Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (830)
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Apothekerkammern (Bundesapothekerkammer) am 28.06.2024
- Beschreibung: Für Dienstleistungen, die bisher nicht oder nur selten in Apotheken durchgeführt werden, sollen die Rahmenbedingungen verbessert werden. Einzelne Leistungen sollen im Interesse der Patientinnen und Patienten etabliert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Theresa Daniel, Bremst die BMG–Honorarreform des Apothekensterben..., ...Theresa Daniel, Bremst die BMG–Honorarreform 22 Für ..., ...Theresa Daniel, Bremst die BMG–Honorarreform des Apothekeonsterben..., ...Theresa Daniel, Bremst die BMG–Honorarreform des Apothekensterben..., ...Theresa Daniel, Bremst die BMG–Honorarreform des Apothekensterben..., ...Theresa Daniel, Bremst die BMG–Honorarreform des Apothekensterben..., ...Theresa Daniel, Bremst die BMG–Honorarreform des Apothekensterben..., ...Theresa Daniel, Bremst die BMG–Honorarreform des Apothekensterben..., ...Theresa Daniel, Bremst die BMG–Honorarreform des Apothekensterben..., ...Theresa Daniel, Bremst die BMG–Honorarreform des Apothekensterben...
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MFG: Nicht-Einführung von Bundes-Ethik-Kommission, von vertraulichen Erstattungsbeträgen und der Ausweitung der Datenlieferungsverpflichtungen der KHs
Aktiv vom 30.06.2024 bis 04.06.2026
- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.06.2024
- Beschreibung: Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für klinische Studien mit Arzneimitteln und Medizinprodukten in Deutschland setzt sich die BÄK für eine Harmonisierung der Verfahrensweisen und Spezialisierung der registrierten Ethik-Kommissionen sowie ein insgesamt effizientes Genehmigungsverfahren ein. Kernforderung ist die Streichung der „Spezialisierten Ethik-Kommission für besondere Verfahren“. Hinsichtl. der Erarbeitung von Richtlinien zur Anwendung u. Auslegung der Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 wird ein Einvernehmen mit der BÄK gefordert, wenn Fragen der Qualifikation von ärztlichen Prüfern betroffen sind. Die BÄK setzt sich gegen die Einführung des vEB sowie gegen die Ausweitung der gem. ÄA 4 vorgesehenen Datenlieferungsverpflichtungen der Krankenhäuser nach § 21 KHEntgG ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (8):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...ihrer Mitglieder durch das BMG so wie im Regierungsentwurf..., ... die Bekanntmachung des BMG bilden. Aus Sicht der ..., ...einfache“ Bekanntmachung des BMG ausreichend ist. Die Nutzung..., ... Eine Bekanntmachung des BMG kann daher aus Sicht der..., ...Rahmen von § 42d AMG das BMG zum Erlass einer Rechtsverordnung..., ...Eine Bekanntmachung des BMG ist ggf. nicht ausreichend..., ... sollte in § 42d AMG das BMG zum Erlass einer Rechtsverordnung..., ...ihrer Mitglieder durch das BMG nicht mit der Unabhängigkeit..., ...AKEK im Benehmen mit dem BMG erstellt werden soll. In..., ...Bekanntmachung durch das BMG bilden. Daher ist es aus..., ...einfache“ Bekanntmachung des BMG dafür sorgen wird, dass..., ... Eine Bekanntmachung des BMG kann daher aus Sicht der..., ...Bekanntmachung durch das BMG bilden. Eine Bekanntmachung des BMG ist ggf. nicht ausreichend..., ...ist zu begrüßen, dass das BMG hier die FES vorsieht –..., ...die EMA auf Initiative des BMG Kapazitäten aufgestockt..., ...erschweren. Die Initiativen des BMG auf europäischer Ebene ..., ...Gesetzesentwurfs Mit dem vom BMG und vom BMUV vorgelegten..., ...BfArM als auch durch das BMG im Wege der Fachaufsicht..., ...AKEK im Benehmen mit dem BMG erstellt werden soll. In...
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- Angegeben von: BKK Dachverband e.V. am 27.07.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist eine Anpassung und Konkretisierung des GeDIG. Angestrebt werden erweiterte Datennutzungsbefugnisse der Krankenkassen, eine klare Ausgestaltung der ePA als Zugang zur digitalen Versorgung, verbindliche Beteiligungsrechte des GKV-Spitzenverbandes bei E-Überweisung, digitaler Bedarfseinschätzung, Terminplattformen und Praxissoftware sowie eindeutige Regelungen zu Finanzierung, Haftung und Zuständigkeiten. Zudem sollen die Befugnisse der gematik begrenzt und kontrolliert, Vorgaben zu EUDI-Wallet, eGK und Datenaustausch präzisiert, die Rechte von Betriebsärzten aufeinander abgestimmt und Krankenkassen bei Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund gleichberechtigt beteiligt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...berichtet bis zum 30.06.2027 dem BMG über den Stand des Verfahrens..., ... ePA einstellen. • Das BMG hatte sich beim GKV-SV ..., ...nichtärztliche Versorgung. Das BMG kann die Vereinbarung beanstanden..., ...Industrie) zu treffen. • Das BMG muss die Vereinbarung genehmigen...
