Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (38)
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 19.12.2025
- Beschreibung: Die mit dem BRUBEG vorgesehenen Kontrollmöglichkeiten von BaFin und Bundesbank sollen nicht auf Kreditdienstleister und Auslagerungsunternehmen anwendbar werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Allianz Versicherungs-AG am 30.03.2026
- Beschreibung: Die EU-Richtlinie für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen (Insurance Recovery & Resolution Directive – IRRD) ist bis zum 29. Januar 2027 in nationales Recht umzusetzen. Hierfür sind vom deutschen Gesetzgeber u.a., technische Regulierungs- und Durchführungsstandards zu erarbeiten, die u.a. Sanierungs- und Abwicklungspläne ausgestalten und die Rolle und die Befugnisse der Abwicklungsbehörde festlegen. Für die Allianz ist von besonderer Bedeutung: Rechtssicherheit bezüglich der Anforderungen an die Erstellung von (Gruppen-) Sanierungsplänen, EU-einheitliche Definition von "kritischen Funktionen", praxisnahe Ausgestaltung der Interventionsrechte der Behörden, proportionale und realistische Anforderungen an Abwicklungsplanung und Finanzierung, bürokratiearme Umsetzung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Versicherungssanierungs-, -abwicklungs- und -aufsichtsänderungsgesetz (VSAAG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Allianz Lebensversicherungs-AG am 08.07.2025
- Beschreibung: Die EU-Richtlinie für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen (Insurance Recovery & Resolution Directive – IRRD) ist bis zum 29. Januar 2027 in das nationale Recht der Mitgliedstaaten umzusetzen und anzuwenden. Die Allianz Lebensversicherungs-AG setzt sich dafür ein, dass die Umsetzung möglichst bürokratiearm unter Berücksichtigung bestehender Rahmenbedingungen erfolgt. Dieser Rahmen hat zusammen mit dem in Deutschland für die Lebensversicherungswirtschaft bestehenden Sicherungssystem erfolgreich zur Wahrung der Finanzstabilität beigetragen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Versicherungssanierungs-, -abwicklungs- und -aufsichtsänderungsgesetz (VSAAG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Allianz SE am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Konkretisierung der kürzlich erlassenen Direktive zur Sanierung und Abwicklung von (Rück-)Versicherungsunternehmen erfolgt über in der Entstehung befindliche technische Regulierungs- und Durchführungsstandards u.a. zur Ausgestaltung von Sanierungs- und Abwicklungsplänen, Rolle und Befugnis der Abwicklungsbehörde. Bezüglich dieser Standards schließt sich die Allianz grundsätzlich den Positionen des GDV an. Aus Sicht der Allianz sind dabei von besonderer Bedeutung: Zeitnahe Rechtssicherheit bezüglich Anforderungen an die Erstellung von (Gruppen-) Sanierungsplänen, möglichst EU-einheitliche Definition von "kritischen Funktionen", praxisnahe Ausgestaltung der Interventionsrechte der Abwicklungsbehörden, proportionale und realistische Anforderungen an Abwicklungsplanung und Finanzierung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Versicherungssanierungs-, -abwicklungs- und -aufsichtsänderungsgesetz (VSAAG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Bankenfachverband e.V. am 14.01.2026
- Beschreibung: Mit dem Gesetzentwurf soll das sogenannte EU-Bankenpaket umgesetzt werden. Das EU-Bankenpaket besteht aus der seit 1. Januar 2025 anwendbaren Eigenmittelverordnung (Capital Requirements Regulation, CRR III) und der in nationales Recht umzusetzenden Eigenmittelrichtlinie (Capital Requirements Directive, CRD VI). Außerdem soll übermäßige Bürokratie im Bankensektor abgebaut werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 552/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz - BRUBEG) -
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
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BR-Drs. 552/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Die RIS enthält zahlreiche Änderungen an MiFID II und PRIIP-VO mit Bezug auf Anlegerschutz, z.B. Ausnahme von Unternehmensanleihen mit einer „make-whole“-Klausel vom Anwendungsbereich der PRIIP-VO, Verbot von Zuwendungen im beratungsfreien Geschäft, verpflichtende Warnmeldungen bei „particularly risky products“, Einführung eines „Value for Money“-Ansatzes in der Product Governance. Produktzugang von Privatanlegern soll nicht durch überbordende Vorschriften erschwert werden, wie zusätzliche Warnmeldungen, verschärfte Angemessenheitstests u. Benchmarking von Produkten im Rahmen eines „Value for Money“-Ansatzes. Ausnahme von Unternehmensanleihen mit „make-whole“ Klausel ist zu begrüßen, da sie zu deutlicher Verbesserung der Handelbarkeit von Unternehmensanleihen für Privatanleger führt.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bankenfachverband e.V. am 08.08.2025
- Beschreibung: Das konkrete Regelungsvorhaben bezieht sich auf den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225. Der Bankenfachverband spricht sich u.a. für eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie, für die Forcierung der Digitalisierung beim Abschluss von Kreditverträgen und für mehr Rechtssicherheit beim Widerrufsrecht aus.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... nach § 4 Abs. 1a S. 2 FinDAG vorzugehen. Rest-schuldversicherungen...
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Umsetzung von MiCAR, DORA und TFR in nationales Recht zur Förderung der Digitalisierung und Regulierung des deutschen Finanzmarkts
Aktiv vom 10.01.2025 bis 23.01.2025
- Angegeben von: Bitpanda GmbH am 10.01.2025
- Beschreibung: Das Gesetz dient der Umsetzung europäischer Vorgaben, insbesondere MiCAR, TFR und DORA, in nationales Recht. Ziel ist es, einen harmonisierten und rechtssicheren Rahmen für Kryptowerte zu schaffen, der Innovation fördert und das Potenzial von Kryptowährungen unter Berücksichtigung von Finanzstabilität und Anlegerschutz ausschöpft. Dabei soll auf unnötige zusätzliche Anforderungen im Aufsichtswesen („Goldplating“) verzichtet werden, um übermäßige Bürokratie zu vermeiden. Gleichzeitig ist es essenziell, die europäische Führungsrolle in der Weiterentwicklung des Krypto-Marktes zu stärken.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Das Gesetz setzt europäische Gesetzgebung in nationales Recht um. Im Detail betrifft es MiCAR, TFR und DORA. Grundsätzlich soll im Rahmen der nationalen Umsetzungsgesetzgebung auf ein sogenanntes "Goldplating" im Aufsichtswesen verzichtet werden, um unnötig überbordende Bürokratie zu vermeiden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: MiCAR verfolgt das Ziel, einen harmonisierten europäischen Regulierungsrahmen für Kryptowerte zu schaffen, der Innovationen fördert und die Nutzung des Potenzials von Kryptowerten unter Wahrung der Finanzstabilität und des Anlegerschutzes ermöglicht. Die europäische Vorreiterrolle in der Schaffung eines rechtssicheren einheitlichen Krypotmarktes soll nicht durch eine überbordende nationale Bürokratie gebremst werden. Zudem sind in der Weiterentwicklung des europäischen Krypto-Marktes bisher außen vor gelassene Bereiche, wie Staking, europaweit rechtssicher zu regeln.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):