Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (59)
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- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 28.06.2024
- Beschreibung: Am 15.12.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) darüber informiert, dass aufgrund einer Änderung im europäischen Beihilferecht bestimmte Steuerbefreiungen für Strom aus erneuerbaren Energieträgern nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 und 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG) ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr gewährt werden. Die Definition von Strom aus erneuerbaren Energieträgern muss Biomasse weiterhin einschließen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...oberhalb einer nach § 1 BioSt-NachV festgelegten Größengrenze..., ...Nachweisführung im Rahmen der BioSt-NachV erfüllen müssen und..., ...Größenschwellen der RED bzw. BioSt-NachV weiterhin uneingeschränkt..., ... Geltungsbereich der BioSt-NachV unterliegt f) aus ..., ...Geltungsbereich von § 1 BioSt-NachV fällt und die Nachhaltigkeitskriterien..., ...Treibhausgaseinsparungen der BioSt-NachV erfüllt, erzeugt wird..., ...Verpflichtungen nach § 1 BioSt-NachV bestehen. Mit dem ..., ...Geltungsbereich von § 1 BioSt-NachV wird sichergestellt..., ...nicht zusätzlich zur BioSt-NachV angepasst werden muss..., ...Nachweisführung im Rahmen der BioSt-NachV erfüllen müssen und...
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Am 15.12.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) darüber informiert, dass aufgrund einer Änderung im europäischen Beihilferecht bestimmte Steuerbefreiungen für Strom aus erneuerbaren Energieträgern nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 und 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG) ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr gewährt werden. Die Definition von Strom aus erneuerbaren Energieträgern muss Biomasse weiterhin einschließen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...halb einer nach § 1 BioSt-NachV festgelegten Größengrenze..., ...Nachweisführung im Rahmen der BioSt-NachV erfüllen müssen und..., ...Größenschwellen der RED bzw. BioSt-NachV weiterhin uneingeschränkt..., ...Nachhaltigkeitskriterien der BioStNachV muss deshalb als Voraussetzung..., ...Geltungsbereich der BioSt-NachV unterliegt f) aus..., ...Geltungsbereich von § 1 BioSt-NachV fällt und die Nachhaltigkeitskriterien..., ...hausgaseinsparungen der BioSt-NachV erfüllt, erzeugt wird..., ...Verpflichtungen nach § 1 BioSt-NachV bestehen. Mit dem..., ...Geltungsbereich von § 1 BioSt-NachV wird sichergestellt..., ...nicht zusätzlich zur BioSt-NachV angepasst werden muss..., ...Nachweisführung im Rahmen der BioSt-NachV erfüllen müssen und...
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- Angegeben von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 30.09.2025
- Beschreibung: Der bvse e.V. fordert verschiedene Anpassung des Referentenentwurfs.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Biomassestrom-Nachhaltigkeits- verordnung (BioSt-NachV) und nimmt wie folgt..., ...Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) ist jedoch der fehlende..., ...Zertifizierungssystem im Rahmen der BioSt-NachV, um einen wirklichen...
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- Angegeben von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 23.09.2025
- Beschreibung: Der BEE setzt sich im Rahmen der Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes u.a. für die folgenden Punkte ein: 1) Die Absenkung der Stromsteuer für alle Verbraucherinnen und Verbraucher 2) Die Beibehaltung der Definition von Biomasse als Erneuerbarer Energieträger nach geltendem Recht 3) Die Abschaffung der bestehenden Doppelbesteuerung bei der Einspeisung ins öffentliche Netz bei bidirektionalem Laden (Vehicle-to-Grid) 4) Bürokratieabbau 5) Die steuerfreie Drittbelieferung bei sog. „Insellösungen“
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV). Diese Anlagen sind..., ...Größenschwellen der RED bzw. BioSt-NachV weiterhin uneingeschränkt..., ...Nachhaltigkeit im Sinne der BioSt-NachV verknüpft werden. Gleichermaßen..., ... Geltungsbereich der BioSt-NachV unterliegt f) aus..., ...Geltungsbereich von § 1 BioSt-NachV fällt und die Nachhaltigkeitskriterien..., ...Treibhausgaseinsparungen der BioSt-NachV erfüllt, erzeugt wird..., ...Verpflichtungen nach § 1 BioSt-NachV bestehen. Es ist schlicht..., ...Nachweisführung im Rahmen der BioSt-NachV erfüllen müssen und...
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- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV). Diese Anlagen sind..., ...Verpflichtungen nach § 1 BioSt-NachV bestehen. Zur Nachweisführung..., ... Geltungsbereich der BioSt-NachV unterliegt f) aus ..., ...Geltungsbereich von § 1 BioSt-NachV fällt und die Nachhaltigkeitskriterien..., ...Treibhausgaseinsparungen der BioSt-NachV erfüllt, erzeugt wird...
