Regelungsvorhaben

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Gefundene Regelungsvorhaben (28.223)

    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Bis 2030 sollen mindestens 40 Prozent der Beschaffungsausgaben der EU-Mitgliedstaaten für gemeinsame Projekte verwendet werden. Als vbw begrüßen wir dieses Ziel. Ebenso befürworten wir die geplante Stärkung der Standardisierung von Verteidigungsgütern.
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Als vbw begrüßen wir die Entscheidung der EIB die "Dual-Use"-Klausel von „mindestens 50 Prozent der Einnahmen entfallen aus zivilen Anwendungen“ auf „auch zivil nutzbar“ zu erweitern. Ebenso begrüßen wir die Ankündigung von Erleichterungen bei der Kreditvergabe für KMU und die Pläne zur Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Sicherheits- und Verteidigungsprojekte.
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Zur Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit unseres Landes fordert die vbw die Umsetzung folgender Maßnahmen: Ein politisches und gesellschaftliches Bekenntnis zum Wert unserer Freiheit schaffen, die materielle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr erhöhen, das Beschaffungswesen verbessern, die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie stärken, ausreichend Finanzmittel bereitstellen, die Bundeswehr gesellschaftlich und personell stärken und die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU vertiefen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Es gilt eine angemessene finanzielle Ausstattung der BA sicherzustellen. Dafür muss das bestehende Defizit abgebaut werden. Langfristiges Ziel muss eine Beitragssatzstabilität auf möglichst niedrigem Niveau sein. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) muss konsequent auf die künftigen Heraus- forderungen ausgerichtet werden. Das erfordert auch ein angepasstes Leistungsportfolio. Dazu gehört die individuelle, stärkenorientierte Beratung der Kunden, um deren Beschäftigungsfähigkeit nachhaltig zu sichern.
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Derzeit müssen alle Lehrgänge im Angebot der Bildungsträger nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert werden. Dieses aufwändige System muss reformiert werden. Dafür sollte bei der Weiterbildungsförderung zwischen Arbeitslosen und Beschäftigten konsequent unterschieden werden. Bei der Förderung von Maßnahmen für Beschäftigte sollten hingegen vereinfachte Kriterien gelten, da die anteilige Finanzierung durch den Arbeitgeber bereits Gewähr für die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ist.
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Aktuell dauert das Zulassungsverfahren für Maßnahmen zu lang, die Anforderungen an das Maßnahmendesign stammen aus der Zeit der Massenarbeitslosigkeit und das Verwaltungsverfahren der BA im Anschluss an die Maßnahmenzulassung ist langwierig und analog. Ebenso muss eine überregionale Zulassung der Maßnahmen möglich sein. Das gilt insbesondere im Zuge der Verbreitung rein digitaler Qualifizierungsmaßnahmen. Zudem sollte der Mindestumfang für geförderte Maßnahmen von mindestens 120 auf 60 Unterrichtseinheiten gesenkt werden, um die Praktikabilität vor Ort zu erhöhen und die Schaffung eines eigenen Bundesdurchschnittskostensatzes angestrebt werden. Nicht zuletzt sollte das Erfordernis, wonach die letzte Förderung vier Jahre zurückgelegen haben muss, auf den Prüfstand gestellt werden.
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Klar abzulehnen ist die Einführung eines Transformations-Kurzarbeitergeldes. Damit würde Weiterbildung, die bei der Umstrukturierung eines Betriebes zur Erschließung neuer Geschäftsfelder nötig wird, in öffentliche Mitgestaltung und Finanzierung durch die Beitragszahler zur Arbeitslosenversicherung gedrängt. Die Fortentwicklung des eigenen Geschäftsmodells muss aber grundsätzlich unternehmerische Aufgabe bleiben. Hilfreich sind keine Instrumente, die Beschäftigte „parken“ und ungeachtet konkreter Bedarfe qualifizieren. Was Betriebe stattdessen brauchen, und zumal KMU, ist die enge Vernetzung der Agenturen für Arbeit, der Transfergesellschaften sowie der Bildungsträger, um bei Bedarf gebündelt und gezielt Maßnahmen für größere Gruppen betriebsübergreifend zu realisieren.
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Abzulehnen sind die Forderungen nach einem Rechtsanspruch auf Weiterbildung. Vielmehr bedarf es der Bereitstellung einer individuellen, neutralen und kompetenten Weiterbildungsberatung. Bundesweit investieren die Arbeitgeber jährlich über 41 Mrd. Euro in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. Weitere oder verpflichtende Kostenübernahmen durch die Unternehmen wären weder zumutbar noch zielführend. Auch staatlich geförderte individuell motivierte Bildungszeiten oder Bildungsteilzeit, die im Rahmen des Weiterbildungsgesetzes diskutiert wurden, sind abzulehnen. In Zeiten des hohen Arbeitskräfte- und Fachkräftebedarfs in vielen Teilen der Wirtschaft und den aktuellen geopolitischen Entwicklungen würde ein Bildungszeitgesetz die falsche politische Weichenstellung darstellen.
    • Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Statt der Einführung weiterer Regelungen zur Weiterbildungsförderung sollten die bestehenden vereinfacht und entbürokratisiert werden. Innerhalb der Beschäftigtenförderung sollte es möglichst wenig unterschiedliche Voraussetzungen geben, so dass jedem Unternehmen klar ist, wie die Förderoptionen genutzt werden können. Für das im Rahmen des Weiterbildungsgesetzes beschlossene Qualifizierungsgeld, das im April 2024 in Kraft getreten ist, besteht aus wirtschaftlicher Sicht grundsätzlich keine Notwendigkeit. Es verkompliziert ein ohnehin bereits komplexes System weiter.
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