Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (26.666)
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- Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 16.04.2026
- Beschreibung: Austausch mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zur Prüfung von Potenzialen für Wohnungsbau auf Dachflächen des Lebensmitteleinzelhandels, einschließlich rechtlicher und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen gemischt genutzter Immobilien, bestehender planungsrechtlicher Möglichkeiten (u.a. §246e BauGB), Optionen des Mitarbeiterwohnens sowie möglich politischer Maßnahmen zur Erleichterung von Aufstockungen bestehender Handelsimmobilien.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 16.04.2026
- Beschreibung: Einsatz für eine Anpassung des deutschen Verpackungsrechts an die EU-Verpackungsverordnung (PPWR), die einen bürokratiearmen und auf den europäischen Binnenmarkt ausgerichteten Übergang vom VerpackG zum VerpackDG sicherstellt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5346
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40
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BT-Drs. 21/5346
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 16.04.2026
- Beschreibung: Austausch mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zur Prüfung von Potenzialen für Wohnungsbau auf Dachflächen des Lebensmitteleinzelhandels, einschließlich rechtlicher und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen gemischt genutzter Immobilien, bestehender planungsrechtlicher Möglichkeiten (u. a. § 246e BauGB), Optionen des Mitarbeiterwohnens sowie möglicher politischer Maßnahmen zur Erleichterung von Aufstockungen bestehender Handelsimmobilien.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft der leitenden Klinikärztinnen und Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie und Psychosomitik e. V. am 16.04.2026
- Beschreibung: Die BAG KJPP fokussiert sich bei Ihrem Kommentar zum GVSG auf KJ-psychiatrische Aspekte. Sie setzt sich für Vereinfachungen in der Versorgung von Menschen mit Intelligenzminderungen und schweren Mehrfachbehinderungen ein und regt an, im Text "Geistige Behinderung" durch "Intelligenzminderung" zu ersetzen. Sie begrüßt die gesonderte Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche und legt dar, dass der Anteil von 25 % ärztlichen Psychotherapeut:innen bezogen auf die Verhältniszahl je Planungsregion auch für Kinder und Jugendliche gesetzlich verankert werden sollte. Ergänzend zum Referentenentwurf mahnt die BAG KJPP dringenden Reformbedarf bei den psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) an.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft der leitenden Klinikärztinnen und Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie und Psychosomitik e. V. am 16.04.2026
- Beschreibung: Die BAG KJPP steht der geplanten Reform der ärztlichen Ausbildung positiv gegenüber. Dabei hebt sie die Bedeutung einer stärkeren Verschränkung von Theorie und Praxis und damit einer Modernisierung der ärztl. Ausbildung hervor. Die nun prominente Stellung des Kinderschutzes bei den Zielen des Medizinstudiums sieht die BAG KJPP als notwendig an. Unter § 1 Abs. 2, Nr. 8 (Seite 14) wäre wünschenswert, explizit auf die komplexe Situation von KJ im Rahmen des Familiengefüges einzugehen. Vorschlag für Punkt 8: "die Grundlagen der ärztlichen Gesprächsführung und der Aufklärung des Patienten oder der Patientin unter Beachtung des Patientenwillens sowie der Besonderheit in bestimmten Lebensphasen (wie z. B. in Kindheit und Jugend und unter Einbezug des Familiensystems)".
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft der leitenden Klinikärztinnen und Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie und Psychosomitik e. V. am 16.04.2026
- Beschreibung: Die BAG KJPP hat sich im Vorfeld des Gesetzentwurfes für eine inklusive Lösung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe eingesetzt und u. a. einen gemeinsamen Leistungskatalog gefordert. Gleichwohl begrüßt sie, dass nun der Entwurf vorliegt, und sieht die dort gefundenen Lösungen als gangbaren Weg.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft der leitenden Klinikärztinnen und Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie und Psychosomitik e. V. am 16.04.2026
- Beschreibung: Die BAG KJPP setzt sich dafür ein, dass kinder- und jugendpsychiatrische und -psychotherapeutische Versorgung sowie Prävention oberste Priorität bekommt. Das schließt den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, den ÖGD, aber auch den Bereich Bildung ein. In Anbetracht von Fachkräftemangel wie finanziellen Ressourcen geht es nicht um ein einfaches "Mehr" in der Versorgung, sondern um verbesserte Kooperation zwischen den Systemen und Sektoren, damit ein "Besser" in der Zukunft entsteht. Das Forderungspapier enthält die dafür notwendigen Ansatzpunkte.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
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BT-Drs. 20/14343
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft der leitenden Klinikärztinnen und Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie und Psychosomitik e. V. am 16.04.2026
- Beschreibung: Anlässlich der aktuellen Thesen von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann zur Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters spricht sich die BAG KJPP klar für eine Beibehaltung des Strafmündigkeitsalters von 14 Jahren aus.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft der leitenden Klinikärztinnen und Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie und Psychosomitik e. V. am 16.04.2026
- Beschreibung: Die BAG KJPP lehnt das in der Diskussion befindliche Register für psychisch Erkrankte mit dem Ziel, Gewalttaten zu verhindern, ab. Sie fordert mehr Prävention, weniger Stigmatisierung sowie bedarfsgerechte Angebote zur Vorbeugung, Früherkennung und Behandlung für psychisch Erkrankte.
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- Angegeben von: Verband Bergbau, Geologie und Umwelt e.V. am 16.04.2026
- Beschreibung: Um das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen, kann das sich in Bergwerken befindliche Grubenwasser genutzt werden. Der bsn macht in einem Positionspapier auf die Chancen und Potentiale der energetischen Verwertung von Grubenwasser aufmerksam. Gleichzeitig wird auf den erforderlichen Änderungsbedarf im bestehenden Rechtsrahmen hingewiesen. So ist es für eine wirtschaftliche energetische Verwertung von Grubenwasser unabdingbar, dass das Grubenwasser durch diese Nutzung nicht als Abwasser qualifiziert wird. Bedeutsam ist darüber hinaus, dass an den entsprechenden Standorten keine Wasserentnahmeentgelte erhoben werden (ggf. Änderung der jeweiligen Wasserentnahmegesetze der Länder). Insoweit wäre ein Ausnahmetatbestand zu schaffen, der für die energetische Verwertung eine Freistellung vorsieht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):