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- Angegeben von: DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige GmbH am 11.12.2025
- Beschreibung: Verbesserung der notfallmedizinischen Versorgung in Deutschland, insbesondere durch eine optimale Vernetzung der Leitstellen, boden- und luftgebundenen Rettungsdiensten und Krankenhäusern. Die Vorteile der Luftrettung - Schnelligkeit zum Einsatzort und in die Klinik, hohe Kompetenz und modernste Ausstattung - sollen in kritischen medizinischen Notlagen effektiv zum Einsatz kommen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Fachgesellschaften sowie BMG • Fachliche Rahmenempfehlungen..., ...Nichtzustandekommen Ersatzvornahme BMG • Empfehlungen zur Übermittlung..., ..., Rechtsverordnung durch BMG • Spezifikationen für ..., ..., Rechtsverordnung durch BMG • Eine bundesweite Vereinheitlichung...
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- Angegeben von: Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter am 14.02.2025
- Beschreibung: Änderung des Aktionsplans bzw. SGB V Richtlinie nach § 75 Abs. 7 SGB V: Praxen müssen alle Kriterien mit ja/vorhanden oder nein/nicht vorhanden beantworten Richtlinie nach § 75 Abs. 7 Satz 1 Nummer 3a SGB V Es darf nichts durch unvollständige Angaben verwässert werden Neuer § 105 Abs. 1a SGB V: Neueinfügung Nr. 9 innerhalb des § 105 abs. 1a: Die von den KVen und KZRen zu finanzierenden Maßnahmen aus den gebildeten Strukturfonds werden explizit um Maßnahmen zur Förderung der Herstellung von Barrierefreiheit ergänzt. § 99 SGB V: Der Gesetzgeber sollte klarstellen, das MZEB neben ihrer Funktion als Lotse auch einen Behandlungsauftrag haben. Ergänzung § 124 Abs. 2 SGB V: Auch Heilmittelerbringer haben eine Auskunftsverpflichtung gegenüber der Zulassungsstelle
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... V zu beteiligen.“ Das BMG sollte hier eine Klarstellung..., ...vermeiden. Daher sollte das BMG sich dringend für die Heilung..., ...sehr begrüßt, wenn das BMG sich für eine gesetzliche..., ...es schon kurzfristig vom BMG an die nachgeordnete...
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Gesetzliche Regelung von Suizidprävention und Suizidhilfe
Aktiv vom 06.12.2024 bis 04.06.2026
- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 06.12.2024
- Beschreibung: Gefordert werden ein umfassendes Suizidpräventionsgesetz und eine gesetzliche Regelung der Suizidhilfe. Im Referentenentwurf zur Suizidprävention fehlen wesentliche Themenfelder, insbesondere eine klare Zuordnung, wie bereits vorhandene und gut funktionierende Strukturen der Suizidpräventionsangebote und deren Fortbestand finanziell gesichert werden sollen, nicht zuletzt auch um Doppelstrukturen zu vermeiden. Eine Stärkung der Suizidprävention ist Voraussetzung für eine gesetzliche Regelung der Suizidhilfe. Bei der Regelung der Suizidhilfe ist das vom BVerfG genannte Schutzkonzept entscheidend, erforderlich sind ausreichende Beratungs- und Hilfsangebote. Die Mitwirkung bei der Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Bundesministe-rium für Gesundheit (BMG) veröffentlichten Nationalen..., ... und Kontrolle durch das BMG ausgerichtet zu sein scheint..., ...nachgeordneten Geschäftsbereich des BMG und den Ländern organisatorisch..., ... Nicht zuletzt soll das BMG regelmäßig dem Deutschen...
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie - Berufsverband Psychosoziale Berufe (DGVT-BV) e. V. am 01.07.2026
- Beschreibung: Der DGVT-Berufsverband fordert die Rücknahme der im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehene Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen und den Wegfall der Kurzzeittherapie-Zuschläge. Ebenso kritisieren wir die Rücknahme der Kürzung der psychotherapeutischen Honorare durch den EBA. Die vorgesehenen Kürzungen drohen die Versorgungssituation von Patient*innen weiter zu verschlechtern und erhöhen den wirtschaftlichen Druck auf psychotherapeutische Praxen. Ziel der Gesundheitspolitik muss eine Sicherung der psychotherapeutischen Versorgung sein, nicht deren Destabilisierung.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Bundesministeriums für Gesundheit (BMG): Der Referentenentwurf..., ...entzogen. Zudem plant das BMG den Zuschlag für Kurzzeittherapien..., ...zu streichen, obwohl das BMG selbst betont, dass unverhältnismäßige..., ...Zentral ist der Plan des BMG, die Honorierung künftig..., ...binden. Der Vorschlag des BMG berücksichtigt Kostensteigerungen..., ...Einerseits wird seitens des BMG selbst festgestellt, dass..., ...im Referentenentwurf des BMG keine Berücksichtigung ..., ...Bundesministeriums für Gesundheit (BMG): Zusammenfassung DGVT..., ...Streichung der KZT-Zuschläge Das BMG betont, dass unverhältnismäßige..., ...FinanzKommission Gesundheit (BMG, 2026) sowie die Mitgliederinformation..., ...306 Mrd. (GKV-SV, 2025a; BMG, 2024). Aber: Die Ausgaben..., ... ernst nehmen? Quellen: BMG (2024) · GKV-SV (2025a)..., ...Bundesministerium für Gesundheit (BMG) verfügt über einen Beanstandungsspielraum..., ...Primärversorgungsstrategie des BMG integrieren, statt parallele...
