Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (43)
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- Angegeben von: Bund der Selbständigen/Gewerbeverband Deutschland e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Ziel ist es, die Aktivrente vollständig statusneutral auszugestalten und alle Formen aktiver Erwerbstätigkeit im Rentenalter steuerlich gleich zu behandeln. Dies schafft Gerechtigkeit, stärkt die Selbständigkeit, erhöht die Wirksamkeit der Reform und verhindert neue systemische Ungleichheiten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...aktuellen Gesetzentwurf zur Aktivrente. Mit der geplanten Aktivrente sollen weiterarbeitende..., ...für eine Öffnung der Aktivrente zugunsten der Selbständigen..., ...aktuellen Gesetzentwurf zur Aktivrente. Mit der geplanten Aktivrente sollen weiterarbeitende..., ...für eine Öffnung der Aktivrente zugunsten der Selbständigen..., ... BDS Deutschland: Aktivrente ist steuerrechtlich ..., ...den Gesetzentwurf zur Aktivrente als verfassungsrechtlich..., ...Gatterer erklärt: „Die Aktivrente ist keine Rentenleistung..., ... Keck weiter: „Die Aktivrente muss für alle gelten..., ... Kernforderungen zur Aktivrente 1. Statusneutralität..., ...höhere KV-Beiträge. Die Aktivrente muss Entlastung bieten..., ...Änderungsantrags ist es, die Aktivrente vollständig statusneutral...
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- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 01.11.2025
- Beschreibung: Verhinderung der Einführung einer Steuerbefreiung für Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit, die jenseits der Regelaltersgrenze erbracht wird. Verhinderung Verstoß gegen das steuerliche Leistungsfähigkeitsprinzip. Verhinderung von Ungerechtigkeiten zwischen abhängig Beschäftigten im Alter und den gleichaltrigen Beamten sowie erheblicher kritischer gleichstellungspolitischer Effekte.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Leistungsfähigkeitsprinzip und lehnt die als „Aktivrente“ bezeich-nete neue Regelung..., ...mit der Gestaltung der Aktivrente vorrangig erreicht werden..., ... Gesetzgeber mit der Aktivrente nicht um die Förderung..., ... werden. Der mit der Aktivrente entstehende Steuerverzicht..., ...nicht teilen, dass die Aktivrente der Generationen- und..., ...Einkom-men durch die Aktivrente entlastet würden. Ein..., ... mit Einführung der „Aktivrente“ lediglich 2.600 Euro..., ... werden, so dass die Aktivrente automatisch mit Ende..., ...zweifelhaft, ob durch die Aktivrente wirklich ein höherer..., ...sich die Regelung zur Aktivrente auf un-terschiedliche..., ...Tätigkeiten durch die Aktivrente verdrängt werden. Das...
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- Angegeben von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 12.02.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Weiterentwicklung des Gesetzentwurfs zur steuerlichen Förderung der Erwerbstätigkeit im Rentenalter durch Ausgestaltung praktikabler arbeitsrechtlicher Rahmenbedingungen für die Weiterbeschäftigung über das Regelrenteneintrittsalter hinaus sowie die Ausweitung der steuerlichen Förderung (Aktivrente) auf Selbstständige und weitere bislang nicht berücksichtigte Erwerbsformen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Fachkräftemangel kann durch die Aktivrente etwas Abhilfe geschaffen..., ...Voraussetzung für die Aktivrente einheitlich das Regeleintrittsalter..., ...bitten wir jedoch, die Aktivrente im weiteren Gesetzgebungsprozess..., ...Wissensarbeitenden würde die Aktivrente eine erhebliche Wirkung..., ... Eine Ausweitung der Aktivrente würde daher bessere ...
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- Angegeben von: Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) am 06.08.2025
- Beschreibung: Eine Differenzierung zwischen Freiberuflern, die selbstständig arbeiten und solchen, die abhängig beschäftigt sind, ist nicht gerechtfertigt. Auch Freiberufler müssen unter die lenkenden Steuererleichterungen fallen.
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Lebensarbeitszeit setzen durch (1) Aktivrente, (2) steuerfreie Überstundenzuschläge..., ...Eckpunktepapier, dass die Aktivrente auch für das Einkommen..., ...Zeitpunkt, ab dem die Aktivrente greifen und die Art ..., ...zeitlichen Beginn der Aktivrente bestimmt (alles andere..., ...Start einer sogenann-ten Aktivrente stoßen beim BFB grundsätzlich..., ...Verpflichtungen. Die Aktivrente will Menschen motivieren..., ...Start einer sogenannten Aktivrente stoßen beim BFB grundsätzlich..., ...Verpflichtungen. Die Aktivrente will Menschen motivieren...