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV). Diese Anlagen sind..., ...Verpflichtungen nach § 1 BioSt-NachV bestehen. Zur Nachweisführung..., ... Geltungsbereich der BioSt-NachV unterliegt f) aus ..., ...Geltungsbereich von § 1 BioSt-NachV fällt und die Nachhaltigkeitskriterien..., ...Treibhausgaseinsparungen der BioSt-NachV erfüllt, erzeugt wird...
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- Angegeben von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 09.10.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV). Diese Anlagen sind..., ...Verpflichtungen nach § 1 BioSt-NachV bestehen. Zur Nachweisführung..., ...Gel-tungsbereich der BioSt-NachV unterliegt f) aus..., ...Gel-tungsbereich von § 1 BioSt-NachV fällt und die Nachhaltigkeitskriterien..., ...Treibhausgaseinsparungen der BioSt-NachV erfüllt, erzeugt wird...
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- Angegeben von: Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. am 06.11.2025
- Beschreibung: Entgegen allen bisherigen Rechtsakten, sowohl auf deutscher als auch auf EU-Ebene – soll Biomasse aus der Definition erneuerbarer Energieträger im Sinne des Stromsteuerrechts gestrichen werden. Sollte der Entwurf in dieser Form den Bundestag passieren, würde dies eindeutig mit der bewährten Systematik brechen und Biogasanlagen sowie Holzheizkraftwerke irrsinnigerweise mit Kohle- und Gaskraftwerken gleichsetzen. Grundsätzlich ist es nicht sachgerecht, Biomasse nicht mehr als Erneuerbare Energie zu definieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV). Diese Anlagen sind..., ...Verpflichtungen nach § 1 BioSt-NachV bestehen. Zur ..., ...Gel tungsbereich der BioSt-NachV unterliegt f) ..., ...tungsbereich von § 1 BioSt-NachV fällt und die Nachhaltigkeitskriterien..., ...Treibhausgaseinsparungen der BioSt-NachV erfüllt, Seite 5 ...
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 15.09.2025
- Beschreibung: Entgegen allen bisherigen Rechtsakten, sowohl auf deutscher als auch auf EU-Ebene – soll Biomasse aus der Definition erneuerbarer Energieträger im Sinne des Stromsteuerrechts gestrichen werden. Sollte der Entwurf in dieser Form den Bundestag passieren, würde dies eindeutig mit der bewährten Systematik brechen und Biogasanlagen sowie Holzheizkraftwerke irrsinnigerweise mit Kohle- und Gaskraftwerken gleichsetzen. Grundsätzlich ist es nicht sachgerecht, Biomasse nicht mehr als Erneuerbare Energie zu definieren.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV). Diese Anlagen sind..., ...Verpflichtungen nach § 1 BioSt-NachV bestehen. Zur Nachweisführung..., ...Geltungsbereich der BioSt-NachV unterliegt f) aus..., ...tungsbereich von § 1 BioSt-NachV fällt und die Nachhaltigkeitskriterien..., ...Treibhausgaseinsparungen der BioSt-NachV erfüllt, erzeugt ...
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- Angegeben von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 19.06.2024
- Beschreibung: Am 15.12.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) darüber informiert, dass aufgrund einer Änderung im europäischen Beihilferecht bestimmte Steuerbefreiungen für Strom aus erneuerbaren Energieträgern nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 und 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG) ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr gewährt werden. Die Definition von Strom aus erneuerbaren Energieträgern muss Biomasse weiterhin einschließen.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...ober-halb einer nach § 1 BioSt-NachV festgelegten Größengrenze..., ...Nachweisführung im Rahmen der BioSt-NachV erfüllen müssen und..., ...Größenschwellen der RED bzw. BioSt-NachV weiterhin uneingeschränkt..., ...Nachhaltigkeitskriterien der BioSt-NachV muss deshalb als Voraussetzung..., ...Geltungsbe-reich der BioSt-NachV unterliegt f) aus..., ...Geltungsbe-reich von § 1 BioSt-NachV fällt und die Nachhaltigkeitskriterien..., ...Treib-hausgaseinsparungen der BioSt-NachV erfüllt, erzeugt wird..., ...Verpflichtungen nach § 1 BioSt-NachV bestehen. Mit dem Verweis..., ...Geltungsbereich von § 1 BioSt-NachV wird sichergestellt..., ...nicht zusätzlich zur BioSt-NachV angepasst werden muss..., ...Nachweisführung im Rahmen der BioSt-NachV erfüllen müssen und...