilt. So werden bereits Maßnahmen gegen digitale Gewalt ergriffen und strafbare Inhalte gelöscht. Bitkom setzt sich außerdem für die Beibehaltung des Herkunftslandprinzips ein. Die Gesetzesinitiative gegen digitale Gewalt würde einen deutschen Sonderweg darstellen. Da Gewalt und Hass im Netz aber keine nationalen Probleme sind, die an Grenzen haltmachen und Accounts in der Regel nicht nur in einem Mitgliedsland abrufbar sind, wäre dies kontraproduktiv.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Mai 2026 Gesetz gegen digitale Gewalt Digitale Gewalt..., ...insbesondere das Gesetz gegen digitale Gewalt (GgdG), welches...
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