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
- Beschreibung: Die vom Gesetzgeber vorgeschlagenen Maßnahmen zur Erhöhung des Arbeitszeitvolumens (Überstundenzuschläge, Teilzeit-Aufstockungsprämie, Aktivrente) sollen so ausgestaltet werden, dass sie Handwerksbetriebe nicht mit zusätzlichen Kosten und Bürokratie belasten sowie bestehende Arbeitszeitmodelle nicht aushöhlen und ihre positive Anreizwirkung für ein zusätzliches Arbeitsangebot durch reine Mitnahmeeffekte verwässern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ Sehr geehrter Herr..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und einer sog. „Aktivrente“. Sie baten um eine..., ...aufgestockt wird und die sog. Aktivrente. Diese Maßnahmen sind..., ...Einführung einer sog. Aktivrente könnte dazu beitragen..., ...widersprüchlich ist, wenn mit der Aktivrente auch Bezieher einer ..., ...Rentnern würden durch die Aktivrente vielfach Mitnahmeeffekte..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 5/10 I. Steuerfreiheit..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 6/10 Der Ausschluss..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 7/10 Die Prämie ist..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 8/10 werden. Wird..., ...abgebaut werden. III. Aktivrente Wer das gesetzliche..., ...steuerfrei erhalten. Die Aktivrente könnte dazu beitragen..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 9/10 Gefahr, dass..., ...gerade diese Gruppe die Aktivrente besonders häufig in ..., ...verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Aktivrente angezweifelt (vgl. Prof..., ...Mitnahmeeffekten bei der Aktivrente kommen. Ob sie genug..., ...89 ff.). Sollte die Aktivrente eingeführt werden, sollte..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 10/10 Die Neuregelung..., ...01.01.2027 an. Petitum: Die Aktivrente könnte dazu beitragen..., ... die gegenteilig zur Aktivrente wirken, sollten abgebaut...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 14.07.2025
- Beschreibung: Mit dem vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten soll das Rentenniveau von 48 Prozent bis zum Jahr 2031 festgeschrieben werden. Überdies soll das Gesetz über die Ausweitung der Mütterrente einen Beitrag zur Rentengerechtigkeit leisten und die Aktivrente arbeitsrechtlich flankieren. Die Versicherungswirtschaft hält es für wichtig, die Tragfähigkeit der ergänzenden kapitalgedeckten Säulen zu stärken. Die Reformen der betrieblichen Altersversorgung und der geförderten Privatvorsorge für das Alter sollten daher jetzt angegangen werden. Für die Frühstart-Rente muss ein passender Rahmen gefunden werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 357/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
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BR-Drs. 357/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...arbeitsrechtliche Begleitung der Aktivrente ......................., ...tengerechtigkeit leisten und die Aktivrente arbeitsrechtlich flankieren..., ... zweiten Schritt die Aktivrente einführen zu können...., ...arbeitsrechtliche Begleitung der Aktivrente 4.1 Maßnahmen gemäß..., ...zur Einführung einer Aktivrente ist die Anpassung des..., ...Inwieweit die geplante Aktivrente über Steuervergünstigun..., ...arbeitsrechtliche Begleitung der Aktivrente ......................., ...Regeln angepasst, um die Aktivrente einführen zu können..., ...arbeitsrechtliche Begleitung der Aktivrente 4.1 Maßnahmen gemäß..., ...zur Einführung einer Aktivrente ist die Anpassung des..., ...Inwieweit die geplante Aktivrente über Steuervergünstigun...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 19.12.2025
- Beschreibung: Die avisierte Erhöhung des gesamtwirtschaftlichen Arbeitszeitvolumens ist vor dem Hintergrund des Arbeits- und Fachkräftemangels in Deutschland ein essenzielles Anliegen der Wirtschaft und ein richtiges Ziel, das die Steuerpolitik unterstützen sollte. Bei der konkreten Ausgestaltung des Aktivrentengesetztes fordert der BDI gemeinsam mit anderen Wirtschaftsverbänden eine praxisgerechte Umsetzung (z. B. mit Blick auf den notwendigen zeitlichen Vorlauf für die betriebliche Entgeltabrechnung).