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- Angegeben von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist die Streichung bzw. grundlegende Revision der mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz eingeführten AMNOG-Leitplanken und die Rückkehr zu einer flexiblen, nutzenbasierten Preisbildung, die therapeutische Mehrwerte, Schrittinnovationen und den Zusatznutzen innovativer Arzneimittel angemessen berücksichtigt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/3448
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz) -
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 20/3448
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Bekanntmachung durch das BMG wird nach Einschätzung ..., ...Gesetzgeber sollte daher das BMG ermächtigen, verbindliche..., ...ob es ausreicht, wenn das BMG die Klauseln nur bekannt..., ...ermöglicht werden, die vom BMG erlassen wird. Dadurch ..., ...Prüfungen vor. Dazu sollte das BMG durch Rechtsverordnung ..., ...Vorschlag erarbeitet und dem BMG zeitnah zur Verfü-gung ..., ...Änderungsvorschlägen an das BMG adressiert, welches am ..., ...Erarbeitung und wird dem BMG zeitnah zur Verfügung gestellt..., ...Stellungnahme zu den seitens des BMG aufgerufenen Themenkomplexen..., ...Stellungnahme zu den seitens des BMG aufgerufenen Themenkomplexen..., ...AG-Sitzung wurde seitens des BMG die folgende Frage adressiert..., ...AG-Sitzung wurde seitens des BMG die folgende Frage adressiert..., ...Stellungnahme baut auf der dem BMG bereits übermittelten Stellungnahme..., ... 2. Sitzung der AG 3 vom BMG übermittelten Fragen ein..., ...der AG 3 wurde seitens des BMG die Frage aufgeworfen, ..., ...Zusatznutzen. Die Erwartung des BMG über die Einführung einer...
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Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz
Aktiv vom 24.05.2024 bis 27.06.2025
- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) e. V. am 24.05.2024
- Beschreibung: 1. Psychosoziale und psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit psychischer Erkrankung umfassender sicherstellen! 2. Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung sichern! 3. Gesundheitskioske, Gesundheitsregionen und Primärversorgungszentren tatsächlich einführen und psychotherapeutische Expertise integrieren! 4. Vernetzungsarbeit stärken und finanziell fördern! 5. Psychosoziale Lebensverhältnisse bei der Gesundheitsversorgung mitberücksichtigen! 6. Barrieren für sozial benachteiligte Menschen tatsächlich abbauen!
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...zum Referentenentwurf des BMG für ein Gesundheitsversorgungs-stärkungsgesetz..., ...Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) vom 21. März 2024 ursprünglich...
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- Angegeben von: MSD Sharp & Dohme GmbH am 20.06.2024
- Beschreibung: Gewährleistung eines innovationsfreundlichen Erstattungsumfeldes für Arzneimittel durch Korrektur der Regelungen der §§ 130b Abs. 3, 130e SGB V (s.g. AMNOG-Leitplanken, Kombinationsabschlag). Weiterentwicklung der Nutzenbewertung u.a. durch Anerkennung besonderer Therapiesituationen, Verlässlichkeit der zweckmäßigen Vergleichstherapie (zVT), Nutzung bestverfügbarer Evidenz einschließlich patientenzentrierter Endpunkte, struktrurierte Berücksichtigung des Versorgungsbedarfs und mehr Freiraum für innovative Vertragsmodelle.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...ist sachgerecht, dass das BMG hier die FES vorsieht ..., ...gar Rechtsverordnungen vom BMG implementiert werden. ..., ...gegebenenfalls Dritten durch das BMG bekanntgemacht werden. ..., ...Bekanntmachung durch das BMG bilden. Diese Grundlage..., ... Eine Bekanntmachung des BMG könnte aber aus Sicht ..., ...Standardvertragsklauseln durch das BMG im Bundesanzeiger wird..., ...Rahmen von § 42d AMG das BMG zum Erlass einer Rechtsverordnung..., ...werden. Ergänzend führt das BMG ein Verordnungsverfahren..., ...Bekanntmachung durch das BMG bilden. Eine Bekanntmachung des BMG ist nicht ausreichend, ..., ...und PEI Neuregelung Das BMG wird ermächtigt, durch ..., ...BMUV im Benehmen mit dem BMG erlassenen Verwaltungsvorschrift..., ...Stellungnahme zu den seitens des BMG aufgerufenen Themenkomplexen..., ...AG-Sitzung wurde seitens des BMG die folgende Frage adressiert..., ...AG-Sitzung wurde seitens des BMG die folgende Frage adressiert...