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Einführung einer sog. Aktivrente könnte dazu beitragen..., ... ist, wenn neben der Aktivrente weiterhin die Möglichkeit..., ...Vo-raussetzungen für die Aktivrente vorgesehen sind. Sehr..., ..., ob es sich bei der Aktivrente um eine unzulässige ..., ...Voraussetzungen vorliegen. Die Aktivrente könnte dazu beitragen..., ...gerade diese Gruppe die Aktivrente besonders häufig in ..., ... die gegenteilig zur Aktivrente wirken, sollten abgebaut..., ...bleiben, aber von der Aktivrente gemäß § 3 Nr. 21 Satz..., ...warten müssten, um die Aktivrente nutzen zu können. Viele..., ...Vorausset-zungen für die Aktivrente gibt, um den Dokumentations..., ...Petitum: Sollte die Aktivrente eingeführt werden, sollte...
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 21.10.2025
- Beschreibung: Unbürokratische steuerliche Umsetzung der Erhöhung des gesamtwirtschaftlichen Arbeitszeitvolumens vor dem Hintergrund des Arbeits- und Fachkräftemangels durch die im Koalitionsvertrag angekündigte Senkung der Einkommensteuer für kleine und mittlere Enkommen
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ Sehr geehrte , wir..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und einer sog. „Aktivrente“. Sie baten um eine..., ...Einführung einer sog. Aktivrente könnte dazu beitragen..., ...widersprüchlich ist, wenn mit der Aktivrente auch Bezieher einer ..., ...Rentnern würden durch die Aktivrente vielfach Mit- nahmeeffekte..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 5/10 I. Steuerfreiheit..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 6/10 Der Ausschluss..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 7/10 Die Prämie ist..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 8/10 werden. Wird..., ...abgebaut werden. III. Aktivrente Wer das gesetzliche..., ...steuerfrei erhalten. Die Aktivrente könnte dazu beitragen..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 9/10 Gefahr, dass..., ...verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Aktivrente angezwei- felt (vgl..., ...Mitnahmeeffekten bei der Aktivrente kommen. Ob sie genug..., ...89 ff.). Sollte die Aktivrente eingeführt werden, sollte..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 10/10 Die Neuregelung..., ...01.01.2027 an. Petitum: Die Aktivrente könnte dazu beitragen..., ... die gegenteilig zur Aktivrente wirken, sollten abgebaut...
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 13.10.2025
- Beschreibung: Ziel zu begrüßen, Anreize zum längeren Arbeiten zu schaffen. Jedoch auch die Schwächen der Maßnahmen sowohl hinsichtlich der Funktionalität als auch der Regelungsausgestaltung aufzuzeigen, dass z.B. die Umsetzung des neuen Freibetrags im Lohnsteuerabzugsverfahren zum 1. Januar 2026 nicht gewährleistet werden kann. Weswegen ein späteres Inkrafttreten, idealerweise zum 1. Januar 2027, angeregt wurde, um ausreichend Zeit zur Umstellung und finanzverwaltungsseitiger Klärung offener Praxisfragen einzuräumen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf zum Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Einführung einer sog. Aktivrente könnte dazu beitragen..., ... ist, wenn neben der Aktivrente weiterhin die Möglichkeit..., ...Voraussetzungen für die Aktivrente vorgesehen sind. Sehr..., ..., ob es sich bei der Aktivrente um eine unzulässige ..., ...Voraussetzungen vorliegen. Die Aktivrente könnte dazu beitragen..., ...gerade diese Gruppe die Aktivrente besonders häufig in ..., ... die gegenteilig zur Aktivrente wirken, sollten abgebaut..., ...bleiben, aber von der Aktivrente gemäß§ 3 Nr. 21 Satz..., ...warten müssten, um die Aktivrente nutzen zu können. Viele..., ...Voraussetzungen für die Aktivrente gibt, um den Dokumentations..., ...Petitum: Sollte die Aktivrente eingeführt werden, sollte...
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- Angegeben von: DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Insgesamt sollte die Steuerbelastung von kleinen und mittleren Unternehmen gesenkt werden, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und betriebliche Investitionen zu erleichtern. Zusätzliche steuerrechtliche Hürden und Zweifelsfragen müssen verhindert werden. In diesem Zusammenhang sollte die Besteuerung von Bildungsleistungen nicht zum Nachteil von privaten Bildungsanbietern und Beschäftigten nicht reformiert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Dass die sogenannte „Aktivrente“ einen Beitrag leisten..., ...Zudem halten wir die Aktivrente insgesamt für nicht ..., ...die Ausgestaltung der Aktivrente als Steuerfreibetrag..., ...finanzielle Anreiz der Aktivrente für sich genommen ursächlich..., ... vor Einführung der Aktivrente geklärt werden, um die..., ... tatsächlich von der Aktivrente Gebrauch machen können..., ...angreifbar. Wenn die Aktivrente umgesetzt werden soll..., ...für die im Rahmen der Aktivrente steuerlich begünstigten...